frage bzgl. geblitzt

hallo

wurde vorhin in der stadt geblitzt. aus einem mobilen wagen in einer reihe parkender autos. ob jemand drin saß weiß ich nicht. aber gehen wir mal davon aus ja und gehen wir mal davon aus,der kollege da drin war nich grad am bild lesen,sondern hat sich mein kennzeichen schnell aufgeschrieben. muss ich mit ner strafe rechnen?

mir kommt die frage,weil ich letztens ne repo über motorradraser gesehn habe,wo ein raser der polizei weggefahren ist ("verfolgungsjagd"😉. der war viel zu schnell,rechts überholt,vorfahrten missachtet etc.
am ende hieß es,trotz kennzeichen,er kommt davon,weil man den fahrer nicht identifizieren kann (helm...).

Beste Antwort im Thema

Oh Herre, immer dieses Gejammere, weil geblitzt, schon ehe der Bescheid kommt 😠.

A) Erstmal abwarten, ob überhaupt ein Spendenbescheid in´s Haus flattert.
B) Wenn ja und nur Verwarnung/Bußgeld, dann sei ein Mann und trag die Strafe. So ist der Sport-mal verliert man, mal gewinnt man.
C) Wenn es an den Schein geht, dann geh zum Rechtskundigen
D) Mindestens schon 100 Winsel-Threads zu diesem Thema

Ist nicht bös gemeint, aber muss ich mal los werden.

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Nein, derbi, das machen die ganz sicher nicht, es sei denn, die gehen Vesper holen, aber dann blitzt es nicht. Abgesehen davon ist eine entsprechende Laser- Radar- oder Lichtschrankenmessung immer verwertbar, egal, wer da im Auto hockt oder eben nicht. Die meisten haben nämlich zwei Kameras aufgebaut, eine, die Dich von vorne fotografiert (und deren Rotblitz Du erkennst) und eine, die im Fahrzeug steht und Dich von hinten (Kennzeichen) fotografiert, die bemerkst (und siehst) Du gar nicht.

Die Tätigkeit des "Zeugen" besteht vor Gericht nachher nicht darin, auszusagen, dass Du gefahren bist, das kann er gar nicht. Seine Aufgabe ist es, die Korrektheit der Messung beweissicher darzustellen. Und - keine Sorge - das macht der, denn beim Aufstellen der Messstelle (auch "Falle" genannt) erstellt er ein genau vorgeschriebenes Protokoll. Vertrau mir - ich weiß wovon ich rede.

Ich nehm Dir lieber erstmal alle Hoffnungen, dann kannst Du Dich später daran erfreuen, wenn nix mehr kommt, Wenn...😁

Da wir grade beim Thema sind:
Ich habe meinen Führerschein jetzt schon ein jahr. Aber nur den B.
Meinen A seit gut nem Monat. die ersten 2 Jahre sind ja Probezeit bei B. Danach ist es "egal" wenn ich geblitzt werde. (Bitte keine Moralpredigt jetzt! Ich weis, man sollte nicht geblitzt werden, blablabla. nur manchmal passiert es eben doch)
Gilt das auch für den moped schein? (also 2 Jahre nach erhalt des B ist schluss mit Probezeit, für alles was noch kommen mag) Oder kommen da nochmal 2 Jahre dazu?
Wenn nicht würde ich nen VST mit der Dose machen, denn dann habe ich das letzte Jahr Probezeit ganz schnell rum.

Hat zwar mit dem Thema eigentlich nix zu tun, aber gerne:

"Auswirkungen der Probezeit auf Fahranfänger
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Außer beim Erwerb der Fahrerlaubnisklassen M, L und T unterliegen Fahranfänger damit generell einer 2-jährigen Bewährungsphase bzw. Probezeit (§ 32 FeV).

