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Frage bezüglich Wartepflicht/Vorrang

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 15:16

Hallo!

Ich lerne gerade für meinen Führerschein und dachte mir, hier könnte mir sicher jemand behilflich sein :) Ich bin nämlich gerade beim Kapitel Vorrang und es gibt da paar Dinge die ich nicht wirklich versteh!

Hab hier drei Bilder angehängt.

Die Frage lautet, ob ich bei dieser Kreuzung Vorrang oder Wartepflicht habe wenn ich geradeaus fahren will. Was ich nicht ganz verstehe ist dieses Zeichen unter dem Vorrangstraßenschild: Es zeigt ja eine Linkskurve, bedeuted das nicht, dass die Vorrangstraße hier dijenige Straße ist die nach links abbiegt? Falls ja, dann machen die richtigen Antworten für mich irgendwie keinen Sinn.

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Linkskommenden" - Verstehe ich, da ich in diesem Fall der Rechtskommende bin und daher aufgrund der Rechtsregel Vorrang habe.

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Rechtskommenden" - Verstehe ich ebenfalls, da, wenn man genau hinsieht, der Rechtskommende ein Vorrang-geben Zeichen hat.

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist. Wäre es nicht eher "Aufgrund der Wartepflichtsregel"? Da der Rechtskommende ja ein solches Zeichen hat.

Denn das Schild unter dem Vorrangstraßenzeichen zeigt ja, dass die Vorrangstraße nach links abbiegt. Was, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen würde, dass ich beim Geradeausfahren die Vorrangstraße verlasse. Oder ist in diesem Fall die ganze Kreuzung Teil der Vorrangstraße? Also dass es dort keine Vorrangstraße mehr ist, wo die Straße nach der Kreuzung erst beginnt?

Finde ich irgendwie ziemlich verwirrend und ich bekomme gerade ein Haufen solcher Fragen, ich weiß zwar manchmal richtig darauf zu antworten aber auch nur weil ich die Fragen bereits auswendig kenne; Solange ich es aber selber nicht verstehe macht es ja keinen Sinn...

Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen! :)

LG

Beste Antwort im Thema
am 21. Juni 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist. Wäre es nicht eher "Aufgrund der Wartepflichtsregel"? Da der Rechtskommende ja ein solches Zeichen hat.

Es interessiert nicht, was der andere für Beschilderungen vor sich hat - entscheidend ist allein, was Dir die Schilder, die für Dich bestimmt sind, ge- oder verbieten.

 

Zitat:

Denn das Schild unter dem Vorrangstraßenzeichen zeigt ja, dass die Vorrangstraße nach links abbiegt. Was, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen würde, dass ich beim Geradeausfahren die Vorrangstraße verlasse. Oder ist in diesem Fall die ganze Kreuzung Teil der Vorrangstraße? Also dass es dort keine Vorrangstraße mehr ist, wo die Straße nach der Kreuzung erst beginnt?

Wenn Du auf einer vorfahrtberechtigten Straße fährst, hast Du vor jenen Vorfahrt, die von einer wartepflichtigen Straße kommen - es spielt dabei keine Rolle, wohin Du fährst.

Aus diesem Grund hast Du Vorfahrt, wenn Du

  • auf der vorfahrtberechtigten Straße bleibst
  • die vorfahrtberechtigte Straße verläßt

 

Es ist einfacher, wenn Du Dir die abknickende Vorfahrt gedanklich gerade biegst - wenn Du auf ihr bleibst oder sie verläßt, hast Du Vorfahrt vor jenen, die aus den Seitenstraßen auf Deine Straße fahren wollen.

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30 Antworten
am 21. Juni 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist. Wäre es nicht eher "Aufgrund der Wartepflichtsregel"? Da der Rechtskommende ja ein solches Zeichen hat.

Es interessiert nicht, was der andere für Beschilderungen vor sich hat - entscheidend ist allein, was Dir die Schilder, die für Dich bestimmt sind, ge- oder verbieten.

