Frage wegen Unfall...

Opel Astra F

Hallo mir ist letztens einer in meinen schönen astra gefahren 🙁
Und zwar ist das so passiert
mein auto stand aufm parkplatz und dem typ seins neben mir nur umgedreht.
Ich mach meine türe auf , leg meine tasche rein und er fährt dann rückwärts raus und reisst meine türe komplett bis fast anschlag auf ... mein schaden ist laut gutachter bei 1800 euro ... der typ hat sein schaden schon reparieren lassen er hatte nur ne große tiefe beule im kotflügel!
Jetzt will ich natürlich das geld sehen von seiner versicherung aber was ist jetzt wenn er einfach behaupten würde das ich meine türe schnell aufgemacht habe als er schon am rückwärts raus fahren war?
Hätte ich dann schuld???
danke für antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


das auto ist warscheinlich wirtschaftlicher totoalschaden und du kommst mit wertverlust.

woher soll ich wissen, wie hoch der zeitwert bzw. wiederbeschaffungswert der kiste ist?

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Zitat:

Original geschrieben von XxD-StYLexX


Aber habe ja 3 Zeugen die das Gegenteil beweisen würden also habe ich ja eigentlich nichts zu befürchten, oder???

recht haben und recht bekommen sind immernoch zweierlei....

und je nach dem was der für ne versicherung hat, rechne mal damit das du 6-8monate auf dein geld warten musst...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von XxD-StYLexX


Aber habe ja 3 Zeugen die das Gegenteil beweisen würden also habe ich ja eigentlich nichts zu befürchten, oder???
recht haben und recht bekommen sind immernoch zweierlei....

und je nach dem was der für ne versicherung hat, rechne mal damit das du 6-8monate auf dein geld warten musst...

na ganz so einfach ist es nicht mehr für die versicherrungen.

sobald der fall klar ist müssen sie schnell den schaden regulieren, zum glück hat da der gesetztgeber eingegriffen.

und das werden sie, es gab in den lezten jahren genug urteile die die versicherungen deshalb deutlich in die knie gezwungen haben.

ersten müßen sie mit einer hohen geldstrafe rechnen wenn sie es absichtlich rauszögern und sie müßen die zinsen auch mit bezahlen, die durch eine verschleppung entstehen.
jeder tag wo das auto steht und die freigabe zur reparatur nicht geben ist ein tag nutzungs ausfall.

was meinst du wie schnell die bezahlen?

ab dem tag der zahlungs aufforderung gelten die zinsen, wenn das geld nicht zum termin auf dem konto ist

wenn die sachlage so klar ist und noch 3 zeugen da sind bekommt sie schnell recht.

früher haben es die versicherungen wirklich so gemacht das sie ewig rum diskutiert haben.
heute zum glück nicht, da ist man besser geschützt.

das wichtigst ist , das du die versicherung fragst ob du den schaden reparieren darfst oder ob noch ein gutachter von denen den schaden anschauen muß.
dazu hat sie ein recht, wenn der schaden schon behoben wird ohne freigabe der versicherung kann es probleme geben.
bei kleinschäden bis 1000 euro geht es normalerweise problem los ohne gutachter, so war es bei mir mit der hug.
aber da liegst du ja noch drüber, schicke ihnen einfach deinen kosten voranschlag.
ruf auch direkt an wegen der reparatur freigabe, vieleicht geht es auch das du es gleich reparieren lassen kannst.

die freigabe sollen sie dann per fax an die werkstatt schicken, die kann dann auch die rechnung gleich an die versicherung schicken

telefonisch kannst du nacher nicht beweisen, deshalb am besten per fax

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


na ganz so einfach ist es nicht mehr für die versicherrungen.
sobald der fall klar ist müssen sie schnell den schaden regulieren, zum glück hat da der gesetztgeber eingegriffen.

nö.....was die müssen und was die machen sind zweierlei.......

ich ziehe das aktuell mit der "arroganz" vor gericht durch, von daher kann ich das aus erster hand berichten.....

Zitat:

was meinst du wie schnell die bezahlen?

in den ersten zwei wochen kamen über 50seiten schriftverkehr zwischen meinem anwalt und der vers. zusammen ohne das nur ein cent geflossen ist, obwohl die sachlage eindeutig war....

erst nach klageandrohung wurde ein teilbetrag gezahlt......und jetzt gehts aktuell darum das die versicherung angibt das gutachten sei falsch und die können es aufgrund einiger punkte (die aber garNICHT im gutachten aufgeführt sind) nicht vollziehen und verweigern den restbetrag...na wenn das mal kein herauszögern ist......

