Firmenzufahrt regelmäßig zugeparkt - 'Verdienstausfall' - Was tun?

Hallo,

seit einigen Monaten wird bei uns die Firmenzufahrt (Ein-/Ausfahrts-Tor) regelmäßig zugeparkt (trotz des obligatorischem großen "Einfahrt freihalten!"-Schild, wobei auch ohne dieses Schild ein rund 4m großes Tor + abgesenkter Bordstein für jeden halbwegs denkenden Menschen als Zufahrt klar zu erkennen sein sollte.)

Früher war sowas kein Problem, weil die meisten Nachbarn schon seit Ewigkeiten hier leben und es hat fast nie einer vor der Zufahrt gestanden (und falls es in seltenen Fällen doch mal passiert ist, wusste man, wo man klingeln musste, damit das Fahrzeug weggefahren wurde.)

Seit einigen Monaten nun (vermutlich durch angrenzende Neubauten und einige neu zugezogene "Nachbarn"😉 ist die Zufahrt regelmäßig (!) blockiert. Und die blockierenden Fahrzeuge lassen sich leider auch nicht genau den jeweiligen "neuen Nachbarn" zuordnen, womit das "klingeln beim Fahrzeughalter" wegfällt.

Fakt ist aber, dass uns durch jedes Mal, wo die Zufahrt blockiert ist, Kosten entstehen. Sei es, dass wir mit dem LKW nicht rechtzeitig zum Kunden fahren können oder dass wir vor unserem eigenen Tor stehen und (zum Teil mehrere Stunden) nicht auf unser Firmengelände kommen.

So sind in den vergangenen Monaten - durch Wartezeit, Verspätungen bei Kunden, etc. - bereits Kosten im vierstelligen Bereich entstanden. Und es sieht momentan leider nicht so aus, als ob die "Falschparkerei" bald aufhören würde.

Frage: Was kurzfristig tun?

Angesprochene Polizei sagte uns, am besten an das Ordnungsamt wenden, da sie von sich aus nur tätig werden können, wenn sie den "Einfahrtblockierer" auf frischer Tat erwischen. D.h. wenn der "Blockierer" zwischenzeitlich (also vor Eintreffen der Polizei/Ordnungsamt) weggefahren ist, ist es schwer ihn noch zur Rechenschaft zu ziehen.

Vorschlag vom Ordnungsamt ist: Sperrflächen-Markierungen bei der Gemeinde beantragen. Dies kann allerdings Monate dauern (d.h. bis dahin haben die Falschparker noch mehr Kosten verursacht) und ist auch noch keine Garantie dafür, dass sich die Falschparker künftig an diese Sperrflächen halten.

Die Frage ist daher: Hat jemand eine Idee, wie man von den blockierenden Fahrzeughaltern auf zivilrechlichem Wege zumindest einen Teil seiner Kosten zurück bekommen kann? Immerhin haben uns die Falschparker durch die Blockierung der Einfahrt nicht nur an der Zufahrt auf unser Firmengelände gehindert, sondern uns somit auch an der Ausübung unseres Berufs gehindert.Und somit hohe Kosten verursacht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.

Verdienstausfall von mehreren hundert Euro geltend machen wollen, aber den Abschlepper für 250€ nicht bezahlen können...evtl. sollte mit der Buchhaltung mal ein klärendes Gespräch geführt werden oder man sollte vielleicht doch mal realistisch seine Kosten betrachten, die man hier so zum Besten gibt...

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Keine Ahnung was ICH machen würde, wenn alle Versuche die Falschparker von ihrem Tun abzuhalten. Nur eins weiß ich mit Sicherheit: Entweder hätte ich längst meinen Hausjuristen interviewt und ihm eventuell bereits einen Auftrag erteilt und/oder einen Abschlepper gleich neben dem Tor postiert. Der MUSS ja nicht unbedingt tätig werden. Dann noch eine auffallenden Hinweis an die Scheibe, dass bei nächsten Mal ohne Vorwarnung abgeschleppt wird und das u.U. auch mal rigoros durchziehen. Denn, was soll schon groß passieren? WAS will der Falschparker denn anzeigen? Ich glaube kaum das ihm ein Richter recht geben wird, wenn er sich Geschäftsschädigend falsch verhält.
Aber, nur rum jammern und HIER Rat suchen ... ist wie "MAAAAAAAMA, der Kevin-Sören hat mein Förmchen geklaut ..."

Jedenfalls würden bei mir keine Kosten auflaufen, weil ich an der Ausübung meines Jobs gehindert würde. Es kann auch nicht sein, dass die Ordnungsbehörde untätig zu schaut. Das ist ungefähr so, dir haut einer auf die Futterlucke und du tust nix dagegen ... im Gegenteil. Pardon, aber so "intelligent" kann doch niemand auf Dauer sein, wenn er geschädigt wird.
Wie wäre es denn mit Parkkralle? Wenn IHR schon nicht arbeiten könnt, soll der Falschparker das auch merken.

