Frage zu Gebrauchtwagenkauf zwecks Gewährleistung.
Hallo zusammen,
ich habe vor 5 Monate einen gebrauchten BMW bei einem VW Autohaus erworben.
In dem Inserat wurde von einem normalen, gebrauchtem KFZ gesprochen. Ich habe den Wagen vor Ort angeschaut und ihn für Gut befunden und auch gekauft.
Nun zum Problem: Der Wagen hat einen enormen Ölverbrauch inkl. Rauchwolke aus dem Auspuff, also eindeutig ein Sachmangel, welcher der Verkäufer nun beheben müsste. Allerdings steht im Vertrag welcher mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde folgendes:
"Besondere Vereinbarung: Abweichend vom Abschnitt VI Sachmangel der Gebrauchtwagen-Verkaufsbedinungen wird das KFZ unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Fur solche Ansprüche gukt Abschnitt VII Haftung der Gebrauchtwage- Verkaufsbedingungen. Bastlerfahrzeug, Totalschaden, Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt, Bastlerfahrzeug."
Der Vertrag wurde am 23.10.2017 abgeschlossen. Das Autohaus hat den Wagen am 10.10.2017 von einem Privatverkäufer aufgekauft, auf diesem Vertrag ist von Mängeln welcher Art auch immer absolut keine Rede, der KM Stand bei beiden Verträgen ist identisch und mit dem Wagen war auf den ersten Blick ja auch alles in Ordnung.
Wie seht ihr die Chancen, eine Reparatur zu erwirken? Ich bin mit dem Verkäufer noch nicht in Kontakt getreten. Mir liegen alle Vertragsunterlagen vor, ich stelle sie euch zensiert zur Verfügung.
Zur Info. Mir ist bewusst was hier unterschrieben wurde, und mir ist ebenso bewusst das man sich vor unterschreiben eines Vertrags im Vorfeld informieren sollte. Das es bei einem Wagen mit dem Alter und der Laufleistung im Laufe der Zeit zu Mängeln kommen kann war klar, aber defekte Ventilschaftdichtungen oder eine defekte Zylinderkopfdichtung wären mir dann doch ein wenig zu viel.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Bastlerfahrzeug an sich gibt es offiziell nicht mehr, aber verschiedene (mögliche) Mängel sind ebenfalls separat aufgeführt, wie Motorschaden, Getriebeschaden, ...
Das Auto wurde im Wissen dieser Umstände genauso gekauft. Ich weiss nicht, warum hier noch rumdiskutiert wrd... noch offener und ehrlicher kann man als Verkäufer auf Mängel an einem Auto doch nicht mehr hinweisen!
Wer dies alles ignoriert - bewusst oder unbewusst - hat im Fall eines Falles einfach mal Pech gehabt!
65 Antworten
Das sehe ich anders. Totalschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt trifft alles nicht zu. Folglich auch nicht "Motorschaden" - das ist in Zusammenhang mit dem verkauften Fahrzeug eine völlig willkürliche Auflistung, die in meinen Augen keine rechtliche Relevanz hat, ebensowenig wie "Bastlerfahrzeug".
Gruß vom bösen Dieter
Wenn es so war, "Ja, alles absolut in Ordnung", was sich teilweise leicht nachweisen lassen dürfte, denn ob ein Achsbruch und ein Getriebeschaden vorliegt, kann man leicht feststellen, dann ist meiner Meinung nach der Gewährleistungsausschluss unwirksam.
ABER,
"Nun zum Problem: Der Wagen hat einen enormen Ölverbrauch inkl. Rauchwolke aus dem Auspuff". Festgestellt wurde der "Ölverbrauch ca. 2 Wochen nach Kauf als die Lampe zum ersten Mal" anging.
Damit liegt meiner Meinung nach insoweit kein Mangel vor, für den der Verkäufer haften müsste.
Der bereits kurz nach Übergabe des Fahrzeugs festgestellte massive Ölverbrauch belegt ja ziemlich eindeutig, dass das Fahrzeug, tatsächlich wie vom Autohaus beschrieben, bei Übergabe bereits einen Motorschaden hatte. Mit diesem Mangel wurde das Fahrzeug einvernehmlich verkauft/gekauft.
Warum soll der VK jetzt für DIESEN Mangel jetzt haften? Da sehe ich keine Rechtsgrundlage für.
Insofern wird der fehlerhafte Gewährleistungsausschluss nicht unmittelbar weiterhelfen.
