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Frage zu Beteiligung an Anwaltskosten nach unverschuldetem Unfall...

Themenstarteram 11. September 2019 um 17:11

Nabbend,

mal ne Frage hier ins Forum, die mich gerade beschäftigt.

Wir hatten einen unverschuldeten Unfall. Unfallgegner und gegnerische Versicherung haben die Schuld auch anerkannt.

Wir waren beim Anwalt, da es anfangs Streitigkeiten gab, was sich dann aber klärte.

Die gesamte Forderung (Kosten für KfZ-Schaden, Personenschaden, Gutachter und Anwalt) hat der Anwalt an die gegnerische Versicherung weitergeleitet.

Wie es immer ist, wurde das Gutachten von der gegnerischen Vers. gekürzt, was ok ist.

Auch wurde der Personenschaden nicht anerkannt, weil die Geschwindigkeit lt. gegnerischer Versicherung zu gering war. Fand ich krass, aber ok.

Num zum eigentlichen Problem.

Die Gesamtfoderung für dern Schaden vom Anwalt an die gegnerische Versicherung war der Einfachheit halber 4000 Euro und sein Honorar richtet sich prozentual nach dieser Gesamtforderung. Sagen wir 500 Euro (12,5% von 4000). OK.

Da durch die Kürzungen, die gegnerische Versicherung nicht die Gesamtforderung bezahlte, sondern nur angenommen 3000 Euro, kürzte die gegnerische Versicherung auch das Honorar für den Anwalt und zahlte diesem weniger. Sagen wir 375 Euro (12,5% von 3000).

Der Anwalt rechnete sein Honorar also auf die 4000 Euro Gesamtschaden.

Die gegnerische Vers. berechnete das Anwaltshonorar nach den 3000 Euro Gesamtschaden und zahlte ihm auch nur dieses.

Verständlicherweise oder auch nicht will der Anwalt die Differenz (125 Euro) bei seinem Honorar jetzt von uns haben.

Ist das üblich so?

Hab ich noch nie gehört und gekürzt wird ja immer irgendwo.

Klar kann ich es der Rechtschutzversicherung geben, aber das lohnt bei dem Betrag einfach nicht.

Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Entschuldigung, du schreibst hier die Versicherung hat hier in allen Belangen gekürzt, was für dich ok ist, dein Anwalt (die Oberpfeife) hat -aus welchen Gründen auch immer- nichts dagegen zu setzen weil er wohl auch meint das ist ok so und stellt dir jetzt eine Rechnung?

Also, jetzt aber mal wirklich und im Ernst, da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden.........:rolleyes:

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Ich frage mich ernsthaft, was dieser Anwald hauptberuflich macht.

Offenbar ist der kein Hellseher. Denn er hat nicht vorhergesehen, dass der Mandant ihm den Bestand der RS-Versicherung verschweigt, ohne tieferen Sinn auf Schadenspositionen verzichtet und dann auch noch das darauf bezogene Honorar kürzen möchte, das bei sachgerechter Information und daraus folgendem Vorgehen von der gegnerischen Versicherung hätte erstatt werden müssen.

Ich hätte hier auch, wie der TE, einen Teufel getan und dem Anwalt in hier vorliegender Konstellation mitgeteilt dass eine RSV besteht.

Ausser dass dieser dann auf Kosten meiner Versicherung und ohne Nutzen für mich sein Einkommen vermehrt kommt dabei nämlich nichts herum.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2019 um 18:05:44 Uhr:

ohne tieferen Sinn auf Schadenspositionen verzichtet

Ob der TE das aus eigener Entscheidung so wollte oder vom RA dahingehend beraten wurde kannst du garnicht wissen.

Der Schilderung des TE zufolge lag hier nämlich letzteres vor.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. September 2019 um 18:44:51 Uhr:

Ich hätte hier auch, wie der TE, einen Teufel getan und dem Anwalt in hier vorliegender Konstellation mitgeteilt dass eine RSV besteht.