Beispiel: Erwirbt ein Fahranfänger erstmals eine Fahrerlaubnis, z.B. die Klasse B für PKW und dann später noch dazu die Klasse A für Krafträder, gelten die Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe ab dem Zeitpunkt der Erteilung der zuerst erworbenen Klasse - in diesem Beispiel also beginnend mit der zuerst erworbenen Fahrerlaubnisklasse B.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis. Das Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in Feld 10 auf der Rückseite des (neuen) Führerscheins eingetragen. Das Erteilungsdatum einzelner oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen kann auch im Feld 14 unter Angabe mit der Nummer 10 eingetragen sein. In diesen Fällen wird in der Spalte 10 mittels "*)" darauf verwiesen (Anlage 8 FeV).

Die Probezeit endet vorzeitig bzw. wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der (späteren) Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit (§ 2a Abs. 1 StVG)."

Alles klar ?

Jippey!
Danke, dann mach ich mich mal ran, und buche nen Fahrsicherheits Training.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Demo3000



Moralapostel...
Was hat Verkehrssicherheit deiner Ansicht nach mit Moral zu tun?

ok ok, Moralapostel war vllt das falsche Wort...aber ich weiss noch vor kurzem, da hat sich einer aufgeregt weil nen Kollege von mir nen LKW inner Stadt aufm Hinterrad überholt hat, da ja z.b. ein Kind auf die Straße laufen könnte...die Kinder sind doch eh unberechenbar.

Mir is kein passenderes Wort eingefallen, weil ich es aber bei solchen Leuten immer amüsant finde wie sie strikt 50, 30 bzw. Schritttempo fahren, wohlgemerkt nicht ein km/h schneller 😁 (so kam es zumindestens rüber) 😉

in der Schritttempo-Zone krauchen manche auch mit weniger als 10 km/h rum, un?? die überhole ich dann, weil mir das zu blöd ist un dann tucker ich halt mit ca. 20 da lang....{<man kann da bei weitem noch schnell genug reagieren und bremsen!!! ja und das kann ich mit meinem gewissen auch vereinbaren 😛

also Moralapostel deswegen, weil es mir vorhin wie so eine halbe Predigt vorkam 😉

MfG

un jetz keine weitere Diskussion wegen dem geschriebenen 🙂

Zitat:

dann tucker ich halt mit ca. 20 da lang....{<man kann da bei weitem noch schnell genug reagieren und bremsen!!!

Tjaja, die liebe Physik.... Doppelte Geschwindigkeit, vierfacher Bremsweg?! Wars nicht so?

Aber das geht wohl echt zu weit und Diskussionen in diese Richtung drehen sich erfahrungsgemäß eh nur im Kreis....

Neuer Thread aber altes Thema---------------*gähn*

Zitat:

Original geschrieben von Demo3000


un jetz keine weitere Diskussion wegen dem geschriebenen 🙂

Öhm, *räusper* darf ich jetzt nix mehr sagen ?

weia, ich wage es dennoch...
Hier wird jetzt ein ganzer Haufen vermixt. Der TE wollte wohl, wenn ich mich recht erinnere, wissen, was ihm wohl blüht und wie das abläuft. In diesem Zusammenhang wurde hier festgestellt, welche Drehzahl welcher Geschwindigkeit entspricht, wie weit verantwortungsvolles Fahren geht oder wann die Probezeit endet. Alles ganz interessante Themen... aber ziemlich OT
deshalb, Paule dreht sich das auch im Kreis...

...daher will ich nochmal zu dem zurück, um das es eigentlich ging, denn der Derbi will ja ruhig schölafen (und macht das vermutlich längst):
Sach ma Derbi

Innerorts 50 ? Oder Zone 30 ?
Wie schnell warst Du denn Deiner Meinung nach, als es geblitzt hat ?
Und - das würde diesen Thread mal von denen, die der UW anspricht, abheben - lass uns auch wissen wie es weiterging...

Gruß vom
sammler

Zitat:

Original geschrieben von Polo - Paule



Zitat:

dann tucker ich halt mit ca. 20 da lang....{<man kann da bei weitem noch schnell genug reagieren und bremsen!!!

Tjaja, die liebe Physik.... Doppelte Geschwindigkeit, vierfacher Bremsweg?! Wars nicht so?

Aber das geht wohl echt zu weit und Diskussionen in diese Richtung drehen sich erfahrungsgemäß eh nur im Kreis....

