Forumsmitglieder bekommen Preisnachlass für TV- Freischaltung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo Zusammen,Als Forumsmitglied bekommt man jetzt für die TV- Freischaltung für das RNS einen Preisnachlass bei KUFATEC🙂
Die TV- Freischaltung kostet normal 169 Euro. Wenn Ihr unter Tel. 01805600620 anruft, und sagt das Ihr aus dem VW- Forum kommt, bekommt Ihr die TV- Freischaltung für 135 Euro🙂
Viel Spaß beim DVD- schauen während der Fahrt!

P.S. Handelt auch noch ein paar Preisnachlässe aus, für andere schöne Dinge für den Tiguan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kaiwe


Konkret verboten ist es nicht, vermutlich, weil der Gesetzgeber hier noch davon ausgeht, daß der Fahrzeugführer intelligent genug ist, die Geräte bei der Fahrt nicht zu nutzen. Wird trotzdem ein Fahrzeugführer auffällig, so würde ich bei einer Gefährdung, Schädigung oder Behinderung wohl § 1(2) StVO anwenden.

Ferner wird die Kasko-Versicherung den Eigenschaden im Falle eines Unfalles wohl kaum tragen.

Schaut ein Verkehrsteilnehmer während der Fahrt Musikvideos auf dem Monitor seines Autoradios, ist damit lediglich der Tatbestand 123100 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war" erfüllt (§23 Abs 1) ?!?

Gruß kaiwe

Dies ist ein Irrtum!

Fest eingebaute Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis(Bauartgenehmigung).

StVZO §22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (1).

Veränderungen solcher Einrichtungen ziehen sehr schnell ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug nach sich, besonders dann wenn die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.

Gruß

suedwest

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Zitat:

Original geschrieben von Tigi 202


...lasst sie doch mit TV fahren!

Die "natürliche Auslese" wird dieses Problem selber lösen.

Die Strassen werden freier.

...lasst sie doch mit TV fahren!

Aber nur wenn dann wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer daurch zu schaden kommt...

Natürlich kann man dem auch was positives abgewinnen 😁

Schwarzer Humor ein:

Solche, dazu zähle ich auch Raser und am Steuer telefonierenden supercoole bzw. uneinsichtige Verkehrsteilnehmer sichern ggf. durch ihr Verhalten auch Arbeitsplätze wie z.B. Rettungsdiensten, Feuerwehren, Polizei, Krankenhäusern, Anwälten, Gerichten, Ärzten, Abschleppdiensten, Bestattern, Versicherungen.

Schwarzer Humor aus.

Zitat:

Original geschrieben von kaiwe


Konkret verboten ist es nicht, vermutlich, weil der Gesetzgeber hier noch davon ausgeht, daß der Fahrzeugführer intelligent genug ist, die Geräte bei der Fahrt nicht zu nutzen. Wird trotzdem ein Fahrzeugführer auffällig, so würde ich bei einer Gefährdung, Schädigung oder Behinderung wohl § 1(2) StVO anwenden.

Ferner wird die Kasko-Versicherung den Eigenschaden im Falle eines Unfalles wohl kaum tragen.

Schaut ein Verkehrsteilnehmer während der Fahrt Musikvideos auf dem Monitor seines Autoradios, ist damit lediglich der Tatbestand 123100 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war" erfüllt (§23 Abs 1) ?!?

Gruß kaiwe

Dies ist ein Irrtum!

Fest eingebaute Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis(Bauartgenehmigung).

StVZO §22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (1).

Veränderungen solcher Einrichtungen ziehen sehr schnell ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug nach sich, besonders dann wenn die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.

Gruß

suedwest

Zitat:

Original geschrieben von suedwest



Zitat:

Original geschrieben von kaiwe


Konkret verboten ist es nicht, vermutlich, weil der Gesetzgeber hier noch davon ausgeht, daß der Fahrzeugführer intelligent genug ist, die Geräte bei der Fahrt nicht zu nutzen. Wird trotzdem ein Fahrzeugführer auffällig, so würde ich bei einer Gefährdung, Schädigung oder Behinderung wohl § 1(2) StVO anwenden.

Ferner wird die Kasko-Versicherung den Eigenschaden im Falle eines Unfalles wohl kaum tragen.

Schaut ein Verkehrsteilnehmer während der Fahrt Musikvideos auf dem Monitor seines Autoradios, ist damit lediglich der Tatbestand 123100 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war" erfüllt (§23 Abs 1) ?!?

