Firmenwagen: Lohnt sich überhaupt nicht?

Hallo,

ich weiß, dass es zu diesem Thema schon tausende Fragen gibt, aber nirgendwo wird direkt darauf eingegangen, dass sich ein Firmenwagen anscheinend überhaupt nicht lohnt?! Ich habe mich mal interessehalber mit dem Thema Firmenwagen beschäftigt, da ich wissen wollte, ob ich so etwas sparen könnte. Wenn ich das aber alles durchrechne, spart man so gut wie nichts. Viele, die meinen, man würde dabei sparen, kommen immer mit Argumenten wie "dafür musste ja auch keine Steuern, Versicherung, Reparaturen, Sprit, etc. bezahlen". Naja. Das stimmt doch nur, wenn dein Arbeitgeber dir das alles schenkt. Aber wenn er dir diese Kosten schenkt, dann kann er sie dir auch als Gehaltserhöhung geben und man hätte dann wieder mehr als mit Firmenwagen.

Ich habe folgendes testweise berechnet:
- Beispielgehalt von 3.000 EUR Brutto
- Auto kostet 40.000 EUR Listenpreis (unverschämt, dass nicht der Kaufpreis für die 1%-Regelung verwendet wird! Unverschämt, dass dagegen noch keiner erfolgreich Klagen konnte)
- Im Privat-Leasing oder bei der 3-Wege-Finanzierung monatlich 400 EUR
- Versicherung, Steuern, Wartungsvertrag und Sprit umgerechnet auf den Monat: 150 EUR
- 1km Arbeitsweg

Privat:
3.000 EUR Brutto => 1.905 EUR netto abzüglich (400 + 150 EUR fürs Auto) => 1.355 EUR über

Über Firma:
3.000 EUR Brutto - 462 EUR (Eigenanteil: 550 EUR abzgl. 19% MwSt.) + 400 EUR (1%) + 12 EUR (Arbeitsweg) => 1.467 EUR

Ergebnis:
1467 EUR - 1355 EUR = 112 EUR Ersparnis!

Wegen 100 EUR so ein Aufwand? Das Auto gehört dann der Firma, man muss alles über die Firma abrechnen, hat ggf. Vorgaben seitens der Firma, wie der Wagen zu sein hat. Hat man ggf. auch noch beim Geschäftsleasing Vorgaben seitens des Herstellers (z.B. Audi) ?

Sind die Leute also wegen dieser 100 EUR so wild auf einen Firmenwagen, oder in welchen Fällen spart man noch viel mehr dabei? Vorteile wie ständig neues Auto habe ich ja beim Privat-Leasing oder Finanzierung genauso.

Oder mache ich bei der Berechnung irgendeinen Fehler?

Wie gesagt hat der Arbeitgeber ja nichts zu verschenken. D.h. ich habe es nun so gerechnet, dass alle Kosten, die auf einmal auf die Firma "unfairerweise" zukämen, mir vom Gehalt abgezogen werden.

Wenn ich davon ausgehe, dass die Firma so großzügig ist und die Kosten für den Firmenwagen komplett übernimmt, ohne dass ich einen Eigenanteil hätte (es also einer Gehaltserhöhung gleich käme), dann hätte man bei obiger Berechnung ohne Eigenanteil am Ende: 1700 EUR netto über. Wenn der Arbeitgeber aber die Kosten für den Firmenwagen einfach als höheres Gehalt zahlt (und man den Wagen wieder privat finanziert), bleiben 1587 EUR netto über. Also wieder dieselbe Differenz wie oben (durch fehlende Cent-Beträge hier 1 € mehr...)

Gruß
Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Snoopy1987


Sehr konstruktiver Beitrag von Dir! Ich belege all meine Aussagen mit Fakten und Zahlen und bisher stimmen sie und konnten nicht widerlegt werden. Sorry, dass ich es nicht in dein Weltbild passt, dass sich ein Firmenwagen nicht immer großartig lohnt! Ich vermute mal, dass es sich nur lohnt, wenn man ihn sehr viel dienstlich nutzt. Wenn man ihn aber fast oder sogar ausschließlich privat nutzt, lohnt es sich meiner Meinung nach nicht und die Zahlen geben mir bisher Recht. D.h. für mich ist es bisher uninteressant und es ist sollte für viele andere auch interessant sein, die sich bei Bewerbungen einen Firmenwagen statt höherem Gehalt andrehen lassen, denn viele Firmen bieten einen Firmenwagen als Lockmittel an, welcher dann wie gesagt auch nur privat genutzt werden würde.

Und Du hast auch nach 7 Seiten noch immer nicht verstanden, dass es für den Arbeitgeber steuerlich und betriebswirtschaftlich einen

himmelweiten

Unterschied macht, ob er 500,- für einen Firmenwagen zahlt oder 500,- auf Dein Gehalt legt. Ich denke selbst in dieser groben Vereinfachung willst Du das nicht verstehen, daraus folgt: Du bist beratungsresistent aber lustig (sehr sogar) 😁😁😁

315 weitere Antworten
315 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Vor etlichen Jahren war dies noch so. Heutzutage werden Verträge und damit die erworbenen SF-Rabatte übertragen --> KLICK

Grüße
Der Chaosmanager

Der Inhalt des Links war mir so im Prinzip bekannt. Er sagt jedoch nichts darüber aus, ob man nun ein Anrecht der Firma ggü. hat oder nicht.

