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Frage zu Mietwagen-Betriebssitz

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 8:04

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, welche Voraussetzungen ein Betriebssitz bei einem Mietwagenunternehmen haben muss. Also ich glaube ich muss da z.B. unter anderem 24 Stunden Zugang haben oder?

 

Danke erstmal und freundliche Grüße,

loris

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das muss mal gesagt werden.

Ich habe so manchmal den Eindruck, dass es „Unternehmer” gibt die sich 0, aber gar nicht auf ihren Job, ihr Geschäft vorbereiten.

Was lernt man eigentlich bei der Vorbereitung auf die „sogenannte” Unternehmerprüfung?

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Gibt es am Betriebssitz einen Parkplatz, der sich nicht auf öffentlichem Grund befindet?

Den brauchst Du, wenn der Fahrer die Räumlichkeiten nicht aufsuchen kann und im Fahrzeug bleibt.

Sonst bekommst Du die Rückkehrpflicht und das Verbot der Bereithaltung nicht unter einen Hut.

Gruss Deden

Also man kann auch alles etwas übertreiben.

Wenn ein Fahrer am Betriebssitz im Auto bleibt ist das keine verbotene Bereitstellung auch dann nicht, wenn er auf der Strasse parkt. Selbst wenn es so sein sollte wird das wohl kaum jemand ernsthaft bemängeln.

Bitte hört auf Erbsen zu zählen bleibt bei der Realität, die ist oft schon schlimm genug. ;-)

Es soll durchaus vorkommen, dass eine Genehmigungsbehörde die Anerkennung eines Betriebssitzes ablehnt, wenn nicht genügend eigene Parkplätze zur Verfügung stehen und öffentliche Parkplätze Mangelware sind und somit die Rückkehrpflicht zeitweise nicht eingehalten werden kann.

Wie wäre es denn, wenn ein Mietwagenunternehmer in direkter Bahnhofsnähe ein paar Quadratmeter Büroraum anmietet und die Mietwagen mit Fahrer drin vor dem Bahnhof "parkt"? ;)

Gruss Deden

Zitat:

@Deden schrieb am 21. Juni 2017 um 15:26:55 Uhr:

 

Wie wäre es denn, wenn ein Mietwagenunternehmer in direkter Bahnhofsnähe ein paar Quadratmeter Büroraum anmietet und die Mietwagen mit Fahrer drin vor dem Bahnhof "parkt"? ;)

Gruss Deden

Das wäre durchaus clever, wenn möglich und vor allem auch bezahlbar. Als Parkplatz kann auch ein Parkhaus dienen in welchem man Dauerplätze anmietet, im Prinzip alles nur eine Frage des Geldes, doch wenn es sich lohnt durchaus überlegenswert. ;-)

Hallo zusammen, fahre seit 1 Jahr mit dem Mietwagen und habe nichts aufgezeichnet, beim PKW wird dadurch 1% versteuert.

Muss ich die Fahrten trotzdem dokumentieren ?

Kann mir bitte jemand die genaue Aufstellung der Aufzeichnungspflicht nennen ?

Du bist verpflichtet ein Auftragsbuch zu führen. Wo du deine Fahrten aufzeichnest, Datum, Uhrzeit, Zweck der Fahrt und wer dich bestellt hat...

 

Beim Huss Verlag gibt es diesbezüglich welche zu kaufen...

Sorry, aber das muss mal gesagt werden.

Ich habe so manchmal den Eindruck, dass es „Unternehmer” gibt die sich 0, aber gar nicht auf ihren Job, ihr Geschäft vorbereiten.

Was lernt man eigentlich bei der Vorbereitung auf die „sogenannte” Unternehmerprüfung?

@B4byf4ce:

meinst Du wirklich einen Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung gemäss §49 PBefG oder vielleicht ein Selbstfahrervermietfahrzeug (Leihwagen)?

Gruss Deden

Zitat:

@Deden schrieb am 2. August 2017 um 15:51:28 Uhr:

@B4byf4ce:

meinst Du wirklich einen Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung gemäss §49 PBefG oder vielleicht ein Selbstfahrervermietfahrzeug (Leihwagen)?