Zitat:

jeder tag wo das auto steht und die freigabe zur reparatur nicht geben ist ein tag nutzungs ausfall.

ebenfalls falsch! den nutzungsausfall gibts NUR für die dauer der reparatur....für dne rest musst du selbst sehen wie du das geld bekommst (es steht dir allerdinsg frei einen kredit zu nehmen und diesen der vers. in rechnung zu stellen)

Zitat:

heute zum glück nicht, da ist man besser geschützt.

es gibt unfälle, wo versicherungen seit über 20jahren die zahlung verweigern und immer wieder den "zahltag" rauszögern und in revision gehen......

das was du beschreibst ist möchtegerndenken und entspricht NICHT den tatsachen!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


na ganz so einfach ist es nicht mehr für die versicherrungen.
sobald der fall klar ist müssen sie schnell den schaden regulieren, zum glück hat da der gesetztgeber eingegriffen.
nö.....was die müssen und was die machen sind zweierlei.......
ich ziehe das aktuell mit der "arroganz" vor gericht durch, von daher kann ich das aus erster hand berichten.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

was meinst du wie schnell die bezahlen?

in den ersten zwei wochen kamen über 50seiten schriftverkehr zwischen meinem anwalt und der vers. zusammen ohne das nur ein cent geflossen ist, obwohl die sachlage eindeutig war....

erst nach klageandrohung wurde ein teilbetrag gezahlt......und jetzt gehts aktuell darum das die versicherung angibt das gutachten sei falsch und die können es aufgrund einiger punkte (die aber garNICHT im gutachten aufgeführt sind) nicht vollziehen und verweigern den restbetrag...na wenn das mal kein herauszögern ist......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

jeder tag wo das auto steht und die freigabe zur reparatur nicht geben ist ein tag nutzungs ausfall.

ebenfalls falsch! den nutzungsausfall gibts NUR für die dauer der reparatur....für dne rest musst du selbst sehen wie du das geld bekommst (es steht dir allerdinsg frei einen kredit zu nehmen und diesen der vers. in rechnung zu stellen)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

heute zum glück nicht, da ist man besser geschützt.

es gibt unfälle, wo versicherungen seit über 20jahren die zahlung verweigern und immer wieder den "zahltag" rauszögern und in revision gehen......
das was du beschreibst ist möchtegerndenken und entspricht NICHT den tatsachen!

dann ist die sachlage auch nicht 100% geklärt .

mein letzter unfal war im august 08, es hat keine 3 wochen gedauert da hatte ich die 6500 euro mit schmerzens geld und allen gebühren auf dem konto.

der anwalt muß natürlich auch ahnung haben von dem wie er schreibt sonst geht das ewig.

das wichtigste ist ein amtlich beglaubigter gutachter, das gutachten ist hieb und stichfest.
alles andere ist kinderkram, wird dafür auch immer angezweifelt.

bei mir war es eine vorfahrtmißachtung mit personenschaden.
der wurde von der polizei und dem krankenhaus bestätigt.
die schuldfrage war 100% geklärt, somit gibt es auch keine probleme.

ich hatte jetzt schon 6 unverschuldete unfälle, dabei ging es 3 mal um größen von 5000 - 8000 euro und 3 mal um bagatellschäden bis 1500 euro

aber ich mache mir keine gedanken ich bin rechtschutzversichert in allen lagen.

ich lasse für mich streiten, wenn dein anwalt erst nach einem monat mit der klage droht kann ich dir auch nicht helfen.

meiner weist gleich im ersten schreiben daruf hin, auser dem weißt er die versicherungen gleich darauf hin das eine deckungs zusage meiner rechtschutz vorliegt.

ich würde an deiner stelle den anwalt wechseln aber es ist ja dein geld dem du hinterher renst

PS. der nutzungs ausfall wird für die dauer bezahlt solange wie das auto in der werkstatt steht.
wenn die versicherung die freigabe nicht gibt bezahlen die solange bis sie das tut.
solange die sachlage 100% geklärt ist und der unfallgegener von der polizei verwarnd worden ist.

und wenn ich 1 jahr mietwagen auf kosten der versicherung fahren muß, aber dann bekomme ich den nutzungsausfall nicht.

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


dann ist die sachlage auch nicht 100% geklärt .

die sachlage ist zu 101% klar....ich stand auf der vorfahrtsstraße, hatte blinker gesetzt und wollte linak abbiegen, eine hat mich übersehen und ist mir ins heck gekracht.....schuld ist eindeutig und die verursacherein wurde entsprechend durch die polizei verwarnt....

Zitat:

der anwalt muß natürlich auch ahnung haben von dem wie er schreibt sonst geht das ewig.

mein anwalt hat direkt im ersten schreiben hingewiesen, das eine deckunsgsage meiner rsv zur klage bereits vorliegt und davon auch gebrauch gemacht wird....

Zitat:

das wichtigste ist ein amtlich beglaubigter gutachter, das gutachten ist hieb und stichfest.

alles andere ist kinderkram, wird dafür auch immer angezweifelt.

das gutachten ist hieb und stichfest und wurde auch bereits duch eine bmw werkstatt in allen punkten bestätigt....

die allianz zweifelt allerdings bauteile/werkzeuge an, die angeblich im gutachten stehen würden, die aber defitniv NICHT im gutachten aufgeführt sind.....

Zitat:

PS. der nutzungs ausfall wird für die dauer bezahlt solange wie das auto in der werkstatt steht.

wenn die versicherung die freigabe nicht gibt bezahlen die solange bis sie das tut.

ist defintiv NICHT so....

den nutzungsausfall bekommst du nur für die dauer die im gutachten angebeben ist...alles andere ist dein problem! allerdings steht es dir frei, das du dafür einen kredit aufnimmst, und diese kosten der vers. in rechnung stellst!

wenn du bisher immer glück gehabt hast, ist das zwar schön für dich, entspricht allerdings NICHT dem üblichen versicherunsgablauf....denn egarde die allianz ist für ihre verzögerunsgtatiken hinreichend bekannt...

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