 

Zitat:

Denn das Schild unter dem Vorrangstraßenzeichen zeigt ja, dass die Vorrangstraße nach links abbiegt. Was, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen würde, dass ich beim Geradeausfahren die Vorrangstraße verlasse. Oder ist in diesem Fall die ganze Kreuzung Teil der Vorrangstraße? Also dass es dort keine Vorrangstraße mehr ist, wo die Straße nach der Kreuzung erst beginnt?

Wenn Du auf einer vorfahrtberechtigten Straße fährst, hast Du vor jenen Vorfahrt, die von einer wartepflichtigen Straße kommen - es spielt dabei keine Rolle, wohin Du fährst.

Aus diesem Grund hast Du Vorfahrt, wenn Du

  • auf der vorfahrtberechtigten Straße bleibst
  • die vorfahrtberechtigte Straße verläßt

 

Es ist einfacher, wenn Du Dir die abknickende Vorfahrt gedanklich gerade biegst - wenn Du auf ihr bleibst oder sie verläßt, hast Du Vorfahrt vor jenen, die aus den Seitenstraßen auf Deine Straße fahren wollen.

Wenn Du geradeaus fahren willst, nicht rechts blinken, weil Du die Hauptstraße verläßt, sonst könnte der von rechts kommende glauben, Du willst rechst abbiegen.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Hallo!

Ich lerne gerade für meinen Führerschein und dachte mir, hier könnte mir sicher jemand behilflich sein :) Ich bin nämlich gerade beim Kapitel Vorrang und es gibt da paar Dinge die ich nicht wirklich versteh!

Hab hier drei Bilder angehängt.

Die Frage lautet, ob ich bei dieser Kreuzung Vorrang oder Wartepflicht habe wenn ich geradeaus fahren will. Was ich nicht ganz verstehe ist dieses Zeichen unter dem Vorrangstraßenschild: Es zeigt ja eine Linkskurve, bedeuted das nicht, dass die Vorrangstraße hier dijenige Straße ist die nach links abbiegt? Falls ja, dann machen die richtigen Antworten für mich irgendwie keinen Sinn.

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Linkskommenden" - Verstehe ich, da ich in diesem Fall der Rechtskommende bin und daher aufgrund der Rechtsregel Vorrang habe.

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Rechtskommenden" - Verstehe ich ebenfalls, da, wenn man genau hinsieht, der Rechtskommende ein Vorrang-geben Zeichen hat.

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist. Wäre es nicht eher "Aufgrund der Wartepflichtsregel"? Da der Rechtskommende ja ein solches Zeichen hat.

Denn das Schild unter dem Vorrangstraßenzeichen zeigt ja, dass die Vorrangstraße nach links abbiegt. Was, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen würde, dass ich beim Geradeausfahren die Vorrangstraße verlasse. Oder ist in diesem Fall die ganze Kreuzung Teil der Vorrangstraße? Also dass es dort keine Vorrangstraße mehr ist, wo die Straße nach der Kreuzung erst beginnt?

Finde ich irgendwie ziemlich verwirrend und ich bekomme gerade ein Haufen solcher Fragen, ich weiß zwar manchmal richtig darauf zu antworten aber auch nur weil ich die Fragen bereits auswendig kenne; Solange ich es aber selber nicht verstehe macht es ja keinen Sinn...

Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen! :)

LG

hallo,

generell sollte dir bei den bildern meiner meinung nach folgendes durch den kopf gehen.

befinden sich auf einer kreuzungen verkehrszeichen,

die den vorrang regeln, gelten die verkehrszeichen.

hierbei gehen mir persönlich sämtliche beschilderungen automatisch durch den Kopf.

nachfolgend ergibt sich aus den schildern die wartepflicht.

so einfach zu sagen alles andere was den anderen angezeigt wird interessiert mich nicht ist etwas zu schmal gehalten. meiner meinung nach muß man einen kreuzungsbereich komplex betrachten, was gilt für mich, was gilt entsprechend für andere.

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn Du geradeaus fahren willst, nicht rechts blinken, weil Du die Hauptstraße verläßt, sonst könnte der von rechts kommende glauben, Du willst rechst abbiegen.

MfG aus Bremen

Ja das ist mir schon klar :D

 

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist. Wäre es nicht eher "Aufgrund der Wartepflichtsregel"? Da der Rechtskommende ja ein solches Zeichen hat.

