Frage zu Mängelberichten

Guten Tag,

ich habe da Mal eine Frage zu Mängelberichten und zwar mein Kollege hat einen Mängelbericht bekommen, weil er etwas an seinem Auspuff gemacht hat ich weiß zwar nicht genau was aber es sei unzulässig, nun hat er einen Mängelbericht bekommen und das Auto abgemeldet.
Da sein Tüv bald abläuft und er sowieso neuen Tüv machen wollte hat er sich gefragt ob wenn er Tüv mach also die HU und diese besteht der Mängelbericht erlischt?

Vielen Dank im schonmal

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


"Die können doch nicht, ohne es vorher anzukündigen" und werden sie genannt, dann ist es plötzlich eine "Drohung" - wie soll es denn nun sein.

Ich finde, wenn schon jemand eine Mängelkarte ausfasst, dann darf er ruhig auch über die Konsequenzen der nicht rechtzeitigen Behebung der Mängel informiert werden.

Eine "Drohung" sehe ich da noch gar nicht. Dem Schreibenist keine Pistole beigelegt. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von AS60



So ist es zumindest bei uns. Nehme aber an, dass es komunal verschieden gehandhabt wird.
Offensichtlich. Weil, mit der Stadt hatte ich definitiv noch nicht zu tun. In Sachsen ist es die Polizei bzw. dann die Zulassungsstelle.

Mit Stadt meinte ich Stadtverwaltung allgemein. Die Zulassungsstelle gehört natürlich dazu. Polizei stellt die Mängelkarte aus. Die Stadt ( Zulassungsstelle oder wer auch immer ) bekommt das Originla und der Betroffene eine Kopie. Nach Beseitigung des Mangels und Bestätigung auf der Kopie, schickt der Betroffene die Karte an die Stadt.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Eine "Drohung" sehe ich da noch gar nicht. Dem Schreibenist keine Pistole beigelegt. 🙂

Übertreib mal nicht. Nehmen wir doch mal die Defintion von Wikipedia: (Zitat)

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen

Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten ‚Spielregeln‘ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ konnotiert ist, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.(Zitatende)

Es ist und bleibt eine Drohung, wenn Kosequenzen( =unangenehme Massnahmen) aufgezeigt werden.
Wer natürlich Drohung mit Gewalt gleichsetzt,...

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Es ist und bleibt eine Drohung, wenn Kosequenzen( =unangenehme Massnahmen) aufgezeigt werden.

Dann ist für Dich jede Regel eine Drohung?

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Dann ist für Dich jede Regel eine Drohung?

Stell dir vor: Nein.

Es kommt immer darauf an, wie man etwas auffasst. Regeln und Gesetze sind wichtig. Sonst wäre ein friedliches Zusammenleben mit den Mitmenschen gar nicht möglich. Allerdings können mit einer Regel natürlich auch Drohungen verbunden sein. Die Regel ansich ist ja noch keine Drohung. Nehmen wir mal was ganz simples: An einer Tür steht nur: Zutritt verboten. Wo ist da eine Drohung ? Es fehlt schlicht die jeweilige Massnahme, welche bei Zuwiderhandlung erfolgt.

Steht da hingegen. --Zutritt verboten! Bei Zuwiderhandlung bla bla-, ist es schon eine Drohung.

Und mit einer Drohung verbinde ich nicht automatisch eine furchtbare Tat oder Massnahme. Drohungen sollen nur bestimmte Forderungen unterstreichen. Im Normalfall ist es allen sicher lieber, wenn die Drohung niemals verwirklicht wird, weil die folgende Konsequenz eben unangenehm ist.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Es kommt immer darauf an, wie man etwas auffasst.

Also eine rein subjektive Bewertung.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Also eine rein subjektive Bewertung.

Kann man so nicht sagen. Eine Drohung beinhaltet immer eine Handlungsforderung und die jeweilige Konsequenz, wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt. Ob eine Drohung dann überhaupt in die Tat umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. Kommt nix, wars der berühmte Bluff. Allerdings darf man davon ausgehen, dass Ämter niemals bluffen. Privatpersonen schon.

Das Strafgesetzbuch ist beispielsweise eine ganze Sammlung von Drohungen. Weil zu jeder Tat auch gleich das mögliche Strafmass beschrieben steht.
Im BGB steht faktisch nur, was man darf. Aber eben keine Konsequenz dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Das Strafgesetzbuch ist beispielsweise eine ganze Sammlung von Drohungen.
...
Im BGB steht faktisch nur, was man darf. Aber eben keine Konsequenz dazu.

Im §123 BGB steht, dass alles, was mit einer Drohung hinterlegt wird, widerrechtlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Im §123 BGB steht, dass alles, was mit einer Drohung hinterlegt wird, widerrechtlich ist.

Tja, da hat wohl die Bundesrepublik ein kleines Prob mit der Formulierung. Im Strafgesetzbuch stehen nunmal Drohungen. Selbst im Straßenverkehr gibts Drohungen zuhauf. Parkst du falsch, droht dir ein Ordnungsgeld oder das Abschleppen. Fährst bei Rot über die Kreuzung, drohen dir Punkte, Bussgeld und Führerscheinentzug.

Im StGB: Bei Mord droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ich könnte endlos so weiterschreiben, wäre aber sinnlos.Manch einer will es einfach falsch oder gar nicht verstehen.

pflaumenkuchen, wenn du es nicht unterlässt, hier weiter zu schreiben, bekommst du einen Euro von mir. Ist das also auch eine Drohung?!

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Ich könnte endlos so weiterschreiben, wäre aber sinnlos.Manch einer will es einfach falsch oder gar nicht verstehen.

