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Frage zu "farbigen" Rückleuchten aus rechtlicher Sicht

Themenstarteram 20. April 2011 um 19:38

Hallo!

Meine Frage: Habe gehört, wenn man z. B. weiße Rückleuchten hat, ist es Pflicht rote Katzenaugen nachzurüsten, andernfalls ist es strafbar so herum zu fahren.

Da ich mich aber nicht auskenne mit dieser Vorschrift, frage ich mich, ob z. B. diese beiden Rückleuchten (siehe bilder) so allein legal wären oder ob trotzdem zusätzlich rote Katzenaugen dran sein müssen:

http://reichhard-motorsport.com/.../F15070TWI.jpg

http://reichhard-motorsport.com/.../F15071TWI.jpg

Zumindest bei den schwarzen sieht es nicht gerade nach gut sichtbaren roten Reflektoren aus.

Trotzdem solo erlaubt oder nützt die Angabe "mit TÜV-Bestätigung (kein Eintrag bzw. Anbaubestätigung erforderlich)" in dem Fall nichts und man muss die Katzenaugen nachrüsten?

Danke!

LG

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2011 um 19:41

Schau ins Gutachten! Da sollten die Auflagen stehen....oder erkündige Dich beim TÜV/DEKRA etc....alles andere ist unverbindliches Gesülze....von unseren "Rechtsexperten"...:p

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Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Nach deinem Text nach zu urteilen verstehst du also meine Sichtweise über LED-Blinkerbirnen.

nö...

die reflektoren an meinem fahrzeug haben aufgrund ihrer bauweise nunmal eine zulassung erhalten, da sie die gesetzlichen mindestanforderungen erfüllen...

deine blinker und bremslichtlampen haben keine zulassung und sind zudem in leuchteinheiten eingebaut deren reflektoren/linsen auf den brennpunkt von glühlampen ausgelegt sind...und wenn man sich so anguckt, was auf den straßen mit irgendwelchen led-frickel'eien rumfährt, ist es durchaus verständlich, warum es derzeit keine plug-&-play-nachrüstlösung als led gibt...

nur die größe lässt also keine rückschlüsse auf eine zulassung zu oder nicht....

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Wenn sie legal sind, steht bestimmt in den beiligenden Papieren oder in der Anbauanleitung, daß Rückstrahler zu montieren sind, und auch wo.

*höhö*

in welchem jahrtauschend hattest du das letzte mal funzeln in der hand? muss vor 1991 gewesen sein oder?

@topic

die FARBE spielt KEINERLEI rolle. egal ob kirmesleuchten, atu tuning klarglass funzeln, schwarze, silberne, rotem grüne, gelbe, led oder glühwendel....ein auto braucht hinten 2 rückstrahler. sind diese NICHT im scheinwerfer vorhanden MÜSSEN eben andere hingeklebt werden.

FRÜHER als ein satz schwarze rückleuchten mehr kostete als ein durchschnittlicher daimler manager im monat heimschleppte da gabs tatsächlich mal teilegutachten. in diesem stand sowas dann immer drinne. und in der regel wurden auch rückstrahler mitgeliefert.

in modernen markenprodukten sind heute nahezu IMMER die passenden rückstrahler drinne. egal welche farbe. nur eben die ebay kacke und die alten (aus den 80ern/90er jahren stammenden) ham sowas nicht.

und rückstrahler brauchen auch eine bauartgenemigung. also im baumarkt irgendwelche drolligen elefanten zum aufkleben die normal fürs kinderzimmer gemacht sind einfach ans auto dübeln is auch net!

²Magirus

 

Die Birnen haben ein E-Zeichen. Allerdings habe ich keine Ahnung, was das nun bei diesen Birnen aussagt. Diese sind original aus einem Alfa Romeo. Modell kenne ich nicht, aber immerhin ein E-Zeichen, dachte ich mir. Vielleicht kannst du mich da aufklären, was da zu tun ist.

 

Grüsse.

ein e zeichen bedeutet ja nur das die dinger eine zulassung ham. diese 30€ ebay xenon funzeln ham z.t. auch ne e kennzeichnung. sollte diese kennzeichnung legal erworben sein (bei vielen produkten die vorallem bei ebay angeboten werden bin ich mir da nicht soooooo sicher!) dann heisst es ja nur das man die dinger benutzen darf. ob der scheinwerfer für die dinger zulässig sind steht NICHT auf den birnchen.

um es mal gaaaaaaaaaaaaaanz genau zu nehmen. ein normales rücklicht hat eine zulassung. bremslich 50w, standlicht 25watt (zahlen rein fiktiv!). so nun kommts ja durchaus mal vor das jemand diese beiden birnen verwechselt und nun das standlich auch eine 50watt birne hat. dummerweise passen die halt. rein theoretisch verliert in diesem falle die lampe ihre be und du bist der depp.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Wenn sie legal sind, steht bestimmt in den beiligenden Papieren oder in der Anbauanleitung, daß Rückstrahler zu montieren sind, und auch wo.

