Frage zu Papieren beim entdrosseln
Hallo,
ich hab mir vor 3 Jahren eine gebrauchte Aprilia Pegaso 650 gekauft. Damals war sie noch ohne Drossel und hatte somit 29 kw, so habe ich sie damals auch bei der Versicherunge angemeldet.
Da ich zu dieser Zeit noch den beschränkten Führerschein hatte, habe ich sie beim Händler auf 25 kw beschränken lassen. Mit dem Teilegutachten das ich bekommen hab, bin ich zur Zulassungsstelle und habe die Drossel in den Fahrzeugschein und -brief eintragen lassen. Was wohl ein Fehler war, da dies garnicht nötig war. Habe ich aber erst danach erfahren und hätte ich es nicht eingetragen, würden jetzt noch 29 kw drin stehen und ich hätte jetzt nicht solche Probleme :-(
Vor ein paar Wochen habe ich jetzt die Drossel wieder ausgebaut, da ich jetzt meinen Führerschein über 2 Jahre habe.
Mein Motorrad hat jetzt wieder 29 kw. Im Fahrzeugschein und -brief stehen 25 kw. Gültige Fahrerlaubniss für über 25 kw habe ich und die Versicherung läuft auch noch auf 29 kw (weil ich denen nie mitgeteilt habe, dass ich die gedrosselt hab). Ein Teilegutachten, dass die Drossel ausgebaut ist habe ich nicht, da ich die Drossel ja selber ausgebaut habe.
Wie sieht das jetzt aus wenn ich zur HU muss oder in eine Fahrzeugkontrolle komme?
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß Timo
16 Antworten
Nen Gutachten brauchst du eigentlich nur wenn du ne Drosselung einbaust, dass du ne drosselung ausgebaut hast glauben se dir schon. Musste aber in jedem Fall umtragen lassen, wenn die Maschine weniger leistung hat würden se wahrscheinlich nichts sagen, bei mehr leistung vermutlich schon.
Da fällt mir eine nette kleine Anekdote zum Thema Gebrauchtkauf ein:
Genau so einem Fehler habe ich es zu verdanken, dass ich als kompletter A begrenzt-Frischling zur Probefahrt meines Möp antrat und nicht wusste, dass ich statt 34PS plötzlich 61 PS habe.
So wie mein Vater erzählte muss der Händler wohl Blut und Wasser geschwitzt haben, bis ich von der Probefahrt zurück war...
Der is wohl bei meinem Start am Laden sehr stutzig geworden, weil ich wohl doch etwas flotter war, als mit 34PS üblich.
Mir hat's gefallen...war nur etwas geknickt, als ich erfahren hab' warum die Maschine sich so schön fuhr
Da wird nix "auf Zuruf" eingetragen, nur weil Du da behauptest, die Leistung sei eine andere. Du brauchst einen KFZ- Sachverständigen, der das bestätigt.
Als meine GS vor nen paar Jahren enddrosselt wurde (weil mein Mutter offen fahren wollte, wurde jetzt erst wieder gedrosselt) sind wir zum TÜV hingefahren und haben dem gesagt wir ham die Drosselung ausgebaut. Er hats eingetragen und gut war, wär ja auch schön blöd die Drosselung drinnen zu lassen obwohl man sie rausmachen könnte.
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hmm, okay. vielen dank.
hab ich mir schon fast gedacht, dass die des net so einfach eintragen. im fahrzeugschein steht auch noch die alte leistung, aber eben durchgestrichen und die niedrigere Eingetragen. Selbst dann werde ich wohl keine Chance haben, dass die mir des ohne Gutachten wieder auf den alten Stand bringen, oder?
Was kostet mich des Gutachten beim TÜV wenn ich dem sag ich brauch ein Gutachten, dass die Drossel draußen ist?
Gruß und Danke
Timo
Hallo Timo,
Wenn ein ursprünglich ungedrosseltes und dann leistungsreduziertes Mopped wieder auf die ursprüngliche Leistung gebracht wird, ist eine Änderungsabnahme durch TÜV bzw. DEKRA ein absolutes Muss. Denn durch den Rückbau ERLISCHT die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges, wenn Du nicht unverzüglich (amtsdeutsch: "ohne schuldhafte Verzögerung"😉 eine Änderungsabnahme durchführen lässt. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchen Leistungsdaten das Fahrzeug versichert ist, sondern es zählt nur der im Brief eingetragene (also der geänderte) Wert.
Hinsichtlich des Vorgehens gibt es gemeinhin 2 Möglichkeiten:
1. das Bike gab es maximal mit der ursprünglichen Leistung
2. das Bike hatte noch eine andere, höhere Leistungsversion mit noch mehr kW.
