flashlight

Mercedes W201 190er

hat jemand ahnung von euch mit den flashlights hatte bereits zweimal welche drin, erst in den scheinwerfern mit blauen kappen sah richtig gut nach polizei aus, autos haben auch platz auf der autobahn gemacht! lach! sind mir leider durch die lampen hitze verbrutzelt und hinterm grill da sind sie nass geworden trotz spritwasser schutz und bevor ich keine neue idee habe gebe ich nicht wieder 20 euro aus hat jemand eine idee sollte schon gut aussehen!?

27 Antworten

*Kopfschüttel*

Das Du damit Deinen Versicherungsschutz riskierst weil das ganze keine Zulassung hat ist Dir aber schon klar??
🙄

NEIIIIINNN!

sowas hat der 190er wirklich nicht mehr verdient!

meine güte nun regt euch nicht so auf man darf ja auch nen bissel spaß im leben haben nicht immer alles bitter und ernst würde mir z.b. niemals diese häßlichen blauen lampen auf die motor haube kleben wie manch ein voll idiot aber bin halt nen fan von beleuchtungs spielen so finde ich licht in einstiegs leisten oder boden beleuchtungen zu schow zwecken schon klasse ausserdem mag ich zusätliche nebel scheinwerfer auch gerne und jeder hat nen anderen geschmack sei euch beiden gesagt!
trotzdem danke für eure meinung

Zitat:

Original geschrieben von Hannes80MB


...und jeder hat nen anderen geschmack sei euch beiden gesagt!...

Ist nur dumm wenn Geschmack und Gesetz kollidieren... 🙄

Gesetz und Geschmack

Zitat:

Ist nur dumm wenn Geschmack und Gesetz kollidieren...

Ich wage es einmal zu behaupten, dass etwa 60% aller Dinge, die ein Auto besser aussehen lassen im Deutschen Strassenverkehr verboten ist! Das merkt man hier nur nicht, aber ich war grad mal wieder in den USA und wenn man sieht was da rumfährt! Es muss auch garnichtmal so spielkram wie Beleuchtung sein, alleine unzählige Felgen sind in Deutschland nicht zugelassen, weil sie z.B. "scharfe oder spitze" Formen beinhalten und das ja dann gefährlich ist für Fussgänger! Die Spinner z.B. also die Felgen, die einen äusseren Teil haben, der sich weiter dreht auch wenn der Wagen steht.....sehr geil.....aber in Deutschland auch sehr Verboten. Weil es könnte ja ein Kind an der Ampel zu den Felgen gehen und den Finger reinstecken! Also würd ich eher sagen das Gesetz versucht dem Geschmack Grenzen zu setzen.

Und ich muss mal ehrlich sagen..... die vom Verein Grün-Weiss sind auch echt scheisse was das angeht. Ich hatte mir für meinen alten Vectra Allwetterlampen für meine Nebelleuchten gekauft auf deren Verpackung stand eindeutlich "1.TÜV geprüft!
2. Bei JEDEM Wetter zu verwenden
3. Tag und Nacht"
Aber das hat die Grün-Weissen wenig interessiert und ich musste die ausmachen und weil der Typ mich schon das 2te mal erwischt hatte meinte er beim dritten mal gibs ärger!

Was Tuning angeht is hier in Deutschland echt nix zu machen im Vergleich zu anderen Ländern!

Versicherungsschutz verlieren???

Hallo!

Ich will Euch nicht den Spaß an der Diskussion verderben, aber es ist nicht so, dass man gleich den Versicherungsschutz verliert, wenn der Taubendreck auf der Motorhaube nicht eingetragen ist!

Es verhält sich vielmehr so, dass dann der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn der nicht eingetragene Umbau mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht (Also z. B. Auffahrunfall mit nicht zugelassenen Felgen/Reifen/Bremsen).

Daher brauchst Du dir bei Deinen Lampen erst dann Sorgen zu machen, wenn der Unfallgegner sagt, dass er den Unfall hatte, weil Du ihn z. B. geblendet hast.

Aber wie gesagt, vielleicht ist mit diesem Wissen ja auch der Reiz verloren ... daher ignoriert es einfach :-)

(Aber im Ernst, bei Luftfilter, Lampen und co mach ich mir da gar keine Sorgen)

Zu den Nebelscheinwerfern:
Als ich noch jung und knackig war, fand ich es auch besonders cool, mit Nebelscheinwerfern durch die Nacht zu fahren.
Im Gegensatz zum Einsatz von Nebelschlussleuchten (Sichtweite UNTER 50m) gilt/galt lt. StVO für Nebelscheinwerfer die Regel: "schlechte Sichtverhältnisse". (Ich bitte um Korrektur falls ich mich irre)
Nun stellte ich mir damals die Frage: Was wäre denn - in Bezug auf die Sichtverhältnisse - schlechter als Dunkelheit?
Wenn Du also weiterhin nachts mit Nebelscheinwerfern fährst, ein drittes Mal erwischt wirst und es zu einer Verhandlung kommt - sag' mir doch bitte mal, ob dieses Argument den Richter überzeugt. Leider konnte ich das selbst nie prüfen. 🙂
mfg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von Hannes80MB


...man darf ja auch nen bissel spaß im leben haben nicht immer alles bitter und ernst ... bin halt nen fan von beleuchtungs spielen so finde ich licht in einstiegs leisten oder boden beleuchtungen zu schow zwecken schon klasse ausserdem mag ich zusätliche nebel scheinwerfer auch gerne...