Gruss Deden

Nein ich meine wirklich einen Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung.

@Micha1103 : Fahrten aufzeichnest, Datum, Uhrzeit, Zweck der Fahrt und wer dich bestellt hat...

Muss ich dies auch machen wenn ich mein auto nach der 1% Regelung versteuere und nicht per Fahrtenbuch ?

Wer kontrolliert diese denn und was ist der Zweck dahinter wenn ich sowieso das fahrzeug mit 1% versteuere ?

Ich gebe zu das ich nicht gerade Professionell arbeite, bei der Unternehmerprüfung lernt man soviel stoff in kurzer zeit ( zumindest für mich in kurzer Zeit ) und dadurch "vergisst" man schnell einiges. Dadurch das ich selber arbeite und einfach nicht nur im Büro sitzen kann ist es etwas kaotisch.

Ich hoffe du bist jetzt befriedigt @Taxler222, freu dich das du alles schöner toller professioneller machst.

Können die anderen die mir wirklich helfen wollen noch mitteilen, was den die wichtigstens Schritte im Unternehmen sind bzw für den Unternehmer sind ? Sowas wie der @Micha1103 erwähnt hat hilft mir schon!

Danke

Zitat:

@B4byf4ce schrieb am 10. August 2017 um 16:38:52 Uhr:

Zitat:

@Deden schrieb am 2. August 2017 um 15:51:28 Uhr:

@B4byf4ce:

meinst Du wirklich einen Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung gemäss §49 PBefG oder vielleicht ein Selbstfahrervermietfahrzeug (Leihwagen)?

Gruss Deden

Nein ich meine wirklich einen Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung.

@Micha1103 : Fahrten aufzeichnest, Datum, Uhrzeit, Zweck der Fahrt und wer dich bestellt hat...

Muss ich dies auch machen wenn ich mein auto nach der 1% Regelung versteuere und nicht per Fahrtenbuch ?

Wer kontrolliert diese denn und was ist der Zweck dahinter wenn ich sowieso das fahrzeug mit 1% versteuere ?

Ich gebe zu das ich nicht gerade Professionell arbeite, bei der Unternehmerprüfung lernt man soviel stoff in kurzer zeit ( zumindest für mich in kurzer Zeit ) und dadurch "vergisst" man schnell einiges. Dadurch das ich selber arbeite und einfach nicht nur im Büro sitzen kann ist es etwas kaotisch.

Ich hoffe du bist jetzt befriedigt @Taxler222, freu dich das du alles schöner toller professioneller machst.

Können die anderen die mir wirklich helfen wollen noch mitteilen, was den die wichtigstens Schritte im Unternehmen sind bzw für den Unternehmer sind ? Sowas wie der @Micha1103 erwähnt hat hilft mir schon!

Danke

Das egal ob 1% oder nicht...Kontrollieren tut dich deine Konzessionsbehörde und Finanzamt kommt ne Kontrolle musst du das was ich dir bereits geschrieben hab vorweisen, hast das nicht und weg biste...!

 

Schaff dir die Bücher an schreibe es ein und schon bist du auf der sicheren Seite...

 

Übrigens musst es bei der Beantragung deiner neuen (Verlängerung) Konzession vorzeigen...So ist es bei uns...

 

Zur Not Kauf dir gleich die Unternehmer Bücher (Huss Verlag) und Lern Bücher die helfen dir dabei auch...

 

Ich hab mir alles selbst beigebracht und viel gelesen...

 

Viel Glück :-)

@B4byf4ce Es geht nicht darum ob und wie ich alles „toller, oder professioneller” mache das muss jeder selbst wissen.

Nur grundsätzlich, egal ob du eine Würstelbude, ein Fuhrunternehmen, oder ein Sonstwas aufmachst spielt keine Rolle. Als Selbständiger hast du immer eine beleghafte Buchführungspflicht und die 1% Regelung für dein Fahrzeug befreit dich lediglich davon, dass du deine Privatfahrten nicht einzeln nachweisen, bzw kein Fahrtenbuch führen musst.

