Frage an die Juristen unter Euch bzgl. Wandlung eines Kaufvertrages oder Alternativen

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,
die Frage hat nichts mit W203ern speziell zu tun, aber es scheinen ja ein paar Kenner der Materie hier zu sein, daher stelle ich die Frage mal hier.

Ende Oktober 2009 habe ich einen Jungen Stern bei einer Niederlassung gekauft (ca. 250km entfernt). Km-Stand ca. 70tkm.
Ungefähr Mitte April 2010 hatte ich Probleme mit dem Automatikgetriebe bei meiner lokalen Mercedes-Vertragswerkstatt (keine Niederlassung) reklamiert, da beim Zurückschalten in den 1. Gang ein starker Ruck zu spüren war und der Übergang von 2. in den 3. Gang mit Schlupf erfolgte (Drehzahlanstieg).
Daraufhin wurde die Getriebesoftware aktualisiert und eine Adaptionsfahrt durchgeführt. Ergebnis war zwar besser als vorher, aber noch nicht so wie es sein muss.

Dieser Vorgang wurde dann ca. Juni 2010 wiederholt , da das Verhalten wieder identisch zum April war. Auch nach diesem Versuch war es eine Zeit lang etwas besser, aber nicht 100%ig und auch nicht von Dauer.

Im September 2010 wurde dann die komplette Getriebesteuerung ausgetauscht. Dies brachte wenigstens einen Teilerfolg, da nun die Rucke nicht mehr auftraten, aber dennoch erfolgten die Gangwechsel 2-3 nur sehr unsauber. Auch dies habe ich gleich nach dem 1. Auftreten ca. 1 Woche später wieder moniert.

Jetzt ist meine Werkstatt mit ihrem Latein am Ende und bat mich, mal eine Niederlassung in der Nähe aufzusuchen, weil man da evtl. mehr Möglichkeiten und/oder Erfahrung habe. Dort habe nun für nächste Woche einen Termin.
Aktueller Kilometerstand ca. 84tkm.

Ich habe diese Probleme bisher nur mit der Vertragswerkstatt besprochen und versucht dort beheben zu lassen. Der Verkäufer weiß davon bislang nichts.
Bisher wurde alles von der Garantie bezahlt, von daher will ich nicht klagen, aber es geht mir mittlerweile mächtig auf den Zeiger.

Meine Frage ist nun, was würdet ihr tun?
- Den Termin wahrnehmen und den 4. Versuch nun von der Niederlassung starten lassen? Was mache ich, wenn dies wieder nichts auf Dauer bringt?
- Vor dem Termin mal den Verkäufer anschreiben/anrufen und nach den Möglichkeiten einer Wandlung des Vertrages zu fragen (geht das überhaupt so einfach??? Wenn ja, welche Entschädigung müsste man dann ca. bezahlen)

Welche Alternativen gibt es in solchen Fällen?

Danke Euch schonmal im Voraus.

Grüße, Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Dazu hängt es sehr vom Inhalt der Wandlung an, d.h in was willst du wandeln... und was verdient der Händler dran. 😉

Zunächst heißt Wandlung nicht das man den Wagen dort hinstellt und einen Anderen mit nimmt. Auch nicht gegen einen Aufpreis.

Wandlung heißt: "Rücktritt vom Kaufvertrag"
Es wird nach den geltenden Bestimmungen abgerechnet und das Fahrzeug wir zurück genommen / gegeben.
Maßgabe hierfür ist, man muß dem Händler drei mal die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen.
Da spielt es keine Rolle ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt.
Wichtig ist hie aber der Kaufvertrag. Da wird schon gerne mal diese Klausel ausgehebelt.
Aber das sollte ein Anwalt prüfen.
Zumindest hast Du nach der Rechtsprechung gute Karten wenn es sich um einen berechtigten Mangel handelt.

Gruß
Mc

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Moin Michael,

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Gruß
Mc

Bei all den Tätigkeiten fällt mir auf, das die ATF Flüssigkeit nicht ausgetauscht bzw. deren Füllstand überprüft wurde. Das von dir beschriebene Verhalten zeigte sich bei mir durch Überfüllung.

