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Frage zu Mietwagen-Betriebssitz

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 8:04

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, welche Voraussetzungen ein Betriebssitz bei einem Mietwagenunternehmen haben muss. Also ich glaube ich muss da z.B. unter anderem 24 Stunden Zugang haben oder?

 

Danke erstmal und freundliche Grüße,

loris

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das muss mal gesagt werden.

Ich habe so manchmal den Eindruck, dass es „Unternehmer” gibt die sich 0, aber gar nicht auf ihren Job, ihr Geschäft vorbereiten.

Was lernt man eigentlich bei der Vorbereitung auf die „sogenannte” Unternehmerprüfung?

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Themenstarteram 17. September 2017 um 16:49

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2017 um 18:06:33 Uhr:

Soweit ich weiß wurde das auch gelockert das Einzige was wirklich noch greift ist die verbotene Bereitstellung außerhalb des Betriebssitzes, diese wäre auch nachweisbar.

Wie denn?

Ganz einfach, ein Taxi unterscheidet sich immer noch zumindest durch ein durch ein Dachzeichen von einem Mietwagen, ansonsten war es schon immer nicht „ganz einfach”. ;-)

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2017 um 18:06:33 Uhr:

@Taxi153 das mag ja formal zumindest teilweise richtig sein, doch sieht das heute auch kaum eine Aufsichtsbehörde noch derart eng. Diese Gesetze stammen aus einer Zeit in der es weder Handys noch eMail usw gab.

Wer könnte auch Heute noch exakt nachweisen, ob ich eine eMail, oder einen Anruf von zu Hause aus, oder vom Wagen aus annehme? Rufumleitung uns schon passt`s. ;-)

Sprich auch wenn es formal so wäre, wäre der Nachweis schwer zu führen. Es gibt mittlerweile sogar schon Funkzentralen die auch Mietwagen bedienen und zwar ganz offiziell. Soweit ich weiß wurde das auch gelockert das Einzige was wirklich noch greift ist die verbotene Bereitstellung außerhalb des Betriebssitzes, diese wäre auch nachweisbar.

Gelockert? Dann gib mir mal die Quelle, wo das steht, Der §49 steht unverändert. Gelockert haben sich vielleicht die Ansichten derer, die mit ihrem Mietwagen einen gesetzwidrigen taxiähnlichen Verkehr betreiben. Den Nachweis, wo der Anruf ein geht habe ich doch innerhalb von Sekunden wenn ich das will. Egal, wie alt das Gesetz ist, es hat Gültigkeit.

 

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2017 um 18:59:12 Uhr:

Ganz einfach, ein Taxi unterscheidet sich immer noch zumindest durch ein durch ein Dachzeichen von einem Mietwagen, ansonsten war es schon immer nicht „ganz einfach”. ;-)

Erzähle doch dem unwissenden nicht so einen Quatsch. Es gibt zwischen 47er und 49er Verkehr ganz klare Trennungen. Da ist, ich wiederhole mich, nichts geändert oder gelockert worden. Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Aufsichtsbehörde gerne vor ihrer Arbeit drückt, was durch die Mietwagen natürlich ausgenutzt wird. Klopft man der Behörde allerdings auf die Finger um sie wach zu rütteln, kommen zum Teil erstaunliche Ergebnisse zu Tage, die alles Aufgrund der vorgegebenen Gesetzte geahndet werden. Also nix, man sieht das locker.

 

Dann schau mal bei http://taxipedia.info/pflichten-fuer-mietwagen/

 

Dort steht glasklar sinngemäß eine Rückkehrpflicht besteht nicht, wenn der Fahrer unterwegs einen neuen Fahrauftrag bekommt.

Übrigens auch die Ortskundeprüfung für Mietwagen ist abgeschafft

Die Ortskundeprüfung gab es schon seit je her für Gemeinden über 50t Einwohner. Darunter nicht. Die Rückkehrpflicht besteht, außer der Fahrer bekommt einen neuen Fahrauftrag über Funk. Das setzt voraus, dass der Anruf in der Wohnung oder dem Betriebssitz eingegangen ist. Mach dich richtig schlau und verbreite hier kein Halbwissen.

don't worry be happy ;-)

....... und jetzt ist die OKP komplett abgeschafft für Mietwagen

....... und wenn ich auf meinen Hausanschluss eine Rufumleitung lege bekomme ich den Anruf rein technisch auf meinen Hausanschluss. ;-)

Der Anrufer hat auch die Nummer meines Hausanschlusses auf seinem Display

Ruhig Brauner, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 20. September 2017 um 12:01:10 Uhr:

...

