Frage zu Mängelberichten
Guten Tag,
ich habe da Mal eine Frage zu Mängelberichten und zwar mein Kollege hat einen Mängelbericht bekommen, weil er etwas an seinem Auspuff gemacht hat ich weiß zwar nicht genau was aber es sei unzulässig, nun hat er einen Mängelbericht bekommen und das Auto abgemeldet.
Da sein Tüv bald abläuft und er sowieso neuen Tüv machen wollte hat er sich gefragt ob wenn er Tüv mach also die HU und diese besteht der Mängelbericht erlischt?
Vielen Dank im schonmal
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Warum sollte mich jemand dazu zwingen können, an einem abgemeldeten Fahrzeug irgendwelche Mängel zu beseitigen?
Meine Frage zielt ja genau darauf ab, was nach der Abmeldung mit der Mängelmeldung passiert. Ein bundesweites Register für "offene Mängelkarten" wäre mir jedenfalls nicht bekannt.
Das abgemeldete Fahrzeug kannst ja auch so lassen. Die Mängelbeseitigung muss dann erst wieder mit der Neuzulassung erfolgen.
Wird dir ein Mangelschein ausgestellt, geht auch eine Info an die Zulassungsstelle. Dorthin schickst eigentlich auch die abgestempelte Mängelkarte. Mit Zugang der Karte wird auch der Vermerk für dieses Fahrzeug gelöscht. Bekommen die keine Mängelkarte(innerhalb der Frist), schauen die zuerst, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist. Nun ist es aber vielleicht abgemeldet. Dann wird das Verfahren erstmal ruhen. Aber sicher nicht eingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Wird dir ein Mangelschein ausgestellt, geht auch eine Info an die Zulassungsstelle. Dorthin schickst eigentlich auch die abgestempelte Mängelkarte. Mit Zugang der Karte wird auch der Vermerk für dieses Fahrzeug gelöscht. Bekommen die keine Mängelkarte(innerhalb der Frist), schauen die zuerst, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist. Nun ist es aber vielleicht abgemeldet. Dann wird das Verfahren erstmal ruhen. Aber sicher nicht eingestellt.
Das ist doch Unsinn. Keine Zulassungsstelle erfährt davon, wenn eine Mängelkarte ausgestellt wird. Erst wenn die Frist abläuft, kommt die ins Spiel. Und die Mängelkarte hat auch abgestempelt nix dort zu suchen, denn sie muss dem Aussteller (also in den meisten Fällen der Polizei) vorgelegt werden.
Das mit dem ruhenden Verfahren ist genauso Quatsch, denn das könnte man mit einem Halterwechsel ja umgehen. Und ein Verfahren gegen das Auto gibts nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das ist doch Unsinn. Keine Zulassungsstelle erfährt davon, wenn eine Mängelkarte ausgestellt wird.
Ich hatte mit einem älteren Wagen mal nen Mängelschein/Mängelkarte bekommen. Die Adresse war bereits draufgedruckt. Und das war hier die Hauboldtstraße. Ist natürlich Zufall, dass die Zulassungsstelle sich gerade dort befindet ? Kontrolliert wurde ich in Radebeul. Auf dem Arbeitsweg.
Den Mangel habe ich 2 Tage später beheben lassen, die Karte wurde abgestempelt und abgeschickt. Keine Woche drauf kam Post von der Zulassungsstelle, warum ich die Karte noch nicht zugesendet hätte und mir so die Stilllegung droht. Ich habe der Dame daraufhin erklärt, dass sich die Karte schon längst in ihrem Bereich befinden muss. Die wurde dann auch dort gefunden. Wahrscheinlich wurde die falsch zugeordnet.
Das mit dem ruhenden Verfahren ist genauso Quatsch, denn das könnte man mit einem Halterwechsel ja umgehen. Und ein Verfahren gegen das Auto gibts nicht...
Verfahren war nicht das richtige Wort. Sagen wir Vorgang. Auf alle Fälle verfällt die Mängelkarte nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Verfahren war nicht das richtige Wort. Sagen wir Vorgang. Auf alle Fälle verfällt die Mängelkarte nicht
Ach ja? Die Mängelkarte ist eine Aufforderung an den Halter, das Fahrzeug in einen entsprechend verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, gibt es keinen aktuellen Halter mehr. Gegen wen soll also die Karte weiterhin ihre Wirkung entfalten?
Das hat auch nichts damit zu tun, dass das Fahrzeug wieder in einem betriebssicheren Zustand sein muss, wenn es wieder angemeldet werden bzw. auf der Straße bewegt werden soll. Doch dafür ist der Halter und der Fahrzeugführer verantwortlich, es ist nicht Aufgabe der Zulassungsstelle zu überprüfen, ob irgendwann mal was damit war. Kann sie auch gar nicht, wenn sie keine Kenntnis davon hat.
