Ford Ka Neuwagen Totalschaden Versicherung war kostenfrei ?
Hi
Habe mal eine Frage vieleicht kennt sich jemand aus mein Anwalt scheint mit seinem Latein am Ende zu sein.Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.Wir hatten für dieses Fahrzeug eine kostenlose Versicherung über 4 Jahre dabei.Haben dann ein neuen Ford gekauft aber Ohne diese Versicherung da Ford diese nicht mehr anbietet. Da unsere Tochter Fahranfängerin ist (18 Jahre)entsteht uns ein gewaltiger Schaden,auch die Finanzierung die Ich jetzt abgeschlossen habe ist 1 Prozent höher.Kann Ich diesen Schaden geltend machen?Ich habe von meinem Anwalt gehört das der Zustand wie er vorher war wieder hergestellt werden muß mit den Zinsen u.Bearbeitungsgebühren hat er aber keine Erfahrung diese Forderung hat er noch bei keinem Mandanten vertreten was immerhin 3-400 Euro ausmacht.
M,F,G Heiner
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Was tut das denn zur Sache? In dem Fall würde er von sich aus erstmal nichts zahlen. Genauso wie im jetzigen Fall die Versicherung nichts zahlt.
Die Versicherung hat doch bezahlt und den Schaden ersetzt, der TE wird doch nicht gezwungen ein neues Auto zu finanzieren, sondern aus der Schadensersatzsumme sich ein gleichwertiges Auto wieder zu beschaffen.
Ich habe hier mal einen interessanten Link gefunden, hier wird beschrieben das eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des Schadens und die damit verbundenen Zinsen natürlich die Versicherung erstatten muss.
http://www.vesin.de/.../19-finanzierungskosten
31 Antworten
und wens keinen ka mehr gibt und ich dann einen neuen focus kaufen "MUSS" dann zahlt also die versicherung auch diesen läppischen aufprfeis? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Tatsache, daß er nun einen Neuwagen an Stelle eines Jahreswagens hat, ist deiner Meinung nach hierbei unerheblich?Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Versicherungsnehmer ist nach Ersatzbeschaffung schlechter gestellt als vorher, da nun Beiträge fällig sind, die zuvor gar nicht ein Erscheinung getreten sind.
Woher weißt du, ob der TE nicht vielleicht etwas draufgezahlt hat?
Oder ob der "neue" schlechter ausgestattet/ motorisiert ist?
Ich halte die Frage des TE durchaus für legitim.
Viel wichtiger finde ich doch die Frage nach den 3 Jahren-Kostenlos-Versicherung, die nun durch die Lappen gehen.
Die Tochter ist 18 und Fahranfänger. Das heißt dieser nette Zusatz von Ford war schon 2000-3000€ "Wert", je nachdem was die Leistungen der Versicherung war. Wars vielleicht sogar eine Vollkasko? Dann ist der Betrag nochmal deutlich höher.
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Viel wichtiger finde ich doch die Frage nach den 3 Jahren-Kostenlos-Versicherung, die nun durch die Lappen gehen.
Eben darum geht es ja. Nur scheinen das alle anderen Diskussionsteilnehmer hier geschickt zu überlesen und machen sich lieber über die 1% lustig.
Hier zeigt sich mal wieder, welche Probleme einige hier mit dem lesen haben.
MfG Zille
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
hab ich das jetzt so richtig verstanden?
Nein, nur teilweise - weil du nicht richtig gelesen hast. Die 1% sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Es geht um 3 Jahre Kostenlose KfZ Versicherung, die dem TE nun durch die Lappen gehen. Und da geht es um etwas mehr als um 400,- Euro.
MfG Zille
Was kann die Versicherung dafür, wenn Ford diese Versicherung nicht mehr anbietet? Ich würde Ford verklagen, weil die ein schlechteres Angebot gemacht haben.
