Frage zu Gebrauchtwagenkauf zwecks Gewährleistung.
Hallo zusammen,
ich habe vor 5 Monate einen gebrauchten BMW bei einem VW Autohaus erworben.
In dem Inserat wurde von einem normalen, gebrauchtem KFZ gesprochen. Ich habe den Wagen vor Ort angeschaut und ihn für Gut befunden und auch gekauft.
Nun zum Problem: Der Wagen hat einen enormen Ölverbrauch inkl. Rauchwolke aus dem Auspuff, also eindeutig ein Sachmangel, welcher der Verkäufer nun beheben müsste. Allerdings steht im Vertrag welcher mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde folgendes:
"Besondere Vereinbarung: Abweichend vom Abschnitt VI Sachmangel der Gebrauchtwagen-Verkaufsbedinungen wird das KFZ unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Fur solche Ansprüche gukt Abschnitt VII Haftung der Gebrauchtwage- Verkaufsbedingungen. Bastlerfahrzeug, Totalschaden, Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt, Bastlerfahrzeug."
Der Vertrag wurde am 23.10.2017 abgeschlossen. Das Autohaus hat den Wagen am 10.10.2017 von einem Privatverkäufer aufgekauft, auf diesem Vertrag ist von Mängeln welcher Art auch immer absolut keine Rede, der KM Stand bei beiden Verträgen ist identisch und mit dem Wagen war auf den ersten Blick ja auch alles in Ordnung.
Wie seht ihr die Chancen, eine Reparatur zu erwirken? Ich bin mit dem Verkäufer noch nicht in Kontakt getreten. Mir liegen alle Vertragsunterlagen vor, ich stelle sie euch zensiert zur Verfügung.
Zur Info. Mir ist bewusst was hier unterschrieben wurde, und mir ist ebenso bewusst das man sich vor unterschreiben eines Vertrags im Vorfeld informieren sollte. Das es bei einem Wagen mit dem Alter und der Laufleistung im Laufe der Zeit zu Mängeln kommen kann war klar, aber defekte Ventilschaftdichtungen oder eine defekte Zylinderkopfdichtung wären mir dann doch ein wenig zu viel.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Bastlerfahrzeug an sich gibt es offiziell nicht mehr, aber verschiedene (mögliche) Mängel sind ebenfalls separat aufgeführt, wie Motorschaden, Getriebeschaden, ...
Das Auto wurde im Wissen dieser Umstände genauso gekauft. Ich weiss nicht, warum hier noch rumdiskutiert wrd... noch offener und ehrlicher kann man als Verkäufer auf Mängel an einem Auto doch nicht mehr hinweisen!
Wer dies alles ignoriert - bewusst oder unbewusst - hat im Fall eines Falles einfach mal Pech gehabt!
65 Antworten
Wenn der Händler das immer pauschal so formuliert und immer Motorschaden bei alten Autos reinschreibt, dann ist es mit großer Wahrscheinlichtkeit unwirksam. Wenn er genau spezifiziert hätte, wie z.B. Kolbenringe gebrochen etc. Dann wäre es wasserdicht.
Ich finde im übrigen das BGB auch unfair Händlern gegenüber. Diese Regelung, dass man immer Gewährleistung geben muss hat dazu geführt, dass man kaum noch preiswerte Gebrauchte von seriösen Händlern findet. Die meisten Händler stellen sich doch für unter 5000€ nichts mehr auf den Hof, wegen des Risikos. Diese Autos werden dann meist ins Ausland verkauft. Eine sinnvolle Regelung bei der man Gewährleistung beschränken kann sollte es geben.
Mir ist ein scheckheftgepflegtes durchgeschecktes Auto ohne Gewährleistung immer noch lieber, als eines mit Gewährleistung von irgendeinem unseriösem Hinterhofhändler, bei dem evtl. auch noch der Tacho zurückgedreht wurde und unter der Airbagabdeckung kein Luftsack mehr steckt.
Bastlerfahrzeug an sich gibt es offiziell nicht mehr, aber verschiedene (mögliche) Mängel sind ebenfalls separat aufgeführt, wie Motorschaden, Getriebeschaden, ...
Das Auto wurde im Wissen dieser Umstände genauso gekauft. Ich weiss nicht, warum hier noch rumdiskutiert wrd... noch offener und ehrlicher kann man als Verkäufer auf Mängel an einem Auto doch nicht mehr hinweisen!
Wer dies alles ignoriert - bewusst oder unbewusst - hat im Fall eines Falles einfach mal Pech gehabt!
