ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Frage bzgl. Autoverkauf!

Frage bzgl. Autoverkauf!

Themenstarteram 24. August 2005 um 14:29

Hallo,

mein Vater ist selbstständig und betreibt eine Baufirma. Momentan hat er noch den alten Audi A6 (auf die Firma zugelassen). Nun hat er sich entschieden den neuen A6 zu kaufen (ist schon bestellt). Nun will er den Alten natürlich verkaufen.

Und hier liegt auch meine Frage:

Ich habe mal gehört das Gewerbetreibende beim Autoverkauf eine Mängelhaftung von mind. 1 Jahr haben. Also nicht nur Gewerbetreibend im Sinne von Auto-Handel sondern auch andere Firmen / Unternehmen.

In wie weit trifft das zu?

Oder ist das dann ähnlich wie ein Privat Verkauf, also keine Haftung?

Vielen Dank im Vorraus...

Gruss Thomas

Ähnliche Themen
15 Antworten

Re: Frage bzgl. Autoverkauf!

 

Zitat:

Original geschrieben von Tomml

Ich habe mal gehört das Gewerbetreibende beim Autoverkauf eine Mängelhaftung von mind. 1 Jahr haben. Also nicht nur Gewerbetreibend im Sinne von Auto-Handel sondern auch andere Firmen / Unternehmen.

In wie weit trifft das zu?

Die Mängelhaftung von mind. 1 Jahr trifft auf ALLE Gewerbetreibenden zu, also auch auf Gewerbe, die nichts mit der KFZ-Branche zu tun haben. Ein Privatverkauf aus dem Firmenvermögen ist NICHT möglich.

Kann er ihn denn nicht jemand kaufen, beispielsweise du, für zwei Euro, und ihn dann von Privat weiterverkaufen?

Ich hab keine Ahnung davon, fiel mir nur grade so ein.

Bzw. was ist wenn es als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, offiziell?

Der Unternehmer könnte ihn von seiner eigenen Firma privat kaufen und dann aus seinem Privatbesitz verkaufen. Dann entsteht jedoch der Nachteil, daß er als zusätzlicher Halter im KFZ-Brief steht, das heißt, der Wagen wäre dann mindestens aus 2. Hand.

Zitat:

Der Unternehmer könnte ihn von seiner eigenen Firma privat kaufen und dann aus seinem Privatbesitz verkaufen.

Ist eine gefährliche Sache,vor ein oder zwei Jahren wurde ein Unternehmer zur Gewährleistung verknackt obwohl er das Auto erst an seine Frau verkauft hat und die ihn dann weiter.Der Richter hat diese Methode nicht zugelassen.Im Prinzip bleibt nur die Möglichkeit das Auto an einen anderen Gewerbetribenden zu verkaufen,oder an jemanden dem man so weit vertrauen kann das er nicht wegen jedem Sch.... Gewährleistung schreit.Trotz allem sollte dann eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen werden,kostet gut 200 Euro.

am 25. August 2005 um 4:52

Hi,

sorry - aber diese Strohmanngeschäfte klappen schonmal überhaupt nicht.

Wie es Sir Donald bereits aufgeführt hat, führt nunmal kein Weg dran vorbei entweder 1 Jahr lang für Gewährleistungsansprüche grade zu stehen (auch dieses muss extra vermerkt werden, da grundsätzlich 2 Jahre gelten) oder aber an einen anderen Gewerbetreibenden zu verkaufen und dort die Gewährleistung auszuschließen.

Grundlage hierfür §475 BGB - aber den gibts schon ne Weile.

Dein Vater sollte ihn also an einen Händler verkaufen, da hat er wohl den wenigsten Stress.

Im Übrigen ziehen bei Gwwerbetreibenden bei Verkauf an Privatleute auch Klauseln wie "gekauft wie gesehen" nicht, daher sehe ich auch den Passus "Bastlerfahrzeug" nicht unbedingt als ideal an.