Es interessiert nicht, was der andere für Beschilderungen vor sich hat - entscheidend ist allein, was Dir die Schilder, die für Dich bestimmt sind, ge- oder verbieten.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Denn das Schild unter dem Vorrangstraßenzeichen zeigt ja, dass die Vorrangstraße nach links abbiegt. Was, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen würde, dass ich beim Geradeausfahren die Vorrangstraße verlasse. Oder ist in diesem Fall die ganze Kreuzung Teil der Vorrangstraße? Also dass es dort keine Vorrangstraße mehr ist, wo die Straße nach der Kreuzung erst beginnt?

Wenn Du auf einer vorfahrtberechtigten Straße fährst, hast Du vor jenen Vorfahrt, die von einer wartepflichtigen Straße kommen - es spielt dabei keine Rolle, wohin Du fährst.

Aus diesem Grund hast Du Vorfahrt, wenn Du

  • auf der vorfahrtberechtigten Straße bleibst
  • die vorfahrtberechtigte Straße verläßt

Es ist einfacher, wenn Du Dir die abknickende Vorfahrt gedanklich gerade biegst - wenn Du auf ihr bleibst oder sie verläßt, hast Du Vorfahrt vor jenen, die aus den Seitenstraßen auf Deine Straße fahren wollen.

Wozu dann aber die Zusatztafel? Einfach nur damit ich, im Falle dass ich abbiege sollte, weiß, dass ich mich auf einer Vorrangstraße befinde?

Wir haben es während der Kurse in der Fahrschule eben so gelernt, dass wir auch auf die Schilder der anderen achten sollten (Hmm...) da uns das angeblich während der Fahrt Entscheidungen erleichtern könnte...

Hatte in dem Programm auch andere Fragen, wo das bei quasi der selben Antwort wieder andersrum war. Desshalb verwirrt mich das...

Werde mal versuchen wie du es sagst, die anderen Schilder zu ignorieren und mal schaun ob ich es dann besser schaff... ;) Auf jeden Fall danke für die Antwort(en)!

Wozu dann aber die Zusatztafel?

weil aus den verkehrstechnischen gegenbenheiten es so festgelegt wurde das hier die haupstrasse abbiegend ist. verständlicher weise werden alle anderen die auf die kreuzung treffen und diese frequentieren wollen auch darauf hingewiesen.

Werde mal versuchen wie du es sagst, die anderen Schilder zu ignorieren und mal schaun ob ich es dann besser schaff... ;) Auf jeden Fall danke für die Antwort(en)!

über eines solltest du dir im klaren sein, klingt nun einwenig von oben herab wir haben alle mal angefangen, keinesfalls solltest du irgendetwas versuchen zu ignorieren. du mußt später als fahrzeugführer ganz andere situationen komplex und schnell erfassen und versuchen zu lösen.

aber dennoch viel spass.........

am 21. Juni 2012 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Wozu dann aber die Zusatztafel? Einfach nur damit ich, im Falle dass ich abbiege sollte, weiß, dass ich mich auf einer Vorrangstraße befinde?

Ohne die Zusatztafel wüßtest Du ja nicht, dass die Vorfahrt nicht dem Straßenverlauf folgt, sondern abknickt ;)

Zitat:

Wir haben es während der Kurse in der Fahrschule eben so gelernt, dass wir auch auf die Schilder der anderen achten sollten (Hmm...) da uns das angeblich während der Fahrt Entscheidungen erleichtern könnte...

Es schadet nicht, wenn man die Beschilderungen der anderen erfaßt, man sollte sich aber natürlich primär auf die eigene Fahrtrasse konzentrieren und sich dadurch Orientierung verschaffen.

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 16:32

Gut - ein paar andere Fälle hier die mir sehr merkwürig vorkommen, ich fang schon an zu denken, dass diese Lern-CD ein absoluter Schwachsinn ist...

