Firmenzufahrt regelmäßig zugeparkt - 'Verdienstausfall' - Was tun?
Hallo,
seit einigen Monaten wird bei uns die Firmenzufahrt (Ein-/Ausfahrts-Tor) regelmäßig zugeparkt (trotz des obligatorischem großen "Einfahrt freihalten!"-Schild, wobei auch ohne dieses Schild ein rund 4m großes Tor + abgesenkter Bordstein für jeden halbwegs denkenden Menschen als Zufahrt klar zu erkennen sein sollte.)
Früher war sowas kein Problem, weil die meisten Nachbarn schon seit Ewigkeiten hier leben und es hat fast nie einer vor der Zufahrt gestanden (und falls es in seltenen Fällen doch mal passiert ist, wusste man, wo man klingeln musste, damit das Fahrzeug weggefahren wurde.)
Seit einigen Monaten nun (vermutlich durch angrenzende Neubauten und einige neu zugezogene "Nachbarn"😉 ist die Zufahrt regelmäßig (!) blockiert. Und die blockierenden Fahrzeuge lassen sich leider auch nicht genau den jeweiligen "neuen Nachbarn" zuordnen, womit das "klingeln beim Fahrzeughalter" wegfällt.
Fakt ist aber, dass uns durch jedes Mal, wo die Zufahrt blockiert ist, Kosten entstehen. Sei es, dass wir mit dem LKW nicht rechtzeitig zum Kunden fahren können oder dass wir vor unserem eigenen Tor stehen und (zum Teil mehrere Stunden) nicht auf unser Firmengelände kommen.
So sind in den vergangenen Monaten - durch Wartezeit, Verspätungen bei Kunden, etc. - bereits Kosten im vierstelligen Bereich entstanden. Und es sieht momentan leider nicht so aus, als ob die "Falschparkerei" bald aufhören würde.
Frage: Was kurzfristig tun?
Angesprochene Polizei sagte uns, am besten an das Ordnungsamt wenden, da sie von sich aus nur tätig werden können, wenn sie den "Einfahrtblockierer" auf frischer Tat erwischen. D.h. wenn der "Blockierer" zwischenzeitlich (also vor Eintreffen der Polizei/Ordnungsamt) weggefahren ist, ist es schwer ihn noch zur Rechenschaft zu ziehen.
Vorschlag vom Ordnungsamt ist: Sperrflächen-Markierungen bei der Gemeinde beantragen. Dies kann allerdings Monate dauern (d.h. bis dahin haben die Falschparker noch mehr Kosten verursacht) und ist auch noch keine Garantie dafür, dass sich die Falschparker künftig an diese Sperrflächen halten.
Die Frage ist daher: Hat jemand eine Idee, wie man von den blockierenden Fahrzeughaltern auf zivilrechlichem Wege zumindest einen Teil seiner Kosten zurück bekommen kann? Immerhin haben uns die Falschparker durch die Blockierung der Einfahrt nicht nur an der Zufahrt auf unser Firmengelände gehindert, sondern uns somit auch an der Ausübung unseres Berufs gehindert.Und somit hohe Kosten verursacht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von C-G-N
- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.
Verdienstausfall von mehreren hundert Euro geltend machen wollen, aber den Abschlepper für 250€ nicht bezahlen können...evtl. sollte mit der Buchhaltung mal ein klärendes Gespräch geführt werden oder man sollte vielleicht doch mal realistisch seine Kosten betrachten, die man hier so zum Besten gibt...
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Richtig, und deshalb kann von Behördenseite nicht eingegriffen werden und muss das Umsetzen von einer Privatperson vorfinanziert und auf dem Zivilrechtsweg eingefordert werden.Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wenn es eine Einfahrt ist (abgesenkter Bordstein) dann ist da auch Parkverbot.
😕😕😕😕
das ordnungsamt kann nichts machen im öffentlichen verkehrsraum?
das sind die zuständigen, und NUR die können da abschleppen lassen.
Immer diese Vergesslichkeiten, worin der gesetzliche Unterschied zwischen können und dürfen besteht, egal ob es sich um offizielle Stellen handelt, oder Privatpersonen ...
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Immer diese Vergesslichkeiten, worin der gesetzliche Unterschied zwischen können und dürfen besteht...
