ForumTaxi
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Taxi
  5. Betriebssitz Taxzentrale

Betriebssitz Taxzentrale

Themenstarteram 24. September 2015 um 7:29

Hallo Miteinander!

Es gibt Einiges im Netz darüber, jedoch auch Widersprüchliches und ob entsprechende Urteile rechtskräftig sind und inwieweit Ausnahmen erteilt werden können, konnte ich nicht herausfinden. Deshalb meine Situation/Frage an die Experten:

Ich übernehme (Aufgabe aus Altersgründen meiner Eltern) 3 Taxen, in einer Gemeinde konzessioniert, die 7 km von meinem Wohnort, einer Kleinstadt (in der sich übrigens auch die Kreisverwaltung/Aufsichtsbehörde befindet), entfernt ist. Die Taxen sollen auch weiterhin in dieser Gemeinde fahren. Dort würden das alte Büro für Kaffeepausen und auch die Garagen mit Werkzeug ect. bestehen bleiben. Allerdings möchte ich von Zuhause aus die Telefondispo mittels Rufumleitung machen und den ganzen Bürokram/Buchhaltung auch in meinem Haus erledigen. In der alten Zentrale könnte man die Fahrzeugdispo am PC, den ich da stehen lasse, (Remote-Zugang) bei Bedarf auch einsehen, nur wird sie eben nicht mehr dort gemacht. Jahresabschlüsse könnte ich dort deponieren, die Post kann auch dahin gehen. Ansonsten wäre das Büro am Betriebssitz unbenutzt. Die Telefonische Auftragsannahme, Fahrereinteilung, Personalbüro und Schichtzettel wären dann bei mir. Die Fahrer würden zum abrechnen auch zu mir kommen. Da Vielerorts das Telefon auch in die Fahrzeuge umgeleitet werden, ist mir nicht ganz klar, weshalb das nicht auch in ein anderes Büro gehen darf. Ich hatte auch angedacht, dass eine Mitarbeiterin von ihrem Zuhause aus (Rufumleitung) ab und zu Telefondienst macht. Geht ja alles Remote. Wäre lt. meinen Rechersche wg. "Zentralentätigkeit nur am Betriebssitz" auch verboten!? Oder gibt es inzwischen dazu irgendwelche neuen Urteile?

An meinem Wohnort gibt es noch Taxiunternehmer, denen ich aber keine Konkurrenz machen würde. Die alte Kundschaft würde ich mit übernehmen und die Fahrten fänden weiterhin in der Betriebssitzgemeinde (die unser Pflichtfahrgebiet ist) statt. Ich habe trotzdem Bedenken, das mir deswegen jemand "an die Karre" fahren könnte (so Prinzipienreiter) wenn ich die ganze Organisation auslagere. Wenn die Taxen zwischendrin bei mir vorm Haus parken, fällt das ja auch auf. Deshalb bräuchte ich irgendwas in der Hand, wo hervorgeht, dass dies nicht direkt gesetzeswidrig ist. Kann man sowas von der Behörde absegnen lassen? Nebenbei muss ich die Büroarbeiten für meinen selbständigen Mann (andere Branche!) im Haus mit erledigen und hab mich um die Kinder zu kümmern. Wenn ich dauerhaft im alten Büro (Betriebssitz) die komplette Organisation/Zentrale machen müsste, kann ich wg. meiner anderen Verpflichtungen die Taxen nicht übernehmen und ein Verkauf wäre notwendig.

Vielleicht hat jemand eine Idee zwecks der Gesetzesauslegung, ähnlicher Fälle, die genehmigt wurden oder sonstiges....!??

Beste Antwort im Thema

Meines Wissens nach muss nur der offizielle Betriebssitz innerhalb der Betriebsgemeinde liegen, sprich ein „erweiterter Briefkasten”. Du kannst deine Taxen aus Timbuktu per Zentrale leiten, spielt überhaupt keine Rolle.

Der Betriebssitz ist deine Postanschrift für den Betrieb und über diesen musst du erreichbar sein, ob direkt, oder Rufumleitung ist egal. Auch bei uns gibt es ähnliche Fälle. Nicht jeder kann am Betriebssitz wohnen, ist auch nicht vorgeschrieben.

