Frage Knöllchen um 9.30 Uhr weil Parkscheibe vergessen obwohl ab 8.00 2h mit Parkscheibe erlaubt
Hallo
ich wollte euch fragen ob es wirklich rechtens ist ein Knöllchen wg BKat 63.1 bei Zeichen 314 zu erhalten wenn man technisch die erlaubte Zeit gar nicht überschritten haben kann. Entschuldigt da es sicher die tausendste Frage zum Thema ist aber mit dem zeitlichen Zusammenhang konnte ich nichts finden.
Ich habe letzte Woche mein Kind zum Kinderarzt bringen müssen und im Stress die Scheibe vergessen und prompt ein Knöllchen erhalten. Es sind 2h erlaubt und das ab 8.00 Uhr. Ich war 9.30 wieder draussen. Also habe ich die erlaubte Zeit nicht überschreiten können und finde die Rechtsauslegung des Ordnungsamtes überzogen nur um die Stadtkassen zu füllen. Der Kinderarzt lachte schon und meinte seitdem er die Praxis eröffnet hat und die Stadt die Straße mit Parkbuchten ausgestattet hat holen die sich das Geld xfach wieder rein. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Gesetzgeber nur auf das Vorhandensein der Scheibe abzielte. Ziel war doch sicher die zeitliche Parkraumregelung.
Macht es Sinn auf Grund des Sachverhaltes Widerspruch einzulegen oder gibt es in diesem speziellen Fall andere Erfahrungen?
Vielen Dank und Grüße
Peter
Beste Antwort im Thema
Sinnlos. Du bist halt nicht im Recht.
86 Antworten
Das hat den TE schon dort nicht mehr interessiert. Die Vermutung erscheint nicht abwegig, dass er nach 10 bis 30 Sekunden selbst darauf gekommen ist, dass es da nichts deuteln gibt.
Trotzdem noch mal einen Dank an Nisse2005 für den Hinweis auf die elektronische Parkzeitanzeige. Wie gesagt, ich lerne gern neues, und jetzt bin ich wieder ein Stück klüger.
Wobei ich dann aber gleich darauf hinweisen möchte, dass natürlich nicht jede Digitalanzeige als Parkscheibe zugelassen ist. Das Produkt muss der ECE 10R-047203 entsprechen. Also Augen auf beim vermeintlichen Billigkauf.
zum Thema elektronische Parkscheibe
https://www.adac.de/.../
https://www.voelkner.de/.../...x-100-mm-x-77-mm-selbstklebend.html?...
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Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 10. April 2017 um 12:57:35 Uhr:
Zitat:
@RalphM schrieb am 10. April 2017 um 10:26:19 Uhr:
Boah, also manchmal geht mir dieses Geheule auf den Sack.Einfacher kann man sich wirklich nicht zum Deppen machen.
Und dann sich am besten in allen Foren so richtig ausweinen.Öhm... der einzige Post auf den die von dir genannten Punkte zutreffen... ist dein eigener 😁
Bei manchen geht es wohl nicht ohne Polemik und Beleidigung 😉
Ja, das kann schonmal vorkommen 😉
Zitat:
Bei dem Thema geht's hier doch darum das zur Geschäftszeit ab 8 Uhr Parkplätze freigehalten werden. Und da die Politesse ohne Parkscheibe nicht feststellen kann ob Nachtparker oder Kunde gibts halt ohne besagte Scheibe ein Ticket .
Exakt. Habe ich was anderes behauptet?
Ich habe halt - wie Du richtig festgestellt hast - mit einem gewissen Maß an Beleidigung und Polemik versucht zu schreiben, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum das Knöllchen überhaupt ein Thema ist. Man hat gegen eine Regel verstossen, und das wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Zitat:
Alternativ müsste man die Zeit mit Parkscheibe um 6 Uhr beginnen lassen um zu gewährleisten das zu den Ladenzeiten um 8 Uhr keine Anwohner mehr Parkplätze blockieren (und unterstellen das die Arbeitszeit der Politesse auch erst um 8 Uhr beginnt).
Ist auch toll das hier immer wieder neu entdeckt und festgestellt wird das man in einer Zone mit Parkscheibe (gemäß der angegebenen Zeiten) nur mit dieser dort parken darf. Glaube diese Regel ist mittlerweile jedem klar... geht dem TE wohl mehr um den Sinn.
Dem kann ich nur zustimmen. Für den Sinn müsste man die Urheber dieser Parkregelung befragen.
Zitat:
Im übrigen hat der TE lediglich diesen einen Post gemacht... interessant das ihm dann unterstellt wird zu jammern-, heulen, Frust zu schieben und was weis ich sonst noch... geht's noch?
Bis eben ging es noch 😉
Wenn zu x-ten Mal die Behauptung aufgestellt wird, dass die Behörden mit Geldstrafen ja nur Ihre Stadtkassen füllen wollen, wird es echt langsam fad.
Da bin ich dann mal zum beleidigenden Polemiker (oder polemisierenden Beleidiger?) mutiert 😉
Das nächste Mal gibt's mich dann auch wieder im Farbton "sachlich".
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 10. April 2017 um 15:17:22 Uhr:
chapó...dafür gebe ich dir sogar ein Danke 🙂
In diesem Fall allerdings eher unverdient ...