Wie schön, dass ausgerechnet du das für dich endlich erkannt hast 😉

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


pflaumenkuchen, wenn du es nicht unterlässt, hier weiter zu schreiben, bekommst du einen Euro von mir. Ist das also auch eine Drohung?!

nein, das ist im Wortlaut eine Aufforderung. Bekommt er den Euro für jeden Beitrag?

Habe gerade zu einem ähnlichen Thema diesen Beitrag hier eingestellt. Passt vielleicht noch besser hier her!

Hallo Schraubergemeinde!

Ich empfinde die neuerdings praktizierten Verfahrensweisen beim TÜV als „Abzocke“!

Das Auto meiner Frau wurde beim TÜV ein paar Monate verspätet vorgefahren (vergessen)! Dadurch entstanden schon Mehrkosten (Strafe?), die man ja irgendwie noch einsehen kann, obwohl Verhältnismäßig hier auch überteuert!

Bei meinem Vorcheck entdeckte ich nur geringe Mängel, wenn überhaupt als solche zu bezeichnen.

Bei der HU wurde dann eine defekte (von mir dümmlicherweise übersehene) Nebelschlussleuchte (Birne!!!) als „erheblicher“ Mangel und ein „Vorlauf“ der Bremse hinten Links, diagnostiziert, plus ein (leicht) verölter Getriebedeckel (geringer Mangel)! Ergebnis „Keine Plakette“!

Alles schön und gut (schlecht) dachte ich mir, ab jetzt habe ich ja einen Monat Zeit die wenigen Mängel zu beheben. Ich lies mir etwas Zeit, da der kalendarische Monat ja bald herum wäre und somit dann der nächste TÜV-Termin um einen Monat nach hinten geschoben werden würde!

Bei der Umsetzung der Mängelbehebung stellte sich heraus, dass die Feder des linken Handbremszuges aus der Bremsträgerplatte herausragte, ergo nicht mehr im Innern fixiert und gespannt war! Das erklärte den Vorlauf. Die Trommel abgenommen, stellte sich eine ungleichmäßige Abnutzung der Beläge heraus, folglich ein Wechsel auf beiden Seiten stand an.

Ist ja nicht weiter tragisch, die Handbremsseile auch gleich noch mit zu erneuern und gut ist, dachte ich. Die Teile (plus Kleinkram, Federn etc.) bestellt, dann alles verbaut und die anderen Mängel (?) auch gleich mit behoben.
Der Monat Frist war auch schon fast abgelaufen und wieder vorgefahren!

Nun kommt`s! Der „Vorlauf“ war zwar weg, jedoch stellte sich heraus, das ich wohl links die Trommelverschraubung „etwas“ zu locker angedreht hatte und somit das Lager (etwas) zu viel Spiel aufwies. Zudem entdeckte der Prüfer (bei der Getriebedeckelkontrolle) eine leichte „Inkontinenz“ im Kühlkreislauf (es tröpfelte) kaum merklich aus einem Verteilerstück unweit der Spritzwand! Folge, eine erneute Verweigerung der Plakette.

Die Geschichte hat aber dann nach der erneuten (gedachten) Nachkontrolle (nach vier Tagen!) aber immer noch kein Ende gefunden, alldieweil es kein abhandeln der zuletzt festgestellten Mängelliste (!?) gab, sondern eine „komplett“ neue HU mit entsprechenden Kosten, da ja mittlerweile der Monat nach dem „Erstcheck“ (!) rum war!

Sollte ja trotzdem kein weiteres (technisches) Problem darstellen dachte ich. Weit gefehlt, den plötzlich ist jetzt auch noch ein Schubstangenkopf ausgeschlagen, der Abgaskrümmer undicht und die Befestigung „beider“ Abblendlichtscheinwerfer mangelhaft! 😕😁

Alles „EM“und all das muss sich ergo, innerhalb des letzten Monats wohl beschädigt und/oder abgenutzt haben. 😕😁

Unglaublich, zumal der TÜV zwar keine Garantie für die nächsten „24“ Monate gibt, aber bei nicht entdecken eines erheblichen Mangels, wir letztendlich bei einem etwaigen Unfall, (in aller Regel) alleine im Regen stehen würden!😕

Gruß aus dem sonnigen Südhessen! toyotahelferlein

Wäre schön hierzu ein paar Stellungnahmen lesen zu dürfen!

P.S.: Man muss dabei auch noch bedenken, dass bei einer Vorführung „zwei“(!) Tage früher, die zuletzt relativ geringen und „behobenen“ Mängel nur überprüft worden wären! Folglich der TÜV bestanden wäre!

So richtig passt es nicht. Der Mängelbericht des TÜV ist nicht mit einer Mängelanzeige durch die Polizei bei einer Verkehrskontrolle vergleichbar. Schliesslich musst beim TÜV keine Karte an die Zulassungsstelle/ Stadt schreiben.Da wirst höchstens, wie in deinem Fall nochmal vorstellig. Und zahlst dafür erneut.

Stimmt! Ich wollte deswegen aber keinen neuen Thread auf machen. Die Art und Weise gefällt mir einfach nicht, wie der TÜV hier vor geht. Wenn beim letzten Besuch keine "neuen" Mängel festgestellt worden wären, hätte trotzdem eine neue Hauptuntersuchung stattgefunden, obwohl "vier" Tage! zuvor diese Mängel gar nicht zur Debatte standen! Für mich ist das Abzocke, weil wenn diese Mängel bei der ersten Abnahme gefunden worden wären, diese natürlich auch schon von mir behoben worden wären!

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