Der Betriebssitz muss auch nicht permanent besetzt sein, du kannst offizielle „Parteiverkehrszeiten” angeben, meinetwegen MO 13:00 bis 14:00 in der man jemanden persönlich antrifft, muss aber nicht.

Achtung! Das gilt für Taxi, nicht für Mietwagen da ist die Situation etwas anders

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Bei uns in der Region gibt es ein paar solche Fälle , und da gibt es keinerlei Probleme. Es sieht ja auch keiner, wo Du Deine Büroarbeiten machst. Und "heimfahren" kannst Du mit Deinem Taxi ja auch so oft Du willst ;).

Wenn Du etwas "behördliches" willst: Geh auch Deine Genehmigungsbehörde und besprich mit ihnen die Situation. Daß Du wirklich vorhast Deine Büroarbeiten zuhause zu machen würde ich halt nicht von vornherein "verraten" , sondern erst mal schauen wie die Antwort ausfällt.

Themenstarteram 24. September 2015 um 7:40

Es geht auch vor allem darum, dass die Beförderungsaufträge, die Weiterleitung an die Fahrer und halt die gesamte Einsatzleitung nicht am eigentlichen Betriebssitz stattfinden Das ist wohl das größte Problem.......(Es gibt leider ein paar Kollegen, die "überkorrekt" alles beobachten würden)

Reden wir hier von Taxen oder Mietwagen?

Taxen dürfen von und nach überall aus vermittelt werden, auch im fahrenden Taxi. Mietwagen dürfen nur am Betriebssitz Aufträge entgegen nehmen.

Wichtig ist, dass sich der Betriebssitz in der zulassenden Gemeinde befindet, was bei dir ja möglich ist. Du darfst dann nur die "Briefkastenfristen" nicht überschreiten (gibt da ein Urteil alle wie viel Tage man nach der Post sehen muss).

Was vermutlich nicht geht, die Büroräume zuhause steuerlich geltend zu machen.

 

Gruß

MiReu

Meines Wissens nach muss nur der offizielle Betriebssitz innerhalb der Betriebsgemeinde liegen, sprich ein „erweiterter Briefkasten”. Du kannst deine Taxen aus Timbuktu per Zentrale leiten, spielt überhaupt keine Rolle.

Der Betriebssitz ist deine Postanschrift für den Betrieb und über diesen musst du erreichbar sein, ob direkt, oder Rufumleitung ist egal. Auch bei uns gibt es ähnliche Fälle. Nicht jeder kann am Betriebssitz wohnen, ist auch nicht vorgeschrieben.

Der Betriebssitz muss auch nicht permanent besetzt sein, du kannst offizielle „Parteiverkehrszeiten” angeben, meinetwegen MO 13:00 bis 14:00 in der man jemanden persönlich antrifft, muss aber nicht.

Achtung! Das gilt für Taxi, nicht für Mietwagen da ist die Situation etwas anders

Themenstarteram 24. September 2015 um 10:50

Hallo, MiReu,

Danke für Deine Antwort!

Jetzt wird es ganz verwirrend :) : Das sind sogar noch Mischkonzessionen! Aber ich sag mal wir reden von reinen Taxen. Wenn ich Taxibetrieb fahre ist das ja steuerlich günstiger. Gerade eben habe ich was gefunden, das heißt:

Zitat:

"...Nach einer Entscheidung des BGH ist entscheidend für den Begriff des Betriebssitzes, dass an ihm wesentliche, für den Betrieb des Mietwagenunternehmens maßgebende Tätigkeiten ausgeübt werden. Dazu gehören Entgegennahme und Weiterleitung der Beförderungsaufträge an die Fahrer, die Fahrzeugdisposition, die buchmäßige Erfassung der Beförderungsvorgänge, die Aufbewahrung der Aufzeichnungen und die Möglichkeit der Fahrzeugrückkehr (Urteil vom 16.6.1993 – I ZR 140/91, NJW-RR 1993, 1322, 1323). Nach einer Entscheidung des Baden-Württembergischen VGH ist Mindestvoraussetzung für die Anerkennung eines Betriebssitzes, dass sich dort die Leitung über den Einsatz der Fahrzeuge befindet, die telefonischen Beförderungsaufträge entgegengenommen und an die Fahrer weitergegeben werden und außerdem die Unterlagen über die Fahrzeugdisposition und den Fahrereinsatz geführt werden, die der Genehmigungsbehörde zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit jederzeit zugänglich sein müssen (Urteil vom 28.9.1994 – 3 S 1443/93, zitiert nach Juris Rdnr. 28). Nach einer Entscheidung des VG Frankfurt am Main ist Betriebssitz der geschäftliche Standort innerhalb der Betriebssitzgemeinde...."