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 10. April 2017 um 09:46:00 Uhr:
[...] Woher soll die Politesse wissen, dass du nicht schon seit 15 Uhr dort ohne Scheibe stehst? Woher soll die Politesse beim TE wissen, dass der Wagen nicht schon am Vortag dort geparkt wurde... Deswegen eben die Parkscheibe auch am Anfang/Ende des Zeitraums.
Ja, das wurde mir danach ja auch klar. Deshalb schrieb ich ja "vermeintlich logisch"😉
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 10. April 2017 um 10:43:43 Uhr:
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 9. April 2017 um 21:09:07 Uhr:
Es muss das Zeichen 314 drauf sein... und das ist blau. Ansonsten kann das Teil aussehen wie es will solange das Wort Ankunftszeit draufsteht und die Schrift der Zeit min 2 cm hoch ist...Edit: in dem Zusammenhang (hatte mich ja auch schlau gelesen ob das Teil erlaubt ist) muss die Scheibe von außen links (!!!) liegen bzw befestigt sein.
Hatte ich nie so gemacht früher ...Das halte ich für ein Gerücht! Interessanter Link
Oder besser, bring Du doch mal einen Link zu einem Gesetz oder eine Verordnung, wo das, was Du behauptest, festgelegt ist!
"Eine festangebrachte Parkscheibe muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe befestigt werden" http://www.pendlerinfo.org/.../Parkscheibe%20.php
So auf die schnelle mit google... bei meiner stand als Montagehinweis für Deutschland drauf: muss unten rechts an der Windschutzscheibe angebracht werden (gesetzliche Vorgabe). Per google findest du du diese Angabe bei diversen Herstellern wie hier z.b.: http://tfa-dostmann.de/fileadmin/-----Anleitungen-----/98.1110_g.pdf
Du kannst dir das Teil ja da hinbasteln wo du magst... ich habe mich mal doof auf die Angabe des Herstellers verlassen und ist ja eh der beste Platz dafür im Auto. Hoffe ist jetzt nicht schlimm das ich das so gemacht habe ohne das Gesetz dafür parat zu haben 😁
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 10. April 2017 um 17:49:35 Uhr:
"Eine festangebrachte Parkscheibe muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe befestigt werden" http://www.pendlerinfo.org/.../Parkscheibe%20.phpSo auf die schnelle mit google... bei meiner stand als Montagehinweis für Deutschland drauf: muss unten rechts an der Windschutzscheibe angebracht werden (gesetzliche Vorgabe). Per google findest du du diese Angabe bei diversen Herstellern wie hier z.b.: http://tfa-dostmann.de/fileadmin/-----Anleitungen-----/98.1110_g.pdf
Du kannst dir das Teil ja da hinbasteln wo du magst... ich habe mich mal doof auf die Angabe des Herstellers verlassen und ist ja eh der beste Platz dafür im Auto. Hoffe ist jetzt nicht schlimm das ich das so gemacht habe ohne das Gesetz dafür parat zu haben 😁
sieht mir schwer nach "abgepinselt" aus, jeder labert's ungeprüft nach...🙄
und wenn da schon meine grüne Umweltplakette klebt, muss ich die jetzt abreißen, woanders neu ankleben??
Kurzum: es gibt dieses "nur unten rechts" in keiner Vorschrift!
Wozu auch??
BTW: wir sind hier mittlerweile sowas von hoffnungslos offtopic... empfehle zur Weiterdiskussion diesen Thread.
Die Hauptfrage ist wohl hinreichend geklärt, der TE offenbar "verschollen"... 😉
im Prinzip könnte man hier zumachen.
Es ist teilweise schon klasse welche "Quellen" hier herangezogen werden.
Ausschlaggebend ist nach wie vor die StVO:
DasZitat:
§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
[...]
(2) 2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. [...]
ist zunächst mal ausschlaggebend und sonst nichts und im Zweifel entscheidet das Gericht.
Die Kenntnis der StVO allein genügt generell nicht. In vielen Fällen müssen Ausnahmeverordnungen (z. B. 100 km/h-Regelung Anhänger), Klarstellungen des Ministeriums (z. B. Definition der Anhängelast), Anlagen zur StVO (z. B., wie die Parkscheibe im Detail zu gestalten ist) oder Veröffentlichungen im Verkehrsblatt (z. B Anerkennung der elektronischen Parkscheibe) beachtet werden.
Im Zweifelsfall kennt der Richter das - der eigene Rechtsverdreher hoffentlich auch.
Verstehe den Aufriss nicht... kaufe etwas und der Hersteller weist darauf hin das sein Produkt auf Grund Gesetzlicher Vorschriften an einer bestimmten Stelle zu montieren ist. Ich hätte eh keinen besseren Platz gehabt und habe sie dort dann angebracht. Fertig.
Kann ja jeder machen wie er möchte 😉
Habe besseres zu tun als die gesetzlichen Bestimmungen rauszusuchen... erst recht wenn für mich nicht relevant (da eh optimaler Ort zum anbringen).
Auch mit der Plakette geht es.
Zitat:
@borussia11 schrieb am 10. April 2017 um 21:37:10 Uhr:
Echt witzig...wie ein solches Thema auf mittlerweile 4 Seiten so zerpflückt werden kann 😁
Das müsstest bei MT aber schon gewohnt sein.