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 4. März 2018 um 11:39:39 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 4. März 2018 um 11:34:55 Uhr:
Die Karre ist 16 Jahre alt und hatte beim Kauf 215.000 Km gelaufen...!!!
Da kann ein Händler keine kalkulierbare Sachmängelhaftung geben.
Deswegen werden solche Fahrzeuge auch für gewöhnlich nur gewerblich oder in den Export verkauft!
Der Käufer wusste, auf was er sich einlässt und er hat den transparent aufgesetzten Kaufvertrag rechtsgültig unterschrieben.
Hier will jemand den Bären schrubben, aber nicht nass werden...!-🙂
Wenn dem so wäre, könnte ja jeder windige Gebrauchtwagenhändler alle mögliche fiktiven Mängel in den Vertrag schreiben und somit der Gewährleistung wirksam entgehen.
Funzt aber nicht, dieser Zahn wurde den ganzen Schlaubergern schon vor Jahren gezogen.
-🙂
Man kann einem Handler doch nicht allen Ernstes zumuten, erst ein 16 Jahre altes abgenüdeltes Fahrzeug für €2.300,- zu verkaufen, und dann ein paar Monate später eine Motorenrevision für €2.800,- zu zahlen!?
Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn dann Händler nur noch im Hochpreissegment Fahrzeuge anbieten...!
-🙂
Habe hier auch schon mal gelesen, dass auch Verkaufsannoncen in solchen Streitfällen herangezogen werden.
Dass in der Annonce keine Mängel erwähnt wurden, macht das Geschäftsgebaren des Händlers mMn nicht gerade seriöser.
Ähnliche Themen
Zitat:
@princeton schrieb am 4. März 2018 um 11:47:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 4. März 2018 um 11:39:39 Uhr:
Wenn dem so wäre, könnte ja jeder windige Gebrauchtwagenhändler alle mögliche fiktiven Mängel in den Vertrag schreiben und somit der Gewährleistung wirksam entgehen.
Funzt aber nicht, dieser Zahn wurde den ganzen Schlaubergern schon vor Jahren gezogen.-🙂
Man kann einem Handler doch nicht allen Ernstes zumuten, erst ein 16 Jahre altes abgenüdeltes Fahrzeug für €2.300,- zu verkaufen, und dann ein paar Monate später eine Motorenrevision für €2.800,- zu zahlen!?
Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn dann Händler nur noch im Hochpreissegment Fahrzeuge anbieten...!-🙂
Nö, nicht unbedingt - aber möglicherweise wäre er auch für Motorschäden bei 16-jährigen in der Pflicht.
Da würde sich dann allerdings auch die Frage stellen ob nicht normaler, altersbedingter Verschleiss vorliegt
Zitat:
@Denn00 schrieb am 4. März 2018 um 11:20:28 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 4. März 2018 um 11:16:58 Uhr:
Der Händler hat den Wagen als Bastlerfahrzeug mit Motorschaden verkauft. Dieser Mangel ist im Kaufvertrag dokumentiert und in der Kaufpreisfindung berücksichtigt. Motorschaden bedeutet nicht, dass der Wagen nicht fährt.Der Gewährleistungsausschluss würde nur nicht greifen, wenn ein Mangel verschwiegen würde, der dem Verkäufer bekannt war bzw. hätte bekannt sein müssen. Von seiten des Verkäufers ist das alles sauber abgesichert. Der Kaufvertrag datiert Mitte Oktober. Man kann dem Verkäufer nicht zum Vorwurf machen, dass ein als Bastlerfahrzeug verkauftes und entsprechend ausgepreistes KFZ noch ein Vierteljahr gelaufen ist - daraus ergibt sich noch lange nicht die Unwirksamkeit der Bezeichnung Bastlerfahrzeug.
Das mit der Kaufpreisfindung sehe ich anders. Die 2300 Euro sind der ungefähre Marktpreis für einen 320i aus dem Baujahr mit der Laufleistung. Ein so Beschriebenes "Bastlerfahrzeug" gäbe es bereits für unter 1000 Euro.
ok - aber dann frage ich mich ernsthaft, mit welcher Intension du ein Fahrzeug mit vertraglich ausgeschriebenen, nicht unerheblichen Mängeln für mehr als den doppelten Wert kaufst.
Überlesen oder bewusst ignoriert?
Ist es wie twindance vermutet nach dem Motto "kaufen wir mal, wird schon laufen, wenn nicht wird einfach mal reklamiert"?
