Firmenwagen während der Leasingdauer wechseln? Jemand Erfahrungen?

Hallo zusammen,

seit einem Jahr "darf" ich nun einen Firmenwagen fahren. Kam im Zuge eines Jobwechsel.
Ich bin damit auch ganz zufrieden und war mit meinem Opel Astra auch ganz zufrieden obwohl ich den nicht selbst konfiguriert habe sondern von einem Vorgänger übernommen habe.
Der Astra ist jetzt gerade mal knapp über einem Jahr im Leasing.
vor ein paar Wochen wurde mir gesagt das ich ca im Sommer einen anderen Wagen bekommen würde, sprich ich könnte mir einen neuen Wagen in einer höheren Fahrzeugklasse konfigurieren und bestellen (Ford Mondeo / Insignia / A4 / C-Klasse etc). Hintergrund ich eine "Beförderung" zum Global Account Manager. In dieser Funktion würde mit, zumindest bei Neubestellung, die eben genannte Fahrzeugklasse zustehen.
Jetzt allerdings bekomme ich von meinem Chef die Info das das nun doch nicht gehen würde und ich den Astra noch die nächsten 2 Jahre der Leasingdauer fahren müsste
Bin da jetzt schon etwas enttäuscht und ich frage mich jetzt ob ich mit meinem Chef nochmals reden soll.
Der Astra an sich ist kein schlechtes Fahrzeug, da ich aber mittlerweile ca 60.000km im Jahr fahre (war bei meiner Einstellung nicht so vorhersehbar) finde ich den Astra nicht sehr komfortabel. Nach ca 4 Stunden ihn Auto steige ich wie gerädert aus und bin erst mal total geschafft...
Naja und da wäre ein etwas komfortableres Auto schon nicht verkehrt.

Wie seht Ihr das?
Hat jemand von Euch so was schon mal gemacht?

Ich weiß das lässt sich sicher nicht so pauschal beantworten, da es verschiedene Einflussfaktoren gibt (der größte Knackpunkt ist natürlich der direkte Vorgesetzte..).

Danke & Grüße

Beste Antwort im Thema

Bei 2-3 Tagen ist die Haupttätigkeit von zu Hause aus.
Also auch keine Versteuerung für den Weg ins Büro, da dies dann wie z.B. ein Kundentermin gehandhabt wird.

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Wenn Du in einem vernünftigen Unternehmen arbeitest, würde sich für die Restlaufzeit des Astra auch Jemand finden lassen, der sich freut. In meiner alten Firma hat der Nachfolger am Ende sogar etwas weniger bezahlen müssen dafür, dass er sich den Wagen nicht konfigurieren durfte.

Berücksichtige bei deinen Überlegungen auch den geldwerten Vorteil. Bei 100km Entfernung zum Büro haut ein Firmenwagen bei der Lohnabrechnung ziemlich rein und da ist der Astra eben noch günstiger als eine C-Klasse.

Zu deiner eigentlichen Frage:
Entweder in der Firma übernimmt jemand den Astra oder man spricht mit der Leasinggesellschaft.
Je nach Firmengröße und Fahrzeugpool gibt es Verträge, die eine vorzeitige Rückgabe für einen Teil der Fahrzeuge aus dem Rahmenvertrag möglich machen. Das ist aber sehr individuell und lässt sich pauschal gar nicht sagen.
Andere Möglichkeit: Der Leasingvertrag wird rückwirkend auf eine andere (kürzere) Laufzeit umgestellt, die Leasingrate angepasst und nachgezahlt.

Also irgend eine Lösung gibt's schon. Ich würde erst mal klären: Willst du unbedingt so schnell wie möglich das größere Auto? Steht es dir aufgrund irgendwelcher Verträge und Regelungen in der Firma JETZT zu? Oder eben nur die Bestellung des größeren Wagens zum nächst möglichen "Leasingwechseltermin"?

