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Firmenwagen Policy

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 15:52

Bin nun in das Privileg gekommen einen Firmenwagen bestellen zu dürfen. Aufgrund unserer schlechten Firmenwagenrichtlinie werde ich das zwar unterlassen aber mich würde einmal interessieren ob man bei euch auch in den Betrieben alles ziemlich limitiert hat.

Zum Beispiel keinerlei sportliche Teile. Jahresfahrleistung in Kombination mit Verbrauch ergibt zusätzlich zur Leasingrate noch einmal einen Abzug und andere fragwürdige Dinge wie Fahrten ins benachbarte Ausland nur auf Antrag.

Auch sind Mehrkilometer zu bezahlen.

Kenne ich so von den vorherigen Arbeitgebern nicht. Da wurde ein Auto konfiguriert mit Vorgabe einer Maximalsumme für die Leasingrate. Dann gab es eine Tankkarte und versteuert wurde nach 1% Regelung. Mehrkilometer haben nicht interessiert weil geschäftlich auch schwer abzuschätzen.

Wie ist das bei euch? Unterschied Konzern und KMU.

Ich bin bei einem DAX-Konzern angestellt.

Beste Antwort im Thema

Was @stay_classy sagen wollte, ist, dass der Außendienst per se schon mehr und unregelmäßigeren Einsatz vom Mitarbeiter verlangt, allein schon dadurch, dass Kundenwünsche keine 9to5-Grenze kennen und man nicht akribisch auf jede Stunde Arbeits-/Fahrtzeit achtet. Zumindest ich bin da nicht so streng mit mir.

Im Gegensatz dazu erwarte ich aber auch von meinem Arbeitgeber, dass er mir nicht wegen 20 EUR Spritkosten am Wochenende auf den Keks geht.

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Zitat:

@frncsc schrieb am 4. Juni 2019 um 08:27:30 Uhr:

Zitat:

@Renegade1000 schrieb am 1. Juni 2019 um 09:29:51 Uhr:

 

Na ja, wenn ich mit 1% die Privatnutzung versteuere dann will ich das Fahrzeug im privaten Bereich auch uneingeschränkt benutzen.

Vielleicht auch nicht, die dienstliche Anteil muss über 50% oder sogar mehr liegen.

ist das nicht andersrum: dienstliche Anteil muss über 50% => 1%-Regelung ?

Zitat:

@A346 schrieb am 31. Mai 2019 um 18:31:03 Uhr:

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass irgendein AG einem AN 30.000 km private Kilometer im Jahr über das Leasingfahrzeug mal eben so finanziert?

Doch. Wenn ein Chef rechnen kann, dann erlaubt er einem lieber so viel wie er will zu fahren, als einem mehr zu zahlen(damit er sich private Fahrten leisten kann).

Mein Ex-Arbeitgeber (kein DAX-Unternehmen, aber dennoch nicht klein)

- Uneingeschränkte private Nutzung, Tankkarte europaweit. Bin bestimmt auch 20-30tkm privat mit dem Ding gegondelt. Ok war auch ne fahrende Werbetafel. Marke vorgeschrieben VW Passat oder Golf. Motor und Mindestausstattung war ebenfalls vorgeschrieben. Extras kosteten monatlichen Betrag (wie z.B. AHK). Leasingzeit 2 Jahre (bin zw. 50-60tkm / Jahr gefahren). Manche meiner Kollegen hatte die Auto mit 50tkm abgegeben andere mit über 200tkm.

Mein jetziger AG (kein DAX-Unternehmen, aber dennoch nicht klein).

- Max. Full-Leasing Rate vorgeschrieben. VW oder Töchter ganz egal was und welchen Motor. 2 Tankkarten europaweit gültig, keine Einschränkung von Privat-KM. Leasingzeit 4 Jahre.

Zumindest beide o.g. Firmen waren/sind der Meinung, dass sie im Endeffekt eine uneingeschränkte private Nutzung in Summe günstiger kommt als eine Deckelung.

VG

Zitat:

@ru86 schrieb am 4. Juni 2019 um 10:28:05 Uhr:

Zitat:

@frncsc schrieb am 4. Juni 2019 um 08:27:30 Uhr:

 

Vielleicht auch nicht, die dienstliche Anteil muss über 50% oder sogar mehr liegen.

ist das nicht andersrum: dienstliche Anteil muss über 50% => 1%-Regelung ?

