Frage wegen Führerscheinkosten Klasse C CE

Hallo erstmal,

ich habe ne Frage weil ich etwas irritiert bin, ich habe letzten Montag meine Prüfung klasse C gemacht und bestanden. Der Tag lief wie folgt ab: 9 Uhr sind wir in den LKW und bis ca. 10.45 noch geübt, dann 11 Uhr Prüfungsbeginn, 12 Uhr Prüfung zu Ende. 12 Uhr bis ca 12.20 LKW zurück ins Depot der Fahrschule gefahren.

SO nun kam die rechnung:

Fahrstunde C/C1 3.30 a 69E 227.70E
Vor. Prakt. Prüf.C 1 a 150E 150.00E
-----------------------------------------------------------
317.39
Steuer 19% 60.31
-------------------------
377.70

So nun habe ich vor der Prüfung noch 140 Euro für den TÜV mitgebracht, meine Frage nun ist effektiv hatte ich ja die Fahrstunden von 9 bis 10.45, kann mir der Fahrlehrer die Prüfungsfahrt als Fahrstunde aufschreiben? Ich meine nein er meint ja.

Anzumerken ist noch der Fahrlehrer ist 67 hat Gleichgewichtsstörungen ist sehr verwirrt immer und weiß auch nicht wie man den LKW bedient oder gar fährt, er kann auch kaum Auto Fahren würgt das Auto immer ab oder fährt mit dem Diesel im 5ten gang bei 40 so das alles Vibriert und merkt nix.

Und dann hat er noch die 20 Minütige Rückfahrt ins Depot mit 0.30 Fahrstunden berechnet, das darf doch auch nicht sein oder? weil wenn das so ist fahre ich dann mit nem Taxi nach hause und lasse sein Scheiss LKW da stehen bei den Stunden preisen.

32 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 21:06:50 Uhr:



Zitat:

@Trucker Chris schrieb am 25. November 2015 um 20:52:15 Uhr:


...
Eine Korrektur innerorts darf ein LKW Fahren was Angegeben ist das heisst 80 da darf er auch 80 !
...
Wo hast du das denn her?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

"3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,"

§ 41 StVO (zu Zeichen 274)

"Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit

verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird."
Ausnahme für Innerorts !

Danach wäre das theoretisch möglich, ist das in der Praxis aber auch so, d. h. kennst du einen Fall wo das zutrifft und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, schwere LKWs über 60 km/h fahren dürfen oder wird in solchen Fällen, sofern eine Geschwindigkeit oberhalb von 60 km/h zugelassen ist, zwischen schweren LKWs und leichteren Kraftfahrzeugen differenziert, wobei für die schweren LKWs dann max. 60 km/h gelten.
Mir ist kein Fall bekannt, wo LKWs innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 60 km/h fahren dürfen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 23:56:06 Uhr:


...d. h. kennst du einen Fall wo das zutrifft und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, schwere LKWs über 60 km/h fahren dürfen...

Das ist sehr oft in größeren Industriebgebieten mit breiten Ein- & Ausfallstraßen der Fall...

...allerdings mehr wie 70Kmh habe ich persönlich noch nie gesehen.

Bist du sicher, dass das dann innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, also innerhalb des Bereiches zwischen Ortseingangsschild und Ortsausgangsschild.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. November 2015 um 00:38:27 Uhr:


Bist du sicher,

Ja...

OK, wenn du das sagst, wird es so sein, obwohl das eigentlich widersinnig ist, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem schweren LKW schneller fahren dürfte, als außerhalb geschlossener Ortschaften.

Muss ich leider bestätigen. Oetteken, glaubst du an den Weihnachtsmann? Seit wann sind denn unsere Gesetzte alle sinnvoll?

Hier gibt es zwei Gesetze, die sich widersprechen können, sofern die aufstellende Behörde das eine Gesetz ohne Kenntnis des anderen Gesetzes anwendet.
Für mich ist klar, dass der Gesetzgeber schwere LKW nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen schneller als 60 km/h fahren lassen will und keinesfalls innerorts schneller als außerorts.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter und weil mir ein solcher Fall nicht bekannt ist, habe ich auch keine Veranlassung etwas zu unternehmen.

Unsinnige Beschilderungen gibt es, siehe Rheinbrücke Leverkusen hinsichtlich Wohnwagengespannen über 3,5 t Gespannmasse, die nach der Beschilderung eigentlich nicht zugelassen wären, aber per Anordnung doch toleriert werden, wobei einige Behörden selbst erstaunt sind.

Zitat:

@mtx80cr80 schrieb am 24. November 2015 um 23:16:50 Uhr:


Vielen Dank erstmal für die reichlichen Antworten.

@PeterBH , ich rege mich nicht speziell über sein Alter auf und möchte auch nicht behaupten das ältere Leute schlecht fahren, nur dieser Fahrlehrer ist nun wirklich ein Witz. Er dachte die Festfellbremse sei die Schaltung, wusste überhaupt nichts über die Bedienung am EG Kontrollgerät, weder noch konnte er technische Fragen aus der Abfahrtkontrolle erklären, musste quasi alles selber erlernen. Und wenn ich dann noch so gefahren wäre wie er meinte hätte ich permanent Autos oder Verkehrsinseln mitgenommen, also für nen Fahrlehrer einfach nur ein Witz. Als Mensch ist der Mann Super nett man kann viel Spass haben und auch über alles reden, aber wenn der nen Fahrlehrer ist, bin ich nen Astronaut. Dann kommt noch dazu das er aus dem LKW aussteigt und dann nen Schwindelanfall hat und fast in die Büsche fliegt, achja und dann auf ner Bundesstraße wo 100 ist fährt der 50-60 und regt sich auf das ihn die Leute überholen.