(Was mich verwirrt, dass hier nur von Mietwagenunternehmer die Rede ist... Ist wohl aber allgemeingültig)

Das Dorf mit 5000 Einwohnern für das die Konzessionen gelten, ist eine eigene Betriebssitzgemeinde mit eigenem Pflichtfahrgebiet (13 km²). Das Städtchen nebenan (mein Wohnort) ist eine andere Gemeinde. Beide gehören aber zum gleichen Landkreis. Also ist auch die gleiche Genehmigungsbehörde zuständig, die sowohl hier als auch da der Aufsichtstätigkeit nachkommen könnte.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe (und den Text oben) ist eine Zentralentätigkeit in einem Büro ausserhalb der Gemeindegrenze wohl gänzlich unzulässig? Dann kann ich mein Vorhaben wohl knicken, das Ganze von Zuhause aus zu leiten:(

Für heutige Zeit, in der man Rufumleitungen machen kann und per PC von überall arbeiten kann, fast kein Papierkram mehr hat, finde ich die Gesetzte veraltet. Die Behörde könnte alles prüfen, indem ich einfach meinen Laptop hinbringe oder die ganze Einsatzplanung und Schichtzettel per email übermittle. Von welchem Schreibtisch aus, könnte ja eigentlich egal sein, solange geprüft werden kann, dass man nicht in fremden Gebieten "wildert", sondern sich nur in der eigenen Gemeinde bereit stellt. Wenn die Gesetzte aber halt so sind, muss ich das akzeptieren. Jedenfalls habe ich nichts Neueres gefunden.

Themenstarteram 24. September 2015 um 12:00

Hallo Taxler222!

Es geht bei mir um Taxi (nicht Mietwagen). Besten Dank für Deine Antwort! Das ist, was ich mir erhofft hatte, aber nicht sicher wusste! Hast Du da zufällig einen Link für mich, so textlich im Beamtendeutsch? Auf jeden Fall danke ich Dir sehr für diese positive Erläuterung!

Ich hab soviel Zeugs gelesen, wo das so arg streng beschrieben wurde. Das hat mich echt verunsichert!

 

z.B. VG Frankfurt 6. Kammer, 02.10.2009, Aktenzeichen:6 K 902/09.F

oder :Quelle: Taxen Union Hamburg:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines gerichtlichen Streitfalls zum Vorhandensein eines Betriebssitzes eines Hamburger Taxenunternehmens wurden von Seiten des Klägers die Betriebssitze von Taxenunternehmen bei Verbänden und Funkzentralen ins Feld geführt.

Ich möchte dieses zum Anlass nehmen Sie erneut darauf hinzuweisen, dass an einen Betriebssitz gewisse Anforderungen geknüpft sind. Ich hatte hierüber bereits im Jahr 2006 informiert, Sie hatten zum Teil in Ihren Zeitschriften berichtet.

An den Betriebssitz eines Hamburger Taxenunternehmens stellen wir die folgenden Anforderungen:

* Hinweis auf das Taxenunternehmen (Name) im Eingangsbereich.

* Vorhandener Arbeitsplatz (beispielsweise Schreibtisch, Stuhl, PC).

* Regelmäßige postalische Erreichbarkeit mindestens jeden dritten Tag.

* Am Betriebssitz müssen die aktuellen betrieblichen Unterlagen wie Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre,

Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und aktuelle Schichtzettel aufzufinden sein, es sei denn, diese befinden sich gerade in Bearbeitung beim Steuerberater.

Beachten Sie bitte, dass als Sitz des Unternehmens der Ort gilt, von dem aus die Geschäfte dauerhaft geleitet werden, also der örtliche Mittelpunkt des Betriebs. Der Sitz bestimmt sich alleine danach, von welchem Ort aus tatsächlich die Geschäfte des Unternehmens geführt werden oder wo der Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit liegt. Konkretisierend erfordert die Annahme eine Betriebssitz im Taxenverkehr, dass an ihm die Leitung des Einsatz der Taxen durchgeführt wird, die telefonischen Beförderungsaufträge entgegengenommen und an die Fahrer weitergeleitet und die Unterlagen über die Fahrzeugdisposition und den Fahrereinsatz geführt werden. Es ist allerdings insbesondere in Kleinunternehmen üblich, dass die Entgennahme von Beförderungsaufträgen oder der Kontakt zu den Fahrern über mobile Kommunikationsmittel aus der Taxe des selbstfahrenden Unternehmers erfolgt.

