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Ford Ranger Wildtrak 3.2 TDCi

Ford
Themenstarteram 1. April 2012 um 16:30

Neue Ford Ranger Wildtrak 3.2 TDCi im Test

Beste Antwort im Thema

Es geht in der Ranger Klasse zwar einerseits 'nur' um 300€ haben oder nicht haben, macht 600€ Differenz, es geht auch um die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit. Und da lässt unser Staat mehr und mehr zu wünschen übrig, bzw zwingt zum Klageweg, der aber für Normalverdiener unkalkulierbare finanzielle Risiken enthält.

Grundsätzlich und im Vergleich zu anderen Fahrzeugen dieser Größe sind Pickups erst mal absolute Sonderangebote. Wo sonst gibt es die 5+x Meter Fahrzeugklasse für so wenig Geld? (ab 20000€)

Die Ungerechtigkeit beginnt damit, dass bei der PU-Einfuhr 22% LKW Steuern fällig werden. Wenn die Finanzbehörde nachträglich und ohne jeden technischen Sachverstand einen PU als PKW einstuft, gibt es die 12% Steueraufschlag natürlich nicht zurück :(

Eine weitere Ungerechtigkeit sehe ich bei der Einstufung. Beim Import und der Zulassung von LKW werden bestimmte Schadstoffgrenzen eingehalten.  Wenn nach willkürlicher Finanzamtsentscheidung der LKW plötzlich als PKW besteuert wird, gibt es einen Aufschlag, weil er im Vergleich zu direkt als PKW zugelassenen Fahrzeugen schlechtere (LKW) Shadstoffwerte ausstößt. Oft wäre er als PKW gar nicht zulassungsfähig gewesen.

Ich erwarte von den Zulassungs- und Finanzbehörden meines Staates, dass sie verdammt noch mal einheitliche Kriterien aufstellen und dann nicht nach zufälligen Empfindungen und Gefühlen eines beliebigen Beamten mal so oder mal anders entscheiden. Alles andere ist Willkür und dafür sollte es im Rechtsstaat keinen Platz geben.

Übrigens geht es bei der LKW Besteuerung auch um Fahrzeuge wie den Toyota HZJ mit 4,2l oder großvolumige Wohnmobile oder US Pickups mit V8 Motoren, die bis vor ein paar Jahren problemlos als LKW mit Gewichtsbesteuerung liefen, dann aber absolut willkürlich auf Hubraum- und Schadtstoffbesteuerung umgestellt wurden. Da geht es dann nicht um 300€ sondern um mehrere tausend Euro im Jahr.

 

Ganz konkret:

Die für meinen PU zuständige, kleinwagenfahrende Großstadt-Finanzbeamtin schaut nur auf die grundsätzliche Form, findet Pickups viel zu groß, doof und gefährlich, hat noch nie in einem PU gesessen, kann sich nicht vorstellen, dass man damit mehr als einen Koffer transportieren will  und besteuert diese daher als PKW. Die Richterin am nächsten Großstadt- Finanzgericht sieht das genau so, die kommt ja auch mit der S-Bahn zu ihrem Arbeitsplatz und kann sich auch nicht vorstellen, als Privatmensch mit ihrem Auto Lasten zu transportieren.

Die Finanzbeamtin im nächsten Landkreis kennt die Bauern der Umgebung persönlich, kauft dort ihre Eier und ihr Gemüse und besteuert die 1,5 Cabs in ihrem Bezirk als LKW

Da ist dann diskriminierungsfreie Besteuerung.

 

Die Aussage:

"Am Ende beträgt der Unterschied zur LKW Besteuerung irgendwas um die 300 EU's im Jahr. So what, wenn ich die nicht hab, brauche ich über ein Fahrzeug wie den Ranger eh' nicht nachdenken..."

halte ich dahr für undifferenziert und kurzsichtig daher geplappert!

 

Bernhard

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ich finde den Ranger sehr interessant, die frage ist nur kann er an die Zuverlässigkeit seines Vorgängers anschließen,

http://www.welt.de/.../...d-Ranger-bequemer-als-man-denken-sollte.html

 

er wird als LKW zugelassen, dann wird er auch als LKW Besteuert, oder

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

....

er wird als LKW zugelassen, dann wird er auch als LKW Besteuert, oder

Nein, jedenfalls nicht in Deutschland

Der Doppelkabiner wird auf jeden Fall als PKW besteuert, bei den Extracabs gibt es immer mehr Finanzämter, die den auch als PKW einstufen. Nur beim Single Cab kann man einigermaßen sicher davon ausgehen, dass er als LKW durchgeht. Ich streite mich seit einem Jahr mit dem Finanzamt deswegen herum und meine Klage wegen des 1,5 Cab läuft noch. Die Argumentation des Finanzamtes ist dabei absolut abenteuerlich und an den Haaren herbei gezogen, aber ich fürchte, die werden das durchziehen. Beim Staat kannst du dich nur noch auf eines verlassen: er nutzt jede Gelegenheit, den normalen Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ich werde die hinteren Sitze rauswerfen und auf 2-Sitzer umbauen, wenn die mir den 1,5 Cab wirklih als PKW einstufen.

