Ford Ka Neuwagen Totalschaden Versicherung war kostenfrei ?
Hi
Habe mal eine Frage vieleicht kennt sich jemand aus mein Anwalt scheint mit seinem Latein am Ende zu sein.Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.Wir hatten für dieses Fahrzeug eine kostenlose Versicherung über 4 Jahre dabei.Haben dann ein neuen Ford gekauft aber Ohne diese Versicherung da Ford diese nicht mehr anbietet. Da unsere Tochter Fahranfängerin ist (18 Jahre)entsteht uns ein gewaltiger Schaden,auch die Finanzierung die Ich jetzt abgeschlossen habe ist 1 Prozent höher.Kann Ich diesen Schaden geltend machen?Ich habe von meinem Anwalt gehört das der Zustand wie er vorher war wieder hergestellt werden muß mit den Zinsen u.Bearbeitungsgebühren hat er aber keine Erfahrung diese Forderung hat er noch bei keinem Mandanten vertreten was immerhin 3-400 Euro ausmacht.
M,F,G Heiner
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Was tut das denn zur Sache? In dem Fall würde er von sich aus erstmal nichts zahlen. Genauso wie im jetzigen Fall die Versicherung nichts zahlt.
Die Versicherung hat doch bezahlt und den Schaden ersetzt, der TE wird doch nicht gezwungen ein neues Auto zu finanzieren, sondern aus der Schadensersatzsumme sich ein gleichwertiges Auto wieder zu beschaffen.
Ich habe hier mal einen interessanten Link gefunden, hier wird beschrieben das eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des Schadens und die damit verbundenen Zinsen natürlich die Versicherung erstatten muss.
http://www.vesin.de/.../19-finanzierungskosten
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Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Nein, da die 5000 nichts mit dem neuen Auto zu tun haben, sondern für den alten Wagen gezahlt wurden. Die 5000 sind sozusagen Vermögen des Käufers. Ob er davon ein neues Auto kauft oder ins Kasino rennt, bleibt seine Sache. Da ist die Versicherung dann raus.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
muss nun die versicherung die 5 riesen für die inzahlungnahme auch zahlen oder net?
Ich denke, dass in diesem speziellen Fall die Versicherung auch die 5000 Euro übernehmen wird. Sie ersetzt den Fahrzeugwert und für die Versicherung spielt es keine Rolle ob ich die 20000 Euro für das Auto in Gummibärchen oder in Bar + Inzahlungnahme beglichen habe.
Hi, also ich bin weder Versicherungsnahe noch Rechtsmäßig gut bewandert, dennoch würde ich gerne meine Sichtweise einbringen:
Dazu möchte ich diesen Fall mehr fiktiver um ihn etwas durchsichtiger (wie ich finde) zu gestalten:
Herr X hat ein Kapital Y für einen gewissen Zeitraum für ein Gefährt vorgesehen (inkl. Nebenkosten wie Versicherung, usw.).
Zur Auswahl:
Fahrzeug der Marke P für 10 000€ Ohne sonderliche Vorteile der Nebenkosten in Absehbarem Zeitraum
Fahrzeug der Marke A für 14 000€ => Eigentlich teurer, aber zusätzlich gibt es einen geldwerten Vorteil: kostenlose Versicherung für 4 Jahre => Sicher mehr als 4000€ Wert.
Welches Fahrzeug würde man wohl wählen wenn Fahrzeug A und P ungefähr gleich gut sind? Ich würde Fahrzeug A Wählen da diese Versicherung für mich einen eindeutigen geldwerten Vorteil darstellt.
Wenn nun dieses Fahrzeug einen Schaden erleidet weswegen ich diesen geldwerten Vorteil SCHULDLOS verliere, bin ich schon der Meinung, dass in diesem Falle der Schadenverursacher (Vertreten durch seine Versicherung) hierfür Haftbar gemacht werden kann. Die einzige Frage die sich hierbei für mich stellt ist: Wie kann der Verlust des geldwerten Vorteils in Geld ausgedrückt werden? Denn die Versicherungskosten sind ja nicht unbedingt gleichbleibend oder zumindest liniar steigend im Preis, sondern sie richten sich auch nach den Verkehrsunfällen im Vorjahr (=> starker und langer Winter => Mehr Unfälle => Versicherungen steigen deutlicher als nach einem milden Winter).
Und hier liegt der Knackpunkt der Geschichte in MEINEN Augen:
Was ist angemessen?
Wie können beide Parteien (Herr X, dessen Wagen unverschuldet ein Totalschaden wurde und damit auch seinen geldwerten Vorteil verlohren hat und die gegnerische Versicherung) sich einigen, dass weder zu viel oder zu wenig bezahlt wird? Darin sehe ich das eigentliche Problem der Geschichte, denn es ist dem Herrn X ja auch eigentlich nicht zumutbar, jedes Jahr diesen geldwerten Vorteil vorstrecken zu müssen (trotz Zinsen von der Versicherung usw.).
Ich vermute das das hier das eigentliche Thema sein wird, weswegen vermutlich ein Zivilgericht eingeschaltet werden muss => um die Höhe des geldwerten Vorteil festlegen zu können und nicht um die Schuldfrage zu klären.
Ich hoffe das hilft vll. dem Einen oder Anderen etwas weiter und versteht was das Eigentliche Problem hierbei sein sollte.
PS: da jetzt schon etwas Zeit seit der erstellung des Treads vergangen ist: Gibt es schon etwas konkreteres? Sehr interessanter Fall wie ich finde.
Lg Thomas