Darf ich aus deinem Beitrag schließen, dass du in der Schrittempo zone wirklich Schrittempo fährst?

Ich fahr da auch mit 20 durch. Man muss halt nur seine augen offen halten.

Psss Patrick, komm mal, schnell.... OT-Warnung 😁

Wenn was kommt, bezahls!
Bist doch auch zuschnell unterwegs gewesen, oder!?

*Glaskugel befrag*

Da kommt nichts.

Ciao

PS: Wenn du in spätestens 3 Monaten nicht bestätigst, dass echt nichts kam, schrumpft dein Lümmel.

Ach ja wie ich diese Threads: "Ich wurde geblitzt, kommt da was"? liiiebe 😁

Zitat:

Darf ich aus deinem Beitrag schließen, dass du in der Schrittempo zone wirklich Schrittempo fährst?

Ich fahr da auch mit 20 durch. Man muss halt nur seine augen offen halten.

Sorry, mir ists hier im Büro grad etwas fad und da bei der ganzen Sache eh nix sinnvolles mehr zu sagen ist erwider ich halt kurz was auf das von Storm of War geschriebene, es sei mir hoffentlich verziehen 😁

Naaaaaaaaaaaaain, ich fahr da manchmal auch keine Schrittgeschwindigkeit, ebensowenig wie ich immer 30, 50, 100 oder 120 fahr wenns geboten ist. Ich stör mich nur dran wenn du schreibst dass man da immer und jederzeit bremsen kann.... DAS stimmt einfach nicht. Wenn ich mit 30 fahr steh ich nach ca. 10 Metern. Wenn ich mit 50 fahr erst nach 30 Metern. Merkst was? Darüber muss man sich halt auch irgendwo bewusst sein, das ist alles was ich sagen wollte 😉

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


*Glaskugel befrag*

Da kommt nichts.

wieso biste dir da so sicher?

vllt weil die behörden/polizei eh weiß,dass es auf einen "rechtsstreit" hinaus läuft und sie deswegen von vorn herein nix schicken?

öhm...noch ein kleiner Tipp von mir:

Die 12 Wochen bis 'Verjährung' stimmen zwar, allerdings hat der Gesetzgeber den Ämtern nochmal eine Art 'Gnadenfrist' von ca. 4 Wochen gewährt, in denen ein eventueller Bescheid rückwirkend ausgestellt werden darf (wohl deshalb, weil die Ordnungsämter zu viel zu tun haben). Ein Urteil gibt's dazu auch, war jetzt aber zu faul, im iNet danach zu suchen...ich weiß das zufällig, weil ich im März 'ne rote Ampel nicht als rot erkannt habe (Sonne im Rücken) und geblitzt wurde.

Also pack auf die 12 Wochen nochmal 4 drauf. Wenn bis dahin nichts gekommen ist, hast Glück gehabt.

Falls was kommt, heul nicht und steh dazu wie ein Mann 😛

Viele Grüße
nico

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


*Glaskugel befrag*

Da kommt nichts.

wieso biste dir da so sicher?
vllt weil die behörden/polizei eh weiß,dass es auf einen "rechtsstreit" hinaus läuft und sie deswegen von vorn herein nix schicken?

Der zwergl meint das glaub ironisch... Und dieser Blitzwagen hat mit Polizei nix zu tun, darauf lege ich Wert. Das ist Ortspolizeibehörde. Und die scheuen keinen Rechtsstreit, sei Dir da ganz sicher. Genauso sicher, wie der Anhörbogen kommt. Und wenn das Foto was taugt und davon darfst Du getrost ausgehen, kommst Du aus der Nummer nicht raus.

Und was erneute Spekulationen z.B. zur Verjährungsfrist anbelangt... Mein Strafrechtsprof pflegte (vor 32 Jahren) zu sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein." Dass Du nach drei Monaten nicht sorglos durchatmen kannst, ist korrekt. Die Details findest Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php

Ich schätze, dass Du spätestens in zwei Wochen Post von der Bußgeldstelle hast.

Dann ist eben maßgebend: Wie schnell und wieviel...😉

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