Evtl. auch mal das Argument Über Kilometer in den Raum werfen bei deiner Firma.
Wenn du jetzt 60tKm im Jahr machst und der Wagen nur für 30tKm geleast wurde, bist du nach kurzer Dauer drüber.
Bei uns wird dann die Leasingdauer auf 2 Jahre gesetzt (im nachhinein) und man versucht innerhalb der Firmenwagen sinnvoll zu tauschen wenn möglich, damit keine Überkilometer anfallen.

Zitat:

@Marcus1202 schrieb am 8. Mai 2016 um 16:41:53 Uhr:


Jetzt allerdings bekomme ich von meinem Chef die Info das das nun doch nicht gehen würde...

Wie bzw. womit hat er das begründet? 😰

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. Mai 2016 um 16:40:00 Uhr:



Zitat:

@Marcus1202 schrieb am 8. Mai 2016 um 16:41:53 Uhr:


Jetzt allerdings bekomme ich von meinem Chef die Info das das nun doch nicht gehen würde...

Wie bzw. womit hat er das begründet? 😰

Er müsste alle gleich behandeln.
Wenn er mir jetzt schon einen neuen Wagen genehmigt, dann würde mal alle kommen und schon früher ein neues Fahrzeug haben wollen.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 10. Mai 2016 um 22:40:25 Uhr:


Berücksichtige bei deinen Überlegungen auch den geldwerten Vorteil. Bei 100km Entfernung zum Büro haut ein Firmenwagen bei der Lohnabrechnung ziemlich rein und da ist der Astra eben noch günstiger als eine C-Klasse.

Zu deiner eigentlichen Frage:
Entweder in der Firma übernimmt jemand den Astra oder man spricht mit der Leasinggesellschaft.
Je nach Firmengröße und Fahrzeugpool gibt es Verträge, die eine vorzeitige Rückgabe für einen Teil der Fahrzeuge aus dem Rahmenvertrag möglich machen. Das ist aber sehr individuell und lässt sich pauschal gar nicht sagen.
Andere Möglichkeit: Der Leasingvertrag wird rückwirkend auf eine andere (kürzere) Laufzeit umgestellt, die Leasingrate angepasst und nachgezahlt.

Also irgend eine Lösung gibt's schon. Ich würde erst mal klären: Willst du unbedingt so schnell wie möglich das größere Auto? Steht es dir aufgrund irgendwelcher Verträge und Regelungen in der Firma JETZT zu? Oder eben nur die Bestellung des größeren Wagens zum nächst möglichen "Leasingwechseltermin"?

Ich hab nur die normale 1% Versteuerung. Den Weg ins Büro muss ich nicht versteuern.
Zum Glück! :-)
Ich hab einen Außendienstvertrag und bin "nur" zu ? der Zeit im Büro

Wenn du 2-3 Tage in einem Büro arbeitest ist das deine Tätigkeitsstätte und die Entfernung muss versteuert werden (entweder die Einzelfahrten oder pauschal 0,03% pro KM). Wenn nicht wäre das Steuerhinterziehung und da hat der Arbeitgeber nix von außer Ärger und Nachzahlung wenn es bei der nächsten Prüfung auffällt.
Aber viel Erfolg damit...

Bei 2-3 Tagen ist die Haupttätigkeit von zu Hause aus.
Also auch keine Versteuerung für den Weg ins Büro, da dies dann wie z.B. ein Kundentermin gehandhabt wird.

Auch durch ein Danke wird deine Aussage nicht richtig. Das wird dir jedes Finanzamt um die Ohren hauen.
Der Arbeitgeber hat die Wahl pauschal mit 0,03% pro Entfernungskilometer zu versteuern oder es werden die einzelnen Fahrten mit je 0,002% berechnet. 0,03% entsprechen 15 Anwesenheitstagen pro Monat im Büro. Bei weniger Tagen lohnt sich also die Einzelabrechnung. Und ja, auch Mitarbeiter, die nur einen Tag im Monat ins Büro kommen müssen diese Fahrt versteuern.

Durch Pauschalversteuerung kann der Arbeitgeber die Abzüge für den Arbeitnehmer noch ein wenig reduzieren.