Z.B.: Ich befinde mich an einer Kreuzung. Die Straße vor mir, die meine kreuzt, ist eine Vorrangstraße, und ich habe auch ein Vorrang-geben Zeichen an der Ecke. Das heißt ich habe Wartepflicht gegenüber Links- und Rechtskommenden. Auf die Frage wesshalb ich Wartepflicht gegenüber Rechtskommenden habe, war die richtige Antwort "Aufgrund der Wartepflichtsregel" (Aufgrund des Vorrang-geben Schildes quasi).

Bei der nächsten Frage befinde ich mich wieder auf derselben Straße wie bei dem Bild im ersten Beitrag. Hier befindet sich ein LKW gegenüber der Kreuzung der rechts (von mir aus gesehen) einbiegen will. Obwohl ich merke gerade das macht keinen Unterschied: Die Frage ist wesshalb ich gegenüber Linkkommenden Fahrzeugen Vorrang habe. Die richtige antwort hier ist "Aufgrund der Rechtsregel". Wieso ist die richtige Antwort nicht "Aufgrund der Vorrangstraßenregel"? (Ich habe ja ein solches Zeichen) Es scheint als ob sich manche Regeln "überkreuzen" würden bzw. manche andere in einigen Fällen ersetzen/sich über ihnen stellen. In der vorherigen Frage wäre "Aufgrund der Rechtsregel" ja auch richtig gewesen, da der Rechtskommende ja im Normalfall Vorrang hat, dabei wurde die Antwork aber als falsch gezählt. Nur "Aufgrund der Wartepflichtsregel" wurde akzeptiert. Das macht für mich einfach keinen Sinn!

Und jetzt kommt's! In den neuen Bildern im Anhang sieht man ich befinde mich auf einer Vorrangstraße. Dennoch habe ich Wartepflicht gegenüber Rechtskommende, aufgrund der Rechtsregel?! Sorry das macht absolut Null Sinn! Wer auch immer diese Regeln erfunden hat, dem muss ziemlich langweilig gewesen sein, oder ich versteh es einfach nicht... (wohl eher :D)

Hallo

Ich will ja nicht unken. Aber in der gesamten StVO habe ich den Begriff Vorrangstraße nicht gefunden und wenn ich ehrlich bin auch noch nicht gehört. Es sind allesamt Vorfahrtstraßen. Vielleicht läßt dies ja schon auf die Qualität dieser Lern-CD schließen.

Und was ist eine Rechtsregel? Ist hier rechts vor links gemeint?

Ist schon irgendwie eigenartig.:confused:

Gruß Andreas

Hallöchen,

natürlich macht das Sinn, da der von rechts kommende sich ebenfalls auf der vorfahrtberechtigten Straße befindet und dieser folgt. (wir befinden uns ja hier auch wieder auf einer Straße mit einer im Alltagsgebrauch genannten "abknickenden Vorfahrt")

Du möchtest die Vorfahrtstraße nach geradeaus verlassen und kreuzt so seinen Weg; da ihr beide gleichberechtigt auf der Vorfahrtstraße unterwegs seid, gilt die "Rechtsregel, also rechts vor links. Eigentlich ganz einfach ;)

VG

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 17:20

@ AS60: Ah ja hab vergessen zu erwähnen, dass ich aus Österreich komme - hier nennen wir das nämlich Vorrang und nicht Vorfahrt :) http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrt

@SamEye: Stimmt stimmt, jetzt macht es gleich mehr Sinn :D

Dann versteh ich jetzt aber noch immer nicht wie es in meinem ersten Beitrag sein soll. Die Regeln gelten ja auch "innerhalb" der Vorrangstraße, egal ob die nun irgendwo abbiegt oder nicht (und wie du sagtest SamEye, gelten hier auch nochmals die "normalen" Regeln dazu).

Aber der Fall in meinem Ersten Beitrag macht dann keinen Sinn, da der Rechtskommende nicht Teil der Vorrangstraße ist, und wieso "Aufgrund der Wartepflichtsregel" falsch ist, ist mir einfach nicht klar.

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

(...)