Inwieweit der Verkäufer deinem Gedanken auf Wandlung folgen will würde ich zuerst in einem Gespräch mit ihm erörtern und anschließend, sofern notwendig, mit einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt.

Dazu hängt es sehr vom Inhalt der Wandlung an, d.h in was willst du wandeln... und was verdient der Händler dran. 😉

Hallo,
ich hatte nicht erwähnt, dass das Getriebeöl kurz vor dem Kauf schon getauscht wurde. Zwar nicht exakt bei 60tkm, aber zusammen mit einer Inspektion bei ca. 68tkm.
Ein 2. Mal wurde es nach dem Tausch der Getriebesteuerung getauscht, da man dafür wohl das Getriebegehäuse öffnen muss. Die Steuerung "schwimmt" wohl im Öl.

Der Meister sagte mir auf meine Nachfrage, dass man diese Getriebe wohl garnicht über- oder unterbefüllen könne (wenn man sich an die Vorschrift hält) da das Öl durch ein Steigrohr eingefüllt würde und nach einer Gewissen Zeit und/oder Fahrstrecke erneut bis zum "Überlaufen" durch das Steigrohr befüllt würde.
Das muss ich jetzt erstmal so glauben.

Wandeln wäre für mich in fast jeder Spielart denkbar. Wenn der Verkäufer genug bezahlbare Auswahl hätte auch gerne in einen anderen vom Hof, alternativ auch gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. der Nutzung etc.

Ich weiß nur leider nicht, ob eine Wandlung rein rechtlich unter den gegebenen Voraussetzungen machbar ist.

Die 2 Links von Mcaudio hatte ich mal studiert (danke dafür!). Leider ist die Wandelliste seit 2003 nicht mehr erweitert worden und in vielen Fällen geht es um Neuwagen, die mehr oder weniger kurz nach dem Kauf gewandelt wurden.

Hmm, ich weiß nicht so recht, was ich machen soll.
Ich habe aber auf keinen Fall Lust, mich wieder mit der Niederlassung rumzuärgern, weil die nächste Woche wieder rumzaudern und nicht gleich z.B. das Getriebe tauschen. Damit könnte ich dann auch ohne Wandlung leben. Das muss natürlich auch erstmal von der Cargarantie abgesegnet werden...

Gruß, Michael

Zitat:

Der Meister sagte mir auf meine Nachfrage, dass man diese Getriebe wohl garnicht über- oder unterbefüllen könne (wenn man sich an die Vorschrift hält) da das Öl durch ein Steigrohr eingefüllt würde und nach einer Gewissen Zeit und/oder Fahrstrecke erneut bis zum "Überlaufen" durch das Steigrohr befüllt würde.

Das muss ich jetzt erstmal so glauben.

Hallo Michael,

da stellt sich die Frage warum es bei MB einen eigenen Messstab dafür gibt und man auf die ATF-Temperatur achten muss.

würde einfach mal den ATF Stand bei einer anderen MB-Werkstatt prüfen lassen ohne groß die Vorgeschichte dazu erzählen.

Gruß Baotian

Ähnliche Themen

Hallo,
also mein Getriebe (7G-Tronik!) hat keinen Peilstab, oder meinst Du, dass die Werkstatt so einen Stab hat, den sie irgendwo einsetzt?

Kann mir evtl. noch jemand sagen, ob in meinem Fall überhaupt eine Wandlung möglich wäre? Ich denke es könnte evtl. Probleme geben, weil ich bisher noch nicht mit dem Verkäufer über den Fehler gesprochen habe und/oder andere Umstände, die eine Wandlung unrealistisch erscheinen lassen.

Gruß, Michael

Zitat:

Original geschrieben von Baotianracing



Zitat:

Der Meister sagte mir auf meine Nachfrage, dass man diese Getriebe wohl garnicht über- oder unterbefüllen könne (wenn man sich an die Vorschrift hält) da das Öl durch ein Steigrohr eingefüllt würde und nach einer Gewissen Zeit und/oder Fahrstrecke erneut bis zum "Überlaufen" durch das Steigrohr befüllt würde.