Der Schuss wäre dann nach hinten losgegangen...
Ich hatte nie vor zu reklamieren. Das ist mein 3. E46, ich kenn die Fahrzeuge wirklich nahezu in und auswendig, deshalb hab ich mich auch auf den Kaufvertrag eingelassen. Fehlerspeicher war auch nicht auffällig und bei der Probefahrt war auch alles in Ordnung. Ja richtig gelesen, das Autohaus hat mich eine Probefahrt mit dem angeblichem Bastlerfahrzeug machen lassen. Keiner der angegebenen Mängel lag zum Kaufzeitpunkt vor.
Ich habe dem Autohaus nun geschrieben, ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten wie die Sache weitergeht.
@Denn00
Ja, berichte bitte wie es weiter geht.
Sollte es sich herausstellen, dass der Ausschluss unwirksam war und dieses Vorgehen zum "normalen" Geschäftsgebaren des VW-Vertragshändlers gehört, könnte sich u.U. auch VW selbst dafür interessieren.
Zitat:
@princeton schrieb am 4. März 2018 um 11:47:36 Uhr:
Man kann einem Handler doch nicht allen Ernstes zumuten, erst ein 16 Jahre altes abgenüdeltes Fahrzeug für €2.300,- zu verkaufen, und dann ein paar Monate später eine Motorenrevision für €2.800,- zu zahlen!?
Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn dann Händler nur noch im Hochpreissegment Fahrzeuge anbieten...!
Da gibt es eine einfachere Möglichkeit, an die die Händler nicht denken. Abgenudeltes Auto für 2.300 € verkaufen und Auto dann ein paar Monate später das defekte Auto für €1.800 zurücknehmen und dann für 800 € wirklich als Bastlerfahrzeug verkaufen.
Der Kunde hat nur wenig Verlust und z.B. für 100€ pro Monat Auto gefahren, guter Wert.
Der Händler hat 1000€ Verlust. Wenn ihm das bei jedem 10. Verkauf passiert, sind das gerade mal 100€ pro Geschäft. Soll er es halt für 2400€ verkaufen.
Wahrscheinlich gibt das BGB diese Regelung schon her. Wenn nicht sollte man das ändern.
Zitat:
@Denn00 schrieb am 4. März 2018 um 12:11:26 Uhr:
Ich hatte nie vor zu reklamieren. Das ist mein 3. E46, ich kenn die Fahrzeuge wirklich nahezu in und auswendig, deshalb hab ich mich auch auf den Kaufvertrag eingelassen. Fehlerspeicher war auch nicht auffällig und bei der Probefahrt war auch alles in Ordnung. Ja richtig gelesen, das Autohaus hat mich eine Probefahrt mit dem angeblichem Bastlerfahrzeug machen lassen. Keiner der angegebenen Mängel lag zum Kaufzeitpunkt vor.Ich habe dem Autohaus nun geschrieben, ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten wie die Sache weitergeht.
War der Versuch mit dem Umölen ohne Erfolg? Wenn der Verkäufer das macht und das Qualmen dann weg ist, dann wäre ohnehin alles tutti. 😉
Wenn man Dir auf Kulanz anbietet, dass Du einen Ersatzmotor auf eigene Kosten mitbringst und die bauen ihn für Dich kostenlos ein, dann schlag zu.
Vor Gericht wird das nichts werden. Auch wenn der Gewährleistungsausschluss hier mMn nicht wirksam ist, so kommt man nicht daran vorbei, dass ein Motor mit 215 tkm seine vom Hersteller kalkulierte Mindestlaufleistung schon hinter sich hat. Das fällt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Verschleiss.
Umölen mit Filterwechsel kostet Dich ein Lächeln und 50,- €.
Der Rechtstreit in erster Instanz kostet 1.746,83 € + Reisekosten und evtl. zzgl. Sachverständigengutachten. Letzteres kann je nach Umfang der Untersuchungen zwischen 1.500,- € und knapp 5.000,- € + x noch oben drauf packen.
Jeder wie er mag ...
