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Frage LKW-Fahrt mit Klasse 3

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 20:58

Ich muss privat einen grösseren, leichten Gegenstand abholen. Dazu wollte ich von einem Bekannten den Sattelschlepper nehmen.

Das Leergewicht (gewogen) beträgt 10.55t, die Ladung wiegt 780kg.

Ich habe den "alten" 3er Führerschein auf EU umgeschrieben, darf also bis 12t (reales) Gesamtgewicht fahren.

Die Zugmaschine (VOLVO) ist mit einem digitalen Fahrtenschreiber mit Karte ausgestattet.

Jetzt ergeben sich einige Fragen:

-Da ich kein Berufskraftfahrer bin habe ich logischerweise keine Fahrerkarte, darf ich trotzdem fahren?

-Gelten für mich als Privatmann die gleichen Ruhezeiten?

-Was erzähle ich der BAG falls ich kontrolliert wurde.

-Gilt das Sonntagsfahrverbot (gilt ja nur für den gewerblichen Güterverkehr)

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35 Antworten
am 8. Mai 2013 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

 

CE mit 49 ???

Du meinst C1E mit der 79 ???

Sorry mein Fehler:

CE mit 79, C1E gibt es hier (CH) nicht als FS-Klasse.

Was mich wundert:

Das letzte mal hat niemand was gesagt wegen dem FS sondern nur wegen Tachoscheibe. Der LKW wird offiziell mit Mietvertrag vermietet, alleine aus rechtlichen Gründen da ja auch 3 Länder durchfahren werden.

CE mit Schlüssel 79 ist die alte Klasse 3-Erweiterung auf 7,5t mit Anhänger wie oben bereits angeschnitten (mit der B darfst Du nur noch bis 3,5, drüber brauchst Du in D den C1E),

Mit dem Sattel bist Du also dann ohne Fahrerlaubnis unterwegs!!!!

Das letzte Mal hast Du richtig Schwein gehabt, wärst Du erwischt worden, hätte dein Bekannter auch mit dringehangen (Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte!!!)

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

Wenn Du Dir bei ner Vermietung nen (üblicher Sprachgebrauch) 7,5ter holst, brauchst Du keine Fahrerkarte, weil Mietfahrzeug. Da gibts ne besondere Regelung, müsste ich mal Tante Google fragen wieso das so ist. Aber ne Fahrerkarte brauchste da nicht.

Abgesehen davon ist es ja da ne Privatfahrt und bei der brauchste auch keine Karte :-)

Ok, ich leihe mir vom Kumpel, der ne Spedition hat, nen 7,5 Tonner. Ansonsten gleicher Sachverhalt. Brauch ich ne Karte? Auch hier kann ich mir das einfach nicht vorstellen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

Wenn Du Dir bei ner Vermietung nen (üblicher Sprachgebrauch) 7,5ter holst, brauchst Du keine Fahrerkarte, weil Mietfahrzeug. Da gibts ne besondere Regelung, müsste ich mal Tante Google fragen wieso das so ist. Aber ne Fahrerkarte brauchste da nicht.

Abgesehen davon ist es ja da ne Privatfahrt und bei der brauchste auch keine Karte :-)

Ok, ich leihe mir vom Kumpel, der ne Spedition hat, nen 7,5 Tonner. Ansonsten gleicher Sachverhalt. Brauch ich ne Karte? Auch hier kann ich mir das einfach nicht vorstellen...

Bei genau 7,5 to. oder drüber ja, aber meißt sind es nur 7,49to. (auch wenn man sie 7,5 Tonner nennt) somit ohne Fahrerkarte, wenn privat.

Verzeihung, natürlich meinte ich einen 7,49t (mal abgesehen davon, dass ich auch CE hätte, aber das bringt den TE ja nicht weiter :D).

Aber jetzt gleich nachgeschoben: ich leihe mir einen 12t, um meinetwegen meinen Umzug durchzuführen. Kann es Tatsache sein, dass ich für meinen PRIVATEN Umzug, ohne irgendwas anderes tatsächlich zu befördern, eine Fahrerkarte brauche? Mit welcher Begründung?

Gruß Tecci

Für deinen PRIVATEN Umzug brauchst du keine Fahrerkarte, egal wie schwer das Fahrzeug ist, du musst nur im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug sein. Die Karte brauchst du, wenn du gewerblich Waren transportierst. Das ist bei deinem Umzug aber nicht der Fall. Wenn der Wagen aber noch einen Tachographen mit Scheibe hat, musst du die Scheibe ausfüllen.

Hier irrt der Sascha, ab 7,5 t zggw gibt es keinerlei Privatfahrten das heisst bei dem erwähnten 12t muss auch für den rein privaten Umzug die Fahrerkarte gesteckt werden.

Kannst du mir zeigen/sagen, wo das steht?

