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Frage zu Kaufvertrag

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 20:03

Moin,

ich habe eine Frage zu einem (bereits von mir unterschriebenen) Kaufvertrag. Ich habe kuerzlich bei einem Kfz-Händler mein erstes Auto gekauft und bin sehr am Zweifeln was bestimmte Formulierungen im Kaufvertrag betrifft (siehe unten). Mir kam das schon beim Lesen sehr seltsam vor, habe den Vertrag aber dennoch unterschrieben, aus Gutglauben, etwas Naivität und Unwissenheit. Ich wollte nun ganz allgemein wissen, ob man in einem solchen Fall noch was machen kann, oder ob ich den Inhalt des Vertrags so akzeptieren muss. Vielleicht vorneweg: es handelt sich um einen VW Caddy Life 2k 1.4l (EZ 06/2009, 115.000 km, ein Vorbesitzer, scheckheftgepflegt) den ich fuer 5000 Euro gekauft habe.

Die Formulierung im Kaufvertrag ist wie folgt: "Dem Käufer sind insbesondere folgende Mängel bekannt bzw. er ist auf diese hingewiesen worden: die Durchführung einer Inspektion ist umgehend notwendig - der Wechsel von Zahnriemen/Steuerkette und Kupplungseinheit ist fällig, Rost an Karosserie und Unterboden, sowie sämtlichen Anbauteilen - TÜV-relevante Abnutzung sämtlicher Verschleissteile, insbesondere Bremsanlage, Rad- und Achsaufhängungen, Antriebsstrang."

Nun wurde laut Serviceheft der Zahnriemen im Februar 2019 erneuert (samt Wasserpumpe etc.). Es liegen auch die entsprechenden Rechnungen vor. Ebenfalls ist keinerlei Rost am Auto zu erkennen. Als ich den Händler nach Vertragsdurchsicht darauf angesprochen habe, sagte er, es handle sich um einen Standardvertrag und die Formulierungen über etwaige Schäden hätten nichts mit dem Auto ansich zu tun. Ich vermute nun, dass ich den Händler damit von der Gewährleistungspflicht zu einem guten Teil entbunden habe. Ist das richtig? Und falls ja, habe ich im Nachhinein noch gewisse Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Danke schon mal fuer Eure Auskunft!

LG,

T

Beste Antwort im Thema

Wenn es schon ein richtiger Vertrag ist, kannst du da nichts mehr ändern. Tippe mal darauf, dass du hier "Auge in Auge" beim Händler unterschrieben hast und nicht über den Händler den Kaufpreis finanzieren wirst.

Am Tag der Übergabe würde ich mit dem Teil mal zur Dekra fahren und dort einen Gebrauchtwagencheck vornehmen und dokumentieren lassen. So als Nachweis, dass die Ausführungen im Vertrag Mist sind und nur der Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung dienen sollten.

Streich übrigens das Wort "etwas" vor dem Wort "Naivität". Das scheint ein Händler zu sein, bei dem du nach der Begrüßung mit Handschlag besser deine Finger zählen solltest.

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Bitte beachten:

Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Voraussetzungen und Inhalt der Garantiegeber frei bestimmen kann.

Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. Verkauft ein Händler einen Gebrauchtwagen an privat, so kann er die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren - wobei nur in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt (d.h., der Händler muss beweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorlag). Auch reine Verschleißerscheinungen (schönes Kapitel) und bei Übergabe vorhandene und dem Käufer bekannte Mängel fallen nicht unter die Gewährleistung.

Wenn der Händler dir also einen Kaufvertrag unterjubeln möchte, in dem jede Menge Mängel stehen, die tatsächlich nicht vorhanden sind, dann solltest du möglichst schnell den Laden verlassen.

am 23. Juli 2019 um 6:06

Eigentlich sollte er den Laden am besten gar nicht erst betreten... ;)

Zitat:

@seven21075 schrieb am 22. Juli 2019 um 23:30:14 Uhr:

Fahre dann zurück zum Händler und werde vermutlich das erste mal einen Kaufvertrag gezeigt bekommen.

Soll ich den dann erstmal mit nach Hause nehmen und "zerflücken"?

Was soll unbedingt drin stehen und auf welche Formulierungen muss man sonst so achten?

Der Händler hat von Anfang an gesagt, dass er keine Garantie gibt.

