Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen
Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?
Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:
Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.
Gestaltungsmöglichkeit:
Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.
Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:
Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.
Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.
Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.
Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p47860
@ HolgernilsonWarum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....
@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)
Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.
Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.
Das war der achte Post von mir in diesem Thread.
139 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 8. Juni 2015 um 09:17:41 Uhr:
Dass sich die 1 % bei mir nicht lohnen, weiß ich eh schon. Mir ging es nur darum, ob es tatsächlich stimmt, dass die sauber geführten Fahrtenbücher trotzdem teilweise nicht anerkannt werden.
Es gibt kaum ein Fahrtenbuch, das tatsächlich keinen einzigen Fehler enthält. Ein Rechen- oder Schreibfehler kommt schnell vor. Diejenigen, die ihr Fahrtenbuch "gestalten" haben noch ein größeres Risiko, weil schnell ein Fehler einer Plausibilität passieren kann. Z.B. weil nicht beachtet wird, dass man zu der Zeit, die auf einer Tankquittung steht auch laut Fahrtenbuch genau an diesem Ort gewesen sein muss. Ein einziger solcher Fehler genügt, um das gesamte Fahrtenbuch zu verwerfen.
Wenn ein Fahrtenbuch jedoch wirklich zu 100 % in Ordnung ist, muss das Finanzamt das auch anerkennen, selbst wenn der Privatanteil Null ist.
Gut, dann werde ich dabei bleiben und weiter sehen, falls sie es von mir haben wollen oder der Betriebsprüfer bei mir steht.
Ich empfinde das Führen des Fahrtenbuchs nicht so lästig. Außerdem gibt es mir die Möglichkeit, bei Auftraggebern, bei denen ich die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen kann, nachzuvollziehen.
Es gibt auch elektronische Fahrtenbücher. Die sind zwar recht teuer, aber man spart sich den Schreibkram.
Bei dem finanziellen Aufwand könnte ich auch gleich die 1 % nehmen. Die Teile kosten um die 1.000 €. Da meine Firma noch recht klein ist, muss ich schauen, so wenig Ausgaben wie möglich zu haben, sodass ich den Mehraufwand gerne in Kauf nehme.
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Da dieses Thema recht aktiv und mit einingen nützlichen Infos betrieben wurde, möchte ich hier mal eine Frage loswerden, die meiner Meinung nach auch zu diesem Thema passt.
Vorweg, bitte steinigt mich nicht, wenn fachlich nicht alles 100% richtig geschrieben ist, ich bin kein Steuerberater und dies soll auch keine solche Beratung darstellen!
Bisheriges Ergebnis in diesem Thema war ja schon, das man als Gewerbetreibender, welcher seine KFZ Ausgaben(Firmenwagen) als Betriebsausgaben absetzen möchte, entweder ein penibel und sauber geführtes Fahrtenbuch führen oder sich pauschal die 1%Regelung wieder für die private Nutzung als Einnahmen anrechnen lassen muss.
Auch bei der 1% Regelung muss man über einen Zeitraum (3 Monate) nachweisen, dass die betriebliche Nutzung über 50% liegt.
Jetzt mein eigener Sachverhalt:
Der Anteil der betrieblichen Nutzung liegt bei ca.35%. Sagen wir 13000km betrieblich von gesamt 30000km p.a.. Und es handelt sich um ein hochwertiges Auto im Neupreis 80-90tEuro. Fahrzeugalter 1-3 Jahre alt.
Eine Führung eines Fahrtenbuches fällt für mich aus, ständiger Aufwand und Anfechtbarkeit, Standfestigkeit etc..
Die 1% Regelung fällt ebenso aus, da ja die betriebliche Nutzung unter 50% liegt und bei diesem hochpreisigen Auto die 1% Regelung auch zu heftig zu Buche schlagen würde.
Jetzt meine eigentliche Frage: Jetzt gibt es ja noch die Möglichkeit, das Fahrzeug völlig privat zu belassen und die ca. 35% betriebliche gefahrenen KM über die KM Pauschale 0,30 cent oder besser mit den tatsächlich ausgerechneten, nachgewiesenen Fahrzeugkosten zu veranschlagen, hier kommen z.B. 0,80cent pro KM raus.
Bis hier hin erscheint, mir der Weg über ein Privatauto und KM Abrechnung/Reisekosten die betrieblichen Fahrten aufzulisten und als Kosten abzusetzen, am passendsten.
Bitte korrigiert mich, wenn ich bis hier hin schon falsch liege?
Bei einem Fahrzeugkauf in Bar wäre mir soweit auch alles verständlich und das Auto privat zu belassen und eine KM Abrechnung für den 35% betrieblichen Teil zu machen, wäre mein favorisierte Lösung.
Frage 1:
Wie schaut es jetzt aus, wenn ich dieses Auto finanzieren will?
z.B. BMW Gewerbliche Finanzierung hat gute Konditionen, dann müsste ich das Auto als Privat Auto belassen, könnte weder Zinsen oder Fahrzeugkosten absetzen, würde dann aber die 0,80cent x13000km
als Reisekosten absetzen
Frage 2:
Leasing, geht die KM Abrechnung auch bei Leasing? Funktioniert das, dass ich ein Auto lease, die Leasingraten aber nicht wie sonst üblich als volle Betriebsausgaben absetze!? Also garnicht absetze. Auch die sonstigen Fahrzeugkosten nicht!