? ja so meine ich, habe ich es falsch formuliert?

Meiner Erfahrung nach wurde in letzter Zeit der Dienstwagen in "normalen" Jobs im Konzern, also jetzt nicht in Funktionen mit Managementaufgaben. Zunehmend unattraktiv. Da gibt es häufig Regelungen, die das Individuum dann doch vom Firmenwagen abhalten (mind. XY km beruflich, max dieser und jener NEFZ Verbrauch, Nur Rote und Grüne PKW, nur Mittelklasse, da obere MK + Oberklasse für bestimmte Ebenen "reserviert" usw.usf.). Eben alles individuelle Firmenpolitik. Nur

Aus dem KMU kenne und höre ich immer öfter nur festgelegte Budgets. So auch bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. Wenn ich es preislich preislich schaffe, könnte ich AMG fahren, ist nur für mich persönlich derzeit unattraktiv.

Liegt wohl daran, dass man sich hier "persönliche kennt", der Furhparkmanager ist man selbst, oder der direkte Chef. Kämen dann so Eskapaden wie 80tkm p.a. würde man entsprechend ziemlich schnell den Dienstwagen verlieren.

Wird halt wirklich mehr als Incentive gehandhabt.

Zitat:

@frncsc schrieb am 4. Juni 2019 um 12:57:52 Uhr:

Zitat:

@ru86 schrieb am 4. Juni 2019 um 10:28:05 Uhr:

 

ist das nicht andersrum: dienstliche Anteil muss über 50% => 1%-Regelung ?

? ja so meine ich, habe ich es falsch formuliert?

So oder so ist die Aussage komplett falsch. Die gilt nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Überlassung an einen AN ist immer komplett betrieblich. ;-)

Zwar Richtig aber in der tat gilt nur für Kapitalgesellschaften:

 

Ein Firmenwagen ist nur dann im steuerlichen Sinn ein Firmenwagen, wenn er zum Betriebsvermögen der Firma gehört. Das ist der Fall, wenn

 

...das Fahrzeug von einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) angeschafft wird und dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer bzw. einem anderen Arbeitnehmer zur Verfügung steht oder

 

...das Fahrzeug von einem Selbstständigen, Freiberufler, Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird.

Zitat:

@frncsc schrieb am 4. Juni 2019 um 12:57:52 Uhr:

Zitat:

@ru86 schrieb am 4. Juni 2019 um 10:28:05 Uhr:

 

ist das nicht andersrum: dienstliche Anteil muss über 50% => 1%-Regelung ?

? ja so meine ich, habe ich es falsch formuliert?

so wie du es formuliert hast, heißt es für mich, dass eine 1%-Regelung einen dienstlichen Anteil über 50% voraussetzt.

Mein Kenntnisstand ist, dass ein dienstlicher Anteil über 50% eine 1%-Regelung voraussetzt. Sprich die 1%-Regelung kann ich mir auch dann wählen, wenn ich dienstlich weniger als 50% unterwegs bin.

Wieso würden manche Arbeitgeber komisch schauen, wenn man 50.000 km privat fährt, obwohl es kein Limit an Kilometern im Arbeitsvertrag gibt?

Bei meinem letzten AG war es egal, wie viel ich privat fahre und mit dem Wissen habe ich ihn auch genutzt. Bei meinem Vater das gleiche, viele lange Urlaube sind kein Problem, Tanken allerdings nur in Deutschland unbegrenzt kostenlos. Der tatsächliche Verbrauch ist auch egal. Und wenn der kleine TDI über 10 Liter saugt, dann stört das auch keinen.

Das macht es doch aus, dass man den Wagen eben nur versteuert und so nutzen kann, wie man will, ohne Reue oder irgendwelcher Bedenken.

Für ein größeres Unternehmen sind die Fuhrparkkosten nur ein winziger Posten im Vergleich zu den Gehaltskosten. Ein Mitarbeiter kostet ein Unternehmen 5.000 € aufwärts (Bruttolohn, Sozialabgaben, Laptop samt Software) und wenn da das Auto 1.000 € im Monat komplett kostet, ist das kein Drama.

Zitat:

@Goify schrieb am 5. Juni 2019 um 17:27:51 Uhr:

Wieso würden manche Arbeitgeber komisch schauen, wenn man 50.000 km privat fährt, obwohl es kein Limit an Kilometern im Arbeitsvertrag gibt?

