Ford Escort Ghia (Gebraucht) Wie?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und auch frischer Fahranfänger.
Ich habe jetzt (als Auszubildener) mir 2.000€ zusammengespart
und wollte mir ein Gebrauchtwagen kaufen.

Der Wagen ist ein Ford Escort Ghia
mit
Laufleistung: 86tkm
TüV Neu bis 12/2011
ABS / Servo / Airbag

für 1850€ (im Anhang habt ihr ein Bild vom Auto)

der Wagen hat mir sofort gefallen (Äußerlich / Innen und auch die gerine Laufleistung)

Nun meine Frage:

Der Wagen hat neuen TÜV! Wenn ich dem Händler jetzt beispielsweise am nächsten Montag (nach Vereinbarung) das Geld zahle und er mir die Schlüssel gibt was brauche ich dann um das Auto zu mir nach Hause zu fahren?

Mein Vater meinte das wäre ja ganz einfach den könnte ich einfach so ohne Versicherung und alles nach Hause fahren (ist ja nur ein KM)
ich habe aber gelesen ich müsse mir von der Versicherung eine Deckungskarte holen und ein Überführungskennzeichen vom Straßenverkehrsamt ist das korrekt oder läuft das anders ab?

(Bin wegen der Überführung ein wenig verwirrt).

MfG Severen
// Guten Rutsch 😉

261220091436
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von severen


....Ich habe jetzt (als Auszubildener) mir 2.000€ zusammengespart und wollte mir ein Gebrauchtwagen kaufen.

Der Wagen ist ein Ford Escort Ghia mit
Laufleistung: 86tkm
TüV Neu bis 12/2011
ABS / Servo / Airbag
für 1850€ (im Anhang habt ihr ein Bild vom Auto)
der Wagen hat mir sofort gefallen (Äußerlich / Innen und auch die gerine Laufleistung)
.....
Mein Vater meinte das wäre ja ganz einfach den könnte ich einfach so ohne Versicherung und alles nach Hause fahren (ist ja nur ein KM)
...

Erstmal ein schönes neues Jahr!

Ich würde ein Auto ohne Haftpflichtversicherung keinen Meter im öffentlichen Strassenverkehr bewegen- selbst auf einem km kann einem leider etwas passieren. Der Kurzzeitversicherungsnachweis kostet in der Regel nix, wenn Du da auch nachher die Versicherung abschliesst, bleiben 20€ für ein paar extra Kennzeichen.
Andere Variante: Zahlen, Schein und Brief nehmen, zur Zulassungsstelle, zulassen, mit den endgültigen Schildern zum Auto- fertich.

Ansonsten: Ich würd Dir wie alle Vorredner von dem Ding abraten. Ist der km- Stand der abgelesene (Tachotausch) oder ein durch Dokumente (REchnungen mit km-Stand) bestätigter? 86.000km bedeuten auf 13 Jahre gerechnet 6600km im Monat- das ist bei zwei Vorbesitzern wenig glaubhaft.....

Ist das jetzt ein Händler oder ein Privatmann, der zufälligerweise regelmässig Autos verkauft? Ein Händler muss für ein Jahr für Fehler geradestehen (gesetzl. Gewährleistung, im ersten halben Jahr muss er beweisen, dass der Fehler bei Kauf nicht schon vorlag), das rechtfertigt einen höheren Preis, da stehen dann aber auch Essis mit ueber 3000 Euro rum. Ein Privatmann muss Dir natürlich keine Garantie geben- da sind 1800 Euro aber auch viel zuviel.

Hast Du den TÜV Bericht gesehen?

Wenn Du 2000 € hast, dann gib 1200 für das Auto aus- Reparaturen kommen sicher.
Bei dem Essi kommt auf Dich zu:
Zahnriemen (alle 5a oder 120.000km- was eher erreicht ist, 300€?), den kannst Du sofort einplanen, wenn Du keinen Nachweis ueber den letzten Wechsel hast.
Querlenker (ca. 120.000km- irgendwann geben die Buchsen aber schon durchs Altern auf) ca. 250€ (oder schon gemacht?)
Radbremszylinder hinten rein altersbedingt (oder schon gemacht?)

Rost?
Bremsen?
Reifen? (bei der Laufleistung: wie alt DOT- Nr.?)

Hast Du mal ne Probefahrt gemacht? (Hat der "Händler" ueberhaupt rote Kennzeichen?)

So ein selbstgedruckter Angebotszettel weckt bei mir immer sofort zweifel an der richtigkeit der Daten.
Ich möchte meinen Ars..... darauf verwetten das der Wagen zusammengeschraubt wurde aus zig Einzelteilen und die Laufleistung 186tkm sind. Wenn sie überhaupt stimmt und der Tacho nicht auch ausgetauscht wurde

Wenn dich nicht mit dem erstbesten Angebot in die Scheiße setzen willst.............. lass es sein.