Grüße

Schreddi

PS: Ach und zur Nachprüfbarkeit... Wenn der Strohmann nur ein Kurzbesitzer über paar Tage ist, fällt der Nachweis nicht schwer ;)

am 25. August 2005 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Kann er ihn denn nicht jemand kaufen, beispielsweise du, für zwei Euro, und ihn dann von Privat weiterverkaufen?

Ich hab keine Ahnung davon, fiel mir nur grade so ein.

Bzw. was ist wenn es als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, offiziell?

Ich kaufe ihn für 3 Euro und verspreche, das es kein weiteren Anspruch von meiner Seite gibt. :D

Christo

am 25. August 2005 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ist eine gefährliche Sache,vor ein oder zwei Jahren wurde ein Unternehmer zur Gewährleistung verknackt obwohl er das Auto erst an seine Frau verkauft hat und die ihn dann weiter.Der Richter hat diese Methode nicht zugelassen.

Hast du dafür eine Quelle?

Wie wurde diese Entscheidung denn begründet? Muss der Strohmann respektive Strohfrau eine Mindesthaltedauer vorweisen bevor sie den Wagen weiterverkauft?

Sieht so aus, als wäre die einzige halbwegs wasserdichte Option der Verkauf an einen Händler (unter ausschluß der Gewährleistung) - wenn der Wagen zu alt ist, wird der Gewerbetreibende aber keinen Händler finden, der ihm den Wagen abkauft. In diesem Fall kann er ja einen netten Brief an Herrn Schröder schreiben, und sich für die Schuldrechtsreform bedanken. Und das nächste Mal lieber leasen...

am 25. August 2005 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Kombster

Hast du dafür eine Quelle?

Wie wurde diese Entscheidung denn begründet? Muss der Strohmann respektive Strohfrau eine Mindesthaltedauer vorweisen bevor sie den Wagen weiterverkauft?

(...)/B]

Die Geschichte mit dem Strohmann ist alt wie der Wald und wird schon ewig geahndet - aktuell wird sie lediglich durch die Schuldrechtreform, durch die ja bekanntlich auch "kleinere" Sachen für "kleinere Gewerbetreibende" zur evtl. Falle beim Verkauf werden, da sie für Mängel zunächst haften müssen.

Hier mal eine Quelle --> dort ist es relativ einfach verständlich dargestellt.

Ansonsten Rechtsgrundlage §475 BGB - prägnant ;)

Grüße

Schreddi

Quelle habe ich jetzt keine im Kopf,man merkt sich ja selten wann man was in welcher Zeitung gelesen hat,war aber ein ausführlicherer Bericht.

Der Vater eines Bekannten hat dieser Tage auch sein Auto verkauft,da er ein Gewerbe hat war auch die Frage mit der Haftung.Nachdem sie sich bei verschiedenen Stellen erkundigt haben waren sie erleichtert das sie nichts befürchten brauchen.Da das Auto des Juniors offiziell als Geschäftswagen läuft und das zu verkaufende nie irgendwo kostenmässig geltend gemacht wurde kann er es rein privat verkaufen.Stellt sich natürlich immer die Frage ob es der Käufer auch so sieht wenn was defekt ist.Ein Restrisiko wird immer bleiben,das ist aber relativ gering da das Auto nur wenige Tage vorher von einer Werkstatt durchgecheckt wurde.:D Nur hätte der erheblich weniger bezahlt,die Werkstatt hätte das Auto aber anstandlos genommen wenn sie ihn nicht privat losgeworden wären.

