Frage Besteuerung 740i
Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage bzw. ein Problem: Die KFZ-Zulassungsstelle hat bei der Erstellung meiner Fahrzeugpapiere einen gravierenden Fehler bei der EURO Einstufung fabriziert.
Anfänglich wurde im Fahrzeugschein die EURO-Norm 96/69/EG III eingetragen, welches der EURO 1 Norm entspricht. Dementsprechend hat das Hauptzollamt den KFZ-Steuerbescheid nach EURO 1 berechnet.
Ich legte Widerspruch gegen die Einstufung seitens des Zollamtes ein. Nach ewigen hin und her mit dem Zollamt teilte mir eben dieses Amt mit, dass sie sich an die Vorgaben der Zulassungsstelle richten müsse und ich mich bei Beanstandungen an die Zulassungsstelle wenden muss. Somit blieb der Steuerbescheid gültig 🙁
Nach etwa 5 Monaten, ewigem Schriftverkehr mit BMW und einem offiziellem Schreiben seitens BMW sah man den Fehler bei der Zulassungsstelle endlich ein und änderte die Zulassungsbescheinigung entsprechend. Zeitgleich wurde das Zollamt informiert, dass das Fahrzeug neu zu besteuern ist.
Nun erhielt ich das Schreiben des Hauptzollamtes mit der neuen Festsetzung. Allerdings gilt die neue Festsetzung erst ab Änderung der Zulassungsbescheinigung und es wird für den Zeitraum davor (98 Tage) mit der Festsetzung nach EURO 1 weiter besteuert.
Nun die eigentliche Frage:
Handelt das Zollamt richtig, oder müsste die Steuer nicht auch rückwirkend auf die ersten 98 Tage mit der exakten Steuer berechnet werden? Immerhin lag der Fehler bei der Zulassungsstelle und nicht bei mir.
Kann mir da jemand konkret zu sagen, oder kennt sich damit aus?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
10 Antworten
Bedauerlicher Weise handelt das Zollamt richtig. Deutsche Bürokratie halt - Wenn der Fehler tatsächlich durch die Zulassungsstelle verursacht wurde ist diese dir gegenüber Schadensersatzpflichtig
Okay danke schon mal.
Was unternehme ich nun gegenüber der Zulassungsstelle?
Eigentlich hab ich in keinster Weise Lust, mich mit denen rumzuärgern, allerdings geht es um einiges an Geld.
Aufgrund welcher Unterlagen hat die Zulassungsstelle Deine SCHL.Nr unter 14.1 geändert? Bei der Anmeldung auf Dich, wird dieser Wert nicht angefasst,außer es ist bspw ein Mini-Kat, Kaltlaufregler oä verbaut worden und vorher noch nicht eingetragen gewesen.
Ansonsten werden die technischen Daten nicht angefasst und so übernommen,wie sie vorher zugelassen waren. Selbstständig ändert die Zulassungsstelle nichts. Also müsste der Vorhalter ebenfalls schon die hohe Kfz Steuer bezahlt haben. Welche SCHL.Nr zu 14.1 hat der Wagen denn laut TypGenehmigung?
Wenn Dir BMW jetzt eine Herstellerbescheinigung zukommen lässt,in der bestätigt wird,dass das Fahrzeug ab Produktion schon Euro 2 erfüllt und die Zulassungsstelle dies dann daraufhin ändert, hätte sie bei der Änderung in Deinen Papieren in der Steuermaske als Datum der FahrzeugVeränderung den Tag der Zulassung auf Dich eintragen sollen. Dann hätte das HZA auch zu diesem Tag den SteuerBescheid geändert.
Gruß Martin
Das Fahrzeug war vorher nicht in Deutschland zugelassen und wurde anhand der COC-Papiere zugelassen. Allerdings hat der Herr in der Zulassungsstelle die für Deutschland eingetragene Steuerklasse 32 nicht beachtet und daher nach dem Abgasverhalten zugelassen. Dort lag der Fehler.
Also muss ich doch zur Zulassungsstelle und die Änderung auf den Tag der Erstzulassung auf mich eintragen lassen?
Ob die das machen?
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Wenn Du das belegen kannst,sollte er das machen. Hattest Du ein deutsches COC wo auf der Rückseite Nr.47 die Einstufung der nat EmiKlasse für Deutschland die 32 steht?. Wenn da nichts steht und es ein ausländisches COC war und unter Nr. 47 nix stand,dann wird der MA der Zulassungsstelle unter 46.2 geschaut haben und wenn da stand 96/69/EG III (96/69/EG II-III entspricht SCHL.Nr. 0428, 0429, 0653 entspricht Euro 1) hat er meiner Einschätzung erstmal nichts falsch gemacht, um es genau zu sagen, müsste ich das coc mal sehen.
Wenn aus dem COC nicht eindeutig eine EmiKlasse hervorgeht(Was bei Pkw so gut wie ausgeschlossen ist) hätte der MA Dich auch zu einem amtlich anerkannten SV schicken können,die fehlenden Daten(hier die Emi Klasse) feststellen zu lassen. Dann hättest den Wagen später zulassen müssen und wärst auch angep. . gewesen. Interessant wäre das COC welches Du zum Zulassen vorgelegt hast.
Wenn im COC die 32 steht,sollte der MA den Fehler eingestehen und dies rückwirkend zur Zulassung ändern
Gruß M
Das schrieb ich doch bereits, dass auf Seite 4 Ziffer 47 des COC-Papiers unter Deutschland die Ziffer 32 eingetragen ist.
Also kann ich nur noch mal dort vorsprechen und die Bitten, die Änderung rückwirkend auf die Erstzulassung auf mich einzutragen. Einen Versuch wäre es wert.
Dass in Deinem COC unter Nr.47 die 32 steht,konnte ich so nicht herauslesen.
Wenn dem so ist, dann hat der MA halt einen Fehler gemacht, warum auch immer,ist auch nur ein Mensch und er sollte diesen auch erkennen und eingestehen. Daraufhin berichtigt er die erste Zulassung auf Dich und mit der erneuten Meldung ans HZA wird auch Dein Steuerbescheid rückwirkend geändert werden,da das Fahrzeug lt COC der EmiKlasse 0432 entspricht und demzufolge nur so versteuert werden darf.
Um welche Zulassungsstelle handelt es sich,wenn man fragen darf?
Gruß Martin
Ich bin in dieser Woche leider nicht dazu gekommen. Mach ich am Anfang der nächsten Woche.
Besten Dank für deine Unterstützung. 😉