 

Frohe Ostern, Bernhard

 

danke für deine Antwort, wenn er als PKW eingestuft und so Besteuert wird dann ist er für mich uninteressant, weil ich schon den 3,2 l haben möchte, aber das wird dann einfach zu teuer, der arme Staat braucht Geld und bekommt so wenig :D:D:D:(:(

ebenfalls Frohe Ostern

Selbst wenn die Sitze hinten ausgebaut sind und sich dort eine "Werkzeugablage" befindet liegt es noch im Ermessen des Finanzamtes und muss über Einzelantrag beantragt werden.

Die Gurte dürfen nicht mehr eingebaut sein, die Schrauben der Gurtbefestigung sollen mit der Karosserie verschweißt sein, es muss eine Trennwand zur Ladungssicherung verbaut sein. Ob Fenster bleiben dürfen oder verblecht werden müssen, ist strittig. Werkzeugablage alleine reicht daher vermutlich nicht.

Taktisch ist wohl das Beste, bereits vor der ersten Anmeldung auf 2-Sitzer umzubauen, egal ob 1,5 oder Doppelkabiner. Optimal wäre, wenn die Hersteller die Pickups gleich als 2 Sitzer anbieten würden, von mir aus auch gerne ohne Preisabschlag. Dann wäre man mit einem T5 oder Sprinter Einzelkabiner gleichgestellt und die werden, wie jeder weiß, nur als LKW genutzt.:cool:

 

Gruß, Bernhard

den neuen Ranger gibt es mit Einzelkabine also als reinen Zweisitzer, wird er dann auch sicher als LKW besteuert, für immer ?

oder hat man nach ein paar Jahren das Problem das es sich das Finanzamt anders überlegt und ihn wider auf PKW zurückstuft

Für die nächste Zeit wird ein 2 Sitzer SC wohl als LKW besteuert. Da aber die Einstufung durch das Finanzamt absolut willkürlich erfolgt, hat man keine Sicherheit für die nächsten paar Jahre, nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit oder Hoffnung.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass unsere staatlichen Steuereintreiber irgendwann die Regel einführen werden, dass bei Privatbesitz unabhängig vom Fahrzeug grundsätzlich als PKW besteuert wird, denn Privatleute brauchen keinen LKW, so was kann ja nur für gewerbliche Nutzung sein.

Beim Single Cab stört mich persönlich, dass ich hinter den Vordersitzen praktisch keinen Stauraum mehr habe. Aber irgendwo muss ja auch die Ladung hin, die ich nicht auf der Pritsche haben möchte. Daher wäre für mich ein 2-Sitzer schon ok, wenn er den 1,5 Cab Stauraum hat.

Die Single Cabs sind in D meist in den Ausstattungsvarianten stark eingeschränkt.

 

Gruß, Bernhard

 

am 9. Juni 2012 um 18:45

Und wenn er als LKW zugelassen und PKW versteuert ist was sucht sich die Versicherung dann aus?

Zitat:

Original geschrieben von solberg

Und wenn er als LKW zugelassen und PKW versteuert ist was sucht sich die Versicherung dann aus?

das wird es wahrscheinlich nicht geben, wenn er als LKW zugelassen ist wird er auch als LKW Versteuert und auch dementsprechend Versichert

es ist auch wichtig das dieses Fahrzeug als LKW zugelassen wird, den die PKW Versteuerung wäre absolut überteuert, genauso die Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von solberg

Und wenn er als LKW zugelassen und PKW versteuert ist was sucht sich die Versicherung dann aus?

Das kommt auf die Versicherung an. Einige sind absolut stur und versichern als LKW, das ist relativ teuer (HUK Coburg zum Beispiel), andere sind entgegenkommender bei nicht gewerblicher Nutzung. Da muss man suchen.

Ich habe für meinen Ranger eine Wohnmobil-Versicherung, da ich eine Wohnkabine spazieren fahre. Die ist auch günstiger.

Die Ford Versicherung soll auch gute Angebote für private Nutzer machen! Einfach mal nachfragen.