Zitat:
@Denn00 schrieb am 4. März 2018 um 12:11:26 Uhr:
Ich habe dem Autohaus nun geschrieben, ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten wie die Sache weitergeht.
ja bitte, wäre durchaus interessant
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. März 2018 um 13:15:23 Uhr:
Zitat:
@Denn00 schrieb am 4. März 2018 um 12:11:26 Uhr:
Ich hatte nie vor zu reklamieren. Das ist mein 3. E46, ich kenn die Fahrzeuge wirklich nahezu in und auswendig, deshalb hab ich mich auch auf den Kaufvertrag eingelassen. Fehlerspeicher war auch nicht auffällig und bei der Probefahrt war auch alles in Ordnung. Ja richtig gelesen, das Autohaus hat mich eine Probefahrt mit dem angeblichem Bastlerfahrzeug machen lassen. Keiner der angegebenen Mängel lag zum Kaufzeitpunkt vor.Ich habe dem Autohaus nun geschrieben, ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten wie die Sache weitergeht.
War der Versuch mit dem Umölen ohne Erfolg? Wenn der Verkäufer das macht und das Qualmen dann weg ist, dann wäre ohnehin alles tutti. 😉
Wenn man Dir auf Kulanz anbietet, dass Du einen Ersatzmotor auf eigene Kosten mitbringst und die bauen ihn für Dich kostenlos ein, dann schlag zu.
Vor Gericht wird das nichts werden. Auch wenn der Gewährleistungsausschluss hier mMn nicht wirksam ist, so kommt man nicht daran vorbei, dass ein Motor mit 215 tkm seine vom Hersteller kalkulierte Mindestlaufleistung schon hinter sich hat. Das fällt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Verschleiss.
Umölen mit Filterwechsel kostet Dich ein Lächeln und 50,- €.
Der Rechtstreit in erster Instanz kostet 1.746,83 € + Reisekosten und evtl. zzgl. Sachverständigengutachten. Letzteres kann je nach Umfang der Untersuchungen zwischen 1.500,- € und knapp 5.000,- € + x noch oben drauf packen.
Jeder wie er mag ...
Zu einem Rechtsstreit lass ich es nicht kommen, entweder das Autohaus lenkt ein und ich finde eine gemeinsame Lösung mit denen, sei es auch nur die Lieferung von oben genanntem, anderen Öl 😉 Wenn das Autohaus sich komplett stur stellt dann hab ich eben Pech gehabt.
Bringt´s das dickere Öl denn? Bei manchen Herstellern drückt´s das Öl durch die Ventilschaftdichtungen, bei anderen verkoken/verkleben die Kolbenringe. Dickeres Öl muss gerade bei letzterem Problem keine Verbesserungen zur Folge haben, Fachmann bist du aber wohl selbst.
Ich finde den Kaufvertrag wirklich schlecht, nur dafür gehört dem Verkäufer eins auf die Finger gehauen.
Soll er doch die Mängel klar benennen oder darauf hinweisen, dass etwaige Mängel bereits eingepreist sind und der Käufer sich selbst vom Zustand des Fahrzeugs überzeugen darf z. B. durch Gebrauchtwagen"gutachten" auf eigene Kosten.
Aber reinschreiben, dass es ein Totalschaden ist und nicht fahrbereit... also Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen. Wobei, wenn man davon ausgeht, dass eine Reparatur schon bei Verkauf über 2.300 € gekostet hätte und der Wagen zwar fuhr, aber nicht fahrbereit war (kann man doch argumentieren, dass ein Auto mit solchem Ölverbrauch nicht fahrbereit ist), dann ist´s doch nahe an der Realität. Wobei der Achsbruch...
2.500 bis 3.100 € wären laut Anzeige (mobile?) ein Top Angebot gewesen, bezahlt hast du unter 2.300 €. Letztlich spricht das wie du selbst erkannt hast für sich, daher ist deine Einstellung schon richtig.
War wohl ohnehin nur ein Winterschlurren... den du jetzt aber auch nicht mehr "teuer" an den nächsten "Liebhaber solcher Automobile" weiterverkaufen kannst, da den so keiner mehr nimmt. Erhöhter Ölverbrauch, logisch, wäre nicht sofort aufgefallen, aber wenn´s blau aus dem Auspuff raucht...
Vielleicht bekommst du den Rauch weg, kannst ihn dann ja für 2.500 € abstoßen (auch 2.000 € wären kein großer Verlust). Gekauft wie gesehen, als Bastlerauto von Privat, hoffentlich mit Prepaid-SIM-Karte und wasserdichtem Kaufvertrag. Wird schon werden. Als Benziner ist das Auto ohnehin gefragter als ein Diesel. 🙂
Ein Kaufvertrag ohne Nennung der bekannten Mängel kann mMn nicht wasserdicht sein und das Thema Bastlerauto hatten wir ja auch schon.
imho reicht schon eine Nennung der möglichen Mängel. Hat er einen nicht, wird sich wohl kaum jemand beschweren...