Gruß kaiwe

Dies ist ein Irrtum!
Fest eingebaute Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis(Bauartgenehmigung).
StVZO §22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (1).
Veränderungen solcher Einrichtungen ziehen sehr schnell ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug nach sich, besonders dann wenn die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.
Gruß
suedwest

Hallo Gemeinde,

und deshalb bin ich auch der Meinung dass solche Veränderungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und ich verstehe auch nicht weshalb hier Werbung gemacht werden kann für derartige Sachen.

LG

Heinz

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Heftig.....
Echt heftig.....

Und wenn ein Familienmitglied zu Schaden kommt, weil der Unfallverursacher lieber American Dad geschaut hat, als auf die Straße zu schauen?
Jaja, das ist dann wieder was anderes.

Aber vergleichen wir das lieber mit einem Gespräch mit dem Beifahrer oder einer Zigarette...

Gesetz hin, Gesetz her... so ein Verhalten ist einfach heftig!

Für diejenigen die sich so etwas einbauen, geht es bestimmt nicht darum, dass man selbst während der Fahrt schaut. Eher das die Mitfahrer schauen können! Im Stau, da kann man ja auch mal selbst schauen.

Zitat:

Original geschrieben von dtk1979


Hallo Zusammen,Als Forumsmitglied bekommt man jetzt für die TV- Freischaltung für das RNS einen Preisnachlass bei KUFATEC🙂
Die TV- Freischaltung kostet normal 169 Euro. Wenn Ihr unter Tel. 01805600620 anruft, und sagt das Ihr aus dem VW- Forum kommt, bekommt Ihr die TV- Freischaltung für 135 Euro🙂
Viel Spaß beim DVD- schauen während der Fahrt!

P.S. Handelt auch noch ein paar Preisnachlässe aus, für andere schöne Dinge für den Tiguan

Wie kommst Du eigentlich zu dieser Info?

Ich hab gestern dort angerufen, von denen weiss keiner was davon... :-(

Und ich hab mit Herrn Richter selbt gesprochen (einer der Geschäftsführer von Kufatec). Der wollte mir nur 10% Rabatt geben...

Ich hab mit dem gesprochen.

'heinzelmann@kufatec.de'

Zitat:

Original geschrieben von youbee



Zitat:

Original geschrieben von dtk1979


Hallo Zusammen,Als Forumsmitglied bekommt man jetzt für die TV- Freischaltung für das RNS einen Preisnachlass bei KUFATEC🙂
Die TV- Freischaltung kostet normal 169 Euro. Wenn Ihr unter Tel. 01805600620 anruft, und sagt das Ihr aus dem VW- Forum kommt, bekommt Ihr die TV- Freischaltung für 135 Euro🙂
Viel Spaß beim DVD- schauen während der Fahrt!

P.S. Handelt auch noch ein paar Preisnachlässe aus, für andere schöne Dinge für den Tiguan

Wie kommst Du eigentlich zu dieser Info?

Ich hab gestern dort angerufen, von denen weiss keiner was davon... :-(

Und ich hab mit Herrn Richter selbt gesprochen (einer der Geschäftsführer von Kufatec). Der wollte mir nur 10% Rabatt geben...

Zitat:

Original geschrieben von dtk1979


Ich hab mit dem gesprochen.
'heinzelmann@kufatec.de'

Mmh... das wäre ja dann auch einer der Geschäftsführer.

Seltsam, dass sich die nicht absprechen. Muss ich morgen gleich nochmal probieren.

Danke für die Info!

Und für alle Nörgler im Forum: hier mal ein Grund, warum man sowas aus Sicherheitsgründen auch während der Fahrt brauchen kann:
Ich möchte mir am Wohnwagen eine Rückfahr (-schau-) Kamera anbringen, um beim Überholen auf der Autobahn den Verkehr hinter mir zu sehen. Ich hatte nämlich in Italien schon mal nen Unfall, weil sich hinter mir ein Autofahrer angeschlichen hat.
Der war so knapp hinter meinem Wohnwagen, dass ich den einfach nicht gesehen habe!
Zur gleichen Zeit, als ich einen LKW überholen wollte, wollte er dann auch an mir vorbeiziehen und wurde zwangsläufig von mir abgedrängt. Zum Glück war nur Blechschaden.
MIt Kamera habe ich den Raum hinter dem WW im Überblick.

Ich denke, das trägt doch mal wirklich zur Sicherheit bei, oder? ;-)

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