Was auf Dich zukommen wird kannst in meiner Signatur sehen unter dem Stichpunkt " Meine Escort Sanierung"
Preislich hat sich die Aktion mit guten 1000 Euro niedergeschlagen, und das auch nur weil ich viel selber gemacht hatte und einen Schrauberjung an der Hand hatte der mich tatkräftig unterstützt hat dabei.
Jeder Werkstatt hätte abgewunken

Danke für die Antworten.

Ich habe mich entschieden doch lieber bei einem Händler zu kaufen! Wir haben ja genug im Umkreis 😁
(die haben auch super Angebote / mit 1-Jahr-Garantie).

Wie funktioniert das eigtl.?

Ich kaufe mir bsw. einen Fiat Punto

1. Kläre Kaufdatum mit Händler ab etc.
2. Kaufvertrag abschließen
3. Bezahlen
4. Rotes Kennzeichen macht er mir?
5. Ich kann damit ohne weiteres nach Hause fahren?

MfG Severen und nochmal ein Frohes Neues 🙂

Preis zu teuer.

Kennzeichen bekommst vom Händler nicht.

Er meldet den aber auf wunsch an. Wa Du, wenn Du ihn gekauft hast auch schnell selber machen kannst.

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Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Doppelkarte brauchst du auf jeden Fall.
Es gibt auch die Möglichkeit, direkt zur Zulassungsstelle zu fahren, ohne die dann unnützen Kurzzeitkennzeichen.

Das geht, aber nur mit Kennzeichen, die schon auf den Halter zugelassen waren.

Z.B. nach vorübergehender Stilllegung.

§10 Abs. 4 FZV

Joe

Ich habe so 2 Fahrzeuge zur Zulassungsstelle gefahren, die vorher nicht auf mich zugelassen waren.

Zitat:

Original geschrieben von severen


Ich habe mich entschieden doch lieber bei einem Händler zu kaufen! Wir haben ja genug im Umkreis 😁
(die haben auch super Angebote / mit 1-Jahr-Garantie).

Nicht Garantie sondern Gewährleistung.

Das ist ein Vorteil, ja. Aber glaube nicht, dass das nicht eingepreist ist. 🙂

Ein Kauf von Privat kann durchaus vorteilhafter sein, bei Ebay & Co ist das allerdings schwer zu erkennen.

Zitat:

Wie funktioniert das eigtl.?

Ich kaufe mir bsw. einen Fiat Punto

Dann musst Du im Fiat - Punto Forum fragen. 🙂

Zitat:

1. Kläre Kaufdatum mit Händler ab etc.
2. Kaufvertrag abschließen
3. Bezahlen
4. Rotes Kennzeichen macht er mir?
5. Ich kann damit ohne weiteres nach Hause fahren?

1&2&3 ) Nee, Du gehst hin, unterschreibst einen Kaufvertrag und legst die Kohle auf den Tisch.

4&5) I.d.R. eher nicht, jedenfalls nicht bei Autos um 1000.- Euro. Kann aber evtl. auch vereinbart werden.

Praxisgerecht wäre: KFZ Brief mitnehmen, Auto auf sich zulassen, zurück gehen, Schilder anschrauben und wegfahren. Oder vor Ort, wenn es weiter weg ist, Überführungskennzeichen ordern.

Anders bei einem Privatkauf eines noch zugelassenen Autos.
Mit dem kannst Du dann nach Hause fahren und es anschließend auf dich zulassen.
Denn Übergang des Fahrzeuges an den neuen Besitzer sollte man aber schriftlich festhalten und vorsorglich seiner Versicherung melden.
Ich hab alle meine Autos so gekauft und verkauft und hatte nie Probleme.

Zitat:

MfG Severen und nochmal ein Frohes Neues 🙂

Dito.

Grüße und ein gutes neues,

Joe

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Ich habe so 2 Fahrzeuge zur Zulassungsstelle gefahren, die vorher nicht auf mich zugelassen waren.

Klar.

Man kann freilich alles mögliche machen.

Bist Du kontrolliert worden? Ist auf dem Weg was passiert?

Grüße,

Joe

Nein, aber ich habe vorher bei der Zulassungsstelle angefragt.
Natürlich bin ich auf dem direkten Weg hingefahren und hatte auch die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) mit, die ich ja auch zur Anmeldung brauchte.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Anders bei einem Privatkauf eines noch zugelassenen Autos.
Mit dem kannst Du dann nach Hause fahren und es anschließend auf dich zulassen.
Denn Übergang des Fahrzeuges an den neuen Besitzer sollte man aber schriftlich festhalten und vorsorglich seiner Versicherung melden.
Ich hab alle meine Autos so gekauft und verkauft und hatte nie Probleme.

