Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen
Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?
Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:
Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.
Gestaltungsmöglichkeit:
Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.
Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:
Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.
Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.
Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.
Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p47860
@ HolgernilsonWarum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....
@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)
Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.
Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.
Das war der achte Post von mir in diesem Thread.
139 Antworten
In der Regel sind das aber auch die, die als erstes auf die bösen Unternehmer schimpfen, weil die angeblich gar keine Steuern zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von filiushh
In der Regel sind das aber auch die, die als erstes auf die bösen Unternehmer schimpfen, weil die angeblich gar keine Steuern zahlen.
... zahlen denn Unternehmer keine Steuern? 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wenn ein Selbstständiger hingegen seinen Porsche als Firmenwagen nutzt, wird ihm der Nachweis der fehlenden Privatnutzung wohl kaum gelingen
Wenn er a) ein Fahrtenbuch führt, b) dort 100% Fahrten für die Firma drin sind und c) noch ein adäquater Privatwagen vorhanden ist (ggf. d) auch noch ein weiterer für die Ehefrau), dann sollte das kein allzu großes Problem sein.
Andreas
Du sagst es: Fahrtenbuch. Es geht dem TE ja die ganze Zeit darum auf ein Fahrtenbuch zu verzichten und trotzdem keinen Privat-Anteil zu versteuern.
Das geht eben wenn überhaupt nur beim Sprinter des Heizungsbauers, aber eben nicht beim "normalen" PKW des Unternehmensberaters.
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Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
... zahlen denn Unternehmer keine Steuern? 😉Zitat:
Original geschrieben von filiushh
In der Regel sind das aber auch die, die als erstes auf die bösen Unternehmer schimpfen, weil die angeblich gar keine Steuern zahlen.Gruß
Der Chaosmanager
Ja, wenn sie weder Umsatz noch Gewinn machen.😉
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Du sagst es: Fahrtenbuch. Es geht dem TE ja die ganze Zeit darum auf ein Fahrtenbuch zu verzichten und trotzdem keinen Privat-Anteil zu versteuern.
Worum es dem TE geht, ist mir so was von egal. Ich rede mit dem Frosch.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Ich rede mit dem Frosch.
... sprach das Krümelmonster.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von filiushh
Sprechende Krümelmonster und Frösche, und der TE ist nur noch eine Nummer... 😁
...nicht mal mehr das. Ich mach mal die Tüte Chips auf. 😁
Hat einer von euch eigentlich schon den Sencer auf der Ignore-Liste? 😎
Andreas
Wenn mir einer auf den Sack geht, gibt's einen entsprechenden Kommentar. Ich halte das für angemessen, ohne gleich auf Klingelknöpfe zu drücken oder persönlich zu beleidigen. Man muss auch nicht alles tot ernst und sich selbst zu wichtig nehmen. Vertragen wir uns wieder?
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Wenn mir einer auf den Sack geht, gibt's einen entsprechenden Kommentar.
Hallo Andreas,
verwechselst du mich ggf. mit jemandem? Ich sehe nicht was an einem meiner Beiträge klingelwürdig oder beleidigend sein sollte.
btw: Chaosmanagers Beitrag ist im Kontext seiner hier im Thread geschriebenen Beiträge m.E. eindeutig verständlich, deine Erläuterung dazu war nicht notwendig, da sie inhaltlich vorher schon vorweggenommen waren.
Gruß
Sencer