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Frage bzgl. Autoverkauf!
Hallo,
mein Vater ist selbstständig und betreibt eine Baufirma. Momentan hat er noch den alten Audi A6 (auf die Firma zugelassen). Nun hat er sich entschieden den neuen A6 zu kaufen (ist schon bestellt). Nun will er den Alten natürlich verkaufen.
Und hier liegt auch meine Frage:
Ich habe mal gehört das Gewerbetreibende beim Autoverkauf eine Mängelhaftung von mind. 1 Jahr haben. Also nicht nur Gewerbetreibend im Sinne von Auto-Handel sondern auch andere Firmen / Unternehmen.
In wie weit trifft das zu?
Oder ist das dann ähnlich wie ein Privat Verkauf, also keine Haftung?
Vielen Dank im Vorraus...
Gruss Thomas
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tomml
Fahrzeug komplett abgeschrieben --> 1eur Buchwert
Wird das Fahrzeug jetzt für 5000eur verkauft --> Verkauf über Buchwert ---> Ausserplanmäßiger Erlos in Höhe von 4.999eur ---> dadurch wird der Bilanzgewinn im selbige Summe höher ---> was wiederum bedeutet das diese Summe Versteuert werden müsste (knapp über 40%) :-(
Wenn er den außerplanmäßigen Erlös als Investitionsrücklage bucht, erhöht sich der Bilanzgewinn nicht um selbige Summe und braucht vorerst nicht versteuert zu werden.