Frage zu fiktiver Abrechnung bei Vollkasko (ohne Werkstattbindung)
Hallo Community,
hatte gestern einen Unfall, an dem ich leider der Verursacher war.
Ich fahre in der SF14 und besitze auch eine Vollkasko (ebenfalls SF Klasse 14). Die Vollkasko mit 300€ SB habe ich ‚ohne Werkstattbindung‘. Heißt, ich könnte meine Werkstatt frei wählen, wo ich reparieren lassen möchte. Jetzt möchte ich aber den Kasko Schaden fiktiv abrechnen lassen, ich möchte also zu BMW und mir einen Kostenvoranschlag von denen geben lassen. Kann oder wird die Versicherung Probleme machen, in dem die mich doch zu einer ihrer Partner Werkstätten schickt bzw. kann/darf sie die Stundensätze von BMW streichen bzw. runter korrigieren?
Ps. Mein Bmw war immer beim BMW Service Händler gewartet und repariert mit lückenlose digitalen Scheckhefteinträgen. Und wie ich schon schrieb, ich habe Vollkasko ‚ohne werkstattbindung‘.
Über eine Auskunft von euch freue ich mich.
Eine weitere Frage: Wie würde sich die Rückstufung im nächsten Jahr beitragsmässig bemerkbar machen?
Lt. Vertrag werde ich in der Haftpflicht von SF 14 auf SF 6 zurückgestuft werden und Kasko von SF 14 auf SF 7 zurückgestuft werden. Muss ich mit doppelten Gesamtbetrag pro Jahr ab 2022 rechnen?
Vielen Dank & viele Grüße
22 Antworten
Zitat:
@Maroc79 schrieb am 9. Mai 2021 um 18:19:28 Uhr:
Hallo Community,hatte gestern einen Unfall, an dem ich leider der Verursacher war.
Ich fahre in der SF14 und besitze auch eine Vollkasko (ebenfalls SF Klasse 14). Die Vollkasko mit 300€ SB habe ich ‚ohne Werkstattbindung‘. Heißt, ich könnte meine Werkstatt frei wählen, wo ich reparieren lassen möchte. Jetzt möchte ich aber den Kasko Schaden fiktiv abrechnen lassen, ich möchte also zu BMW und mir einen Kostenvoranschlag von denen geben lassen. Kann oder wird die Versicherung Probleme machen, in dem die mich doch zu einer ihrer Partner Werkstätten schickt bzw. kann/darf sie die Stundensätze von BMW streichen bzw. runter korrigieren?
Ps. Mein Bmw war immer beim BMW Service Händler gewartet und repariert mit lückenlose digitalen Scheckhefteinträgen. Und wie ich schon schrieb, ich habe Vollkasko ‚ohne werkstattbindung‘.Über eine Auskunft von euch freue ich mich.
Eine weitere Frage: Wie würde sich die Rückstufung im nächsten Jahr beitragsmässig bemerkbar machen?
Lt. Vertrag werde ich in der Haftpflicht von SF 14 auf SF 6 zurückgestuft werden und Kasko von SF 14 auf SF 7 zurückgestuft werden. Muss ich mit doppelten Gesamtbetrag pro Jahr ab 2022 rechnen?Vielen Dank & viele Grüße
Moin Maroc79. Erstmal ist das VU in der jeweiligen Schadensituation berechtigt eigene Gutachter im VK und TK Bereich zu engagieren. Diese Frage der fiktiven Abrechnung empfehle ich gern mal einen Kontakt zum Gutachter der die gängige Praxis einbringen kann.;-)
Die Hochstufung kann du bei deinem bisherigen Versicherer erörtern.
2. Man kann diese geplante Hochstufung auch bei versierten Ansprechpartnern abmildern bzw. verhindern. ??????????
P.S.: ganz Legal!;-) für die kommenden fast berechtigten Kommentare….????
Wissen schadet nicht, wenn man nichts weißt macht es aber auch nichts.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 16. Mai 2021 um 14:58:53 Uhr:
Ich drück dir die Daumen! @Maroc79
Hi Chris, habe Glück gehabt und habe , als ich telefonisch nachhakte, auf einen Schadensabteilungs-MA getroffen , der auf meiner Wellenlänge war und auch sprach. Es war Freitag Nachmittag, er war gut drauf und rechnete den von BMW bereits vorliegenden großzügigen KVA ab. Ohne weitere Prüfung, was a) bei der Summe eigentlich gemacht werden müsste und b) erklärte er mir, dass das eigentlich nur bei Haftpflicht geht und nicht für Kasko Schäden, auch wenn man ‚ohne Werkstattbindung‘ im Vertrag hat!!! Während des Telefonats erhielt ich schon die Abrechnung abzgl. UmsatzSt und die SB via pdf. Alles wunderbar gelaufen. Er gab mir noch Tips, wie z.B. wenn man immer fiktiv abrechnen möchte, dann immer Vertrag OHNE Werkstattbindung abschließen. Hätte ich es jetzt nicht gehabt, so hätte ich nur die Hälfte von dem erhalten, was ich jetzt erhalten habe.
Ja super @Maroc79 - freut mich für dich!
Werkstattbindung kommt mir auch nicht mehr ins Haus! Ich habe glücklicherweise eine BMW-Vertragswerkstatt nach Rückfragen und bundesweiter Suche vorgeschlagen bekommen, aber auch gleichzeitig wieder auf den Normaltarif umgestellt. Das schont meine Nerven und wie man sieht, hat es nicht nur diesen Nachteil.
Hoffe der KV war auch in deinem Sinn?!
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Genau! Du hast mit der Wahl ‚ohne Werkstattbindung‘ mehrere Vorteile. Vor allem lohnt es sich immer, wenn du jemand bist, der immer fiktiv abrechnet. Zahl‘ ein paar Kröten mehr aber dann im Fall der Fälle keine Kopfschmerzen. Glücklicherweise habe ich erst in meinem 2ten Versicherungsjahr, also seit Anfang dieses Jahres auf ‚ohne Werkstattbindung‘ umstellen lassen. Ich glaube es waren dann ca. 80€ mehr im Jahr an Kasko-Beitrag. Was ich leider nicht habe, ist der Rabattschutz.... den ich bis vor 3 Jahren immer hatte :-( ...
VG & ein schönes WE
@Maroc79 Das mit der fiktiven Abrechnung und der Werkstattbindung bzw. ohne Werkstattbindung spielt doch nur bei einem Kaskoschaden eine Rolle, oder?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 29. Mai 2021 um 14:31:42 Uhr:
@Maroc79 Das mit der fiktiven Abrechnung und der Werkstattbindung bzw. ohne Werkstattbindung spielt doch nur bei einem Kaskoschaden eine Rolle, oder?
Genau!