Folgeschäden nach Ventiltausch
Vor nicht ganz drei Monaten wurden meine Ventile und die Zylinderkopfdichtung getauscht. Werkstatt mit Rechnung. Gestern dann, Auto geht während der Fahrt aus der ne Ende. ADAC Mann sagt, Nockenwelle dreht nicht mehr, als Ursache kommt auch die Steuerkette in Frage. Als er von der o.g. Reparatur hörte sagte er direkt, wenn das so schnell danach kommt sieht das für ihn nach einem Folgeschaden aus. Der Abschlepper sagte unabhängig davon das Gleiche. Habt ihr dazu ne Meinung?
Ich bin grad tief traurig...
E220, Bj. 1994, T-Modell, M111 drin
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Die haben den Kettenspanner falsch eingebaut, da bin ich nicht der Einzige der das so sieht.
Wenn man den ausbaut, dann schiebt der über die Druckfeder den Stössel ganz nach vorne.
Bevor man den Spanner also einbaut, muss man ihn zerlegen, sein Gehäuse in den Motor schrauben, und dann die Innereien rein.
Macht man das nicht, dann schraubt man den voll ausgefahrenen Kettenspanner in den Motor, der zieht dann nicht unerheblich an der Kette.
So, wie will man das jetzt beweisen...
35 Antworten
Zitat:
@Flashdance schrieb am 1. April 2017 um 14:11:21 Uhr:
Für alle Interessierten, die Nockenwelle ist gebrochen. Die Werkstatt schiebt alle Schuld von sich und spricht von vermutlicher Materialermüdung
Dein Motor hat doch zwei Nockenwellen...welche ist denn gebrochen...die Einlass oder Auslassnockenwelle?...
Und wo ist die gebrochen?... eher in der Mitte oder direkt vorm Kettenrad?.
Oft wird auch der Fehler gemacht die Nockenwellen nicht gleichmäßig anzuziehen...dann bekommen sie einen knacks weg.
Das hält dann ne Zeit lang bevor sie ganz brechen...währe auch ne Theorie....
Hallo zusammen.
Auch wenn es Flashdance nicht mehr helfen wird:
Geht etwas kurz nach einer Reparatur kaputt, was höchstwahrscheinlich die Folge eines Fehler bei dieser ist, immer zu einer anderen Werkstatt gehen, dort nachsehen lassen (nichts reparieren!!!). Dann die Werkstatt die den Fehler gemacht hat damit konfrontieren, stellt die sich quer unverzüglich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten. Hat der gerichtlich bestellte Gutachter festgestellt, dass es die Schuld der Werkstatt war, ist die A-Karte an die Werkstatt abgegeben. Vor Gericht hat sie keine Chance mehr!
Einen solchen Fall hatten wir mit einem Servicewagen (Renault Kangoo) bei dem der Zahnriemen gewechselt wurde. Nach nicht einmal 500km weiter war der Motor Schrott! Zum Glück (wenn man das so nennen darf) ist das weit von unserer Werkstatt entfernt passiert, weshalb das Auto eher zufällig in einer fremden Werkstatt war....
Grüße Achim