Als Eselsbrücke für dich:
Du darfst bei MT sinvolle Beiträge schreiben, kannst es aber nicht 😉
War doch garnicht so schwer,oder?
Zum Thema:
Ich glaube, dass der TE hier nicht wirklich mit offenen Karten spielt. Da gibt es einfach zu viele Ungereimtheiten. Sind denn schon irgendwo Pfingstferien?
wenn nicht anders angegeben rede ich immer von dem legalen weg.
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Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ich glaube, dass der TE hier nicht wirklich mit offenen Karten spielt. Da gibt es einfach zu viele Ungereimtheiten. Sind denn schon irgendwo Pfingstferien?
ich glaube, dass hier einige das ganze nicht ansatzweise verstanden haben und aus langeweile die tastatur quälen.
das thema ist doch total zerredet und verschlaubergert.
und gleich werden dann rechtschreibfehler usw. angemeckert.🙂
Zumindest gab es bisher keine nachvollziehbare Erklärung, warum man stundenlang wartet um das Auto abscjleppen zu lassen.
vermutlich ist das so wie bei uns.
polizei ist nicht zuständig.
ordnungsamt ist nicht erreichbar; oder alle sind im aussendienst, oder oder oder.
die neueste ausrede wenn die nicht wollen ( was eig. chronisch der fall ist)
- die akkus der autos sind alle leer, die hängen alle an der ladestation.
das mag bei dir zuhause so sein. polizei ist ländersache.
bei mir in RLP ist die polizei für den "ruhenden verkehr" nicht zuständig.
das liegt hier in der zuständigkeit der ordnungsbehörden.
und bevor wieder geschlaubergert wird:
wenn ein baby in dem falsch geparkten auto das in der prallen sonne steht nach einer stunde......
dann ist doch die polizei zuständig,
aber das hat andere gründe.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
das mag bei dir zuhause so sein. polizei ist ländersache.
bei mir in RLP ist die polizei für den "ruhenden verkehr" nicht zuständig.das liegt hier in der zuständigkeit der ordnungsbehörden.
Was aber nichts daran ändert, dass es keinen vernünftigen Grund gibt stundenlang zu warten, bis man diese ruft.
Danke an den User Pflaumenkuchen, treffender kann man es nicht ausdrücken.
Ich wundere mich über den großen Zuspruch zu den Anliegen des Threaderstellers. Auf den ersten Blick mag es logisch erscheinen, dass hier ein sofortiges Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters, Geltendmachung von Verdienstausfällen etc. die richtigen Schritte sind. Auf den zweiten Blick ist das nicht logisch. Ich würde mich erstmal fragen, was das überhaupt für eine Firma ist und ob die Nutzung dieser Einfahrt für regelmäßigen Lkw-Verkehr wirklich vorgesehen ist. Dann ist es in der Tat eigenartig, dass das Ordnungsamt die StVO nicht durchsetzt.
Zitat:
. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.
Ein "kleinerer" Betrieb, der eine Vielzahl von Lkw/Transportern betreibt...? So klein kann der doch gar nicht sein. Vielleicht wäre es angebracht, mit den neuen Nachbarn in diesem Gebiet einfach mal ein freundliches Gespräch zu führen und zu erklären, dass die blockierte Einfahrt Euch in große Probleme bringt.
Zitat:
Verdiestausfall durch nicht rechtzeitiges oder gar zu spätes Eintreffen beim Kunden
Den Zusammenhang müsste man erstmal nachweisen. Wenn jemand auf der Autobahn einen Unfall verursacht und durch den entstandenen Stau kommen einige Lkw zu spät zum Kunden, so haftet der Unfallverursacher nicht für diese wirtschaftlichen Schäden. Der Verantwortliche bekommt ein Bußgeld gemäß dem Verstoß, den er begangen hat. Etwaige Konsequenzen für den Rest des Verkehrs interessieren nicht. Zivilrechtliche Ansprüche kann man da nicht durchsetzen.
Zitat:
Immerhin haben uns die Falschparker durch die Blockierung der Einfahrt nicht nur an der Zufahrt auf unser Firmengelände gehindert, sondern uns somit auch an der Ausübung unseres Berufs gehindert.