Sondern auch wieder die pauschale KM Abrechnung mit 0,80cent x 13000km (Gesamt KM sind 30tkm p.a.) für meinen betrieblichen Anteil... In der Pauschale von 0,80cent würde ich dann anstatt der Abschreibung/Wertminderung Auto die Leasingrate mit integrieren. Sprich die Leasingrate steckt in den 0,80cent mit drin.
So Jungs, bin gespannt, funktioniert das?
Bist du dir sicher,dass du für die betriebliche Nutzung 35% der Kosten absetzen kannst?
Meines Wissens kannst du für die betriebliche Nutzung nur 0,30 € pro Kilometer geltend machen
Das hat er doch vor?
€: Meiner Meinung nach funktioniert das mit deutlich mehr als 30 Cent nicht unbedingt. Habe schon Fälle gesehen, wo sowas geschluckt wurde, aber irgendwann werden die Kosten als unangemessen angesehen. War aber auch ein Mandant mit einem Auto jenseits der 100.000€ und kaum Kilometer im Jahr. Da hat der Kilometer mehrere Euro gekostet.
Ich verstehe das so,dass er die tatsächlichen Kosten von 0,80€ pro Kilometer abrechnen will,geht das überhaupt, wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist?
Zitat:
@Sencer schrieb am 18. August 2015 um 17:12:25 Uhr:
Tatsächliche Kosten gehen nur in Verbindung mit einem Fahrtenbuch.
Hier einige Quellen:
http://www.akademie.de/.../...echliche-kosten-statt-kilometerpauschale
http://www.steuernsparen.de/.../Ermittlung_tatsaechlicher_Fahrtkosten
http://www.unternehmerlexikon.de/kilometerpauschale/
Ich denke eine normale Reisekostenaufstellung mit den betrieblich veranlassten Fahrten reicht. Natürlich muss auch der Gesamt km Stand zu erkennen sein um zu sehen wieviel privat. Hier erkennt man ja den privat/betrieblich Anteil.
Ist halt die Frage ob wirklich ein vollständiges Fahrtenbuch(auch mit Privatfahrten) zu führen ist oder nicht.
Und sehe ich es richtig, dass die km Abrechnung auch bei Leasing geht. Dann natürlich ohne die Leasingraten als solches abzusetzen. Wäre ja sonst doppelt....
In Link 2 und 3 von dir wird auch explizit auf die Notwendigkeit des Fahrtenbuchs hingewiesen. Link 1 ist in meinen Augen falsch.
Wer würde denn noch ein Fahrtenbuch führen, wenn er das gleiche Ergebnis erzielen kann, in dem er einfach eine Übersicht der beruflichen Reisen erstellen könnte? (Was in den meisten Fällen für VP sowieso schon erstellt wird und nichtmal Zusatzaufwand bedeuten würde).
Bei einer Nutzung > 50% hat man notwendiges Betriebsvermögen und zwischen 10 % und 50 % kann man gewillkürtes Betriebsvermögen bilden. Darunter ist es Privatvermögen.
Für Dienstreisen kann man jetzt die tatsächlichen Kosten pro km geltend machen. Hierzu muss man alle Kosten p.a. ermitteln und durch die gefahrenen km teilen. Dann hat man den Satz und kann diesen auch abrechnen. Gilt aber nicht für die Fahrten Wohnung zur Arbeit. Da bleibt es bei den 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Zitat:
@mk28 schrieb am 18. August 2015 um 20:53:35 Uhr:
Bei einer Nutzung > 50% hat man notwendiges Betriebsvermögen und zwischen 10 % und 50 % kann man gewillkürtes Betriebsvermögen bilden. Darunter ist es Privatvermögen.Für Dienstreisen kann man jetzt die tatsächlichen Kosten pro km geltend machen. Hierzu muss man alle Kosten p.a. ermitteln und durch die gefahrenen km teilen. Dann hat man den Satz und kann diesen auch abrechnen. Gilt aber nicht für die Fahrten Wohnung zur Arbeit. Da bleibt es bei den 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Wo steht das, dass bei Selbstständigen die Fahrten ins Büro dann nur mit 30cent zählen? Die einfachen Entfernungs-KM, also hier nur die KM zur Hinfahrt sind mir dafür bekannt. Diesen Fakt lese ich zum ersten Mal. Diese deutschen Regeln treiben einen noch in den Wahnsinn.
Zitat:
@mideluxe schrieb am 19. August 2015 um 10:52:31 Uhr:
Wo steht das, dass bei Selbstständigen die Fahrten ins Büro dann nur mit 30cent zählen? Die einfachen Entfernungs-KM, also hier nur die KM zur Hinfahrt sind mir dafür bekannt. Diesen Fakt lese ich zum ersten Mal. Diese deutschen Regeln treiben einen noch in den Wahnsinn.
Formuliere es um, Fahrten von zu Hause zur Arbeit sind auch mit einem Firmenwagen Privatfahrten.
Dieses Privatvernügen lässt sich nun aber wieder mit 30 Cent/km für die einfache Strecke vom Lohn/Gewinn steuerlich geltend machen.
Sprich bei der Abrechnung nach Kilometern sind die Fahrten zur Arbeit in den Kilometerteil des Privatvergnügens mit rein zu rechnen.