Es gab schon mal ähnliche Fälle, leider weiss ich nicht mehr genau wo, aber die hat Versicherung wird nur als Dreingabe angesehen, es geht Primär ums Auto. Als o zu 99% keine Chance auf diese Forderung, man kann nur soviel erhalten wie man gezahlt hat.
Jetzt erinnere ich mich an den Fall, es ging um die Abwrackprämie, die jemand erstattet haben wollte. Ist ähnlich gelagert, man hat aber keine Ansprüche auf besondere Einkaufskonditonen, die man zufälligerweise bei Kauf hatte.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
...man hat aber keine Ansprüche auf besondere Einkaufskonditonen, die man zufälligerweise bei Kauf hatte.
Genau hier liegt der Knackpunkt, den etliche Zeitgenossen scheinbar nicht verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Jetzt erinnere ich mich an den Fall, es ging um die Abwrackprämie, die jemand erstattet haben wollte. Ist ähnlich gelagert,...
Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und in keinster Weise ähnlich. Die Abwrackprämie gab es für das alte Fahrzeug, nicht als Preisnachlass für das Neue. Wenn der Neuwagen verschrottet wurde, behält der Kunde die Prämie ja trotzdem.
Die kostenlose Versicherung ist sozusagen Teil der Ausstattung, die mit dem Auto zusammen verschrottet wurde. Mit der Begründung "was kann die Versicherun dafür, dass..." kann ich auch sagen, ich ersetzte nicht mehr den Wert des Fahrzeuges mit Vollausstattung, sondern nur noch den Wert eines Fahrzeuges mit Serienausstattung.
Was wäre denn, wenn es keine kostenlose Versicherung gegeben hätte, sondern eine Klimaanlage als Bonus? Würde die Versicherung diese auch nicht zahlen?
Mfg Zille
Ist hier so ähnlich wie bei der Neuwagengarantieverlängerung.
Diese kostet ja oft inzwischen von 10 bis 1000 Euro.
Beispiel. Neuwagen und zusätzlich Garantieverlängerung für die 2-4 Jahre 950 €.
Egal ob Eigenschaden oder Haftplicht des Unfallgegners. Dieses Geld ist futsch bei Totalschaden. selbst wenn das Auto noch in die Schadensregelung Neuwagen fällt.
hey zille:
ich gebe ein auto in zahlung und kassiert 5000€ für und kaufe mir ein auto für 20.000€. somit zahl ich 15.000€ für. jetzt is der karren schrott nach nem jahr und ich bekomm eben nurnoch 10.000€ für. ich MUSS (sieht man hier die ironie?) mir wieder ein auto für 20.000€ kaufen. nur kostet mich der wagen jetzt 20.000€...muss nun die versicherung die 5 riesen für die inzahlungnahme auch zahlen oder net?
und wens eben bei einem auto für 20.000€ ne klima für umme gibt (sondermodell) und ich nach nem jahr dieses sondermodell nichtmehr bekomme sondern nur für 20.000€ eins von der stange muss dann die versicherung den aufpreis für die klima zahlen?
also ich für mich kann beide fragen mit NEIN beantworten. desweiteren wen ICH nun einen besonders "guten" verkäufer finde der mir für meine 20.000€ ne vollausstattung gibt weil er mich gut leiden kann...und beim nächsten auto gibt mir der chef das selbe auto OHNE alles für 20.000€...dann behauptest du das die versicherung diese kostenlosen dreingaben beim ersten mal auch beim 2. auto bezahlen MUSS?
wen ich ein auto mit dem wert von 20.000€ für 10.000€ kaufe und der karren ist schrott dann is das doch klasse weil ich 10.000€ gewinn mache! wen der selbe 20.000€ karren eben durch unwissenheit (den wie war das mit dem jeden tag steht n dummer auf?) für 30.000€ den besitzer wechsel dann bekommst du trotzdem nur die 20.000€...egal für wieviel du das ding gekauft hast.
