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Firmenwagen und "Zweitwagen" für Fahranfängerin

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 22:22

Moin,

 

folgende Herausforderung stellt sich demnächst:

 

Ich fahre seit ca. 20 Jahren Firmenwagen und habe meinen SFR an meinen Arbeitgeber abgetreten, d.h. ich habe kein eigenes Auto. Meine Tochter (18, lebt nicht bei mir) macht ihren Führerschein und will sich nach bestandener Prüfung schnellstmöglich ein eigenes Auto kaufen.

 

Nun stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es wohl bei der Autoversicherung gibt, der ihr den Einstieg günstiger als SF 0 ermöglicht. Sicherlich könnten wir das Auto auf mich zulassen, die Frage ist ob dieser dann als Zweitwagen bei der Versicherung anerkannt wird.

 

Gibt's vergleichbare Fälle und Tipps?

 

Besten Dank

T_L

 

Beste Antwort im Thema

Das macht man z.b aus Kostengründen und kann ihn dann beim Arbeitsplatzwechsel wieder mitnehmen incl den Jahren die er an die Firma abgetreten war. Schäden werden natürlich auch berücksichtigt

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Hat Sie begleitetes Fahren absolviert? Unsere Tochter hatte das nicht und wurden mit 18 in der HF/VK auf SF 1/2 eingestuft. Versicherungen läuft auf uns und wenn wir die Prozente auf Sie übertragen wollen geht das. Sie ist als Fahrer mit aufgenommen. Mittlerweile sind wir auf. HF/VK auf 5 als Zweitwagen. Ich habe auch eine. Dienstwagen und meine Frau auch ein Fahrzeug mit HF 31 und VK 36.

Interessant ist eure Konstruktion, denn Du hast einen Firmenwagen und da wird die Zweitwagenregelung nicht funktionierten. Denke ich mal. Also in den sauren Apfel beißen und die Prozente abarbeiten.

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 23:55

Zur Frage - kein begleitetes Fahren. Mein DW-Vertrag erlaubt das nicht.

Du kannst die Führerscheinregelung nutzen um mit SF 1/2 zu beginnen. Auch kannst du die Zweitwagenregel nutzen, obwohl dein SF an den Arbeitgeber abgetreten ist. Wäre auch SF 1/2.

Wenn Ihre Mutter ein K-Vertrag hat, kann die Tochter auch selbst mit SF 1/2 anfangen (Eltern/Kindregelung)

Nein funktioniert nicht. Für die Versicherungen zählt nur ein auf deinen Namen versichertes Fahrzeug. Versicherungstechnisch hast du nie ein Auto gefahren. Somit kann auf dich auch kein Zweitwagen zugelassen werden.

Habe das Spielchen auch grad hinter mir. Nach 7 Jahren Firmenwagen wieder ein Privatfahrzeug. Die SF der sieben Jahre sind für mich persönlich flöten. Es sei denn, mein AG hätte die Versicherung an mich abgetreten. Hab allerdings noch nie gehört, das ein AG das macht.

Ich bin mit der SFR wieder angefangen, mit der ich vor sieben Jahren aufgehört hatte.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 8:43

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Dezember 2018 um 08:00:23 Uhr:

Du kannst die Führerscheinregelung nutzen um mit SF 1/2 zu beginnen. Auch kannst du die Zweitwagenregel nutzen, obwohl dein SF an den Arbeitgeber abgetreten ist. Wäre auch SF 1/2.

Wenn Ihre Mutter ein K-Vertrag hat, kann die Tochter auch selbst mit SF 1/2 anfangen (Eltern/Kindregelung)

...ihre Mutter hat weder Auto noch "K-Vertrag"

Dann kannst du die Führerscheinregelung oder die Zweitwagenregelung aufgrund deines abgetretenen SF an die Firma nutzen. Musst halt das Auto erst mal auf dich versichern, kannst ja später den SF an die Tochter übertragen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 7. Dezember 2018 um 08:03:03 Uhr:

Nein funktioniert nicht. Für die Versicherungen zählt nur ein auf deinen Namen versichertes Fahrzeug. Versicherungstechnisch hast du nie ein Auto gefahren. Somit kann auf dich auch kein Zweitwagen zugelassen werden.

Habe das Spielchen auch grad hinter mir. Nach 7 Jahren Firmenwagen wieder ein Privatfahrzeug. Die SF der sieben Jahre sind für mich persönlich flöten. Es sei denn, mein AG hätte die Versicherung an mich abgetreten. Hab allerdings noch nie gehört, das ein AG das macht.

Ich bin mit der SFR wieder angefangen, mit der ich vor sieben Jahren aufgehört hatte.

Du hast ja auch keinen SF an die Firma abgetreten, der bleibt dir immer und muss von der Firma an dich zurückgegeben werden, wenn du das beantragst.

Ok davon habe ich noch nie gehört. Warum sollte man einen SFR an seinen AG abtreten? Da hat man doch nichts von.

Es sei denn, man macht sich selbstständig und tritt seinen privaten SRF an seine eigene Firma ab. Wenn das hier gemeint ist?

Das macht man z.b aus Kostengründen und kann ihn dann beim Arbeitsplatzwechsel wieder mitnehmen incl den Jahren die er an die Firma abgetreten war. Schäden werden natürlich auch berücksichtigt

Alternativ würde ich mal prüfen und darüber nachdenken, evtl. ein Neufahrzeug mit Versicherungspaket aus einer Herstelleraktion für Fahranfänger anzuschaffen, sofern so etwas derzeit angeboten wird.

Wir haben das mal für eine unserer Töchter mit einem Seat Ibiza gemacht.

Finanzierung über vier Jahre mit Vollkaskoversicherung; das war unschlagbar günstig.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 14:03

Nen Teufel werde ich tun ;)

Meine Tochter ist Azubi im 2.Jahr - sie hat von ihrer Gage alle Kosten für das Auto selber zu tragen, daher der Versuch zumindest die Versicherung so günstig wie möglich zu halten. Abgesehen davon - alles Neue (PC, Tablet, iPhones etc.) hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von ca. 10 Monaten, dann liegt idR ein Totalschaden vor.

Entscheidend ist die monatliche Gesamtkostenrechnung.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 16:06

Jeder hat da so seine Sichtweise, aber einen Neuwagen für eine Anfängerin nur wegen attraktiver Versicherung im Paket zu kaufen/ leasen/ sonst was - never.

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:03:10 Uhr:

Nen Teufel werde ich tun ;)

Meine Tochter ist Azubi im 2.Jahr - sie hat von ihrer Gage alle Kosten für das Auto selber zu tragen, daher der Versuch zumindest die Versicherung so günstig wie möglich zu halten. Abgesehen davon - alles Neue (PC, Tablet, iPhones etc.) hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von ca. 10 Monaten, dann liegt idR ein Totalschaden vor.

:D-- konsequent bist du ja! :cool:;):D

Und wer ist denn nun die "SIE" in deinem Profil mit dem i10 in Yesi-Gold??

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