Firmenwagen: Lohnt sich überhaupt nicht?

Hallo,

ich weiß, dass es zu diesem Thema schon tausende Fragen gibt, aber nirgendwo wird direkt darauf eingegangen, dass sich ein Firmenwagen anscheinend überhaupt nicht lohnt?! Ich habe mich mal interessehalber mit dem Thema Firmenwagen beschäftigt, da ich wissen wollte, ob ich so etwas sparen könnte. Wenn ich das aber alles durchrechne, spart man so gut wie nichts. Viele, die meinen, man würde dabei sparen, kommen immer mit Argumenten wie "dafür musste ja auch keine Steuern, Versicherung, Reparaturen, Sprit, etc. bezahlen". Naja. Das stimmt doch nur, wenn dein Arbeitgeber dir das alles schenkt. Aber wenn er dir diese Kosten schenkt, dann kann er sie dir auch als Gehaltserhöhung geben und man hätte dann wieder mehr als mit Firmenwagen.

Ich habe folgendes testweise berechnet:
- Beispielgehalt von 3.000 EUR Brutto
- Auto kostet 40.000 EUR Listenpreis (unverschämt, dass nicht der Kaufpreis für die 1%-Regelung verwendet wird! Unverschämt, dass dagegen noch keiner erfolgreich Klagen konnte)
- Im Privat-Leasing oder bei der 3-Wege-Finanzierung monatlich 400 EUR
- Versicherung, Steuern, Wartungsvertrag und Sprit umgerechnet auf den Monat: 150 EUR
- 1km Arbeitsweg

Privat:
3.000 EUR Brutto => 1.905 EUR netto abzüglich (400 + 150 EUR fürs Auto) => 1.355 EUR über

Über Firma:
3.000 EUR Brutto - 462 EUR (Eigenanteil: 550 EUR abzgl. 19% MwSt.) + 400 EUR (1%) + 12 EUR (Arbeitsweg) => 1.467 EUR

Ergebnis:
1467 EUR - 1355 EUR = 112 EUR Ersparnis!

Wegen 100 EUR so ein Aufwand? Das Auto gehört dann der Firma, man muss alles über die Firma abrechnen, hat ggf. Vorgaben seitens der Firma, wie der Wagen zu sein hat. Hat man ggf. auch noch beim Geschäftsleasing Vorgaben seitens des Herstellers (z.B. Audi) ?

Sind die Leute also wegen dieser 100 EUR so wild auf einen Firmenwagen, oder in welchen Fällen spart man noch viel mehr dabei? Vorteile wie ständig neues Auto habe ich ja beim Privat-Leasing oder Finanzierung genauso.

Oder mache ich bei der Berechnung irgendeinen Fehler?

Wie gesagt hat der Arbeitgeber ja nichts zu verschenken. D.h. ich habe es nun so gerechnet, dass alle Kosten, die auf einmal auf die Firma "unfairerweise" zukämen, mir vom Gehalt abgezogen werden.

Wenn ich davon ausgehe, dass die Firma so großzügig ist und die Kosten für den Firmenwagen komplett übernimmt, ohne dass ich einen Eigenanteil hätte (es also einer Gehaltserhöhung gleich käme), dann hätte man bei obiger Berechnung ohne Eigenanteil am Ende: 1700 EUR netto über. Wenn der Arbeitgeber aber die Kosten für den Firmenwagen einfach als höheres Gehalt zahlt (und man den Wagen wieder privat finanziert), bleiben 1587 EUR netto über. Also wieder dieselbe Differenz wie oben (durch fehlende Cent-Beträge hier 1 € mehr...)

Gruß
Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Snoopy1987


Sehr konstruktiver Beitrag von Dir! Ich belege all meine Aussagen mit Fakten und Zahlen und bisher stimmen sie und konnten nicht widerlegt werden. Sorry, dass ich es nicht in dein Weltbild passt, dass sich ein Firmenwagen nicht immer großartig lohnt! Ich vermute mal, dass es sich nur lohnt, wenn man ihn sehr viel dienstlich nutzt. Wenn man ihn aber fast oder sogar ausschließlich privat nutzt, lohnt es sich meiner Meinung nach nicht und die Zahlen geben mir bisher Recht. D.h. für mich ist es bisher uninteressant und es ist sollte für viele andere auch interessant sein, die sich bei Bewerbungen einen Firmenwagen statt höherem Gehalt andrehen lassen, denn viele Firmen bieten einen Firmenwagen als Lockmittel an, welcher dann wie gesagt auch nur privat genutzt werden würde.