....... und wenn ich auf meinen Hausanschluss eine Rufumleitung lege bekomme ich den Anruf rein technisch auf meinen Hausanschluss. ;-)

Der Anrufer hat auch die Nummer meines Hausanschlusses auf seinem Display

...

für diese Variante gibts doch schon einige Urteile, die genau das verbieten. Der Anruf muss am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers angenommen werden!

Dass man mit einer Weiterschaltung mogeln kann steht ausser Frage, macht die Möglichkeit aber trotzdem nicht legal.

Gruss Deden

Zitat:

@Deden schrieb am 23. September 2017 um 07:34:38 Uhr:

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 20. September 2017 um 12:01:10 Uhr:

...

....... und wenn ich auf meinen Hausanschluss eine Rufumleitung lege bekomme ich den Anruf rein technisch auf meinen Hausanschluss. ;-)

Der Anrufer hat auch die Nummer meines Hausanschlusses auf seinem Display

...

für diese Variante gibts doch schon einige Urteile, die genau das verbieten. Der Anruf muss am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers angenommen werden!

Dass man mit einer Weiterschaltung mogeln kann steht ausser Frage, macht die Möglichkeit aber trotzdem nicht legal.

Gruss Deden

Wenn sich der Mietwagenunternehmer ordentlich verhält und nicht versucht, bauernschlau den Taxiunternehmern zu Dumpingpreisen Kunden abzunehmen wird da nie jemand nachfragen.

Ich frage mich eh, wie das eigentlich bei einem 1-2 Mann Mietwagenunternehmen in der Praxis funktionieren soll? Sitzt der dann am Montag daheim, nimmt Aufträge für Dienstag an, fährt, sitzt Mittwoch wieder daheim und nimmt für Donnerstag an usw.?

Ich weiß, das ist übertrieben formuliert, zeigt aber, daß sich an diese Regel ohne Rufumleitung wirkich kein Kleinunternehmer halten kann. Dafür habe ich (Taxiunternehmer) sogar ehrliches Verständnis.

MFG Sven

Ein Mietwagenunternehmer der versucht mit Dumpingpreisen „Geschäfte” zu machen wird nicht sehr lang Unternehmer sein. Wir wissen alle nur zu genau, dass dies nicht funktionieren kann.

Taxi und Mietwagen fahren schon am untersten Ende der Fahnenstange was Gewinn, (nicht Umsatz) betrifft. Von daher gönne ich jedem der halbwegs anständig arbeitet jeden einzelnen Auftrag ganz egal ob Taxler, oder Mietwagenfahrer.

Wir müssen alle mit Wettbewerbern leben und wenn ein Mietwagen (gerade ein Kleinunternehmer) mal Aufträge im Fahrzeug annimmt mach ich mir deswegen keinen Kopf denn grundsätzlich ist es egal ob zu Hause die Frau abnimmt und dann den Mann anruft, oder ob der Kunde gleich den Mann erwischt.

So sehe ich das auch.

Für was dann noch Gesetze, wenn sich keiner mehr daran halten will? Der Eine darf es, weil er sich "ruhig" verhält, der Andere darf es nicht, weil er Taxiähnlichen Verkehr durchführt. Das Gesetz gilt nun mal für alle.

Und, nichts gegen Wettbewerb. Aber es muss fair bleiben. Und die Erfahrung hat gezeigt, dass der Mietwagenunternehmer sich einen Dreck darum schert. In Gießen haben wir 100 Mietwagen. Natürlich ist alles was die treiben illegal, angefangen von dem ständigen Verstoß gegen 49/4, über die Beschäftigung von Fahrern, bis hin zu Dingen, die ich hier nicht benennen kann, die ich zwar weiß, aber nicht beweisen kann. Da wird man schon sehr sensibel wenn wenn man dann solche Sprüche liest wie hier.

Meiner Erfahrung nach verhalten sich auch bei Weitem nicht alle Taxifahrer streng nach PBeFG, oder Taxi- und Taxitarifordnung, auch verbotene Bereitstellung z.B. vor Discos ist immer wieder zu beobachten.

Nur man sieht halt gern immer die Fehler der Anderen, bei Gesetzen die Taxi betreffen sucht sich jeder die raus die ihm persönlich wichtig sind, die restlichen Gesetze und Verordnungen gelten nur für die Anderen. ;-)

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