Im Prinzip lässt sich bereits absehen, dass es im Falle eines Falles, also im Gewährleistungsfall Probleme mit dem Händler geben wird. Garantie (auf freiwilliger Basis) geben Händler für Gebrauchte sowieso so gut wie nie, also darf man davon ausgehen, dass damit die gesetzliche Gewährleistung gemeint ist, die von vornherein ausgeschlossen werden soll. Das aber ist nach deutschem Recht für gewerbliche Händler nicht möglich, was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Händler im Prinzip schon von vornherein andeutet, dass er nicht gewillt ist, sich an die deutschen, gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Seriosität ist halt dann doch was anderes... Ein seriöser Händler verkauft solche Fahrzeuge dann eben nur noch an Gewerbetreibende, bei denen er die Gewährleistung offiziell ausschließen darf, nicht mehr an private Abnehmer.

Die Frage aller Fragen ist und bleibt dann... Warum überhaupt das Auto noch beim Händler kaufen und dessen Gewinnspanne finanzieren? In dem Fall tut es der Kauf von Privat in Verbindung mit einem gründlichen Gebrauchtwagencheck ebenso, was in der Händler-Preisklasse um die 5.000 Euro schnell mal rund 1.500 Euro im Kaufpreis ausmacht, die man dann auch in eventuelle Reparaturen investieren kann, wenn man günstiger von Privat kauft. Für mich sind private Verkäufer aber im Regelfall auch die ehrlicheren, selbst wenn es auch da Abzocker gibt, die von ehrlich weit entfernt sind. Die erkennt man dann aber auch relativ schnell am Telefon oder eben spätestens bei der Fahrzeugbesichtigung...

* * * * *

Andererseits muss man hier auch mal eine Lanze für die Händler brechen. Warum gibt es denn keine günstigen Gebrauchtwagen mehr bei seriösen Autohändlern? Genau, eben wegen diesem Gewährleistungsrecht, welches zumindest in den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) fast schon einer Rundum-Garantie entspricht. Da muss man als Händler schon mehr als vorsichtig sein, wenn man nicht bei 10 Gebrauchtwagen für 5 draufzahlen will. Zuweilen der deutsche Michel ja bereits so eingestellt ist, eben aus Wissen des Gewährleistungsrechts, dass jede Kleinigkeit dem Händler gleich als Gewährleistungs-Mangel untergeschoben wird, selbst wenn der Käufer das Auto nahezu in Rennfahrermanier über die Landstraßen prügelt.

Zu meiner Zeit damals (1990 rum) standen überall noch Gebrauchte ab 1000/1500 DM rum, wenn man mal nebenbei was Billiges gesucht/gebraucht hat. Meistens noch mit gut einem halben bis einem Jahr Rest-TÜV und dem Wissen, dass der Wagen danach entweder in die Presse geht oder für einen Tausender als Bastelobjekt wieder den Besitzer wechseln würde. Hat natürlich auch Einfluss auf das Inzahlungnahmeverhalten der Händler. Ein Händler ohne Auslands- und Exportverbindungen wird sich hüten, solch alte Kisten überhaupt noch in Zahlung zu nehmen, wenn er sie dann nicht mehr ohne Gewährleistung losbekommt.

Ich würde den Kaufvertrag dann unterschreiben, wenn der Zustand des Autos dem Preis entspricht. Dann ist auch weitgehend egal, ob du von privat gekauft hast oder von einem Händler, der "im Auftrag" verkauft. So oder so hast du gekauft wie gesehen und damit ist der Verkäufer raus, es sei denn, er hat wissentlich einen Unfallwagen verkauft und das zu beweisen ist auch schon fast unmöglich.

Ähm...@Goify??

Nein!!

Es geht hier um die gesetzliche Gewährleistung!

Und der gewerbliche Verkäufer kann diese nicht ausschließen, wenn er an privat verkauft. Da kann dann im Vertrag stehen, was will...; es zählt das BGB!

Und "gekauft wie gesehen" passt hier in dem Kontext gar nicht; der gewerbliche Händler kann die Gewährleistung lediglich dann ggü. privat ausschließen, wenn er "korrekt" im Kundenauftrag verkauft...