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


- 1. Auch wenn Parkverbote Angelegeheiten der StVo sind, so gilt meines Wissens auch in der StVo ein erhöhtes Strafmaß bei "vorsätzlichem Handeln".

Vorsatz muss zweifelsfrei nachgewiesen werden und würden Bußgelder ab 40 Euro verdoppeln, und damit keine Parkverstöße.

Zitat:

- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag,

und damit ist dann klar, dass Du hier ziemlichen Blödsinn geschrieben hast.

Wenn hier eine rechtswidrige Behinderung vor liegt, dann ist da nichts mit Vorkasse, sondern das OA regelt alles allein, somit ist hier nichts "rechtswidrig".

Wäre dann auch nachvollziehbar, warum die Polizei nicht bei einer rechtswidrigen Behinderung des fließenden Verkehrs (Nutzung einer Zufahrt) eingreift - der Falschparker ist kein Falschparker, da ist nichts rechtswidrig, man kann ausschließlich ihn freundlich bitten.

Wozu würde denn auch eine zusätzliche Sperrfläche benötigt werden, welche ein Parkverbot ausweist, wenn hier bereits ein Parkverbot durch Einfahrt oder abgesenkter Bordstein existieren würde.

Ich gehe davon aus, dass hier Allgemeinflächen für den persönlichen Gewerbebetrieb einfach so mitbenutzt wurden. Dies durch erhöhte Anwohnerzahlen und die Nutzung der Allgemeinflächen von den neuen Anwohnern rechtmäßig ist (warum wäre man sonst gezwungen, diese mehrere Stunden "unzulässig" dort parken zu lassen).

Dadurch aber die Nutzung durch einen selbst nicht mehr ganz so einfach möglich ist und nun eine "Lösung" durch einerseits mies machen des Platzes und praktischer Weise in Verbindung mit der Schaffung einer neuen Einnahmequelle zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.

Verdienstausfall von mehreren hundert Euro geltend machen wollen, aber den Abschlepper für 250€ nicht bezahlen können...evtl. sollte mit der Buchhaltung mal ein klärendes Gespräch geführt werden oder man sollte vielleicht doch mal realistisch seine Kosten betrachten, die man hier so zum Besten gibt...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Dann noch eine auffallenden Hinweis an die Scheibe, dass bei nächsten Mal ohne Vorwarnung abgeschleppt wird und das u.U. auch mal rigoros durchziehen. Denn, was soll schon groß passieren?

Ich vermute mal Strafanzeigen wegen Nötigung und Schadensersatzforderungen wegen unbegründetem Umsetzen des Fahrzeugs.

Zitat:

Ich glaube kaum das ihm ein Richter recht geben wird, wenn er sich Geschäftsschädigend falsch verhält.

Geschäftsschädigend ist doch nicht falsch 😕

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ist doch eigentlich ganz einfach, wenn der LKW nicht raus fahren kann,
Ordnungsamt anrufen und abschleppen lassen.
Wenn bei mir einer vor dem Gartentor steht und ich mit meinem PKW rausfahren will genügt ein Anruf beim OA.
Spätestens nach 5 Min. sind die da und der Blockierer ist nach 10 Min. abgeschleppt.

Ich muss nix bezahlen, läuft alles über das OA.

Wenn das eine schmale Straße wäre, dann hätte man das einfacher.

Großes Hinweisschild an Einfahrtsmauer:

Gewerbezufahrt! Blockierende KFZ werden unverzüglich durch die Behörde kostenpflichtig beseitigt und sämtliche anderen Kosten werden, wegen vorsätzlicher Blockierung der Ein- und Ausfahrt, zivilrechtlich eingeklagt.

Ein LKW will rein, kommt aber wegen des Falschparkers nicht auf das Gelände.

1. Fotos mit beiden Kennzeichen, Blockierer und behinderter LKW und dem Hinweisschild;

2. Straße ist zu, weil der LKW nicht aufs Gelände kann;

3. OA oder POL ist dann meistens sehr schnell da und sogt für freie Zufahrt, damit die Straße wieder befahrbar ist.

Bei einem großen Hinweisschild dürfte man beim Zivilrichter mit Vorsatz durchkommen.

Noch besser wäre es, wenn auf dem Hof ein Gefahrgutlager wäre. Dann könnte man, relativ einfach, eine offizielle Feuerwehrzufahrt genehmigt bekommen. Bei denen wird immer sofort abgeschleppt, ohne Warte- und Suchzeit.

Habt ihr da keinen großen Flüssiggastank, mit dem die Gewerberäume beheizt werden?