Beachten Sie bitte auch, dass die Unterlagen und der Betriebssitz der Genehmigungsbehörde, also uns- zur Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit gemäß §§ 54, 54a PBefG jederzeit zugänglich sein müssen.

 

Ich bitte Sie um Beachtung und Weitergabe an die betroffenen Unternehmen und verbleibe mit freundlichem Gruß

Dirk Ritter

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

* Rechtsamt - "

Wie man sieht hat da jede Betriebssitzgemeinde so ihre eigenen Vorgaben und Vorgehensweisen.

Richtig ist laut Gesetz ist ein Betriebssitz immer dort wo auch alle Akten und Unterlagen sind und der zumindest mit Anmeldung jederzeit z.B. für Zoll, oder Finanzamt zugänglich ist.

Das bedeutet streng genommen sämtliche relevanten Unterlagen müssen sich am Betriebssitz befinden das ist jedoch kein Problem, wenn du alle paar Tage die Unterlagen dort abheftest und die Älteren dort aufbewahrst.

Wie dort auch steht, muss du postalisch am Betriebssitz erreichbar sein und deine Post min. alle 3 Tage lesen, sollte auch kein Problem sein.

Bei kleineren Betrieben ist es ebenfalls statthaft Aufträge sogar mobil entgegenzunehmen (betrifft jetzt wahrscheinlich eher Mietwagen) beim Taxi kannst du Aufträge sowieso entgegennehmen wo du willst. Beim Taxi hast du auch keinerlei Rückkehrpflicht, also egal wo du dein Taxi hinstellst, vor dein Privathaus , oder wo auch immer, nur die Bereitstellung darf ausschließlich auf Taxiständen stattfinden.

Du darfst auch Betriebssitz Taxi und Betriebssitz Zentrale nicht verwechseln, eine Zentrale die rein der Vermittlung dient, kann wie gesagt auch in „Timbuktu” sein, sie hat eigentlich nichts mit dem Taxi zu tun, sie dient als eine Art Dienstleister für Taxen.

Kurz mach den Betriebssitz für Taxi, bzw Konzession(en) an den Ort der Betriebssitzgemeinde und hinterlege dort auch deine Unterlagen, alle paar Tage aktualisiert. Kein Mensch kann dir vorschreiben wo du deine Büroarbeit machst, die kannst du auch im Bett machen das Ergebnis muss jedoch am Betriebssitz sein.

Deine Zentrale kannst du auf Mallorca, oder den Friesischen Inseln installieren, oder wo immer du willst, sie hat im eigentlichen Sinn nichts mit deinen Taxen und Konzessionen zu tun.

 

........im Übrigen, NICHTS wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, mach ma hinne, wahrscheinlich wird nie ein Hahn danach krähen ;-)

Genau. Ich würde sagen: Also los.

Zum Thema Míschkonzession: Du machst Betrieb mit Taxen. Hier in Bayern werden die Mischkonzessionen soweit ich weiß eh nur noch 1x verlängert und danach muß man sich beim nächsten Verlängern entscheiden, was man denn nun haben will.

MFG Sven

Themenstarteram 24. September 2015 um 16:36

Vielen Dank Taxler222 und Daimler201. Das war sehr hilfreich!

Bin in RLP, keine Ahnung wie die Behörde auf eine Verlängerung reagiert. Bei der Überschreibung (ich bin dann ja quasi Neubewerber) wird es sich zeigen. Momentan sind sie "frisch" und würden noch 5 Jahre gelten. Bei diesem Mini-Pflichtfahrgebiet (das war mal viel größer, dies war auch der Grund für Mischkonzessionen) wüsste ich gar nicht, was ich damit überhaupt anfangen sollte (19% Steuer will ich sowieso nicht zahlen:))Meinetwegen geht da auch reine Taxikonzession.

Danke Euch!