Letzteres (siehe Variante 2 auf der ersten Seite) läuft in der Praxis eher nie korrekt ab; sodass trotz eines Verkaufes im "Kundenauftrag" sehr häufig die Gewährleistung bestehen bleibt...

Ob man diese dann einklagt, steht sicherlich noch mal auf einem anderen Papier.

Also soll man sich ein gutes Angebot entgehen lassen, weil der Verkäufer keine Gewährleistung gibt? Ernsthaft?

DAS ist ja die Überlegung des TEs....

Aber ist das Angebot denn sooo gut? Oder wie NeoNeo schon schrieb, wenn eh keine Gewährleistung vorliegen sollte(!), warum dann das Auto vom Händler und dem Geld (Gewinnspanne) in den Rachen werfen?

am 23. Juli 2019 um 7:03

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Juli 2019 um 08:50:37 Uhr:

Also soll man sich ein gutes Angebot entgehen lassen, weil der Verkäufer keine Gewährleistung gibt? Ernsthaft?

Genau das ist doch die Frage... Wenn es denn wirklich ein gutes Angebot ist, also preislich auf Privatkauf-Niveau sehe ich selbst keinen Grund, auf ein gutes Geschäft zu verzichten, zuweilen eine Restmöglichkeit eventuelle Gewährleistungsansprüche durchzusetzen ja letztlich trotzdem noch besteht. Und wenn man sich halbwegs mit der Materie auskennt, ist das Risiko vielleicht auch nicht allzu groß, doch wer keine Ahnung hat, verlässt sich im regelfall auf die mündlichen, dann im Kaufvertrag wegverklausulierten Zusicherungen des Verkäufers. Gerade junge Leute ohne Erfahrung sind da schnell vom Fahrzeug selbst geblendet...

Für mich stellt sich da eher die Frage, ob ich bei einem unserlösen Händler überhaupt kaufen will...? Letztlich ist da meist noch mehr im argen (vielleicht Kilometer gedreht, der befreundete TÜV'ler der nochmal den letzten Gefälligkeits-TÜV gibt usw).

Wurden die Zusätze separat z.B. in ein Textfeld eingetragen, oder sind die standartmässig im Formular mit drin?

Hab mal irgendwo gehört, dass wenn solche einschränkenen Paassagen standartmässig vorhanden sind, können diese ungültig sein bzw. erklärt werden.

Unzullässige Umghung der Gewährleistungspflicht

am 23. Juli 2019 um 7:46

Übrigens auch kein unwichtiger Punkt, auch wenn es nachher eher für die Bewertung durch einen Richter von Bedeutung ist. Macht nämlich durchaus nochmal einen Unterschied, ob sich eventuelle Ausschlüsse spezifisch auf Fahrzeug XYZ beziehen - oder man dem Händler eben doch unterstellen kann, dass diese sehr allgemein für jeden verkauften Gebrauchtwagen gelten sollen. Kommt dann aber auch sehr auf die optische Vertragsgestaltung an...

Zitat:

@seven21075 schrieb am 22. Juli 2019 um 23:30:14 Uhr:

... ich mich (bald) in einer ähnlichen Situation befinden könnte. (Händler verkauft im Kundenauftrag ...

Der Händler hat von Anfang an gesagt, dass er keine Garantie gibt.

1. ist es ein Unterschied, ob ein Händler/Verkäufer offen kommuniziert, dass er ein Auto ohne Gewährleistung verkaufen will ... oder ob er versucht, sich durch fragwürdige Klauseln im Vertrag aus der Gewährleistungsillusion, die der Kunde (da er ja bei einem Händler kauft) herauszuwinden ...

2. um was für ein Fahrzeug geht es?

Alter?

Laufleistung?

PREIS???

(absolut, und in Relation zum "üblichen" Marktwert)

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 23. Juli 2019 um 08:06:51 Uhr:

Die Frage aller Fragen ist und bleibt dann... Warum überhaupt das Auto noch beim Händler kaufen und dessen Gewinnspanne finanzieren? In dem Fall tut es der Kauf von Privat in Verbindung mit einem gründlichen Gebrauchtwagencheck ebenso, ...

evtl. weil man damit 2/3 des Angebots ausblendet?

viele Leute geben ihr altes Auto einfach in Zahlung

(evtl. gerade diejenigen, die neu kaufen - das Auto 15 Jahre fahren und jährlich zur Inspektion bringen - und dann wieder was neues wollen ;) )

und das "Autohaus" wird eine 15-jährige Inzahlungnahme mit 180.000 km - auch wenn aus 1. Hand und WIRKLICH scheckheftgepflegt - im Paket mit 5 Schrottkisten zusammen an irgendeinen "Kiesplatz-Ali" durchreichen ...

