Frage zu Gutachten
Hallo liebe MT-ler,
hab Mal ne Frage zum angehängten Gutachten. Der schaden wurde vom Unfallgegner verursacht, Schadenhöhe Lauf Gutachten 1313,91 +MwSt. Nun da ich mich in 3 Wochen eh von meinem Auto trennen wollte, wollte ich mir den Schaden auszahlen lassen. Eine Abrechnung der Versicherung habe ich noch nicht bekommen, jedoch habe ich heute festgestellt das die gegnerische Versicherung nur knapp 725€ gezahlt hat. Dürfen die das Gutachten einfach kürzen? Ich hänge Mal die Zusammenfassung als Screenshot mit dran.
Vielleicht kann mir das ja Mal jemand erklären?
Beste Antwort im Thema
vielleicht wurde auch einfach ein höherer restwert erzielt? das wäre für mich z.b. das naheliegendste. aber wie oben schon steht, einfach mal die abrechnung abwarten. wenn es der restwert ist, dann ist es doch egal, da du dich eh vom auto trennen willst und am ende deinen wiederbeschaffungswert lt. gutachten erhalten würdest.
melde dich einfach noch mal, wenn das abrechnungsschreiben der versicherung angekommen ist.
33 Antworten
Das bedeutet idR das die Versicherung einfach nur versucht ihren Gewinn zu maximieren indem Sie ihre Ausgaben minimiert. Es wird sicher immer eine Möglichkeit geben einen Schaden günstiger zu beheben. Hier ist halt nur die Frage was steht einem zu oder nicht.
Beispiel Stundensätze:
Freie Schrauber <-> Vertragswerkstatt.
Gerade bei alten Kisten wird da gerne gekürzt weil der freie Schrauber günstiger ist.
Wenn du jetzt die letzten 10 Jahre aber immer in der Vertragswerkstatt warst steht dir das auch bei einem Haftpflichtschaden zu. Je nach Versicherung sieht die das leider erst ein wenn dein Anwalt denen das mitteilt oder ein Richter. Daher immer Verkehrsrechtschutz haben und ggf. Anwalt frühzeitig mit ins Boot nehmen
Anwalt frühzeitig mit ins Boot nehmen ist richtig. Hat die Versicherung erst einen Großteil gezahlt und maximal um 500,- € gekürzt, wird es schwer sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der für ein (nicht kostendeckendes) Minihonorar von 58,50 € tätig wird.
Zitat:
@wadriller schrieb am 20. Februar 2019 um 09:11:57 Uhr:
Das bedeutet idR das die Versicherung einfach nur versucht ihren Gewinn zu maximieren indem Sie ihre Ausgaben minimiert. Es wird sicher immer eine Möglichkeit geben einen Schaden günstiger zu beheben. Hier ist halt nur die Frage was steht einem zu oder nicht.
Beispiel Stundensätze:
Freie Schrauber <-> Vertragswerkstatt.Gerade bei alten Kisten wird da gerne gekürzt weil der freie Schrauber günstiger ist.
Wenn du jetzt die letzten 10 Jahre aber immer in der Vertragswerkstatt warst steht dir das auch bei einem Haftpflichtschaden zu. Je nach Versicherung sieht die das leider erst ein wenn dein Anwalt denen das mitteilt oder ein Richter. Daher immer Verkehrsrechtschutz haben und ggf. Anwalt frühzeitig mit ins Boot nehmen
Naja, i.d.R. weiß die Versicherung ja nicht, ob das Auto nach 5 Jahren weiter in der Markenwerkstatt gewartet wurde und setzt bei älteren Autos daher erst mal die freie Werkstatt als Referenz an. Wenn man dann aber z.B. mit Rechnungen oder dem Serviceheft nachweist, dass man alle Wartungen und Reparaturen in der Markenwerkstatt hat durchführen lassen, reicht das üblicherweise.
Bei einem früheren, fiktiv abgerechneten Haftpflichtschaden mit einem unserer früheren Opel wurde von der gegnerischen Versicherung zunächst auch gekürzt, dann aber problemlos nach Übersendung von Kopien des Serviceheftes die Differenz der Stundenlöhne zur Markenwerkstatt ersetzt.
Das kommt halt immer auf die Versicherung an. Inzwischen versuchen die das mit allen Mitteln. Zumal einem Laien das vielleicht ja auch logisch erscheint was die Versicherung schreibt.
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Im Moment ist es völlig müßig, zu spekulieren. In einem Post schreibt der TE etwas von 500 Euro Restwert. Es könnte sich also um einen Totalschaden handeln und die Abrechnung möglicherweise in Ordnung sein. Mit Viertel- bis Halbinformationen aber auch nicht bewertbar.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 20. Februar 2019 um 11:30:10 Uhr:
Es könnte sich also um einen Totalschaden handeln und die Abrechnung möglicherweise in Ordnung sein.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Bei Bruttoreparaturkosten von 1.563,55 € und einem WBW von 2.100,- € liegt definitiv kein Totalschaden vor. Und da die Nettoreparaturkosten unterhalb des WBA liegen, ist die Abrechnung falsch.
Bei fiktiver Abrechnung sind deshalb nach derzeitigem Stand 1313,91 € plus Aufwandspauschale zu zahlen.
Es passt war nicht 100-prozentig auf das Thema, aber generell zum Thema Kürzungen ist der Bericht bei WISO ganz interessant gewesen. Kann man über die Mediathek nachträglich noch anschauen.
https://www.motor-talk.de/.../...ngen-posten-kuerzen-zdf-t6557200.html
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Februar 2019 um 11:57:43 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 20. Februar 2019 um 11:30:10 Uhr:
Es könnte sich also um einen Totalschaden handeln und die Abrechnung möglicherweise in Ordnung sein.Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Da gebe ich dir zum ersten Mal in diesem Forum Recht. Die abgeschnittene 2. Seite hatte ich nicht gesehen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 20. Februar 2019 um 12:36:33 Uhr:
Da gebe ich dir zum ersten Mal in diesem Forum Recht.
Du brauchst mir doch kein Recht zu geben, ich hab' genug davon...😁
Und was ist mit dem Altschaden? Stimmt das und warum wurde das im Gutachten nicht berücksichtigt?
Ein Altschaden ist mir nicht bekannt. Das Kennzeichen ist in der Mitte eingedrückt, warum weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Naja. Fakt ist gekürzt wurde.
Ob rechtens kann man nicht sagen da man das ausgangsgutachten nicht kennt.
Ich sehe nur 2 Möglichkeiten.
Eigenen SV nochmal kontaktieren was er zu den Kürzungen sagt gerade auch bzgl. Altschaden.
Wenn dein SV auch der Meinung ist das zu Unrecht gekürzt wurde wird es höchste Zeit für einen Anwalt .... der dir beim Haftpflichtschaden ja eigentlich eh zusteht
Auch wenn dieser Altschaden dir nicht bekannt war, musst du ihn dir anrechnen lassen. Denn offensichtlich gab es vorher einen anderen Unfall, wenn das Kennzeichen verbogen ist.
Es gab keinen Unfall. Ich fahre das Fahrzeug seit 8 Jahren, einmal gab es einen Heckschaden welcher aber behoben wurde. Ob das Kennzeichen gerichtet wurde weiß ich nicht mehr. Fakt ist, ich gehe jetzt zum Anwalt, das steht mir ja nun zu.