Und Du hast auch nach 7 Seiten noch immer nicht verstanden, dass es für den Arbeitgeber steuerlich und betriebswirtschaftlich einen

himmelweiten

Unterschied macht, ob er 500,- für einen Firmenwagen zahlt oder 500,- auf Dein Gehalt legt. Ich denke selbst in dieser groben Vereinfachung willst Du das nicht verstehen, daraus folgt: Du bist beratungsresistent aber lustig (sehr sogar) 😁😁😁

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Ist doch vollkommen egal, selbst ein Import oder ein Gebrauchtwagen: es zählt immer der deutsche Brutto-Listenpreis am Tage der Erstzulassung, ohne Wenn und Aber. Und das ist auch gut so!
Manchmal frage ich, ob denn auch Ungelernte mttlerweile Firmenfahrzeuge zur Privatnutzung bekommen, wenn ich mir hier die Güte der Fragen veranschauliche.

Zitat:

@dienoth schrieb am 18. Januar 2015 um 21:30:41 Uhr:


Moin,
ich habe die Kalkulation von meinem Firmenwagen gesehen.
Der Händler hat X% auf den Listepreis nachgelassen.
Mit diesem Preis hat dann die Leasingfirma die Rate errechnet.
LG

Du versteuerst ja den geldwerten Vorteil für die private Nutzung - und der ist ja wohl für den Firmenwagennutzer nicht geringer, wenn das Auto mit höherem Rabatt gekauft oder geleast wird.

Und es wird niemand daran gehindert, statt der pauschalen 1%-Versteuerung ein Fahrtenbuch zu führen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@AudiMaik77 [url=http://www.motor-talk.de/.../firmenwagen-lohnt-sich-ueberhaupt-nicht-

PS: zwei Dinge stören mich auch!
1. Es wird immer der Listenpreis berücksichtigt, man hält mich also für so dumm, dass ich den vollen Preis bezahlen. Wo doch jeder Richter weiß, dass wirklich niemand den Listenpreis bezahlt.
2. Warum höhere Beiträge für die Krankenkasse? Ein Firmenwagen hat meistens bessere Bremsen und Reifen als so mancher nicht gepflegter Privatwagen.

1. Der Listenpreis wird zur Versteuerung des Geldwerten Vorteils herangezogen, da er die einzige 'Konstante' ist.
Je nach Region und Kaufzeitpunkt, bekommt man ja unterschiedliche Rabatte.
Der Geldwertevorteil ist ja eine 'fiktive' größe, die den Vorteil, den du durch den Firmenwagen hast, bemisst.
Und dieser Wert muss eben vergleichb ar sein, also Listenpreis.
Finde ich auch absolut okay so.
Ich bin der Meinung, dass bei Firmenwagen sehr viel falsch läuft.
Gerade vor dem Hinblick, dass man ja CO2 reduzieren möchte, geht es mir nicht in den Kopf, wieso größere Motorisierungen den gleichen Steuervorteil erfahren, wie kleinere...aber das ist ein anderes Thema ;-)

2. Anstatt mit dem Auto zu fahren, könntest du ein Fahrrad benutzen, das steigert nachweißlich die Gesundheit.
Daher ist es nachvollziehbar, dass für den FIrmenwagen auch Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden ;-)

Zu früheren Zeiten als noch real bezahlte Preise beim Finanzamt angesetzt werden konnten war es nicht selten so das es zweierlei Rechnungen für ein Auto gab. Die Echte und die Rechnung fürs Finanzamt, Das wurde mit dem Ansetzen des Listenpreises einfach und effektiv abgeschafft.
😁 Nebenwirkungen wie zb das ein 300SL aus den 50ern bei der Pauschalversteuerung günstiger ist als eine mittelmäßig ausgestattete neue E-Klasse hat der Gesetzgeber nicht gesehen, oder sehen wollen.
Aber wie ein gewisser Adoptiv - Prinz dieser Tage feststellen durfte sollte man es mit den privat genutzten Firmenfahrzeugen nicht übertreiben.😁