Tut mir leid, diese Aussage nehme ich dir nicht ab. Entweder ist dein Fahrlehrer kein Fahrlehrer oder er stand unter Alkohol und Drogeneinfluss- oder du willst uns hier verarschen.

Die Feststellbremse sei die Schaltung....tze,tze wieso steigst du dann da ein?????

@Oetteken sehr Gutes Beispiel aber dann kennst du ja auch Zoo und Mülheimer Brücke, die mit 30t bez. Zoo vor dem Tunnel, mit 7,5t ZGG beschildert sind.
nur hält sich dank der Maroden Leverkusener Brücke, kein LKW daran die Heizen hier an meiner Haustüre vorbei Mülheimer Zubringer ! ja ich fahre selbst LKW aber selbst mich Stört es.

btw. Da du die Leverkusener Brücke kennst in Niehl die Industriestr hat von Niehl Richtung Merkenich erst 70Km/h innerorts danach sogar 100Km/h retour das gleiche oder der Mülheimer Zubringer, auch innerorts 80Km/h Innere Kanalstr 70Km/h (auch wenn man selten über 40 Km/h kommt) Ich Könnte dir noch sehr viele aufzählen !

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. November 2015 um 18:13:03 Uhr:



Zitat:

@mtx80cr80 schrieb am 24. November 2015 um 23:16:50 Uhr:


Vielen Dank erstmal für die reichlichen Antworten.

@PeterBH , ich rege mich nicht speziell über sein Alter auf und möchte auch nicht behaupten das ältere Leute schlecht fahren, nur dieser Fahrlehrer ist nun wirklich ein Witz. Er dachte die Festfellbremse sei die Schaltung, wusste überhaupt nichts über die Bedienung am EG Kontrollgerät, weder noch konnte er technische Fragen aus der Abfahrtkontrolle erklären, musste quasi alles selber erlernen. Und wenn ich dann noch so gefahren wäre wie er meinte hätte ich permanent Autos oder Verkehrsinseln mitgenommen, also für nen Fahrlehrer einfach nur ein Witz. Als Mensch ist der Mann Super nett man kann viel Spass haben und auch über alles reden, aber wenn der nen Fahrlehrer ist, bin ich nen Astronaut. Dann kommt noch dazu das er aus dem LKW aussteigt und dann nen Schwindelanfall hat und fast in die Büsche fliegt, achja und dann auf ner Bundesstraße wo 100 ist fährt der 50-60 und regt sich auf das ihn die Leute überholen.

Tut mir leid, diese Aussage nehme ich dir nicht ab. Entweder ist dein Fahrlehrer kein Fahrlehrer oder er stand unter Alkohol und Drogeneinfluss- oder du willst uns hier verarschen.

Die Feststellbremse sei die Schaltung....tze,tze wieso steigst du dann da ein?????

Er hat wohl einmal in einer Aktrose gesessen, der Schalthebel (Tiptronik) hat Ähnlichkeit mit einer Feststellbremse wobei die rechts neben dem Lenkrad angebracht ist und nicht rechts am sitz bez. daneben.

Zitat:

@Trucker Chris schrieb am 26. November 2015 um 18:24:31 Uhr:



Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. November 2015 um 18:13:03 Uhr:


Er hat wohl einmal in einer Aktrose gesessen, der Schalthebel (Tiptronik) hat Ähnlichkeit mit einer Feststellbremse wobei die rechts neben dem Lenkrad angebracht ist und nicht rechts am sitz bez. daneben.

EPS (Tiptronic) hat Mercedes schon 1987 eingeführt. Dennoch,weiß man das doch als Fahrlehrer.
1987 war die Feststellbremse links und EPS rechts am Sitz ebenfalls.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. November 2015 um 18:49:32 Uhr:



Zitat:

@Trucker Chris schrieb am 26. November 2015 um 18:24:31 Uhr:


EPS (Tiptronic) hat Mercedes schon 1987 eingeführt. Dennoch,weiß man das doch als Fahrlehrer.
1987 war die Feststellbremse links und EPS rechts am Sitz ebenfalls.

Nun wie du selbst gelesen hast ist dieser Fahrlehrer mehr als nur Verplant.
und ja ich weiss das die Tiptronic schon im MB SK verbaut worden war, ich bin Berufskraftfahrer in der vierten Generation also quasi im Führerhaus Aufgewachsen

Ist vielleicht dem Umstand geschuldet, dass Tempo 60/70 innerorts wenig Sinn macht, wenn nicht alle das fahren dürfen. Außerorts sind die Überholmöglichkeiten (oft) besser, besonders, weil du da an dem LKW, der 60 fährt, meistens mit 100 vorbeifahren darfst.

Zitat:

@Trucker Chris schrieb am 26. November 2015 um 18:19:50 Uhr:


...
Innere Kanalstr 70Km/h (auch wenn man selten über 40 Km/h kommt) ...

Ist schon länger her, dass ich dort gewesen bin.

Ich habe die Innere Kanalstraße nicht als eine innerstädtische Straße in Erinnerung und wo dort Ortseingangsschilder stehen könnten, wenn ich von der A57 komme, weiß ich auch nicht mehr.

Vielleicht kannst du mir ja mal einen Tipp geben, wo die Ortseingangsschilder stehen, dann könnte ich mir das mal über Google Street View ansehen.

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