Gruß Tecci

am 8. Mai 2013 um 16:42

Um mal aufs Thema zurück zu kommen:

Was ist das für eine Volvo Sattelzugmaschine? Wenn die 10, 55 Tonnen wiegt?

Ist das eine 3 Achsige Sattelzugmaschine oder wieso ist die so schwer?

Also jedenfalls darfst du auf keinen Fall mit deinem CE 79 solch schwere LKW fahren.

Es gibt Lücken:

So darfst du glaube ich zum Beispiel einen kleinen Atego als SZM-Ausführung mit einem einachsigen Auflieger fahren.

Das sind solche Nischen-Fahrzeuge, extra um Führerschein-Regeln geschickt zu umgehen.

Aber auf keinen Fall eine große SZM solo, geschweige denn mit Auflieger.

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht und das ist 18 Tonnen bei einer normalen SZM.

das tatsächliche Gewicht (also Leergewicht) ist uninteressant.

am 8. Mai 2013 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Hier irrt der Sascha, ab 7,5 t zggw gibt es keinerlei Privatfahrten das heisst bei dem erwähnten 12t muss auch für den rein privaten Umzug die Fahrerkarte gesteckt werden.

Dann erklär doch bitte den Lesern, wo die jemand privat her bekommt, denn die muß schließlich auf den Namen des Fahrers ausgestellt und dementsprechend programmiert sein.

am 8. Mai 2013 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Aber auf keinen Fall eine große SZM solo, geschweige denn mit Auflieger.

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht und das ist 18 Tonnen bei einer normalen SZM.

das tatsächliche Gewicht (also Leergewicht) ist uninteressant.

Ds ist so nicht ganz richtig!

Wie bereits in 2 anderen Threads schon mal erörtert, gibt es Fahzeugkombinationen wo man sich an den Kopf fasst - und sich fragt, wer hat sich den Müll ausgedacht hat.

So setzt sich das Fahrzeuggewicht vom Threadersteller wie folgt zusammen.:

Zul. Gesamtgewicht = Leergewicht + zul. Gesamtgewicht Auflieger ./. abzüglich Aufliegelast.

Damit die Fahrzeugkombination Sinn macht - muss das zul. Gesamtgewicht der Zugmachine hoch angesetzt werden.

So darf die Zugmaschine solo nicht mit dem alten Klasse 3 gefahren werden.

Aufgesattelt aber schon, weil die Aufliegelast die ja vom Gesamtgewicht der Zugmaschine abgezogen wird- diese auf unter 7,5 Tonnen bringt - und der Rest (aber nur mit 1 Achse) wie ein Anhänger gerechnet wird.

siehe hier

 

am 8. Mai 2013 um 17:07

Selbst ein Volvo FH 6X4 als SZM in langer Ausführung für Kipper wiegt nur knapp 10 t habe ich grade gelesen. Dann wiegt eine kurze 6x2 noch weniger

http://www.trucks4u.de/.../229113.html

Also irgendwas stimmt mit den 10, 55 t nicht

Vielleicht hat der TE auch nicht die richtige Begrifflichkeit gewählt und meint mit den 10,55t das gesamte Leergewicht von Zugmaschine plus Auflieger und nicht die Zugmaschine alleine.

am 8. Mai 2013 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Vielleicht hat der TE auch nicht die richtige Begrifflichkeit gewählt und meint mit den 10,55t das gesamte Leergewicht von Zugmaschine plus Auflieger und nicht die Zugmaschine alleine.

Deswegen ja auch meine Ausführungen.

Wäre interessant, wenn er mal genauer beschreiben würde, was für ein Modell das war und wie er ein mehrere hundert Kilo Teil nur mit einer Sattelzugmaschine transportieren will. Verstehe das alles nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Hier irrt der Sascha, ab 7,5 t zggw gibt es keinerlei Privatfahrten das heisst bei dem erwähnten 12t muss auch für den rein privaten Umzug die Fahrerkarte gesteckt werden.

Dann erklär doch bitte den Lesern, wo die jemand privat her bekommt, denn die muß schließlich auf den Namen des Fahrers ausgestellt und dementsprechend programmiert sein.

Vielleicht mal beim Verkehrsamt nachfragen?? Ich hab gehört die sollen solch neumodisches Zeugs anbieten.

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 18:04

Die Zugmaschine UND der Auflieger (Plane/Spriegel) zusammen haben ein gewogenes Leergewicht von 10.55t.

Die Zugmaschine dürfte so 7to. wiegen oder so. Ist aber uninteressant gewesen die alleine zu wiegen.

Zwischenheitlich ergibt sich evtl. eine andere Lösung:

http://www.autoscout24.ch/.../...ity-sattelschlepper-2000-occasion?...

Aber mit langem Auflieger, 11,99 ZGG, Druckluftbremsen, KEIN Fahrtenschreiber

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