Lässt sich alles z.B. hier nachlesen:
http://www.rechnungswesen-portal.de/.../...ienstwagen-die-1-Regel.html

PS: Mit Haupttätigkeit meinst du vermutlich die regelmäßige Tätigkeitsstätte. Diese gibt es seit 2014 nicht mehr und wurde durch erste Tätigkeitsstätte ersetzt. Die Definition und Unterscheidung ist bei Wikipedia gut beschrieben.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 18. Mai 2016 um 22:41:32 Uhr:


Und ja, auch Mitarbeiter, die nur einen Tag im Monat ins Büro kommen müssen diese Fahrt versteuern.

Du meinst also allen Ernstes, dass ein Außendienstmitarbeiter, der z. B. einmal im Monat in die Zentrale seines AG zu einem Meeting fährt (Entfernung z. B. 500 km), dies als Fahrten zur Arbeitsstätte versteueren muss. Sorry, aber da solltest Du eine belastbare Quelle liefern.

Wenn ein Außendienstmitarbeiter keinen Arbeitsplatz am Sitz des Arbeitgebers hat, sondern dorthin nur zu Meetings fährt, ist dies eine beruflich veranlasste Dienstreise, bei der er sogar (sofern er dort nicht bewirtet wird) die Verpflegungspauschale erhält bzw. geltend machen kann.

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo Chaosmanager,

Wenn die Firma diesem Mitarbeiter die 500km entfernte Zentrale als erste Tätigkeitsstätte zugeordnet hat dann ist das sogar so. In der Regel wird in solchen Fällen das Homeoffice oder eine Zweigstelle als erste Tätigkeitsstätte genannt und glaubwürdig vertreten. So dass dann auch nur dieser Weg oder beim Homeoffice eben nichts versteuert wird.

In dem hier genannten Fall ging es um 2-3 Tage pro Woche Anwesenheit im Büro. Das ist seine erste Tätigkeitsstätte! Bei dann 9-13 Tagen pro Monat liegt er nur knapp unter der Pauschale. Versteuerung der Einzelfahrten (wenn der AG sich drauf einlässt) spart hier etwas Geld.

Gruß

am Ende des Tages hast Du gute Argumente, warum Du das größere Auto wirklich brauchst. Natürlich hat Deine Firma Kosten, den bestehenden Leasingvertrag für den Opel zu stornieren. Aber was hilft es, Du bist berechtigt, das zu fordern.

Zitat:

@Marcus1202 schrieb am 15. Mai 2016 um 15:13:48 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. Mai 2016 um 16:40:00 Uhr:



Wie bzw. womit hat er das begründet? 😰

Er müsste alle gleich behandeln.
Wenn er mir jetzt schon einen neuen Wagen genehmigt, dann würde mal alle kommen und schon früher ein neues Fahrzeug haben wollen.

Behalte das Auto und komm Deinem Chef entgegen. Vereinbart einen gemeinsamen Termin für ein neues Auto. Wenn Du Druck machst, wird er sich das merken. Solche Mitarbeiter will man als Chef nicht.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 19. Mai 2016 um 07:53:50 Uhr:



Wenn die Firma diesem Mitarbeiter die 500km entfernte Zentrale als erste Tätigkeitsstätte zugeordnet hat dann ist das sogar so. In der Regel wird in solchen Fällen das Homeoffice oder eine Zweigstelle als erste Tätigkeitsstätte genannt und glaubwürdig vertreten. So dass dann auch nur dieser Weg oder beim Homeoffice eben nichts versteuert wird.

Davon bin ich natürlich ausgegangen.

Zitat:

In dem hier genannten Fall ging es um 2-3 Tage pro Woche Anwesenheit im Büro. Das ist seine erste Tätigkeitsstätte! Bei dann 9-13 Tagen pro Monat liegt er nur knapp unter der Pauschale. Versteuerung der Einzelfahrten (wenn der AG sich drauf einlässt) spart hier etwas Geld.

Wenn der AG bestätigt, dass der AN seine Aufgaben überwiegend vom Homeoffice erledigt, dürfte es m. E. ohne Probleme möglich sein, dass dies vom FA anerkannt wird.

Gruß
Der Chaosmanager

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