Frage zu Gutachten
Hallo liebe MT-ler,
hab Mal ne Frage zum angehängten Gutachten. Der schaden wurde vom Unfallgegner verursacht, Schadenhöhe Lauf Gutachten 1313,91 +MwSt. Nun da ich mich in 3 Wochen eh von meinem Auto trennen wollte, wollte ich mir den Schaden auszahlen lassen. Eine Abrechnung der Versicherung habe ich noch nicht bekommen, jedoch habe ich heute festgestellt das die gegnerische Versicherung nur knapp 725€ gezahlt hat. Dürfen die das Gutachten einfach kürzen? Ich hänge Mal die Zusammenfassung als Screenshot mit dran.
Vielleicht kann mir das ja Mal jemand erklären?
Beste Antwort im Thema
vielleicht wurde auch einfach ein höherer restwert erzielt? das wäre für mich z.b. das naheliegendste. aber wie oben schon steht, einfach mal die abrechnung abwarten. wenn es der restwert ist, dann ist es doch egal, da du dich eh vom auto trennen willst und am ende deinen wiederbeschaffungswert lt. gutachten erhalten würdest.
melde dich einfach noch mal, wenn das abrechnungsschreiben der versicherung angekommen ist.
33 Antworten
Ohne die Bilder zu sehen kann man das nicht pauschal sagen. Ich hab bei mir die gleichen Schilder auf dem dritten Auto jetzt verwendet. Bei uns werden die Plakette mit einer standbohrmaschine entfernt. Die Schilder sehen inzwischen auch wüst aus. Also nur anhand der Schilder auf vorschaden zu schließen halte ich für gewagt. Zumindest solange wir die Bilder nicht kennen
Zitat:
@Slider1989 schrieb am 21. Februar 2019 um 18:24:51 Uhr:
Es gab keinen Unfall. Ich fahre das Fahrzeug seit 8 Jahren, einmal gab es einen Heckschaden welcher aber behoben wurde. Ob das Kennzeichen gerichtet wurde weiß ich nicht mehr. Fakt ist, ich gehe jetzt zum Anwalt, das steht mir ja nun zu.
Das stand die vorher schon zu
Zitat:
@Slider1989 schrieb am 21. Februar 2019 um 18:24:51 Uhr:
Es gab keinen Unfall. Ich fahre das Fahrzeug seit 8 Jahren, einmal gab es einen Heckschaden welcher aber behoben wurde. Ob das Kennzeichen gerichtet wurde weiß ich nicht mehr. Fakt ist, ich gehe jetzt zum Anwalt, das steht mir ja nun zu.
Gute Entscheidung.
Hast du n Bild vom Altschaden, dass man das mal abschätzen könnte?
Ein beschädigtes Kennzeichen bedeutet ja nicht gleich dass der Stoßfänger auch beschädigt ist...
Die Stoßstange wurde getauscht gegen eine vom Verwerter, da ich damals Schuld hatte. Ein Bild habe ich leider nicht mehr.