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


}>
+ abgesenkter Bordstein für jeden halbwegs denkenden Menschen als Zufahrt klar zu erkennen sein sollte.) {<

Wenn man mal ruhige Zeit hat und sich dazu nicht zu fein ist, einfach das jeweilige Fahrzeug fotografieren und OA/Polizei anfordern.

Ist der Blockierer bis zu deren Eintreffen schon weg, dann selber Anzeige erstatten, wegen parken vor einem abgesenkten Bordstein. Das ist schließlich auch verboten.

Wenn sich das dort rumspricht, sollte diese Blockier-Unsitte bald aufhören.

Habt ihr da einen "zuständigen" Polizisten, dann könnte der auch die jeweiligen Halter mal aufsuchen und belehren. Ist das geschehen, kann man bei jedem weiteren Verstoß von Vorsatz ausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Wozu würde denn auch eine zusätzliche Sperrfläche benötigt werden, welche ein Parkverbot ausweist, wenn hier bereits ein Parkverbot durch Einfahrt oder abgesenkter Bordstein existieren würde.

Ich gehe davon aus, dass hier Allgemeinflächen für den persönlichen Gewerbebetrieb einfach so mitbenutzt wurden. Dies durch erhöhte Anwohnerzahlen und die Nutzung der Allgemeinflächen von den neuen Anwohnern rechtmäßig ist (warum wäre man sonst gezwungen, diese mehrere Stunden "unzulässig" dort parken zu lassen).

Abgesenkter Bordstein + Abgesenkter Bürgersteig + Tor-Einfahrt/-Ausfahrt zu unserem Betriebsgelände. Das soll dann Ihrer Aussage nach eine "Allgemeinfälche" sein, auf der man nach Belieben parken kann? Muss man nicht verstehen, oder?

Also ich habe zumindest mal in der Fahrschule gelernt, dass vor abgesenkten Bordsteinen vor Einfahrten nicht parken darf. Aber vielleicht ist das wo Sie wohnen ja komplett anders... 😕

Und bisher war meine Information, dass man beim Abschleppen grundsätzlich in Vorkasse treten muss (Ausnahme: polizeiliche Abschleppanordnung). Aber gerne werden wir es beim nächsten Falschparker mal mit einem Anruf beim Ordnungsamt zwecks Abschleppen versuchen; mal sehen ob dies wirklich so schnell und einfach geht wie Sie es hier beschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Verdienstausfall von mehreren hundert Euro geltend machen wollen, aber den Abschlepper für 250€ nicht bezahlen können...evtl. sollte mit der Buchhaltung mal ein klärendes Gespräch geführt werden oder man sollte vielleicht doch mal realistisch seine Kosten betrachten, die man hier so zum Besten gibt...

Wir sprechen hier aber nicht von einmalig 250 € die fürs Abschleppen (oder die Anfahrt, falls der Falschparker bis zum Eintreffen dann doch bereits weg ist) anfallen würden, sondern vielleicht von 3 oder 4 mal pro Woche die es eigentlich nötig wäre. Würde also nicht 250 €, sondern vielleicht +/-1000

€/Woche machen, von denen ich nicht weiß ob/wann ich diese zurück erhalte.

Ohne Abschleppen kostet es zwar auch viel Geld (wie gesagt in den

letzten Monaten

eine

4-steligen Betrag

, gerechnet auf den Zeitverlust, Verdienstausfall währen der Blockadezeit, usw.) aber es ist ein 4-stelliger Betrag für Monate und nicht pro Woche und somit

bisher

doch noch etwas geringer, als wenn man jedesmal den Abschlepper kommen lässt und dann vielleicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Dennoch kostet mich die Einfahrt-Blockade wie beschrieben jedes Mal (für einen kleineren Betrieb) viel Geld und zumindest nach meinem laienhaften Rechtverständnis nach sollte dieses doch vom Falschparker einzuklagen sein.

(auf der hier von "Kai R" verlinkten Webseite parkplatzdieb.de wird ja sogar von "strafbarer Nötigung" durch einparken gesprochen.

Da die Falschparker eine Ordnungswidrigkeit auf öffentlichem Grund begehen, hast Du mit den Abschleppkosten tatsächlich nichts zu tun, da das Ordnungsamt zuständig ist. Ich würde mich mit denen schon vorab in Verbindung setzen und den Handlungsbedarf ankündigen. Am besten gleich mit dem Leiter sprechen.

Die zivilrechtlichen Ansprüche (Unterlassungserklärung, Schadenersatz) hast Du dennoch.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Wenn das eine schmale Straße wäre, dann hätte man das einfacher.

Großes Hinweisschild an Einfahrtsmauer:

Gewerbezufahrt! Blockierende KFZ werden unverzüglich durch die Behörde kostenpflichtig beseitigt und sämtliche anderen Kosten werden, wegen vorsätzlicher Blockierung der Ein- und Ausfahrt, zivilrechtlich eingeklagt.