Du wirst ziemlich schnell lernen, dass es bei Selbstständigen nicht Daumen x P geht, sondern dass es teils sehr strenge Regeln gibt und wer sich da nicht gründlich vorbereitet kann gründlich auf die Nase fallen und zwar so, dass es richtig weh tut.

Mir ist eben nicht ganz klar warum sich Manche da völlig Blauäugig in eine selbstständige Tätigkeit stürzen ohne auch nur die Basics „studiert” zu haben.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. August 2017 um 17:16:34 Uhr:

@B4byf4ce Es geht nicht darum ob und wie ich alles „toller, oder professioneller” mache das muss jeder selbst wissen.

Nur grundsätzlich, egal ob du eine Würstelbude, ein Fuhrunternehmen, oder ein Sonstwas aufmachst spielt keine Rolle. Als Selbständiger hast du immer eine beleghafte Buchführungspflicht und die 1% Regelung für dein Fahrzeug befreit dich lediglich davon, dass du deine Privatfahrten nicht einzeln nachweisen, bzw kein Fahrtenbuch führen musst.

Du wirst ziemlich schnell lernen, dass es bei Selbstständigen nicht Daumen x P geht, sondern dass es teils sehr strenge Regeln gibt und wer sich da nicht gründlich vorbereitet kann gründlich auf die Nase fallen und zwar so, dass es richtig weh tut.

Mir ist eben nicht ganz klar warum sich Manche da völlig Blauäugig in eine selbstständige Tätigkeit stürzen ohne auch nur die Basics „studiert” zu haben.

Grundsätzlich hast du da völlig recht, seh es genauso...Aber man kann ja auch von seine Erfahrungen was weitergeben, oder lieg ich da falsch?

 

Ich hab seine Fragen beantwortet, daher könnten wir nen Hacken dran machen... ;)

 

Kenne auch so paar Kollegen die länger im Gewerbe sind aber manchmal Preise machen wo ich selbst Kopf schüttle oder sich übernehmen "wo der Kollege Subunternehmer machen muss"...

 

Für Alle die noch auf das Thema stoßen sollten und Anfänger sind,

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Wenn ich schon lese, brauch ich alles nicht, Aufträge über Handy........ Mein Gott ich würde mich wirklich mal schlau machen. Betriebssitz hat schon die Anforderung, dass Du dort, ob nun am Schreibtisch oder Küchentisch dein Büro hast. Du musst jede Bestellung dokumentieren und diese Aufzeichnungen auch aufbewahren. Hast Du Personal wirds richtig interessant. Dann kommen noch der Ruheraum sowie die sanitären Anlagen dazu. Anrufe für den Mietwagen müssen in der Wohnung oder dem Betriebssitz des Unternehmers eingehen. Da Du im Handy schlecht eines der beiden Dinge haben kannst, hast Du da schon ein Problem. Und hättest Du mich in deiner Nähe, würde ich es dir ganz schnell abgewöhnen, deine Anrufe über das Handy abzuwickeln.

@Taxi153 das mag ja formal zumindest teilweise richtig sein, doch sieht das heute auch kaum eine Aufsichtsbehörde noch derart eng. Diese Gesetze stammen aus einer Zeit in der es weder Handys noch eMail usw gab.

Wer könnte auch Heute noch exakt nachweisen, ob ich eine eMail, oder einen Anruf von zu Hause aus, oder vom Wagen aus annehme? Rufumleitung uns schon passt`s. ;-)

Sprich auch wenn es formal so wäre, wäre der Nachweis schwer zu führen. Es gibt mittlerweile sogar schon Funkzentralen die auch Mietwagen bedienen und zwar ganz offiziell. Soweit ich weiß wurde das auch gelockert das Einzige was wirklich noch greift ist die verbotene Bereitstellung außerhalb des Betriebssitzes, diese wäre auch nachweisbar.

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