Ich würde mal mit der Versicherung sprechen. Und evtl. einen Kuhhabdel anbieten, das sie die KFZ-Versicherung für die nächsten 3 Jahre kostenlos aufnehmen, und anschliessend verbleibt die Versicherung des Wagens in diesem Unternehmen.
Eben. Immerhin ist mit dem zerstörten Fahrzeug des TE auch noch (vor dem Unfall) gefahren worden. Somit wurde ein Teil des (geforderten) Ausgleichs auch schon durch Nutzung "verbraucht". Das muß man hier auch noch berücksichtigen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Die kostenlose Versicherung ist sozusagen Teil der Ausstattung, die mit dem Auto zusammen verschrottet wurde. Mit der Begründung "was kann die Versicherun dafür, dass..." kann ich auch sagen, ich ersetzte nicht mehr den Wert des Fahrzeuges mit Vollausstattung, sondern nur noch den Wert eines Fahrzeuges mit Serienausstattung.Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Jetzt erinnere ich mich an den Fall, es ging um die Abwrackprämie, die jemand erstattet haben wollte. Ist ähnlich gelagert,...Was wäre denn, wenn es keine kostenlose Versicherung gegeben hätte, sondern eine Klimaanlage als Bonus? Würde die Versicherung diese auch nicht zahlen?
Mfg Zille
Sehr unwahrscheinlich, dass die Versicherung zur Ausstattung gehören soll, ansonsten wäre sie immer im Konfigurator wählbar.
Gerade in diesem Fall dürfte es sehr leicht auseinanderzuhalten sein, da die Versicherung über einen eigenen Vertrag (mit eigenen Vertragsbedingungen) und der Autokauf über einen eigenen Kaufvertrag geregelt sein dürfte.
Zu deinem Bsp., wenn man die Klimaanlage sozusagen auch als Zugabe bekommen hätte, dann würde die Versicherung diese ebenfalls nicht ersetzen.
Aber egal, du wirst die Sache mit deinem Anwalt bei Gericht bestimmt durchsetzen. (Auch wenn es nicht um dich und dein auto geht 😉)
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
muss nun die versicherung die 5 riesen für die inzahlungnahme auch zahlen oder net?
Nein, da die 5000 nichts mit dem neuen Auto zu tun haben, sondern für den alten Wagen gezahlt wurden. Die 5000 sind sozusagen Vermögen des Käufers. Ob er davon ein neues Auto kauft oder ins Kasino rennt, bleibt seine Sache. Da ist die Versicherung dann raus.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
...muss dann die versicherung den aufpreis für die klima zahlen?
Ja, da das Unfallopfer am Ende nicht schlechter gestellt sein soll, wie zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall. Wenn der alte Wagen Klima hatte, sollte der neue diese Ausstattung dann auch haben.
@Drahke: Wer sagt denn, dass die Versicherung nicht schon Kürzungen vorgenommen hat um die 1 jährige Nutzung entsprechen zu würdigen und der TE den Rest selber draufgelegt hat? Immer schön bei den Fakten bleiben und nicht spekulieren ;-)
@golfiwolfi: Weder ziehe ich vor Gericht, noch habe ich dem TE jemals zu einem Anwald(t) geraten. Hier geht es rein um meine persönliche Meinung.
MfG Zille
Also Ich möchte mich nochmal dazu äussern.Das mit den 1% ist natürlich unerheblich und Ich werde wohl hier nichts nachfordern,aber die fast 3 Jahre Versicherung einschließlich Vollkasko mit Gap Versicherung,dazu kommt das die Versicherung egal vieviel Unfälle meine Tochter gehabt hätte kostenfrei gewesen ist.Erst nach Ablauf der Zeit währe Sie dementsprechend hoch gestuft worden.Dies ist ein erheblicher Schaden der uns entstanden ist.Mein Anwalt meint das die gegnerrische Versicherung dies bezahlen muß und hat der Huck dies auch schon mitgeteilt.
Gruß Heiner