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Frage LKW-Fahrt mit Klasse 3
Ich muss privat einen grösseren, leichten Gegenstand abholen. Dazu wollte ich von einem Bekannten den Sattelschlepper nehmen.
Das Leergewicht (gewogen) beträgt 10.55t, die Ladung wiegt 780kg.
Ich habe den "alten" 3er Führerschein auf EU umgeschrieben, darf also bis 12t (reales) Gesamtgewicht fahren.
Die Zugmaschine (VOLVO) ist mit einem digitalen Fahrtenschreiber mit Karte ausgestattet.
Jetzt ergeben sich einige Fragen:
-Da ich kein Berufskraftfahrer bin habe ich logischerweise keine Fahrerkarte, darf ich trotzdem fahren?
-Gelten für mich als Privatmann die gleichen Ruhezeiten?
-Was erzähle ich der BAG falls ich kontrolliert wurde.
-Gilt das Sonntagsfahrverbot (gilt ja nur für den gewerblichen Güterverkehr)
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35 Antworten
Hier nochmal die entsprechende Verordnung zur Lenk und Ruhezeit.
In Artikel 3 steht was nicht unter die Verordnung Nr.561/2006 fällt.
http://www.fahrpersonalrecht.de/.../...ung%20EG%20Nr.%20561%202006.pdf
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Hier irrt der Sascha, ab 7,5 t zggw gibt es keinerlei Privatfahrten das heisst bei dem erwähnten 12t muss auch für den rein privaten Umzug die Fahrerkarte gesteckt werden.
Dann erklär doch bitte den Lesern, wo die jemand privat her bekommt, denn die muß schließlich auf den Namen des Fahrers ausgestellt und dementsprechend programmiert sein.
Da wo wir die alle herbekommen FS Stelle oder in einigen Bundesländern eben TÜV oder Dekra.
Zur sache der Privatfahrt mit nem 12 t gibts das Hier 2.1.8 Nichtgewerbliche
Fahrten
(Fahrten für private
Zwecke)
(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)
Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen
Güterbeförderung verwendet werden.
Ein Fahrzeugeinsatz erfolgt nichtgewerblich, wenn keine Absicht der Gewinnerzielung besteht.
Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen
durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht. Nutzen Fahrer ihr dienstliches Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 t zHM), um damit nach Hause zu fahren, findet die Ausnahmeregelung Anwendung, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder
zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der
Fahrer normalerweise zugeordnet ist.
Beispiele, in denen die Ausnahme greift:
Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.).
Hier steht ja nun ganz deutlich das Privatfahrten nur mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von max 7,5t möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von Quietschferkel
ab 7,49t gibts keine Privatfahrten
Fahrerkarte innerdeutsch ist ab 2,7t Pflicht, bei Fahrten ins Ausland ab 3,5t.
Du willst mir also sagen, wenn ich mir bei ner Autovermietung nen 7,5Tonner hole und damit beim MediaMarkt meine neue Waschmaschine plus Wäschetrockner und anschließend noch bei Ikea zwei Regalwände hole, dass ich dafür ne Fahrerkarte brauche?? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen...
Bei uns in Österreich schon. Ab 3.5 Tonnen Gesamtgewicht benötigt man mindestens den C1 Schein + Fahrerkarte. Einzige Ausnahme von der Fahrerkarte sind Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, ...) bzw. Fahrzeuge bei denen noch kein Fahrtenschreiber vorgeschrieben war (Also Baujahr in den 60-ern) ODER Bauartgeschwindigkeit unter 50 km/h (Meist landwirtschaftliche Zugmaschinen).
Ich denke aber, daß das bei Euch in DE ähnlich ist.
7,5Tonner haben garkeine 7,5 sondern eben 7,49 - in so fern spricht nichts gegen Waschmaschine und Regal
Hallo zusammen,
ich bring die Diskussion mal in eine ganz andere Richtung:
Das IST-Gewicht spielt für die Führerscheinklassen keine Rolle. Es zählt immer nur das zulässige Gesamtgewicht und da gehe ich jetzt einfach mal davon aus, daß eine SZM die leer über 7,5t wiegt auch ein entsprechendes zul.GG hat. Von daher gibt es auch die Möglichkeit für die alten 3er Besitzer einen 7,5t LKW mit einachsigem Anhänger mit einem zul.GG von 10t zu einem Gespann mit 17,5t zusammenzufassen. Ichgehe nicht davon aus, daß in CH vom ISt-Gweicht ausgegangen wird.
Von daher sehe ich den Fall des TE als fahren ohne Fahrerlaubnis,
Gruß
Sportline100
Soo neu ist die Richtung nicht, das wurde schon erwähnt. ZGG SZM in der Regel 18t. Ergo: nix fahren mit dreier ;)
mfg