 

Gruß, Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

Zitat:

Original geschrieben von solberg

Und wenn er als LKW zugelassen und PKW versteuert ist was sucht sich die Versicherung dann aus?

das wird es wahrscheinlich nicht geben, wenn er als LKW zugelassen ist wird er auch als LKW Versteuert und auch dementsprechend Versichert

es ist auch wichtig das dieses Fahrzeug als LKW zugelassen wird, den die PKW Versteuerung wäre absolut überteuert, genauso die Versicherung

Ungefähr 99% aller Pickup Doppelkabiner sind heute als LKW zugelassen, und als PKW besteuert. Was im KFZ Brief steht, interessiert das Finanzamt schlichtweg nicht.

Bei meinen beiden Ranger ist das Finanzamt immer so nach einem Jahr drauf gekommen, daß es doch kein richtiger LKW ist, und hat ihn danach als PKW eingestuft, immerhin waren sie gnädig und haben's nicht rückwirkend berechnet.

Am Ende beträgt der Unterschied zur LKW Besteuerung irgendwas um die 300 EU's im Jahr. So what, wenn ich die nicht hab, brauche ich über ein Fahrzeug wie den Ranger eh' nicht nachdenken...

Es geht in der Ranger Klasse zwar einerseits 'nur' um 300€ haben oder nicht haben, macht 600€ Differenz, es geht auch um die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit. Und da lässt unser Staat mehr und mehr zu wünschen übrig, bzw zwingt zum Klageweg, der aber für Normalverdiener unkalkulierbare finanzielle Risiken enthält.

Grundsätzlich und im Vergleich zu anderen Fahrzeugen dieser Größe sind Pickups erst mal absolute Sonderangebote. Wo sonst gibt es die 5+x Meter Fahrzeugklasse für so wenig Geld? (ab 20000€)

Die Ungerechtigkeit beginnt damit, dass bei der PU-Einfuhr 22% LKW Steuern fällig werden. Wenn die Finanzbehörde nachträglich und ohne jeden technischen Sachverstand einen PU als PKW einstuft, gibt es die 12% Steueraufschlag natürlich nicht zurück :(

Eine weitere Ungerechtigkeit sehe ich bei der Einstufung. Beim Import und der Zulassung von LKW werden bestimmte Schadstoffgrenzen eingehalten.  Wenn nach willkürlicher Finanzamtsentscheidung der LKW plötzlich als PKW besteuert wird, gibt es einen Aufschlag, weil er im Vergleich zu direkt als PKW zugelassenen Fahrzeugen schlechtere (LKW) Shadstoffwerte ausstößt. Oft wäre er als PKW gar nicht zulassungsfähig gewesen.

Ich erwarte von den Zulassungs- und Finanzbehörden meines Staates, dass sie verdammt noch mal einheitliche Kriterien aufstellen und dann nicht nach zufälligen Empfindungen und Gefühlen eines beliebigen Beamten mal so oder mal anders entscheiden. Alles andere ist Willkür und dafür sollte es im Rechtsstaat keinen Platz geben.

Übrigens geht es bei der LKW Besteuerung auch um Fahrzeuge wie den Toyota HZJ mit 4,2l oder großvolumige Wohnmobile oder US Pickups mit V8 Motoren, die bis vor ein paar Jahren problemlos als LKW mit Gewichtsbesteuerung liefen, dann aber absolut willkürlich auf Hubraum- und Schadtstoffbesteuerung umgestellt wurden. Da geht es dann nicht um 300€ sondern um mehrere tausend Euro im Jahr.

 

Ganz konkret:

Die für meinen PU zuständige, kleinwagenfahrende Großstadt-Finanzbeamtin schaut nur auf die grundsätzliche Form, findet Pickups viel zu groß, doof und gefährlich, hat noch nie in einem PU gesessen, kann sich nicht vorstellen, dass man damit mehr als einen Koffer transportieren will  und besteuert diese daher als PKW. Die Richterin am nächsten Großstadt- Finanzgericht sieht das genau so, die kommt ja auch mit der S-Bahn zu ihrem Arbeitsplatz und kann sich auch nicht vorstellen, als Privatmensch mit ihrem Auto Lasten zu transportieren.

Die Finanzbeamtin im nächsten Landkreis kennt die Bauern der Umgebung persönlich, kauft dort ihre Eier und ihr Gemüse und besteuert die 1,5 Cabs in ihrem Bezirk als LKW

Da ist dann diskriminierungsfreie Besteuerung.

 

Die Aussage:

"Am Ende beträgt der Unterschied zur LKW Besteuerung irgendwas um die 300 EU's im Jahr. So what, wenn ich die nicht hab, brauche ich über ein Fahrzeug wie den Ranger eh' nicht nachdenken..."

halte ich dahr für undifferenziert und kurzsichtig daher geplappert!

 

Bernhard

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