Frage zu LEDs - TÜV

Mercedes CLK 208 Coupé

Hallo, ich habe in meinem W208 LEDs eingebaut. Die Abblendlichter sind welche von Osram (H7) und Standlichter habe ich von eBay sind ohne eine Marke. Fernlicht sind ebenfalls H7 LEDs aber ebenfalls ohne Marke. Die müssten alle aber ein CE certifikat haben. Als Kennzeichenbeleuchtung habe ich ganz normale kleine LED Glühlampen genommen.
Kann mir einer sagen ob die so Tüv konform sind?

Osram LED - H7
CLK w208 LED Standlicht
LED Kennzeichen Beleuchtung
+2
18 Antworten

Hi Tom, danke
die wurden ja weiter oben bereits erwähnt, es ist für mich nur
unklar um welche "Orte" es bei etwaigem Tausch Lampe/LED
zuletzt ging, denn...
alles was mit der Front (Blinker, Nebler, Abblend und Fernlicht)
beim 208er CLK zusammenhängt ist schlichtweg: Illegal!

Die von dir verlinkten Heckleuchten benutze ich ja selbst auch,
die haben zugelassene E-Prüfzeichen,
für "vorne" gibt es (bei uns) so etwas mit LED nicht... 🙄

Gruß, mike. 🙂

Zitat:

@Cico23 schrieb am 13. Januar 2025 um 23:08:05 Uhr:Hallo, ich habe in meinem W208 LEDs eingebaut. Die Abblendlichter sind welche von Osram (H7) und Standlichter habe ich von eBay sind ohne eine Marke. Fernlicht sind ebenfalls H7 LEDs aber ebenfalls ohne Marke. Die müssten alle aber ein CE certifikat haben. Als Kennzeichenbeleuchtung habe ich ganz normale kleine LED Glühlampen genommen.
Kann mir einer sagen ob die so Tüv konform sind?

Nein, ist nicht TÜV-Konform und führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis. LED-Glüblampen, so nenne ich sie mal, müssen für exakt diesen Scheinwerfer gerprüft werden bzw. muß der Scheinwerfer vom lichttenischen Amt mit dieser LED geprüft werden auf Helligkeit, Hell-Dunkelgrenze etc. Nur dann, wenn dieser Test den Vorgaben entsprach, dann wird eine ABE für das Fahrzeug mit diesem geprüften Scheinerwer erstellt. Und das kostet Geld, das die Hersteller bei den geringen 208er Stückzahlen nicht ausgeben.
Selbst die ABE-Nr. des Scheinwerfers ist ausschlaggebend.
Beispiel:
BMW E90 hat vor dem Linsenscheinwerfer 2 verschiedene E-Prüfzeichen gehabt, glaube E7 und E12. Bei einer Unfallreparatur könnten sogar beide Scheinerfer gemischt verbaut werden. ABER die LED dürfen nur in eine der E-Prüfnummern verbaut werden, da nur dieser Scheinwerfer mit dieser E-Nummer geprüft wurde, im anderen wäre es illegal. Dies wird auch in der ABE dann exakt dokumentiert.
Ich würde die Finger davon lassen, lieber eine Osram Night-Breaker einbauen. Die ist legal und mittlerweile günstig zu bekommen. Gibt auch ein schön weißes Licht.
Leichti

Hallo Mike.

UPS, dachte es ginge um die Rückleuchten von deinem eingestellten Bild. 🙄

Für die Front gibt es (noch) keine die legal sind, das weiß ich.

Gruß Tom

Mal sehen,
ob der TE sich nach unseren ultimativen Hinweisen
noch traut, trotzdem China-Cracker einzubauen... 🙄

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