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Januar 2015 um 16:50:15 Uhr:


Zu früheren Zeiten als noch real bezahlte Preise beim Finanzamt angesetzt werden konnten war es nicht selten so das es zweierlei Rechnungen für ein Auto gab. Die Echte und die Rechnung fürs Finanzamt, Das wurde mit dem Ansetzen des Listenpreises einfach und effektiv abgeschafft.

Weißt Du noch, wann dies abgeschafft wurde?

Offenbar bist Du einige Jährchen älter als ich - jedenfalls war die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises bereits vor rund 35 Jahren Usus.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2015 um 17:19:15 Uhr:



Weißt Du noch, wann dies abgeschafft wurde?

Offenbar bist Du einige Jährchen älter als ich - jedenfalls war die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises bereits vor rund 35 Jahren Usus.

Gruß
Der Chaosmanager

Die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises wurde 1996 eingeführt.

O..

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 19. Januar 2015 um 19:19:36 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2015 um 17:19:15 Uhr:



Weißt Du noch, wann dies abgeschafft wurde?

Offenbar bist Du einige Jährchen älter als ich - jedenfalls war die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises bereits vor rund 35 Jahren Usus.

Gruß
Der Chaosmanager

Die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises wurde 1996 eingeführt.

O..

Dann kannst Du sicher auch begründen, weshalb ich in 80er Jahren für die Privatnutzung meines Firmenwagens auch schon 1 % vom Bruttolistenpreis versteuern musste ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ich musste mich von 1989 an der bis heute bekannten Regel unterwerfen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2015 um 17:19:15 Uhr:


Weißt Du noch, wann dies abgeschafft wurde?

Nö. Aber ein Bekannter erzählte mal, war da gerade 18, das seine Eltern für die Privatnutzung des Fuhrparks, bestehend aus BMW 750i, Mercedes CL, zwei Mercedes 190 und einem Toyota Landcruiser insgesammt 1500 DM abdrücken durften. 😁 Wobei nur der Toyota und der BMW tatsächlich geschäftlich genutzt wurden.

Aber nicht mehr als zwei Jahre später war es nicht wo Er erwähnte das das Finanzamt dem kostengünstigen Fahren einen Riegel vorgeschoben habe. Dürfte dann Ende der 80er gewesen sein. Ab dem Zeitpunkt liefen auch nur noch der Toyota und ein BMW auf die Firma, der Rest des Fuhrparks wurde ins Privatvermögen übernommen.

😁 Aber den örtlichen Unternehmern geht es mittlerweile so schlecht das Einer seinen A8 auf seine schweizer Briefkastenfirma zulassen musste.

Aber mal Spass beiseite, wie man sieht wurde seinerzeit erheblich Schindluder getrieben was die private Nutzung von Firmenfahrzeugen anging, waren in der Gegend nicht die Einzigen wo die ganze Familie Firmenfahrzeuge fuhr obwohl praktisch Keiner in der Firma arbeitete, zumindest nicht so das ein Bedarf für ein Firmenfahrzeug vorhanden war.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Januar 2015 um 20:57:51 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2015 um 17:19:15 Uhr:


Weißt Du noch, wann dies abgeschafft wurde?

Nö. Aber ein Bekannter erzählte mal, war da gerade 18, das seine Eltern für die Privatnutzung des Fuhrparks, bestehend aus BMW 750i, Mercedes CL, zwei Mercedes 190 und einem Toyota Landcruiser insgesammt 1500 DM abdrücken durften. 😁 Wobei nur der Toyota und der BMW tatsächlich geschäftlich genutzt wurden.
Aber nicht mehr als zwei Jahre später war es nicht wo Er erwähnte das das Finanzamt dem kostengünstigen Fahren einen Riegel vorgeschoben habe. Dürfte dann Ende der 80er gewesen sein. Ab dem Zeitpunkt liefen auch nur noch der Toyota und ein BMW auf die Firma, der Rest des Fuhrparks wurde ins Privatvermögen übernommen.

