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Frage Mietwagen Aufzeichnungspflicht "Buchmässig erfassen"
Hallo Zusammen,
wie soll mann Buchmässig Aufträge erfassen wenn man zb für Uber, Free Now usw fährt ?
Excel Datei ist nicht erlaubt ! Buchmässig gebunden ? Die nach §49 im Huss Verlag zu kaufen sind , da fehlen spalten die, die das Landesamt wünscht.
anbei mal was das Landesamt wünscht :
a) Der Unternehmer hat die eingegangenen Beförderungsaufträge buchmäßig zu erfassen. Die Aufzeichnungen müssen folgende Angaben enthalten:
• Datum und Uhrzeit der Auftragsannahme
• Bei Vermittlung über elektronische Medien (z.B. Smartphone-App) und sonstiger fernmündlicher Auftragsweiterleitung an den Fahrer: Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Auftragsübermittlung
• Datum und Uhrzeit der Fahrt (Beginn und Ende)
• Abfahrtsort
• Fahrziel
• Amtliches Kennzeichen
• Fahrzeugtyp
• Personalien des Fahrers
• Fahrpreis
Hat da jemand Erfahrung ? der mir bitte mal Helfen kann.
Grüße
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16 Antworten
Ich mache das bei Handwerkerrechnungen, die man von der Steuer absetzen kann auch so.
Exceltabelle mit Firma, Datum, Rechnungsbetrag, Anteil Arbeitskosten , Anteil 20%.
Genauso beim häuslichen Arbeitszimmer. Kosten für Strom, Gas, Wasser, Müll, usw., anteilige Kosten für Arbeitszimmer.
Bislang wurde das immer alles anerkannt. Natürlich kann ich bei Bedarf auch die entsprechenden Rechnungebn und Belege einreichen.
Bei Fahrtenbüchern habe ich schon vorgefertigte Exemplare gesehen als auch solche, wo selber eine entsprechende Tabelle eingetragen wurde. Scheint also beides zu gehen.
Wichtig ist (so wurde uns das jedenfalls gesagt), es dürfen keine Seiten in dem Buch fehlen und es darf nichts unkenntlich gemacht werden. Wenn man sich verschrieben hat, einmal durchstreichen, damit es trotzdem lesbar bleibt und neue Zeile anfangen.
und woher weißt du, wenn du hier Antworten bekommst, dass diese richtig sind?
Ich muss da @Manitoba Star recht geben. Vorrangig sollte man, wenn man eh schon einen Steuerberater hat, diesen darum bitten beim zuständigen SB diesbezüglich anzufragen.