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Frage zu Kaufvertrag

Moin,

ich habe eine Frage zu einem (bereits von mir unterschriebenen) Kaufvertrag. Ich habe kuerzlich bei einem Kfz-Händler mein erstes Auto gekauft und bin sehr am Zweifeln was bestimmte Formulierungen im Kaufvertrag betrifft (siehe unten). Mir kam das schon beim Lesen sehr seltsam vor, habe den Vertrag aber dennoch unterschrieben, aus Gutglauben, etwas Naivität und Unwissenheit. Ich wollte nun ganz allgemein wissen, ob man in einem solchen Fall noch was machen kann, oder ob ich den Inhalt des Vertrags so akzeptieren muss. Vielleicht vorneweg: es handelt sich um einen VW Caddy Life 2k 1.4l (EZ 06/2009, 115.000 km, ein Vorbesitzer, scheckheftgepflegt) den ich fuer 5000 Euro gekauft habe.

Die Formulierung im Kaufvertrag ist wie folgt: "Dem Käufer sind insbesondere folgende Mängel bekannt bzw. er ist auf diese hingewiesen worden: die Durchführung einer Inspektion ist umgehend notwendig - der Wechsel von Zahnriemen/Steuerkette und Kupplungseinheit ist fällig, Rost an Karosserie und Unterboden, sowie sämtlichen Anbauteilen - TÜV-relevante Abnutzung sämtlicher Verschleissteile, insbesondere Bremsanlage, Rad- und Achsaufhängungen, Antriebsstrang."

Nun wurde laut Serviceheft der Zahnriemen im Februar 2019 erneuert (samt Wasserpumpe etc.). Es liegen auch die entsprechenden Rechnungen vor. Ebenfalls ist keinerlei Rost am Auto zu erkennen. Als ich den Händler nach Vertragsdurchsicht darauf angesprochen habe, sagte er, es handle sich um einen Standardvertrag und die Formulierungen über etwaige Schäden hätten nichts mit dem Auto ansich zu tun. Ich vermute nun, dass ich den Händler damit von der Gewährleistungspflicht zu einem guten Teil entbunden habe. Ist das richtig? Und falls ja, habe ich im Nachhinein noch gewisse Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Danke schon mal fuer Eure Auskunft!

LG,
T

Beste Antwort im Thema

Wenn es schon ein richtiger Vertrag ist, kannst du da nichts mehr ändern. Tippe mal darauf, dass du hier "Auge in Auge" beim Händler unterschrieben hast und nicht über den Händler den Kaufpreis finanzieren wirst.

Am Tag der Übergabe würde ich mit dem Teil mal zur Dekra fahren und dort einen Gebrauchtwagencheck vornehmen und dokumentieren lassen. So als Nachweis, dass die Ausführungen im Vertrag Mist sind und nur der Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung dienen sollten.

Streich übrigens das Wort "etwas" vor dem Wort "Naivität". Das scheint ein Händler zu sein, bei dem du nach der Begrüßung mit Handschlag besser deine Finger zählen solltest.

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Zitat:

@Goify schrieb am 23. Juli 2019 um 10:13:51 Uhr:


und sie wissen auch, dass kaum einer den Rechtsweg einschlägt - insbesondere bei kleineren Mängeln.

Ich weiß nicht, der deutsche Michel ist so klagewütig, dass sogar wegen einer ausgeliehenen und nicht zurückgegebenen CD geklagt wird, oder wegen eines Gartenzauns, der 10 Zentimeter höher ist als erlaubt. Weiß nicht, ob man das so pauschalisieren kann...

Andererseits, ich hab auch selbst schon Fälle gehabt, wo ich mir das benötigte Teil einfach billig bei Ebay geschossen und eingebaut habe, was am Ende immer noch günstiger kam, als das Fahrzeug 100 oder 200 Km zur Nachbesserung in die entsprechende Werkstatt zu kutschieren, selbst wenn der Händler keine Probleme mit der Gewährleistung gemacht hätte.

Allerdings, wenn es mir nach zwei Wochen das Getriebe oder den Motor zerwichst und das bei einem Fahrzeug, wo ich der Preisklasse um 7.500 Euro knapp 2.000 Euro mehr bezahlt habe, als wenn ich bei Privat gekauft hätte, dann erwarte ich natürlich auch, dass das Gewährleistungsrecht nicht mit solchen Verklausulierungen umgangen wird. Am besten noch, wenn man also Leie beim Händler aufschlägt.

Unsereins würde sowas gar nicht unterschreiben, es sei denn, der Preis ist so heiß, dass man einfach nicht nein sagen kann. Soll aber Leute geben, die sogar extra einen Gewerbeschein bei der Gemeinde beantragen um ein Fahrzeug a'la "nur für Gewerbetreibende oder Export" überhaupt vom Händler zu bekommen. Das Gewerbe wird dann halt nach 2 Wochen wieder abgemeldet und gut ist. Wenn der Preis stimmt, kann man auf die Gewährleistung auch verzichten.

Moin,

Es gibt übrigens noch eine dritte und legale Art der Vermittlung und zwar mit einem Vermittlungsvertrag, welcher dem Händler dir Autorisierung gibt in festgelegtem Rahmen aktiv tätig zu sein.

Ob man ein Auto auf schiefem Weg kauft oder nicht hat etwas damit zu tun, wie kompetent man selbst ist, wie gut das Auto ist und wo es preislich liegt. Ist es dann noch immer ein guter Deal - dann ändert der Rest daran auch nix.

Und ich behaupte mal, das in DE 50-60% aller geschlossenen Verträge schlussendlich nicht zu 100% einer Gerichtsverhandlung standhalten werden. Am Ende ist es eben entscheidender - ist man damit zufrieden oder nicht.

Und auf seiten von Verkäufer und Käufer, ob man dir Gewährleistung überhaupt versteht oder eben nicht. Bei den hier gezeigten Formulierungen zeigt sich v.a., der VK hat es eigentlich nicht richtig verstanden 😁

LG Kester

Moin!
Da gebe ich Dir @Rotherbach absolut Recht!!

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 23. Juli 2019 um 10:18:32 Uhr:


Ich mach den Händlern per'se auch keinen Vorwurf, aber dann darf man so alte Schleudern eben nicht mehr in Zahlung nehmen, geschweige denn an Privat verkaufen wollen, ...

ich war aber schon durchaus froh, dass mir (wie ich 2015 schnell ein Billigauto gebraucht habe) ein Händler einen Inzahlung genommenen (oder von Kunden einfach zur Entsorgung stehengelassenen) Mondeo mit 14 Monaten HU und leichtem Frontschaden sowie abblätterndem Klarlack für 250 Euro verkauft hat ...

oder ein anderer Händler einen in Zahlung genommenen Nissan Serena geschweißt/die HU erneuert und mir dann für 1.500 Euro verkauft hat ...
während ich bei einem (echten) Privatverkäufer einen Serena mit 2 Monaten Rest-TÜV und noch mehr Durchrostungen für 2.000 Euro angeboten bekommen hatte!

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Moin,

Das ist aber eher Wollen, denn können. Verkaufen Können kann ich dir so ein Auto eben immer - es scheitert aber vielfach einfach an der Zeit, die man als Händler in ein billiges Auto stecken müsste und dann schlussendlich an der Marge. Große Händler müssen einen anderen Kostenapparat abdecken - weshalb es sich grundsätzlich nicht rechnet Autos mit einem Rohertrag unter 2000€ zu handeln.

LG Kester

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