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Frage zu Beteiligung an Anwaltskosten nach unverschuldetem Unfall...

Themenstarteram 11. September 2019 um 17:11

Nabbend,

mal ne Frage hier ins Forum, die mich gerade beschäftigt.

Wir hatten einen unverschuldeten Unfall. Unfallgegner und gegnerische Versicherung haben die Schuld auch anerkannt.

Wir waren beim Anwalt, da es anfangs Streitigkeiten gab, was sich dann aber klärte.

Die gesamte Forderung (Kosten für KfZ-Schaden, Personenschaden, Gutachter und Anwalt) hat der Anwalt an die gegnerische Versicherung weitergeleitet.

Wie es immer ist, wurde das Gutachten von der gegnerischen Vers. gekürzt, was ok ist.

Auch wurde der Personenschaden nicht anerkannt, weil die Geschwindigkeit lt. gegnerischer Versicherung zu gering war. Fand ich krass, aber ok.

Num zum eigentlichen Problem.

Die Gesamtfoderung für dern Schaden vom Anwalt an die gegnerische Versicherung war der Einfachheit halber 4000 Euro und sein Honorar richtet sich prozentual nach dieser Gesamtforderung. Sagen wir 500 Euro (12,5% von 4000). OK.

Da durch die Kürzungen, die gegnerische Versicherung nicht die Gesamtforderung bezahlte, sondern nur angenommen 3000 Euro, kürzte die gegnerische Versicherung auch das Honorar für den Anwalt und zahlte diesem weniger. Sagen wir 375 Euro (12,5% von 3000).

Der Anwalt rechnete sein Honorar also auf die 4000 Euro Gesamtschaden.

Die gegnerische Vers. berechnete das Anwaltshonorar nach den 3000 Euro Gesamtschaden und zahlte ihm auch nur dieses.

Verständlicherweise oder auch nicht will der Anwalt die Differenz (125 Euro) bei seinem Honorar jetzt von uns haben.

Ist das üblich so?

Hab ich noch nie gehört und gekürzt wird ja immer irgendwo.

Klar kann ich es der Rechtschutzversicherung geben, aber das lohnt bei dem Betrag einfach nicht.

Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Entschuldigung, du schreibst hier die Versicherung hat hier in allen Belangen gekürzt, was für dich ok ist, dein Anwalt (die Oberpfeife) hat -aus welchen Gründen auch immer- nichts dagegen zu setzen weil er wohl auch meint das ist ok so und stellt dir jetzt eine Rechnung?

Also, jetzt aber mal wirklich und im Ernst, da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden.........:rolleyes:

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Gelöscht

Du hast doch sicher eine Vollmacht unterschrieben?Was steht da denn drin?

Entschuldigung, du schreibst hier die Versicherung hat hier in allen Belangen gekürzt, was für dich ok ist, dein Anwalt (die Oberpfeife) hat -aus welchen Gründen auch immer- nichts dagegen zu setzen weil er wohl auch meint das ist ok so und stellt dir jetzt eine Rechnung?

Also, jetzt aber mal wirklich und im Ernst, da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden.........:rolleyes:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 11. September 2019 um 19:27:35 Uhr:

Von dir darf kein Geld gefordert werden.

Qutasch mit Soße............

[gelöscht

Ach komm,

wenn man Teile der Forderung, Schmerzensgeld usw. aufgibt nur weil die gegnerische Versicherung einen Rotstift hat sollten die paar Euro für den Anwalt auch noch drin sein.

Keinen müden Cent würde ich einer Versicherung schenken, verklagt die Saubande.

@vanguardboy

Bei einem unverschuldet Unfall zahlt den Anwalt die gegnerische Versicherung.

 

Ach was, echt jetzt?

Wusste ich noch gar nicht.

Man gut dass es hier im Versicherungsforum solche Experten wie dich gibt.

Ganz lieben Dank jetzt für deine Meinung

 

Ich fürchte, prinzipiell hat der Anwalt recht, es gab eine Streithöhe um sein Honorar zu berechnen.

Die hat er nun gründlich nicht erreicht, das ändert aber nichts an der ursprünglichen Honorarbasis.

(Ich halte es für sinnvoll, bei einem Unfall einen Anwalt einzuschalten, schwarze Schafe gibt es bei denen aber auch)

na klar löhnt hier facemann22

und er kann froh sein, wenn es bei diesem Betrag bleibt.