Außenbeleuchtungen an Fahrzeugen dienen einzig und allein Sicherheitszwecken und sind die absolut ungeeignetesten Elemente, um damit Spaß zu haben. Nicht umsonst versteht der Gesetzgeber bei Verstößen im Bereich Fahrzeugbeleuchtung ganz und gar keinen Spaß.

Da derartige Spielchen in letzter Zeit überhand genommen haben, gilt seit dem 01.05.2003 die Anweisung, Fahrzeuge bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, daß illegale Außenbeleuchtungen verbaut wurden, wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen...

Re: Versicherungsschutz verlieren???

Zitat:

Original geschrieben von Salzkuchen


...
Es verhält sich vielmehr so, dass dann der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn der nicht eingetragene Umbau mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht (Also z. B. Auffahrunfall mit nicht zugelassenen Felgen/Reifen/Bremsen).

Daher brauchst Du dir bei Deinen Lampen erst dann Sorgen zu machen, wenn der Unfallgegner sagt, dass er den Unfall hatte, weil Du ihn z. B. geblendet hast....

Man weiß ja wie gerne sich Versicherungen um ihre Zahlungen drücken!

Sieht die Versicherung eine Chance dazu wird sie es tun!

Drahkke hat es in diesem Zusammenhang ja sehr gut beschrieben!
Diese "Flashlights" sind nicht bauartgeprüft, haben keine E-Nummer und lassen somit beim Einbau die allgemeine Betriebserlaubniss des gesamten Fahreuges erlöschen!
Ein Fahrzeug das ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr (illegal) bewegt wird versichert Dir keine Versicherung in Deutschland!!

Im Falle eines (Un)falles kannst Du so gewaltig Pech haben...

Zitat:

Außenbeleuchtungen an Fahrzeugen dienen einzig und allein Sicherheitszwecken und sind die absolut ungeeignetesten Elemente, um damit Spaß zu haben.

Soweit ja ganz ok, seh ich ein, aaaaaaber.....

....in wie fern gefährdet eine Unterbodenbeleuchtung den Strassenverkehr?? Eigentlich macht sie das Fahrzeug noch besser sichtbar bei dunkelheit, oder?

Oder z.B. farbiges Standlicht? Darüber entfachte bei uns im Norden vor geraumer Zeit auch eine Diskussion, weil ein "älterer Herr" (OPA MIT HUT) einen Frontalzusammenstoss mit einem Fahrzeug hatte, welches AM TAGE (!!!) mit roten Standlichtern fuhr! Begründung: Der Herr dachte es wären die Rückleuchten und bog vor dem Fahrzeug ab!!! HALLO!!! AUGEN AUF IM STRASSENVERKEHR!! Aber gut.....sagen wir eben mal rote Standlichter sind zu unterlassen....was ist so gefährlich mit grün, lila, blau etc.?? Ich meine nur am Tage, weil Nachts fährt man ja eh mit Abblendlicht und das überblendet das Standlicht eh! Aber da hat die Regierung echt einen Stock im A****, weil die müssen ja alles ganz genau nehmen!

@ PETERT

Zitat:

Wenn Du also weiterhin nachts mit Nebelscheinwerfern fährst

Das war ja das schlimme.....ich bin nicht mal nachts gefahren.....das hat grade erst angefangen zu dämmern.....hatte also Standlicht + Nebelscheinwerfer (ohne SChlussleuchte 🙂 ). Und es war echt noch nicht dunkel, denn alle anderen sind noch ohne Licht gefahren. Und die Grün-Weissen meinten nur "Wo kommst du her?" Ich: "Training." Die: "Und da ist es neblig oder was?" Ich: "Hä....ne....wieso?" Die: "Müssen wir dir glaub ich nicht sagen.....mach die Dinger aus. Beim nächsten mal gibt's ärger!" Ich: "Das sind ALLWETTER Birnen, die sind TÜV geprüft und bei JEDEM Wetter zu benutzen!" Die: "Mach die aus, dann bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung!"

Tja.....aber is halt schon etwas her. Ich kann mich da nur noch so gut dran erinnern, weil ich mich da noch Tage lang tierisch drüber aufgeregt hab! lol

Zitat:

....ich bin nicht mal nachts gefahren....

Naja - konnte man dann von "schlechten Sichtverhältnissen" sprechen? Die Grünen halten sich nun einmal an die StVO und nicht an Werbeversprechen von Lampenherstellern.

Übrigens stellt sich mir da die Frage:

Ist es eigentlich erlaubt mit

Stand

licht zu

fahren

?

mfg
Peter.

Zitat:

Original geschrieben von petert



...Ist es eigentlich erlaubt mit Standlicht zu fahren ?

Wenn nur das Standlicht leuchtet (oder dazu nur die Nebelscheinwerfer) dann definitiv

nein!

🙂 Hi Higgi,

ich meine aber es wär erlaubt,
Standlicht zusammen mit Nebescheinwerfern 😰

Standlicht alleine- NICHT

Ist das denn ein neues Gesetz?

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