Im Fall 1 ist es relativ einfach die Entdrosselung eingetragen zu bekommen, insbesondere dann wenn die alten Daten noch lesbar sind (Leistung, Drehzahl, Stand- und Fahrgeräusch, Höchstgeschwindigkeit). Wenn sie im Brief unleserlich gemacht worden sind, dann hilft es das Teilegutachten der Drosselung mitzunehmen, weil da manchmal die ursprünglichen Daten drin stehen.
Im Fall 2 ist es schwieriger, weil es hätte ja sein können, dass Du eine Entdrosselung vornimmst, die eine höhere als die ursprüngliche Leistung erzielt (z.B. durch verschiedene Reduzierscheiben im Ansaugtrakt, kürzere Gasrückholfedern, etc.). Hier kann es erforderlich sein, eine Bestätigung einer Fachwerkstatt über die verbauten Teile mitzunehmen. Im ungünstigsten Fall kann der Prüfer ein Leistungsgutachten verlangen, ehe er den Umbau abnimmt.
Wenn der Drosselsatz ein Originalteil vom Fahrzeughersteller war, dann bietet dieser oft auch ein Teilegutachten für die Rückrüstung an, mit dem es dann problemlos vonstatten gehen sollte.
Auf jeden Fall rate ich Dir, die ausgebauten Teile für die Änderungsabnahme mitzunehmen, um sie dem Prüfer zeigen zu können.
Die Preise hängen ein wenig vom Bundesland ab, in dem Du das Fahrzeug vorführst, aber die Änderungsabnahme wird so um die 40 Öre (+/- 5) kosten, wenn sie als Regelfall behandelt wird und keine ausserordentlichen Zusatzuntersuchungen fällig werden.
Mein Tip: erst mal zur Untersuchungsstelle gehen (TÜV oder DEKRA), Papiere mitnehmen, Problem beschreiben und fragen ... denn das sollte bekanntlich nix kosten ... 😉
Vielleicht hilft's,
kawa
So habe jetzt mein erstes Motorrad, dass Problem ist das sie gedrosselt eingetragen ist und ich sie gerne umtragen lassen will auf die volle Leistung.Jetzt zu meiner Frage >Kann ich das in jeder belibiegen Werkstatt machen, wo ein Tüvprüfer ist oder muss ich irgendwo anders das machen lassen??
Mfg Till
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Du lässt die Drosselung entfernen und das ganze von einem TÜV-Gutachter (oder Dekra) kontrollieren und der stellt dir so eine "Prüfbescheinigung", bzw. ne Art Gutachten aus.
Damit rennst du zur Zulassungsstelle (zu der wo du das Moped zugelassen hast - ne andere geht leider nicht) und die tragen dir das um.
In welcher Werkstatt du das prüfen lässt ist total egal, hauptsache es wird vom TÜV oder der DEKRA abgenommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Also das Problem ist, dass ich sie gestern gekauft habe und sie noch ein anderes nummernschild dran hat.Also sprich ich müsste sie noch ummelden.nach meiner logik müsste ich sie doch erst umtragen lassen und dann ummelden.Die wurde in der nähe des Verkäufers zugelassen und das ist ne ganze schöne weite entfernung von mir jetzt aus, gibt es da keine andere möglichkeit?!?
Mfg Till
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Du wirst dir die Maschine nehmen und damit zum TÜV fahren - für TÜV-Fahrten reicht es glaube ich, wenn du Versicherungsschutz hast (also Versicherung abschließen).
Heizt also damit ohne Umwege direkt zur Werkstatt (hast nen TÜV-Termin!), die machen das Maschinchen auf, der TÜV-Gutachter nimmt die Kiste ab undstellt ein Gutachten aus.
Mit Gutachten und Fahrzeugbrief gehst du zur Zulassungsstelle und da kannst du wenn ich mich nicht irre alles mit einem AUfwasch machen - ummelden, Leistungsänderung eintragen lassen etc.
=> Maschine vom Vorbesitzer holen, entdrosseln, vom TÜV begutachten lassen und dann gleich auf die Zulassung und alles mit einmal machen - dürfte Problemlos möglich sein
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Also ne Drossel ist gar net mehr drinne, nur gedrosselt eingetragen.Trotzdem das ganze Prozedere?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Hallo, das gleiche steht mir auch bevor. Zum Tüv, auf den leistung prüfstand, muß man und dann erst ummelten. So sollte man es machen, hab mir das vom Tüv bestätigen lassen. Hab leider vergessen zufragen was das kostet.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]
Das kostet glaube ich ganz normale TÜV-Gebühr (irgendwas um die 50€ oder so).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtragen von gedrosselter auf offene Leistung!' überführt.]