Das Übrige nehme ich dir auch so nicht ab, war vielleicht 19hundertBlumenkohl mal so, aber der Aufdruck sagte schon immer nur "An die Zulassungsstelle des Lkr. ...." und war dann handschriftlich zu ergänzen. Aber die wurde auch erst dann verschickt, wenn die Frist abgelaufen ist. Niemals nicht schreibt eine Zulassungsstelle einen Halter zwei Tage nach Ausstellung einer Mängelkarte an und droht gleich mit Stilllegung. Ist weder zeitlich noch rechtlich möglich und tatsächlich auch nicht...
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das Übrige nehme ich dir auch so nicht ab, war vielleicht 19hundertBlumenkohl mal so, aber der Aufdruck sagte schon immer nur "An die Zulassungsstelle des Lkr. ...." und war dann handschriftlich zu ergänzen. Aber die wurde auch erst dann verschickt, wenn die Frist abgelaufen ist. Niemals nicht schreibt eine Zulassungsstelle einen Halter zwei Tage nach Ausstellung einer Mängelkarte an und droht gleich mit Stilllegung. Ist weder zeitlich noch rechtlich möglich und tatsächlich auch nicht...
Lesen hilft manchmal. Ich habe geschrieben, dass ich nach zwei Tagen den Mangel habe beheben lassen und eine Woche drauf die Nachfrage der Zulassungstelle kam. Da ein Wochenende dazwischen liegt, waren insgesamt fast 10 Tage rum.
Wenn die Zulassungsstelle keine Kenntnis davon hätte, warum sollte sie dann nachfragen ?
Und mir ist herzlich egal, ob du es glaubst oder nicht, es war genau so, wie ich es beschrieben hatte.
Probiers doch mal aus.
Das brauch ich nicht auszuprobieren, weil ich mich um mein Auto kümmere und deswegen gar nicht erst so eine Karte bekomme. Außerdem kenne ich mehr als genug Polizisten und Leute auf unterschiedlichen Zulassungsstellen, die mir meine Version schon oft genug bestätigt haben...und gesetzliche Vorschriften sowie deren Anwendung sind mir auch nicht ganz fremd.
Die Handhabung dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Hier in NRW ist es z.B. üblich, dass die "Mängelkarte" vom Betroffenen direkt an die Zulassungsstelle zu senden ist, wenn es sich um Fahrzeugmängel gehandelt hat.
Das Verfahren ist auch hier recht ausführlich beschrieben, incl. Bildern.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Die Handhabung dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Das streite ich auch nicht ab. Aber eine Zulassungsstelle droht ganz sicher nicht, egal wann wie wo sie Kenntnis erlangt hat von dem Mangel, direkt die Stilllegung an. Ist so einfach nicht möglich, in keinem Bundesland.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber eine Zulassungsstelle droht ganz sicher nicht, egal wann wie wo sie Kenntnis erlangt hat von dem Mangel, direkt die Stilllegung an. Ist so einfach nicht möglich, in keinem Bundesland.
Die Zulassungsstelle hat mir die Stillegung erst nach fast 10 Tagen angedroht. Und eine Woche hätte ich Zeit gehabt, den Mangel zu beheben.Was ich auch getan habe, die haben nur die Karte nicht gleich finden können.
Im Übrigen: Welchen Sinn würde es haben, die abgestempelte Mängelkarte an die Zulassungsstelle zu senden, wenn diese keine Kenntnis von dem Vorgang hätte ?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das ist doch Unsinn. Keine Zulassungsstelle erfährt davon, wenn eine Mängelkarte ausgestellt wird. Erst wenn die Frist abläuft, kommt die ins Spiel. Und die Mängelkarte hat auch abgestempelt nix dort zu suchen, denn sie muss dem Aussteller (also in den meisten Fällen der Polizei) vorgelegt werden.
Bei uns ist es so, dass Kontrollberichte ( früher Mängelkarte ) zur Stadt gehen. Der Bericht, den der Betroffene bekommen hat, wird, nachdem darauf die Beseitigung des Mangels bestätigt ist, vom Betroffenen ebenfalls zur Stadt geschickt.
Die Polizei ist hier, soweit es Fahrzeugmängel betrifft, aussen vor. Außer der Bestätigung der Beseitigung kleinerer Mängel.
So ist es zumindest bei uns. Nehme aber an, dass es komunal verschieden gehandhabt wird.
Und da hier sogar bundesweit diskutiert wird.........
Zitat:
Original geschrieben von AS60
So ist es zumindest bei uns. Nehme aber an, dass es komunal verschieden gehandhabt wird.