Das muss ich jetzt erstmal so glauben.

Hallo Michael,

da stellt sich die Frage warum es bei MB einen eigenen Messstab dafür gibt und man auf die ATF-Temperatur achten muss.

würde einfach mal den ATF Stand bei einer anderen MB-Werkstatt prüfen lassen ohne groß die Vorgeschichte dazu erzählen.

Gruß Baotian

Bei 7g. gibt es diesen nicht, es wird dort wie beschrieben vorgegangen und vorausgesetzt das Fahrzeug steht waagerecht, ist eine Über bzw. Unterfüllig nicht möglich, wenn man sich an die Vorgaben hält. Willkühr vorausgesetzt, kann man natürlich auch hier Fehler machen...

An den Themenstarter, dein Weg ist der zum Händler und zuerst einmal abklopfen inwieweit sich deine Vorstellungen mit seinigen decken. Diesen Weg können wir dir trotz wohlwollender Laberei nicht abnehmen. Evtl. ist dein weiterer Weg nach diesem Gespräch bereits klar. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Dazu hängt es sehr vom Inhalt der Wandlung an, d.h in was willst du wandeln... und was verdient der Händler dran. 😉

Zunächst heißt Wandlung nicht das man den Wagen dort hinstellt und einen Anderen mit nimmt. Auch nicht gegen einen Aufpreis.

Wandlung heißt: "Rücktritt vom Kaufvertrag"
Es wird nach den geltenden Bestimmungen abgerechnet und das Fahrzeug wir zurück genommen / gegeben.
Maßgabe hierfür ist, man muß dem Händler drei mal die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen.
Da spielt es keine Rolle ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt.
Wichtig ist hie aber der Kaufvertrag. Da wird schon gerne mal diese Klausel ausgehebelt.
Aber das sollte ein Anwalt prüfen.
Zumindest hast Du nach der Rechtsprechung gute Karten wenn es sich um einen berechtigten Mangel handelt.

Gruß
Mc

Hallo Michael,
hier noch ein Nachtrag.

Der Verkäufer hat ein Jahr lang dafür einzustehen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.

Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.

In diesem Fall müsste der Unternehmer das Gegenteil unter Beweis stellen.

Würde ja in deinem Fall, ende Oktober 2009 und ungefähr Mitte April 2010 passen. Hinzu kommt, dass der Mangel ja bereits eingesehen wurde, da ja schon diverse Versuche unternommen wurden diesen Mangel zu beseitigen.
Wenn Du dir nicht sicher bist wie das in Zukunft weitergeht mit dem Auto, dann versuche ihn zurückzugeben.

Gruß
mc

Hallo Freunde,

habe auch einen "jungen Stern". Der Macht auch Probleme. Die B- Säule bzw. die Fahrertür knackt und knarckst. Die Jungs von MB haben schon 5 mal gebastelt und gewerkelt. (haben sich wirklich Mühe gegeben) Leidern haben Sie es nicht hinbekommen - Ende vom Lied - sie haben das Handtuch geworfen und gesagt " mehr geht nicht das übersteigt die Kulanz". man bot mir einen Tausch an. Gebrauchter gegen Gebrauchter. Und da ist das Problem, einen S 203 Diesel mit Automatik, Schiebedach und Alus gibt es nicht wie Sand am Meer, also warten bis ein passender da ist. Kann natürlich lange dauern. Man würde mein Fahrzeug in Zahlung nehmen und gegen einen anderen Verrechnen. Nun will ja das Autohaus ein Geschäft machen und ich zahle die Zeche. Es liegt ja nicht an mir sondern an der Qualität des Herstellers. Schweißpunkte wohl nicht korrekt hergestellt.
Gibt es einen guten Rechtsanwalt der dieses Thema kennt bzw. der sich damit auskennt. Wer einen kennt bitte PN. Am besten aus dem Raum Leipzig / Halle.
Ziel ist natürlich so wenig wie möglich draufzahlen.

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