Wer Forderungen stellt -in Wissen dessen- das diese überzogen sind sollte froh sein dass da nicht mehr kommt.

Soviel auch zum Thema Schmerzengeld "fand ich krass aber ok".

Entweder ich habe berechtigte Schmerzensgeld- Ansprüche oder ich habe keine.

Mal eine unwissende Frage: Was ist, wenn der Anwalt dazu geraten hat die Schmerzensgeldansprüche einzutreiben? Möglicherweise wider besseren Wissens?

Die spannende Frage hier ist einzig die, warum man sich die Kürzungen gefallen lässt.

Sind die Forderungen berechtigt oder nicht, und hat man sich gmeinsam (Anwalt + Mandant) vorher mal damit befasst was durchsetztbar ist und wie man verfährt wenn die Versicherung nicht mitspielt ?

Werden unberechtigte Forderungen gestellt bleibt der Mandant auf den Kosten sitzen, völlig zu Recht.

(Tante Edith meint eben, Delle sei schneller gewesen.)

Zitat:

@faceman22 schrieb am 11. September 2019 um 19:11:04 Uhr:

 

Ist das üblich so?

die versicherung rechnet grundsätzlich nach gegenstandswert ab. was du hinsichtlich der anwaltsgebühren mit deinem anwalt vereinbart hast, wirst nur du wissen. ich höre hier zum ersten mal, dass ein anwalt noch die differenz zum ursprünglichen gegenstandswert beim mandanten geltend macht. ausgeschlossen scheint es aber nicht. dazu kann dir sicher ein anwalt fundierteres schreiben. tummeln sich ja einige hier.

@beachi

die versicherung rechnet grundsätzlich nach gegenstandswert ab. was du hinsichtlich der anwaltsgebühren mit deinem anwalt vereinbart hast, wirst nur du wissen. ich höre hier zum ersten mal, dass ein anwalt noch die differenz zum ursprünglichen gegenstandswert beim mandanten geltend macht. ausgeschlossen scheint es aber nicht. dazu kann dir sicher ein anwalt fundierteres schreiben. tummeln sich ja einige hier.

 

und bei solchen Anwälten breche ich eine Lanze für deinen Arbeitgeber beachi.....

und ja solche Anwälte gibt es in der Tat.

Themenstarteram 11. September 2019 um 18:55

Hier ist ja richtig Stimmung.

Und Unterstellungen, dass unberechtigte Forderungen gestellt wurde, sind weder zielführend, noch angebracht.

Es ging lediglich um die Frage, ob die nicht bezahlte Differenz des Anwaltshonorars uns in Rechnung gestellt werden kann/darf/muss.

Wer dazu Kenntnisse hat, darf gerne diese kund tun.

Es gab einen Schaden am KFZ, welchen von einem unabhängigem Gutachter beziffert wurde nach Markenwerkstatt-Sätzen, was völlig nurmal ist.

Wegen fiktiver Abrechnung, Alter des Auto´s und keinem kompletten Checkheft würde das Gutachten berechtigter Weise von der Vers. gekürzt.

Es gab nach dem Unfall zwei Arztbesuche (inkl. Durchgangsarzt wegen Wegeunfall zur Arbeit), ein paar Tage Krankschreibung und 6x Physiotherapie wegen Schmerzen.

Dies alles wurde dem Anwalt gegeben und er sollte sich um die Abwickung kümmern, da er Ahnung davon hat und die Schuldfrage klar war.

Warum die Versicherung einfach den Personenschaden anzweifeln kann und ein Arztgutachten in Frage stellen darf, kann ich nicht beurteilen.

Lt. Anwalt könnten wir klagen, aber er sieht wenig Erfolgsaussichten.

Wie hier schon mehrfach kommentiert, finde ich das Einfordern der Honorardifferenz vom Geschädigen merkwürdig, aber auch nachvollziehbar.

Allerdings habe ich von diesem Vorgehen auch noch nie gehört.

Vielleicht weil immer eine RSV im Hintergrund ist und die Anwälte die Diff. einfach darüber abrechnen.....K.A.. Ich habe bewusst unsere RSV nicht angegeben.

Lt. Vertrag richtet sich das Honorar des Anwalts nach dem Gegenstandwert, der sich im Verfahren ändern kann.

Falls jemand noch sinnvolle und zielführende Info´s hat, gerne her damit.

Gruß in die Runde.

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