Offensichtlich. Weil, mit der Stadt hatte ich definitiv noch nicht zu tun. In Sachsen ist es die Polizei bzw. dann die Zulassungsstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das streite ich auch nicht ab. Aber eine Zulassungsstelle droht ganz sicher nicht, egal wann wie wo sie Kenntnis erlangt hat von dem Mangel, direkt die Stilllegung an. Ist so einfach nicht möglich, in keinem Bundesland.
Wenn die Zulassungsstelle denn dann mal einen Brief an den Halter schreibt (weil die Frist auf der Mängelkarte abgelaufen ist oder weil z.B. der Fahrzeughersteller gemeldet hat, dass der Halter einer Rückrufaktion nicht gefolgt ist), dann wird da AFAIK auch gleich die Stilllegung als eine der möglichen Folgen genannt.
So wie schon bei der Anhörung des Halters in Bußgeldsachen üblicherweise die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage erwähnt wird.
Ob man das jetzt als "androhen" bezeichnen will oder nicht ist sicherlich Geschmackssache.
IIRC lautet es dann sinngemäß: "Weisen Sie die Beseitigung der Mängel bis zum $Datum durch $Nachweis nach oder melden Sie das Fahrzeug ab. Bei Nichtbefolgen dieser Anordnung können kostenpflichtige Maßnahmen zur Stilllegung des Fahrzeugs eingeleitet werden." (dazu natürlich noch etwas Text, wie wichtig ein ordnungsgemäßer technischer Zustand für die Verkehrssicherheit ist und warum man Zweifel an diesem hat).
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Wenn die Zulassungsstelle denn dann mal einen Brief an den Halter schreibt (weil die Frist auf der Mängelkarte abgelaufen ist oder weil z.B. der Fahrzeughersteller gemeldet hat, dass der Halter einer Rückrufaktion nicht gefolgt ist), dann wird da AFAIK auch gleich die Stilllegung als eine der möglichen Folgen genannt.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das streite ich auch nicht ab. Aber eine Zulassungsstelle droht ganz sicher nicht, egal wann wie wo sie Kenntnis erlangt hat von dem Mangel, direkt die Stilllegung an. Ist so einfach nicht möglich, in keinem Bundesland.So wie schon bei der Anhörung des Halters in Bußgeldsachen üblicherweise die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage erwähnt wird.
Ob man das jetzt als "androhen" bezeichnen will oder nicht ist sicherlich Geschmackssache.
Du hast das entscheidende genannt: Anhörung. Ohne diese läuft es von Anfang an falsch. Dass das Verfahren irgendwann mal in einer Stilllegung enden könnte, ist ja möglich. Aber das ist sicher nicht der erste Schritt. Unter Androhung verstehe ich die konkrete Nennung einer Folge, wenn ein bestimmtes Tun oder Unterlassen eben nicht erbracht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unter Androhung verstehe ich die konkrete Nennung einer Folge, wenn ein bestimmtes Tun oder Unterlassen eben nicht erbracht wird.
Das ist doch Haarspalterei. Wenn in diesem Briefchen steht, dass Sie bis zum soundsovielten die Beseitigung der Mängel nicht nachgewiesen haben, werden weitere, kostenpflichtige Massnahmen ergriffen, welche auch zur Stilllegung ihres Fahrzeugs führen können.
Ich finde, das hört sich schon wie eine Drohung an.
Es kommt letztlich darauf an, dass der Brief in einem bestimmten Muster geschrieben ist- Wenn Sie nicht ... dann...-.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich finde, das hört sich schon wie eine Drohung an.
Das hört sich eher nach einer Zwangsstörung an, alles immer negativ sehen zu müssen, selbst völlige Normalitäten.
Einerseits müssen Rechtsfolgen genannt werden, "Die können doch nicht, ohne es vorher anzukündigen" und werden sie genannt, dann ist es plötzlich eine "Drohung" - wie soll es denn nun sein.
Insbesondere bei Folgen, die völlig klar sind und nicht anders sein können. Oder wird hier ernsthaft erwartet, dass ein "Wenn Sie nicht, dann reparieren wir den Wagen in 2 Wochen auf Kosten des Steuerzahlers." geschrieben steht?
Und selbst das wäre immer noch eine Drohung, denn es entspricht doch dem "unangenehmen" Muster:
Zitat:
Es kommt letztlich darauf an, dass der Brief in einem bestimmten Muster geschrieben ist- Wenn Sie nicht ... dann...-.
Wenn Du nicht Lotto spielst, dann kannst Du nicht gewinnen; wenn Du 3 mal 3 rechnest, dann kommt 9 raus - alles Drohungen, wenn es eine Behörde schreibt.
Nenne doch mal bitte eine Formulierung, die eine Fristsetzung mit Ankündigung von Folgen beinhaltet, oder nur einen einfachen Ablauf beschreibt, aber nicht eine wenn-dann-Abfolge darstellt.