*höhö*

in welchem jahrtauschend hattest du das letzte mal funzeln in der hand? muss vor 1991 gewesen sein oder?

Das vorletzte mal 1996 dunkle von HELLA fürn A4 mit Gutachten, also richtigen Zetteln, und integrierten Rückstrahlern.

 

die letzten 2006 fürn Meriva, mit Freigabe von Opel, da ab Facelift die Dunklen in der Fahrzeug-ABE integriert sind.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

die letzten 2006 fürn Meriva, mit Freigabe von Opel, da ab Facelift die Dunklen in der Fahrzeug-ABE integriert sind.

da spielt es keine Rolle, da die Reflektoren beim Meriva A sowieso extra sind.

Interessant ist das Problem ja erst wenn die Rückstrahler integriert sind und die Tuningleuchten keine Rückstrahler integriert haben weils cooler ausssieht. ;)

 

halb OT:

Oder wie ich beim Corsa C mal gelesen hatte ein toller Fall.

Der Typ lasiert (lackiert) seine Rückstrahler und Nebelschlußleuchte schwarz (die sind extra unten in der Stoßstange).

Hat auch die schwarzen Orginalrückleuchten (gibts auch in weiß bei manchen Modellen ab Werk) montiert.

Bekommt einen Mängelschein wegen fehlender Rückstrahler. Polizist denkt offenbar die Rückleuchten sind Tuning.

Geht hin zur Polizei und zeigt seine lasierten Rückstrahler vor - absolut schwarz. :D

Der Polizist war nicht begeistert - der wollte nett sein - man kann ja mal was vergessen - und dann sowas vorsätzliches lackiertes.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy Siggi 1803

die letzten 2006 fürn Meriva, mit Freigabe von Opel, da ab Facelift die Dunklen in der Fahrzeug-ABE integriert sind.

da spielt es keine Rolle, da die Reflektoren beim Meriva A sowieso extra sind.

Spielt schon eine Rolle.

Da auch die Reflektoren ab FL dunkler sind.

Von daher auch die Freigabe von Opel, ausgewiesen in der Fahrzeug-ABE.

ah gleich mit Reflektoren auch noch - jetzt seh ichs auch. :D

Sehr hübsch mit dem Blau und der Solarprotectscheibe (oder ist das ne Folie?). *winksmiliefehltmalwieder*

am 21. April 2011 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

so nun kommts ja durchaus mal vor das jemand diese beiden birnen verwechselt und nun das standlich auch eine 50watt birne hat. dummerweise passen die halt. rein theoretisch verliert in diesem falle die lampe ihre be und du bist der depp.

Nein, die Lampe bzw. Die Rücklichter verlieren durch den Tausch nicht die BE!

Hier liegt nur eine OWi gegen die Bestimmungen der FZV / StVZO vor (falsche Wattzahl).

am 21. April 2011 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

²Magirus

Die Birnen haben ein E-Zeichen. Allerdings habe ich keine Ahnung, was das nun bei diesen Birnen aussagt. Diese sind original aus einem Alfa Romeo. Modell kenne ich nicht, aber immerhin ein E-Zeichen, dachte ich mir. Vielleicht kannst du mich da aufklären, was da zu tun ist.

Grüsse.

Ich bin zwar nicht M. aber ich Versuch es dir mal kurz zu erklaeren:

Die E-Prüfung der Birne und die E-Prüfung des Gehaeuses sagen nichts über die einfache zulässige Kombination beider Teile aus:

Das Gehaeuse ist mit Halogen geprüft, die Birnen sind LED / Xenon = beide sind nicht kombinierbar!

Bei Einbau von Xenon / LED in Halogengehäuse (erkennbar an der Bezeichnung H. auf dem Gehäuse) führt zuErloeschen der BE!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Sehr hübsch mit dem Blau und der Solarprotectscheibe (oder ist das ne Folie?). *winksmiliefehltmalwieder*

Weder, noch.

Das sind die dunklen Scheiben ab Werk.

Sehen auf dem Bild nur besonders dunkel aus. :D

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