Schwein gehabt sag ich dann mal, denn wenn der Käufer mit dem Auto dann einen Bock schießt bist erstmal Du als "noch" Halter dran

also, wenn ihr schon beim anmelden solche unstimmigkeiten und probleme habt....wundert mich das CHAOS auf den strassen nicht mehr...

wie war das..darf man bei rot stehenbleiben, oder muß man da durchfahren ----na mahlzeit, und gute nacht ...........kurti

Zitat:

Original geschrieben von Robio12345



Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Anders bei einem Privatkauf eines noch zugelassenen Autos.
Mit dem kannst Du dann nach Hause fahren und es anschließend auf dich zulassen.
Denn Übergang des Fahrzeuges an den neuen Besitzer sollte man aber schriftlich festhalten und vorsorglich seiner Versicherung melden.
Ich hab alle meine Autos so gekauft und verkauft und hatte nie Probleme.

Schwein gehabt sag ich dann mal, denn wenn der Käufer mit dem Auto dann einen Bock schießt bist erstmal Du als "noch" Halter dran

Deswegen gibt es auch solche Schreiben, siehe Anhang.

Zitat:

Schwein gehabt sag ich dann mal, denn wenn der Käufer mit dem Auto dann einen Bock schießt bist erstmal Du als "noch" Halter dran

Naja, der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages ein.

Sicher ist es ein Risiko, ich halte es aber für begrenzt. Es kommt natürlich auch auf die Einschätzung desjenigen an, an den man es verkauft. Meinen Essi hab ich übrigens von einem Polizeibeamten erworben, angemeldet natürlich.

Ich hatte einmal ein Problem vor ein paar Jahren, da ist der Käufer meines damaligen Sierras in ne Radarkontrolle gefahren. Prompt bekam ich das Knöllchen zugestellt. Das war aber mit einem Anruf erledigt.

Ich denke, es ist wichtiger den Verkauf eines Fahrzeuges und den Übergang des Eigentums immer schriftlich und eindeutig zu fixieren.
Denn das mit dem "Bock" kann Dir auch unabhängig von einer bestehenden Versicherung passieren.

Wenn Du ein Auto per Handschlag an "unbekannt" verkaufst, möglicherweise noch die entstempelten Kennzeichen mitgibst, dann hast Du im Falle des Falles auch das Beweisproblem. Wenn das Auto in irgend einen Unfall verwickelt ist und der Fahrer "abgeht" dann kommen sie immer auf dich als letzten bekannten Halter zurück, ob mit oder ohne Versicherung, wobei letzteres kaum der Fall ist, denn die letzte Versicherung gilt auch für einen Zeitraum von 18 Monaten für ein abgemeldetes Auto...

Grüße,

Joe

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Schwein gehabt sag ich dann mal, denn wenn der Käufer mit dem Auto dann einen Bock schießt bist erstmal Du als "noch" Halter dran
Naja, der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages ein.
Sicher ist es ein Risiko, ich halte es aber für begrenzt. Es kommt natürlich auch auf die Einschätzung desjenigen an, an den man es verkauft. Meinen Essi hab ich übrigens von einem Polizeibeamten erworben, angemeldet natürlich.

Ich hatte einmal ein Problem vor ein paar Jahren, da ist der Käufer meines damaligen Sierras in ne Radarkontrolle gefahren. Prompt bekam ich das Knöllchen zugestellt. Das war aber mit einem Anruf erledigt.

Ich denke, es ist wichtiger den Verkauf eines Fahrzeuges und den Übergang des Eigentums immer schriftlich und eindeutig zu fixieren.
Denn das mit dem "Bock" kann Dir auch unabhängig von einer bestehenden Versicherung passieren.

Wenn Du ein Auto per Handschlag an "unbekannt" verkaufst, möglicherweise noch die entstempelten Kennzeichen mitgibst, dann hast Du im Falle des Falles auch das Beweisproblem. Wenn das Auto in irgend einen Unfall verwickelt ist und der Fahrer "abgeht" dann kommen sie immer auf dich als letzten bekannten Halter zurück, ob mit oder ohne Versicherung, wobei letzteres kaum der Fall ist, denn die letzte Versicherung gilt auch für einen Zeitraum von 18 Monaten für ein abgemeldetes Auto...

Grüße,

Joe

Genauso ist es. Steht auch in jedem Versicherungsvertrag drin, dass der Versicherungsvertrag bei Veräußerung des Fahrzeuges auf den Käufer übergeht. Deshalb im Vertrag auch Uhrzeit der Übergabe festhalten!

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Deswegen gibt es auch solche Schreiben, siehe Anhang.

Eben, sollte man immer machen, unabhängig ob man das Auto "mit" oder "ohne" vertickt.

Ein bisschen Vertrauen sollte man aber auch haben, und für einen Käufer, besonders wenn er eine weite Anreise hat, ist es eine erhebliche Erleichterung - und nebenbei - auch ein Verkaufsargument. 🙂

Ich gehe grundsätzlich nicht davon aus, das jeder jeden bescheissen will.

Feline

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