Aber der Fall in meinem Ersten Beitrag macht dann keinen Sinn, da der Rechtskommende nicht Teil der Vorrangstraße ist, und wieso "Aufgrund der Wartepflichtsregel" falsch ist, ist mir einfach nicht klar.

das könnte eine Fangfrage sein, die werden in Deutschland gerne gestellt und sind in Österreich bestimmt auch bekannt:

"Aufgrund der Wartepflichtsregel" ist vermutlich deshalb falsch, weil Du weder das Zeichen "Vorrang geben" oder "Halt" sehen kannst; Du siehst lediglich das Zeichen für die abknickende Vorfahrt und weißt, dass Du deshalb (also wegen der Vorrangstraßenregelung) "vor einem von rechts kommenden Fahrzeug" Vorrang hast.

Das ist die einzige Antwort, die in dieser Situation richtig sein kann, da die anderen Antworten nur in einer abgewandelten Situation auf der gleichen Kreuzung möglich sein können.

Beispiel: "Sie möchten die Vorfahrtstraße verlassen, wieso haben Sie Vorrang vor einem von links kommenden Fahrzeug, das ebenfalls die Vorfahrtstraße verlassen will?" Hier wäre dann Antwort 1 (Aufgrund der Rechtsregel habe ich Vorrang) die korrekte Antwort. ;)

Sorry, wenn ich hin und wieder die beiden Begriffe "Vorfahrt" und "Vorrang" durcheinanderschmeiße, gemeint ist immer das gleiche :)

edit: hab hier übrigens noch einen interessanten und passenden Webbeitrag aus Österreich gefunden: klick

 

am 21. Juni 2012 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

 

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Linkskommenden" - Verstehe ich, da ich in diesem Fall der Rechtskommende bin und daher aufgrund der Rechtsregel Vorrang habe.

Wo heisst es Rechtsregel? In welchem Land wohnst Du (Ö, CH)?

Rechts-vor-Links gilt NICHT, wenn Beschilderung vorliegt (zumindest in D).

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

"Ich habe Vorrang gegenüber einem Rechtskommenden" - Verstehe ich ebenfalls, da, wenn man genau hinsieht, der Rechtskommende ein Vorrang-geben Zeichen hat.

Dessen Beschilderung musst Du nicht sehen - die abknickende Vorfahrt sagt alles.

 

Zitat:

Original geschrieben von Leonam

Bei der nächsten Frage, wieso ich gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang habe, verstehe ich allerdings nicht wieso "Aufgrund der Vorrangstraßenregel" die Antwort ist.

Abknickende Vorfahrt. Diese Regelung hat den höchsten Rang.

Einfacher wird das alles, wenn Du mal eine Fahrschulde besuchst und die FS Theorie nicht nur aus dem Computer durch stumpfes Fragebogenpauken lernst.

Amen

EDIT: Ö ist es also. Regeln sind trotzdem wohl an sich gleich. Ist der Besuch der FS keine Pflicht in Ö?

am 21. Juni 2012 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Du möchtest die Vorfahrtstraße nach geradeaus verlassen und kreuzt so seinen Weg; da ihr beide gleichberechtigt auf der Vorfahrtstraße unterwegs seid, gilt die "Rechtsregel, also rechts vor links. Eigentlich ganz einfach ;)

Das Resultat stimmt zwar, jedoch nicht die Begründung - das hat nichts mit rechts vor links zu tun, sondern mit dem Vorrang des Entgegenkommenden gegenüber dem Abbiegenden/Kreuzenden.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Du möchtest die Vorfahrtstraße nach geradeaus verlassen und kreuzt so seinen Weg; da ihr beide gleichberechtigt auf der Vorfahrtstraße unterwegs seid, gilt die "Rechtsregel, also rechts vor links. Eigentlich ganz einfach ;)

Das Resultat stimmt zwar, jedoch nicht die Begründung - das hat nichts mit rechts vor links zu tun, sondern mit dem Vorrang des Entgegenkommenden gegenüber dem Abbiegenden/Kreuzenden.

ok, und was ist, wenn beide geradeaus weiterfahren möchten, also beide die Vorfahrtstraße verlassen?

mein Fahrlehrer hat mir mal beigebracht: "es kommt nicht darauf an, wo ich hin will, sondern wo ich herkomme", also gilt in dem Falle sehr wohl "rechts vor links" ;)

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