Es ist doch soooo einfach. Hat Dein Vater einen privaten Küufer, so gehe er dann mit ihm samt Auto zur Dekra o.ä und mache einen Zustandsbericht. Darin ist explizit alles enthalten, was am Wagen in Ordnung oder auch nicht in Ordnung ist. Im Kaufvertrag wird dann die Sachmängelhaftung auf ein Jahr begrenzt und der Zustandsbericht als Referenz zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Übernahme durch den Käufer) vermerkt. Tritt innerhalb des Jahres nach Kauf ein Mangel auf, der nicht im Zustandsbericht erwähnt wurde, hat Dein Vater anhand des Berichts den Nachweis, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Relevant ist sowieso nur das erste halbe Jahr, da hier die Beweislastumkehr gilt, das heißt, ein gewerblicher Verkäufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der gerügte Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Ist der Käufer ein Gewerbetreibender, dann kann die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden. Dazu sollte der Käufer eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung beilegen.

Ist alles nicht so schwierig, nicht?

Gruß, Wolf.

Also das mit den 2 Euro kaufen geht schon mal garnicht, denn wie will er das dem Finanzamt erklären, wenn in der JAhresbilanz auf einmal die Position Fuhrpark um ich sag jetzt mal 15.000 (kenne den Rstwert nicht) geschmälert ist, aber auf der anderen Seite kein Gegengewicht reingekommen ist.

 

Was geht, ist dass er den Wagen an sich privat veräußert, ähnlkich wie eine private Entnahme, allerdings muss er dann das Geld für den Wagen wieder in das Unternehmen bringen, welches er dann wieder als private entnahme rausnehmen kann oder eben einen neuen Wagen kaufen.

Aber bei all dem wäre ich vorsichtig und das beste ist, dein Vater fragt seinen Steuerberater, der weiss genau was möglich ist und was nicht.

Anssonsten bleibt ja auch noch die Möglichkeit, dass er den Wagen einfach in Zahlung gibt.

MfG

Motoele

Themenstarteram 25. August 2005 um 16:13

Nunja... bissl viel Aufwand!

Der Audi Händler bei dem er seinen neuen bestellt hat würde ihm für den alten noch 5000eur geben.

Wie hier schon erwähnt wurde ist man mit einem Verkauf an den Händler "fein raus" das Problem dabei ist nur folgendes:

Fahrzeug komplett abgeschrieben --> 1eur Buchwert

Wird das Fahrzeug jetzt für 5000eur verkauft --> Verkauf über Buchwert ---> Ausserplanmäßiger Erlos in Höhe von 4.999eur ---> dadurch wird der Bilanzgewinn im selbige Summe höher ---> was wiederum bedeutet das diese Summe Versteuert werden müsste (knapp über 40%) :-(

An das mit dem Strohmann haben wir auch schon gedacht. Er hätte dann halt für 1eur das Auto aus dem Firmenvermögen an sich selbs Privat verkauft und es dann weiterverhöckert. Das wird wohl aber nichts (siehe oben).

 

Nun hab ich mir folgendes gedacht:

Er könnte ja das Auto aus dem Firmenvermögen kaufen (für ein Eur) und es dann offiziell von Privat an den Händler für 5000eur verkaufen.

D.h. die 5000eur tauchen in der Bilanz nie auf und der Händler kann keine Haftungsansprüche stellen oder??

 

Gruss Thomas

Der Knackpunkt ist das das Finanzamt 1 Euro nie als Verkaufspreis glauben wird,nur weil das Auto abgeschrieben ist bedeutet das ja nicht das es nichts mehr Wert ist.Wenn dann ein zu niedriger Verkaufspreis in den Bücher steht können die auch mal Mißtrauisch werden und sich mal zu einer Buchprüfung hinreissen lassen.Dein Vater sollte ihn dann schon zu einem realistischen Wert rauskaufen.

am 25. August 2005 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Tomml

Fahrzeug komplett abgeschrieben --> 1eur Buchwert

Wird das Fahrzeug jetzt für 5000eur verkauft --> Verkauf über Buchwert ---> Ausserplanmäßiger Erlos in Höhe von 4.999eur ---> dadurch wird der Bilanzgewinn im selbige Summe höher ---> was wiederum bedeutet das diese Summe Versteuert werden müsste (knapp über 40%) :-(

Naja, das ist doch völlig normal.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Frage bzgl. Autoverkauf!