Leute, Richter sind so ziemlich DIE geistigen Kapazitäten unseres Landes...; mit sehr sehr viel Lebenserfahrung (zwangsläufig)...

Auch als technischer Volllaie (was ein Richter sehr sehr häufig ist) erkennt ein Richter bereits an der ersten kritischen Formulierung im KV, dass es sich hier um eine standardisierte Ausschlussformulierung handelt, die vermutlich in jedem KV des Verkäufers aufzufinden ist...(Notfalls klärt man den Richter mit einem oder zwei Sätzen auf...)

Welche meine ich?

Diese: "der Wechsel von Zahnriemen/Steuerkette und Kupplungseinheit ist fällig"

Ein Händler(!), der noch nicht mal konkret sagen kann, ob das zu verkaufende Auto einen ZR oder eine SK hat...

Zur absoluten Not (zwecks Beweis/Indiz) schicke ich zum selben Verkäufer einen Bekannten o.Ä. und lasse mir für ein anderes Fahrzeug (notfalls Interesse vorgaukeln) auch einen KV geben...

Mit Sicherheit steht in diesem exakt der selbe Wortlauf...!

Damit ist die Sache für den Richter (zu mal ein Gewährleistungsausschluss von gewerblich an privat so oder so nicht möglich ist) klar...

Aber was hilft einem ein Autoverkäufer, der sich beim kleinsten Problem mit dem Wagen quer stellt? Willst du ihn jedes Mal verklagen? Das Gesetz mit der Gewährleistung ist ganz nett und macht ein Händler mit, ist das toll, aber auch wenn man auf dem Papier einen Anspruch hat, heißt das noch lange nicht, dass die Händler da mitmachen und sie wissen auch, dass kaum einer den Rechtsweg einschlägt - insbesondere bei kleineren Mängeln.

am 23. Juli 2019 um 8:18

Zitat:

@camper0711 schrieb am 23. Juli 2019 um 09:53:10 Uhr:

2. um was für ein Fahrzeug geht es?

Alter?

Laufleistung?

PREIS???

(absolut, und in Relation zum "üblichen" Marktwert)

Na ja, wenn jetzt von einem Ford Focus MK1 für 800 Euro die Rede ist, müsste man schon zwangsläufig etwas mit dem Kopf schütteln... :p

Ich mach den Händlern per'se auch keinen Vorwurf, aber dann darf man so alte Schleudern eben nicht mehr in Zahlung nehmen, geschweige denn an Privat verkaufen wollen, auch wenn mein genanntes Fahrzeugbeispiel schon sehr extrem ist. Aber mittlerweile ist es ja so, dass solche Hütchenspielereien auch bei Gebrauchten zwischen 5.000 und 10.000 Euro zu finden sind, wo die Gewinnspanne des Händlers dann doch schon um einiges höher liegt...

Zudem haben Händler in der Regel auch die Möglichkeit, sich gegen Gewährleistungsausfälle zu versichern, aber das Geld wir halt gern gespart.

"Für mich stellt sich da eher die Frage, ob ich bei einem unseriösen Händler überhaupt kaufen will...? "

Diese standardmäßige Aufzählung von (nicht vorhandenen) Mängel zeigen mir als Kunden jedoch nur eines - der Typ will nur mein Geld.

Da weiß ich, dass ich im Falle eines Falles eine RS-Versicherung und einen langen Atem brauche. Dass der Händler im Gebrauchtwagen nicht steckt und dessen Zustand für die nächsten Monate nicht vorher sagen kann, ist mir klar. Braucht er auch nicht, denn bei Kisten, die mehr als 10 Jahre alt, über 150.000 km gelaufen und in der Preisklasse von 2-3.000 € sind, ist doch ohnehin fast jeder Mangel normaler Verschleiß. Und für den Rest hat er die Möglichkeit (und das Recht), den Mangel selbst zu beseitigen.

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