Das tut jeder, der sich im Straßenverkehr nicht so verhält, wie er es sollte. Neulich stand einer an der Ampel vor mir und ist bei grün so langsam losgefahren, dass ich eine Rotphase länger warten musste. Der hat mich an der Ausübung meines Berufs gehindert. Oder jemand stellt sich (regelkonform) an den Straßenrand, so dass ein großer Lkw nicht mehr durchkommt. Kann ich nun Schadenersatz geltend machen? Wohl kaum.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Danke an den User Pflaumenkuchen, treffender kann man es nicht ausdrücken.Ich wundere mich über den großen Zuspruch zu den Anliegen des Threaderstellers. Auf den ersten Blick mag es logisch erscheinen, dass hier ein sofortiges Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters, Geltendmachung von Verdienstausfällen etc. die richtigen Schritte sind. Auf den zweiten Blick ist das nicht logisch. Ich würde mich erstmal fragen, was das überhaupt für eine Firma ist und ob die Nutzung dieser Einfahrt für regelmäßigen Lkw-Verkehr wirklich vorgesehen ist. Dann ist es in der Tat eigenartig, dass das Ordnungsamt die StVO nicht durchsetzt.
Es ist vollkommen egal ob dort ein LKW, PKW, Pferdekutsche oder nur ein Handwagen rein und raus muss. Der Bordstein ist laut TE an der Stelle der Zufahrt abgesenkt. Und so lange dort ein abgesenkter Bordstein ist, warum auch immer, ist dort das Parken verboten.
http://dejure.org/gesetze/StVO/12.htmlZitat:
Original geschrieben von murkspitter
vermutlich ist das so wie bei uns.
polizei ist nicht zuständig.
ordnungsamt ist nicht erreichbar; oder alle sind im aussendienst, oder oder oder.die neueste ausrede wenn die nicht wollen ( was eig. chronisch der fall ist)
- die akkus der autos sind alle leer, die hängen alle an der ladestation.
Die übliche Ausrede, laut meinem Freund in Berlin-Marzahn-Hellersdorf ist am Samstag: Wir haben heute nur eine Streife im Einsatz und die hat schon mehrere Umsetzungen.
Wenn ich hier in Berlin die Polizei anrufe, weil beim Ordnungsamt keiner ran geht, dann höre ich Mo bis Sa, in der Zeit von 0600 bis kurz vor 2200 die Auskunft: Danke, wir geben das an das zuständige Ordnungsamt weiter. Wenn ich denen dann sage, daß ich es dort selber schon vergeblich versucht habe, dann heißt es, die sind jetzt aber zuständig. Nur in der Zeit von 2200 bis 0600 ist Mo bis Sa die Polizei zuständig und dann noch Sa 2200 bis Mo 0600.
Früher, als es hier in Berlin noch nicht das Ordnungsamt gab, da war es, mit dem Umsetzen lassen, wesendlich besser.
Also bei uns in der privaten Toreinfahrt hieß die Formel der Polizei, man will weg, man kommt, schriebt und schleppt gegeben falls ab, wenn man parken will auf dem Einstellplatz hat man Pech gehabt.
Bei meinem jetzigen Einstellplatz ist es so, dass sich erst mal keiner traut sich davor zustellen und wenn jemand die Parkplätze blockiert werden die auf deren kosten abgeschleppt, denn die bekommen ihr Auto erst wieder, wenn bezahlt wurde.
Vielleicht mal mit einem Abschleppunternehmen sprechen, ob es diese Möglichkeit gibt, bei uns stehen auch überall schöne Schilder, wer dort widerrechtlich parkt wird kostenpflichtig abgeschleppt und wer nicht zahlt bekommt das Auto nicht wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zumindest gab es bisher keine nachvollziehbare Erklärung, warum man stundenlang wartet um das Auto abscjleppen zu lassen.
Ich kann es mir vorstellen. Wenn es öffentlicher verkehrsraum ist, sollte man vorher die Polizei rufen. Bis die kommt dauert es. Dann ruft die Polizei den Schlepper, dies dauert auch.
Handelt es sich um eine private Straße darf man den Schlepper selbst suchen, und ihn auch selbst zahlen.
Ich würde mir dazu einen Anwalt suchen, um mich beraten zu lassen. Anschließend wird der Anwalt mit Fotos versorgt, um das Geld vom Falschparker zu fordern.