Ich weiß ja nicht, was Du mit der ausschweifenden Geschichte ausdrücken möchtest, aber die Frage war ja, wann die Pauschalversteuerung auf Basis des BLP eingeführt wurde.

Ende der 80er Jahre kann dies jedenfalls nicht gewesen sein, da ich meinen ersten Dienstwagen 1984 bekam und dieser wurde bereits mit 1 % des BLP versteuert.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 19. Januar 2015 um 19:19:36 Uhr:


Die 1% Versteuerung des GWV auf Basis des Listenpreises wurde 1996 eingeführt.

Es ließ mir keine Ruhe, deshalb habe ich nachgeforscht. Das einzige, was an o. g. Satz stimmt, ist die Jahreszahl.

Die Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung ab 1996 sah wie folgt aus (Zitat aus Der Betrieb vom 15.03.96, Autor Dipl.-Kfm. Peter Starke, StB):

Zitat:

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 ist die Besteuerung von auch zur privaten Benutzung zur Verfügung gestellten Dienstwagen geändert worden. Die Neuregelung wird in Abschn. 31 Abs. 7 LStR 1996 erläutert . Grundsätzlich bleibt es bei der als 1%-Regelung bekannten Methode, nach der der Arbeitnehmer, dem der Dienstwagen zur Verfügung gestellt wurde, 1% des Listenpreises (inkl. USt.) des Pkw je Kalendermonat der LSt. unterwerfen muß (vgl. Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 1 Satz 6 LStR 1996 zur Definition des Listenpreises). Daneben wurden bis einschließlich 1995 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 1,04 DM je Entfernungskilometer der LSt. unterworfen. Aus Vereinfachungsgründen ging man dabei i.d.R. von jeweils 15 Fahrten je Monat, also insgesamt 180 Fahrten, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Kalenderjahr aus.

Diese Regelung ist nun geändert worden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nun zwingend mit 0,03% des Listenpreises des Pkw je Kalendermonat und für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern


.

Die Änderung betraf also die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die sich durch die Steueränderung deutlich verteuerten. Z. B. versteuerte der AN vorher 1,04 DM je Entfernungskilometer, nach der Reform musste er für ein 50.000 DM Auto 15 DM je km versteuern.

Gruß
Der Chaosmanager

Ehrlich gesagt weiß ich es nicht aus dem Kopf und ich bin auch zu faul zu suchen, aber eins kann ich mit Gewißheit sagen: Ich habe bis 2002 15% der tatsächlich angefallenen Kosten als Privatanteil versteuert. Danach dann die 1% Regelung. (Allerdings als selbständiger, nicht Angestellter mit Dienstwagen).

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 20. Januar 2015 um 06:50:26 Uhr:


Ehrlich gesagt weiß ich es nicht aus dem Kopf und ich bin auch zu faul zu suchen, aber eins kann ich mit Gewißheit sagen: Ich habe bis 2002 15% der tatsächlich angefallenen Kosten als Privatanteil versteuert. Danach dann die 1% Regelung. (Allerdings als selbständiger, nicht Angestellter mit Dienstwagen).

Das wäre ja dann nochmals eine andere Regelung.

Aber wie gesagt: Als Arbeitnehmer habe ich bereits 1984 und in den Folgejahren 1 % vom BLP als geldwerten Vorteil versteuert, solange ich einen Firmenwagen hatte.

Gruß
Der Chaosmanager

Die 15% waren "ausgehandelt". Früher konnte man noch mit dem Sachbearbeiter wie auf dem Basar feilschen. Ist aber lange her.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 20. Januar 2015 um 11:08:20 Uhr:


Die 15% waren "ausgehandelt". Früher konnte man noch mit dem Sachbearbeiter wie auf dem Basar feilschen. Ist aber lange her.

In Österreich soll das Feilschen angeblich heute noch gehen ... 😉

Gruß
Der Chaosmanager

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