Ein LKW will rein, kommt aber wegen des Falschparkers nicht auf das Gelände.

1. Fotos mit beiden Kennzeichen, Blockierer und behinderter LKW und dem Hinweisschild;

2. Straße ist zu, weil der LKW nicht aufs Gelände kann;

3. OA oder POL ist dann meistens sehr schnell da und sogt für freie Zufahrt, damit die Straße wieder befahrbar ist.

Bei einem großen Hinweisschild dürfte man beim Zivilrichter mit Vorsatz durchkommen.

Noch besser wäre es, wenn auf dem Hof ein Gefahrgutlager wäre. Dann könnte man, relativ einfach, eine offizielle Feuerwehrzufahrt genehmigt bekommen. Bei denen wird immer sofort abgeschleppt, ohne Warte- und Suchzeit.

Habt ihr da keinen großen Flüssiggastank, mit dem die Gewerberäume beheizt werden?

@harra02041958: Danke für den Tipp! 🙂

Die Straße ist wirklich nicht sehr breit! Und der LKW blockierte zeitweise - durch das nicht Einfahren können - tatsächlich schon die Straße. Vielleicht ist dies ja wirklich ein Weg zu einer langfristigen Lösung des Problems.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


...

Müll - und wovon träumst Du eigentlich nachts?

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass hier tatsächlich ein Parkverbot existiert, wenn selbst von Seiten der Polizei der Vorschlag kommt, dass erst durch eine Sperrfläche eines geschaffen werden müsste.

Du glaubst doch auch nicht ernsthaft, dass man durch irgendwelche Schilder sich Bereiche im öffentlichen Verkehrsbereich für seine persönlichen Interessen reservieren könnte?

Ein Richter wird ganz sicher von Vorsatz ausgehen, aber das Thema ist dann §132 StGB - Amtsanmaßung.

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


@harra02041958: Danke für den Tipp! 🙂
Die Straße ist wirklich nicht sehr breit! Und der LKW blockierte zeitweise - durch das nicht Einfahren können - tatsächlich schon die Straße. Vielleicht ist dies ja wirklich ein Weg zu einer langfristigen Lösung des Problems.

Hör nicht auf den Schwachsinn, den der komische User hier schreibt.

Am Ende bist du ganz schnell der Dumme, wenn sich rausstellt, dass die Blockade von eurem LKW vorsätzlich verursacht wurde.

Aber sowas ist dem User harra ja egal. Hauptsache er hat mal wieder einen schwachsinnigen Vorschlag in Sachen Selbstjustiz gepostet.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass hier tatsächlich ein Parkverbot existiert, wenn selbst von Seiten der Polizei der Vorschlag kommt, dass erst durch eine Sperrfläche eines geschaffen werden müsste.

Wenn es eine Einfahrt ist (abgesenkter Bordstein) dann ist da auch Parkverbot. Die Sperrfläche könnte allenfalls der Sichtbarmachung dienen.

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N


Abgesenkter Bordstein + Abgesenkter Bürgersteig + Tor-Einfahrt/-Ausfahrt zu unserem Betriebsgelände. Das soll dann Ihrer Aussage nach eine "Allgemeinfälche" sein, auf der man nach Belieben parken kann? Muss man nicht verstehen, oder?

Nett, aber klärt dennoch nicht meine Fragen, warum die Polizei bei vorliegender OWI mit Behinderung des fließenden Verkehrs vor Ort nicht einschreitet, sondern die Notwendigkeit für eine Sperrfläche sieht und warum die Abschleppkosten bei einer Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Verkehrsraum von einem Bürger vor finanziert werden müssen.

Zitat:

Dennoch kostet mich die Einfahrt-Blockade wie beschrieben jedes Mal (für einen kleineren Betrieb) viel Geld und zumindest nach meinem laienhaften Rechtverständnis nach sollte dieses doch vom Falschparker einzuklagen sein.

Darum habe ich es für einen Laien klar aufgeführt.

Zitat:

(auf der hier von "Kai R" verlinkten Webseite parkplatzdieb.de wird ja sogar von "strafbarer Nötigung" durch einparken gesprochen.

Völlig korrekt, also in Zusammenhang mit einem "laienhaftes Rechtsverständnis"

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Wenn es eine Einfahrt ist (abgesenkter Bordstein) dann ist da auch Parkverbot.

Richtig, und deshalb kann von Behördenseite nicht eingegriffen werden und muss das Umsetzen von einer Privatperson vorfinanziert und auf dem Zivilrechtsweg eingefordert werden.

War Dein Fachgebiet nicht die Glaubwürdigkeit von Ärzten?
Ich bin bei so vielen Schlauköpfen hier raus.

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