Frage zu Gebrauchtwagenkauf zwecks Gewährleistung.

Hallo zusammen,

ich habe vor 5 Monate einen gebrauchten BMW bei einem VW Autohaus erworben.
In dem Inserat wurde von einem normalen, gebrauchtem KFZ gesprochen. Ich habe den Wagen vor Ort angeschaut und ihn für Gut befunden und auch gekauft.

Nun zum Problem: Der Wagen hat einen enormen Ölverbrauch inkl. Rauchwolke aus dem Auspuff, also eindeutig ein Sachmangel, welcher der Verkäufer nun beheben müsste. Allerdings steht im Vertrag welcher mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde folgendes:

"Besondere Vereinbarung: Abweichend vom Abschnitt VI Sachmangel der Gebrauchtwagen-Verkaufsbedinungen wird das KFZ unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Fur solche Ansprüche gukt Abschnitt VII Haftung der Gebrauchtwage- Verkaufsbedingungen. Bastlerfahrzeug, Totalschaden, Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt, Bastlerfahrzeug."

Der Vertrag wurde am 23.10.2017 abgeschlossen. Das Autohaus hat den Wagen am 10.10.2017 von einem Privatverkäufer aufgekauft, auf diesem Vertrag ist von Mängeln welcher Art auch immer absolut keine Rede, der KM Stand bei beiden Verträgen ist identisch und mit dem Wagen war auf den ersten Blick ja auch alles in Ordnung.

Wie seht ihr die Chancen, eine Reparatur zu erwirken? Ich bin mit dem Verkäufer noch nicht in Kontakt getreten. Mir liegen alle Vertragsunterlagen vor, ich stelle sie euch zensiert zur Verfügung.

Zur Info. Mir ist bewusst was hier unterschrieben wurde, und mir ist ebenso bewusst das man sich vor unterschreiben eines Vertrags im Vorfeld informieren sollte. Das es bei einem Wagen mit dem Alter und der Laufleistung im Laufe der Zeit zu Mängeln kommen kann war klar, aber defekte Ventilschaftdichtungen oder eine defekte Zylinderkopfdichtung wären mir dann doch ein wenig zu viel.

Vielen Dank im Voraus!

Ankaufsvertrag-zensiert
209120242-w988-h1359
Bmw-inserat
Beste Antwort im Thema

Bastlerfahrzeug an sich gibt es offiziell nicht mehr, aber verschiedene (mögliche) Mängel sind ebenfalls separat aufgeführt, wie Motorschaden, Getriebeschaden, ...
Das Auto wurde im Wissen dieser Umstände genauso gekauft. Ich weiss nicht, warum hier noch rumdiskutiert wrd... noch offener und ehrlicher kann man als Verkäufer auf Mängel an einem Auto doch nicht mehr hinweisen!
Wer dies alles ignoriert - bewusst oder unbewusst - hat im Fall eines Falles einfach mal Pech gehabt!

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Eigentlich soll die Sachmängelhaftung für Mängel dienen, die bei Kauf schon vorlagen, aber nicht entdeckt wurden.
Da der Wagen laut TE bei Übergabe ohne Mängel war, ist der Händler hier auch nicht haftbar zu machen! Der Mangel trat ja erst später als Folge des Alters oder Verschleiß auf.

Nur so meine persönliche Meinung, ohne auf den missglückten Kaufvertrag einzugehen, der vielleicht anfechtbar ist.

Was die Leute von ner alten Gurke mit über 200.000 Km erwarten- meine Güte. Habe in meiner Jugend auch solche Kisten gefahren - Geld war halt Mangelware und meistens vorm Monat alle - da ist das halt so, dass die Dinger ausgelutscht sind. Ich hab damals dickes Einbereichsöl eingefüllt und bin dann noch locker 50.000 Km mit der Kiste (Ford Consul) gefahren. Das Zeug kostete um die 15 Mark für 5 Liter und hat so nen Monat gehalten. You get, what you pay for...

Hier mal das versprochene Update:
Wie ich es bereits angekündigt habe, habe ich die Situation nicht eskalieren lassen. Das Autohaus hat sämtliche Anfragen einfach ignoriert. Habdie Sache dann selbst in die Hand genommen und die KGE getauscht. Die alte KGE war definitiv defekt. Mittlerweile wurde auch ein anderes Öl(10W60) in den Motor gegeben. Alles zusammen hat die Situation erheblich verbessert. Im Normalbetrieb raucht er nun garnicht mehr, Ölverbrauch ist aktuell noch nicht meßbar, nach 200km scheint er allerdings noch nichts gebraucht zu haben.

Die einzige Situation in welcher noch ein wenig Rauchentwicklung auftritt ist das Vollgasgeben nach langer Schubabschaltung(Rollen lassen mit eingelegtem Gang), bedeutet also das die VSD nicht mehr zu 100% top ist, aber ich denke das man nun mit dem Ergebnis leben kann. Ölwechselintervall wird nun auf alle Fälle drastisch verkürzt. Über die Winterzeit muss natürlich wieder anderes, dünneres Öl in den Motor.

Vom Autohaus bin ich trotzdem ein klein wenig enttäuscht, man hätte mir zumindest Antworten können.

Der Auspuff muss evtl. noch freigeblasen werden. 1-2h BAB und dann noch mal nach dem Bläuen gucken. 😉

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. April 2018 um 20:57:33 Uhr:


Der Auspuff muss evtl. noch freigeblasen werden. 1-2h BAB und dann noch mal nach dem Bläuen gucken. 😉

Habe ich gleich noch gestern Abend und Heute erledigt. Das Ergebnis ist bisher überzeugend, kein Rauch mehr 🙂 jetzt nur noch hoffen das sich der Ölverbrauch auf normalniveau einpendelt.

Ich vermute das die KGE im Winter die Grätsche gemacht hat und eingefroren ist... naja jetzt ist ja wieder alles in Ordnung.

Das sollte dann schon halbwegs hinhauen. Je nach Fahrprofil macht es Sinn, die KGE nach 50-100tkm mal gründlich sauber zu machen. Die siffen ja bei allen Motoren mehr oder weniger zu.

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