Danke für die ersten Einschätzungen, habe den Verkäufer ja auch noch nicht angeschrieben weil ich erst eine allgemeine Einschätzung der Community einholen wollte. Für mich liest sich das jetzt alles so wie als ob ich es mal versuchen kann aber eben mit geringen Erfolgsaussichten. Auf einen Rechtsstreit bin ich bei dem Betrag sowieso nicht aus.
Wenn das Auto nach 2 Wochen schon ordendlich Oel verbraucht, dann frage ich mich wieso da der Haendler nicht sofort kontaktiert wurde, sondern es wurde munter weiter gefahren. Du hast eigendlich bei dem Oelverbrauch und deinem weiter fahren alles dran gesetzt das der Motor in naher Zukunft das Bein raus streckt. Sorry, aber sowas reklamiert man sofort.
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Schau mal in der Bucht nach einem Spenderfahrzeug oder einem gebrauchten Motor.
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. März 2018 um 18:16:26 Uhr:
Wenn das Auto nach 2 Wochen schon ordendlich Oel verbraucht, dann frage ich mich wieso da der Haendler nicht sofort kontaktiert wurde, sondern es wurde munter weiter gefahren. Du hast eigendlich bei dem Oelverbrauch und deinem weiter fahren alles dran gesetzt das der Motor in naher Zukunft das Bein raus streckt. Sorry, aber sowas reklamiert man sofort.
Der Motor ist für hohen Ölverbrauch (bis zu 1l auf 1000km) bekannt, deshalb wurde ja auch erstmal nichts unternommen. Gut möglich das es auch nur eine Kleinigkeit ist, hier geht es nur darum ob ich um die eigenständige Reparatur komme oder der Händler das für mich erledigen muss.
Welches Öl ist es denn, das der Motor da so reichlich ausdünstet?
Was bisher drin war kann ich nicht sagen, ich habe aber gestern einen Ölwechsel vorgenommen mit Total 5W30 LL01 Freigabe. Das gute alte Mobil1 0W40 gibt es ja leider nicht mehr.
Versuch doch mal ein 10W60. Kommt in den M-Varianten von BMW auch zum Einsatz. Ich habe mal einen leicht ölsaufenden (1l/1000km) und ziemlich qualmenden Sierra so wieder "gefixt". Der Ölverbrauch ging runter auf 0,2 l/1000km und das Qualmen war weg.
5W30 ist natürlich schon eine ziemliche Plörre. Ich würde es auch mal mit anderem Öl versuchen.
Das wäre definitiv eine Überlegung Wert. Solange das qualmen weg wäre und der Ölvebrauch sich auf unter 1l auf 1000km normalisieren würde, wäre ich ja schon zufrieden 🙂
Castrol edge FST 10W60 ist da mein persönlicher Favorit.
Also ich sehe das eher im Sinne des TE.
Der Händler versucht ja offensichtlich durch eine Auflistung aller möglicher Schäden (Achse gebrochen, Motorschaden etc.), die zudem im Einzelfall offensichtlich gar nicht zutreffen, jedwede Gewährleistung zu umgehen. Und das ist eben nicht statthaft und grenzt nahezu an arglistige Täuschung. Man kann einem Fahrzeug nicht Wunsch-Schäden angedeihen lassen, um sich vor Gewährleistungsansprüchen zu schützen.
Darüber hinaus gilt nicht alles, was in Verträgen steht - vor allem dann nicht, wenn es unwirksam ist. Und ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass solche Vertragsbestandteile mehr wert sind als Gesetze. Das ist eben mitnichten so, denn das Gesetz zur Sachmängelhaftung kann mit AGB nicht ausgehebelt werden. Darüber hinaus steht in den gesetzlichen Regelungen auch nichts von "gilt nicht für Bastlerfahrzeuge" etc.....
Wenn der Schaden also tatsächlich erst entstanden ist, reklamiere das beim Händler - und zwar alles zwingend SCHRIFTLICH, dass du im Fall eines Gerichtsverfahrens auch alles lückenlos dokumentieren kannst.
Zitat:
@Denn00 schrieb am 3. März 2018 um 18:07:48 Uhr:
Danke für die ersten Einschätzungen, habe den Verkäufer ja auch noch nicht angeschrieben weil ich erst eine allgemeine Einschätzung der Community einholen wollte. Für mich liest sich das jetzt alles so wie als ob ich es mal versuchen kann aber eben mit geringen Erfolgsaussichten. Auf einen Rechtsstreit bin ich bei dem Betrag sowieso nicht aus.
Hast Du den Thread gelesen Pasha78?
Zugegebenermaßen nicht jedes Wort..... Homo oeconomicus. 😉