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Flashbox Blinker-Neuheit [Komfortblinker]

Themenstarteram 10. Januar 2007 um 17:19

Beim Surfen über folgendenes gestolpert.

FLASHBOX

hierzu ein Bericht

Blinker-Neuheit

Hat aber (noch) keine Zulassung in DE

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21 Antworten

Dezenter Post, besonders weil es ja "nur" 10 Euro kostet.

Wenn ein Auto beim Auf- und Zuschließen blinkt, ist das was anderes, als wenn ich während der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr komische Blinkreihenfolgen abgebe, nicht?

Gerade bei "kurzen Blicken" (Einbiegen etc) kann das Geblinke m.M. nach z.B. nicht richtig wahrgenommen oder sogar übersehen/falsch verstanden werden.

Mfg Asa

am 18. Januar 2007 um 12:37

Ne dämlichere "Erfindung" hab ich noch selten gesehen. Wenn der trash wirklich eine Zulassung bekommt, kommt mein Empfinden von Rechtmäßigkeit in Bezug auf "Tuning" ziemlich ins wanken.

Ich warte dann gespannt auf die ersten Artikel in besagten Magazinen, in denen von Autofahrern berichtet wird, die sich in die Leitplanke schiessen, weil ihr Nebenmann nur "Hallo" sagen wollte und sie dachten dass er die Spur wechselt.

 

Zitat:

2.) In Deutschland wird die FLASHBOX™ über eine „E1-Zulassung“ verfügen. Das heißt: Der Einbau ist generell erlaubt.

Ich hoffe ja noch immer, dass es sich dabei nur um eine Wunschvorstellung des Erfinders handelt. Denn wenn das durchkommt kann ich nur sagen: Beklopptes Deutschland ...

Der Einbau ist erlaubt, toll.

Das Benutzen ist nicht erlaubt, denn es kostet ja schon Verwarnungsgeld. Wenn deswegen ein Unfall passieren sollte siehts noch schlechter aus.

Selten so eine sinnlose "Erfindung" gesehen, die Leute sollen sich auf´s Autofahren konzentrieren und nicht darauf den Hintermann (frau) durch Geblinke darauf hinzuweisen das er (sie) einen Popel in der Nase hat.

Und im Übrigen, Werbung ist hier in den Post´s nicht so gern gesehen.....

der Habicht

Re: Die Bedeutung der FLASHBOX™ im Straßenverkehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von FLASHBOX

10.) Zurzeit gibt es an die 200 SMS- und Chat-Kürzel wie „HDL, HDGDL, LOL, WDK“, die von vielen Millionen Menschen verwendet werden. Deshalb haben wir keine Bedenken, dass sich mit der Zeit auch sechs neue Blinkzeichen durchsetzen, zumal diese die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen können. Außerdem verfügen die Blinksignale über einen eigenen Charakter, sind nicht erklärungsbedürftig und sprechen in der jeweiligen Situation für sich selbst.

 

Herzliche Grüße,

Matthias Frey (Der Erfinder)

PS: Video zum Thema: http://www.myvideo.de/watch/438820

lol. Also ich kann jetz direkt keinen Unterschied zwischen flirten oder warnen oder so erkennen. Man muss es schon auswendig können. Und wenn man sich grad auf was anderes konzentriert übersieht man vllt. ein Signal... denk beim nächsten blinken schon er will abbiegen oder son Kram... total gefährlich.

@Foox Es wäre ja nur der Einbau erlaubt ;) Is wie bei UBB: Mit E1 Einbau erlaubt aber Benutzung im Bereich StVO verboten.

am 18. Januar 2007 um 13:28

Re: Re: Die Bedeutung der FLASHBOX™ im Straßenverkehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

@Foox Es wäre ja nur der Einbau erlaubt ;) Is wie bei UBB: Mit E1 Einbau erlaubt aber Benutzung im Bereich StVO verboten.

Schon klar .. aber aus Erfahrung: was einmal eingebaut ist, wird auch benutzt. Fühlt sich Otto Normalprolet unbeobachtet, hat er in der nächsten Sekunde schon draufgedrückt, weil er nem Bunny imponieren will ... und der Post vom Erfinder legt ja schon nahe, dass es "nur" 10 EUR kostet wenn man erwischt wird.

Gibbet mittlerweile UBB mit E-Nummer? Ich dachte da wäre immer das Problem, dass die Dinger nicht splittersicher sind und deshalb sogar das Montieren verboten ist. Bin aber längst nicht auf dem aktuellen Stand.

am 18. Januar 2007 um 13:32

Re: Re: Re: Die Bedeutung der FLASHBOX™ im Straßenverkehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von Foox

Otto Normalprolet

ROOFFFEEELLLL! :D :D :D

Wie geil ist das denn? *zusammenbrech*

@ Foox: Pinguin?

BTT:

Passt mal auf, nächste Saison hat das jeder...

Ist genau wie mit denen PaceCar-Flashern damals... :rolleyes:

am 18. Januar 2007 um 13:40

Re: Die Bedeutung der FLASHBOX™ im Straßenverkehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von FLASHBOX

3.) Die Verwendung, also das Auslösen der FLASHBOX™-Blink-Signale, ist zurzeit noch eine Ordnungswidrigkeit

Damit sagst du es ja selber, es ist nicht legal!

An dieser Stelle kann das Thema somit auch beendet werden, da der Hersteller selbst die illegalität bestätigt!

*CLOSED*

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