Ausser dass dieser dann auf Kosten meiner Versicherung und ohne Nutzen für mich sein Einkommen vermehrt kommt dabei nämlich nichts herum.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. September 2019 um 18:44:51 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2019 um 18:05:44 Uhr:

ohne tieferen Sinn auf Schadenspositionen verzichtet

Ob der TE das aus eigener Entscheidung so wollte oder vom RA dahingehend beraten wurde kannst du garnicht wissen.

Der Schilderung des TE zufolge lag hier nämlich letzteres vor.

Wenn Du mich schon zitierst, dann reiß das nicht aus dem Zusammenhang!

Der TE hat seinen Anwalt nicht über die bestehende RS-Versicherung informiert. Demzufolge ist es ausgeschlossen, dass die Abwägung des wirtschaftlichen Risikos der verschiedenen Vorgehensweisen anhand der gegebenen Informationen korrekt eingeschätzt werden konnten. Es ist geradezu dämlich dem eigenen Anwalt nicht vollständig die Wahrheit zu sagen. So wie es sich anhört war das beim Gutachter ähnlich.

Kann aber jeder machen wie er will. Den wirtschaftlich unklugsten Weg zu gehen gehört dazu. Ist dann aber das Ergebnis der eigenen unklugen Entscheidung. :)

Themenstarteram 12. September 2019 um 19:24

Der TE hat den Anwalt über eine bestehende RSV informiert und ihm gesagt, dass sie nicht für den Kleinkram genutzt werden soll, zumal die Schuld beim Gegner lag.

Weder beim Anwalt, noch beim Gutachter wurde etwas verschwiegen.

 

Ich habe heute mit unserer RSV telefoniert und die bestätigte, dass dieses Problem oft in der Praxis auftaucht und der Anwalt diesen Anspruch gegenüber uns geltend machen kann.

Die RSV wurde die Kosten übernehmen, macht aber wegen der SB keinen Sinn. Von einer Klage haben sie in dem geschilderten Fall auch abgeraten, wäre aber unsere Entscheidung.

 

Ich bin dann raus hier und falls wir wieder mal einen Anwalt brauchen, wird es sicher ein anderer.

 

Gruß

Die berichteten Ergebnisse sprechen für sich. Aber was solls.

Kurz zusammen gefasst:

Der TE hat einen Unfall, beauftragt einen Anwalt mit der Geltendmachung seiner gesamten Forderung (Sachschaden gem. Gutachten, Schmerzensgeld und Nebenforderungen). Der wird entsprechend tätig.

Dann kürzt die gegn. Versicherung aus den wohl allgemein bekannten (und bei Gericht meist nicht akzeptierten Gründen) und verweigert auch das Schmerzensgeld.

Großzügig wie der TE ist, akzeptiert es die Kürzungen. Die Versicherung freut es, wieder einmal ist ein Geschädigter geringst möglich abgespeist worden. Dient der eigenen Gewinnmaximierung.

Die RS-Versicherung soll nach dem Willen des TE wegen des Kleinkrams nicht in Anspruch genommen werden. Großzügig, dient auch deren Gewinnmaximierung.

Und nun geschieht etwas Unfassbares: Der unfähige Anwalt möchte doch sein Honorar, so wie es ihm laut Gesetz zusteht. Macht bei den angegebenen Werten (4.000,- € / 3.000,- €) stolze 66,30 € zzgl. MwSt. aus und da hört die bisherige Großzügigkeit des TE schlagartig auf. Ja, er nimmt sich sogar vor, beim nächsten Male diesen Anwalt nicht mehr zu konsultieren. Lieber TE, das würde ich dem Anwalt auch so mitteilen, schließlich soll der in deinem Fall wenigsten einmal Grund zur Freude haben.

Ich tippe mal darauf, dass die Mehrheit der Anwälte diese kleine Kürzung ihres Honorars hinnehmen würde. Aber bei diesem TE bestimmt von ihrer Grundeinstellung eine Ausnahme machen würde.

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