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Frage an die Steuerexperten wegen Firmenwagen

Hallo an alle Steuerexperten,

ich habe mal eine kurze Frage, vorher aber erstmal die Gegebenheiten:

Ich arbeite für eine IT-Firma, die ihre Kunden quer durch Norddeutschland hat. Aus diesem Grund habe ich seit ca. 6 Jahen einen Firmenwagen (derzeit VW Touran), den ich über die 1%-Regel pauschal versteuere und somit auch uneingeschränkt privat nutze. Ein Fahretnbuch o.ä. wird nicht geführt. Auch wenn ich frei hatte oder in den Urlaub gefahren bin, habe ich immer mit der Firmen ARAL-Karte getankt, was auch nie ein Problem darstellte (machen übrigens alle Kollegen, die einen Firmenwagen haben). Außer dem zu versteuernden geldwerten Vorteil hatte ich also keine weiteren Kosten, weder Tanken, Werkstatt o.ä.

Nun habe ich zum Jahresende gekündigt, mein letzter Arbeitstag ist abzüglich Resturlaub der 8.12. Mein Vertrag läuft aber offiziell noch bis 31.12. Nun habe ich vom Sekretariat den Hinweise bekommen, dass ich Tankquittungen nur noch bis zum 8.12. einreichen darf, danach wäre ja alles privat und das darf ich dann somit bei der Firma auch nicht mehr einreichen. Das widerspricht aber eigentlich den bisherigen Gegebenheiten, wo ja auch nicht explizit zwischen Firmen- und Privatfahreten unterschieden wurde.

Abgesehen davon war und ist es bei uns ja auch gängige Praxis, ALLE Quittungen einzureichen. Im Prinzip werde ich ja dadurch benachteiligt, dass ich meinen Urlaub an das Ende der Dienstzeit gelegt habe..

Die Frage ist nun: Hätte ich nicht eigentlich einen Anspruch darauf, meine Tankquittungen bis Jahresende uneingeschränkt einreichen zu können ??

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15 Antworten

Auch dann gibts die Privatnutzung des Firmenwagens statt Geld, deshalb nennt sich das ja "Sachbezug" und deshalb wirds vom Arbeitnehmer versteuert, weil der Arbeitgeber es ja gerade nicht versteuert.

Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass

Zitat:

Normalerweise ist es völlig in Ordnung das ab 8.12 keine Tankrechnungen mehr eingereicht werden können.

Denn mit deinem privaten Kram hat weder der Arbeitgeber noch der Fiskus zunächst mal was zu tun.

Er bekommt das Geld auch nicht wieder , sondern muß dann die Reisekosten intern in der Firma verteilen. KEIN Finanzamt der Welt würde Tankrechnungen von einem ausgeschiedenen Mitarebeiter akzeptieren.

eben nicht richtig ist.

Der Arbeitgeber muß nichts verteilen, für den ist alles, was der Arbeitnehmer bekommt Arbeitslohn: Geld, Essen, Autonutzung, Angestelltenrabatt (mit Sonderregeln).

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