Themenstarteram 24. September 2015 um 17:03

Dann werde ich mal mein eigener Zentralendienstleister :) (und arbeite vom Bett aus :)) und geh 1 x die Woche zum Briefkasten und bring ein paar Papiere hin. So müsste das klappen. Das hat jetzt wirklich Licht ins Dunkel gebracht!!!

Ich wollte lieber alles richtig machen weil ich auch noch in direkter Sichtweite von der Kreisverwaltung wohne, die können quasi vom Bürofenster direkt zu mir schauen.

Wie ist das dann, wenn tagsüber die Taxen (wenn grad keine Fahrten sind oder Pause) bei mir (als Zentrale) vor der Tür stehen (Privatparkplatz) statt beim "echten" Betriebssitz? Dort is ja keiner zum Kaffee kochen:) Ist das erlaubt? Wenn ja, meint Ihr, die Kollegen vom Ort würden das tolerieren? Würdet Ihr das akzeptieren, wenn die Taxen vom Nachbarort hier auf Fahraufträge warten? Ich will auf keinen Fall Ärger mit irgendwem.

Du weißt doch, bereitstehen dürfen sie nur am Betriebssitz und an ausgewiesenen Standplätzen.

Eine Pause bedeutet jedoch kein Bereitstehen, ebenfalls wenn das Taxi abgestellt wird das kannst du auch in „Nürnberg” abstellen.

Wenn nun über deine Rufumleitung ein Auftrag kommt, darfst du den natürlich ausführen, als Taxifahrer kann ich Aufträge egal, über Handy, Rufumleitung, Fax, oder Mail überall annehmen, ist doch kein Problem.

Sieh das Ganze mal nicht so eng, es ist bei Weitem nicht so eng und selbst wenn du im Keller der Behörde dein Büro hast werden die dich nicht öfter kontrollieren als jeden Anderen, die haben in der Regel wichtigeres zu tun als einem Kleinunternehmer ständig auf die Füße zu treten, macht auch keinen Sinn.

Du verstößt gegen kein Gesetz wenn du wie beschrieben vorgehst und wenn du einen Prinzipienreiter, oder i-Tüpferscheißer vor, neben, hinter dir hast, keine Angst, im allerschlimmsten Fall änderst du eben eine Kleinigkeit und Ruhe ist.

Nochmal Betriebssitz ist in der Zulassungsgemeinde, aber kein Mensch kann dir deine Öffnungs- Anwesenheitszeiten vorschreiben. Es reicht wenn du in der Regel postalisch und telefonisch erreichbar bist. Wenn du auch selbst fährst kannst du nicht gleichzeitig im Büro und im Auto sein das leuchtet selbst dem größten i-Tüpferlscheißer ein.

Wo du dein Taxi ansonsten abstellst, bei deiner Oma, bei dir privat, oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes geht ebenso Keinem was an. Du darfst nur nicht drinsitzen und auf Laufkunden warten das geht nur am offiziellen Standplatz, aber telefonische Aufträge annehmen darfst du auch bei deiner Oma auf dem Sofa.

Themenstarteram 25. September 2015 um 15:32

Vielen Dank Taxler222! Du hast eine coole und blumige Art zu antworten!

Das Unternehmen besteht seit fast 40 Jahren, bin damit aufgewachsen aber ich hatte beruflich ganz andere Wege eingeschlagen. Bis jetzt sind es noch 8 Taxen. Bevor es jetzt aus Alters- und gesundheitlichen Gründen ganz "stirbt" hab ich schnell den Unternehmerschein gemacht und bin bereit, zumindest 3 Fahrzeuge zu übernehmen (8 sind für mich alleine zuviel). Der Rest wird verpachtet oder verkauft. Logischerweise bin ich für den Neuen dann direkte Konkurrenz in dem kleinen Ort, indem er im Gegensatz zu mir auch noch unbekannt ist. Er wird es da schwerer haben. Ich bin ja immer für kollegiales Miteinander! Wenn es um's Geld geht kann das leider auch schnell mal baden gehen...man weiß es nicht. Unter Anderem deshalb meine "wasserdichte Planung" vorher.

Das Thema Betriebssitz ist für mich dank Dir und der anderen Forumsmitglieder jetzt klar! Ich glaub' ich kann's jetzt angehen lassen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Taxi
  5. Betriebssitz Taxzentrale