Für ein größeres Unternehmen sind die Fuhrparkkosten nur ein winziger Posten im Vergleich zu den Gehaltskosten. Ein Mitarbeiter kostet ein Unternehmen 5.000 € aufwärts (Bruttolohn, Sozialabgaben, Laptop samt Software) und wenn da das Auto 1.000 € im Monat komplett kostet, ist das kein Drama.

Größere Arbeitgeber, so richtig große, haben eine spezielle Firmenwagenregelung, diese hat aber mit dem Arbeitsvertrag nix zu tun.

Und in diesen Regelungen steht dann ganz genau, was der AN mit dem überlassenen Firmenwagen so alles anstellen und was es Kosten darf.

Die AG wollen und müssen doch kalkulieren, was sie an Kosten für ihren Fuhrpark haben.

Würdest Du nicht komisch schauen, wenn eine Kalkulation vorne und hinten nicht mehr aufgeht?

Bei tausenden von Firmenwagen, die ein großer AG für seine AN least, sind das enorme Aufwendungen.

 

Eine seltsame Einstellung hast Du gegenüber einem Arbeitgeber. Alles kein Drama, er zahlt dann halt, bis zum erbrechen...

Ich bin selbst AG und bin mir dessen bewusst, was das bedeuten kann. Daher gibt es bei mir auch nicht eine solche Regelung.

In meinem Arbeitsvertrag stand drin: "Angemessener Firmenwagen mit unbegrenzter privater Nutzung und kostenlosem Tanken in Deutschland". Das wurde dann nochmal in einer Firmenwagenregelung konkretisiert. Ich konnte sogar meinen Bruder als Fahrer in der Versicherung angeben, sodass er damit auch fahren konnte. Und Vatern's Firmenwagen (großer Konzern), darf jedes Familienmitglied fahren, sofern es im gleichen Haushalt lebt. So kam es, dass ich zeitweise mit dem Auto von meinem Vater deutlich mehr fuhr, als mit meinem eigenen.

Zitat:

@Goify schrieb am 5. Juni 2019 um 18:01:55 Uhr:

Und Vatern's Firmenwagen (großer Konzern), darf jedes Familienmitglied fahren, sofern es im gleichen Haushalt lebt. So kam es, dass ich zeitweise mit dem Auto von meinem Vater deutlich mehr fuhr, als mit meinem eigenen.

Siehst Du, das hatte ich hier als Beispiel beschrieben:

https://www.motor-talk.de/.../firmenwagen-policy-t6630376.html?...

Und dieser DAX Konzern in meinem Beispiel hat solchen Auswüchsen seit Jahren einen Riegel vorgeschoben. Klare Begrenzung der max. Kilometerleistung in drei Jahren Firmenwagenüberlassung. Klare Kalkution, keine Kostenexplosion...

Zitat:

@frncsc schrieb am 4. Juni 2019 um 22:54:04 Uhr:

Zwar Richtig aber in der tat gilt nur für Kapitalgesellschaften:

Ein Firmenwagen ist nur dann im steuerlichen Sinn ein Firmenwagen, wenn er zum Betriebsvermögen der Firma gehört. Das ist der Fall, wenn

...das Fahrzeug von einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) angeschafft wird und dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer bzw. einem anderen Arbeitnehmer zur Verfügung steht oder

...das Fahrzeug von einem Selbstständigen, Freiberufler, Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird.

So ist es. Aber Du hast es anders geschrieben. :-))

Zugegeben...

Themenstarteram 7. Juni 2019 um 19:40

Das Verhandlungsgeschick der Großkonzerne kann man auch vergessen. Seit 2019 wird beim Kundendienst kein kostenfreies Ersatzfahrzeug mehr gestellt.

Wir haben 4800 Fahrzeuge der VWAG geleast und jetzt kannst als Mitarbeiter einen Handstand machen wenn das Auto in die Werkstatt möchte. Und null Kulanz bei den zwei Händlern bzw. Vertragswerkstätten vor Ort.

Aber cool ist das jetzt eine Vertragswerkstatt in einem 15km entfernten Ort doch Ersatzfahrzeuge bereitstellt. Seitdem sind die voll ausgebucht jeden Tag mit Werkstattaufträgen.

Nur die zwei größeren Niederlassungen von VW in der Nähe des Arbeitgebers sind zu doof.

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