Als Fahrer hat man übrigens immer seine Fahrleistung und damit dadurch erzielte schadenfreie Jahre "eingebracht", die man damit entnehmen kann, auch wenn man als Führerscheinneuling eingestiegen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzelesser96


Der Inhalt des Links war mir so im Prinzip bekannt. Er sagt jedoch nichts darüber aus, ob man nun ein Anrecht der Firma ggü. hat oder nicht.

Aus meiner Sicht gibt es hierzu eine sehr klare Aussage, denn dort steht:

Derjenige, der die schadenfreien Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse ab.

Zitat:

Als Fahrer hat man übrigens immer seine Fahrleistung und damit dadurch erzielte schadenfreie Jahre "eingebracht", die man damit entnehmen kann, auch wenn man als Führerscheinneuling eingestiegen ist.

Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die SF-Klasse einem Mitarbeiter zu übertragen, da er in diesem Fall auf die SF-Klasse dieses Vertrags verzichten müsste. Und ohne Übertragung gibt es auch kein Recht des Versicherungsnehmers auf die SF-Klasse, die er bei seinem AG hatte.

Bei Flottenverträgen gibt es zudem gar keine SF-Klassen, wie wir sie ansonsten bei KFZ-Versicherungen kennen.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer seine SF-Klasse in das Unternehmen eingebracht hat und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen. Dann hat er das Recht, die SF-Klasse, die er zwischenzeitlich "erfahren" hat, bei Ausscheiden oder Aufgeben des Dienstwagens zurückzuerhalten.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Die klare Aussage habe ich so wahrgenommen, jedoch damit nicht automatisch verbunden, dass das Unternehmen automatisch Anrecht darauf hätte, den es abtreten müsste. Ich könnte mir zudem vorstellen, dass hier zwischen zur alleinigen Nutzung überlassenen Fahrzeugen und Poolfahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne Privatnutzung unterschieden werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzelesser96


Die klare Aussage habe ich so wahrgenommen, jedoch damit nicht automatisch verbunden, dass das Unternehmen automatisch Anrecht darauf hätte, den es abtreten müsste. Ich könnte mir zudem vorstellen, dass hier zwischen zur alleinigen Nutzung überlassenen Fahrzeugen und Poolfahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne Privatnutzung unterschieden werden muss.

Wie gesagt, es gibt keinen rechtlichen Anspruch des AN, dass der AG ihm einen SF-Rabatt übertragen MUSS. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und nimmt als solcher alle Rechte und Pflichten aus der Versicherung wahr. Der AG KANN den SF-Rabatt auf den AN übertragen, verzichtet aber dann gleichzeitig auf den SF-Rabatt des entsprechenden Vertrags. Oder auf welcher Rechtsgrundlage würdest Du ein Recht des AN auf den SF-Rabatt ableiten?

Und im übrigen: Welches Interesse sollte ein Unternehmen überhaupt haben, auf einen SF-Rabatt zu verzichten und einem ausscheidenden Mitarbeiter mitzugeben?

Wenn jemand ein Poolfahrzeug nutzt, stellt sich die Frage m. E. überhaupt nicht. Ein Poolfahrzeug wird ja dann nur für betriebliche Fahrten eingesetzt, i. d. R. hat der AN in solchen Fällen ein eigenes Fahrzeug.

Wenn Du meinen Äußerungen keinen Glauben schenkst, kannst Du ja einen Versicherungsfachmann befragen.

Damit lasse ich es bewenden - wir drehen uns eh im Kreis ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Wenn Du meinen Äußerungen keinen Glauben schenkst, kannst Du ja einen Versicherungsfachmann befragen.

Damit lasse ich es bewenden - wir drehen uns eh im Kreis ...

Gruß
Der Chaosmanager

Er hat recht!

Ich möchte mich hier mal mit ranhängen:

- Firmenwagen mit 40k EUR BLP
- private Nutzung erlaubt
- HomeOffice bzw. vielmehr Außendienst (95%)
- 50.000-75.000 km dienstlich pro Jahr (auf etwa 10.000-15.000 km privat)
- Arbeitgeber einfach 500km entfernt (wird monatlich oder jeden 2. Monat aufgesucht)

Mit der 1% Regelung könnte ich locker leben, aber müsste ich den geldwerten Vorteil um Wege der Arbeitsstrecke (gerne mal 500 km vom Wohnort entfernt) oder Privatfahrten ergänzen? Mittlerweile habe ich viel Widersprüchliches gelesen, aber um das Jobangebot bewerten zu können, bräuchte ich eine "sicherere" Aussage.

Danke euch!

Eine Stellungsnahme Deines Arbeitgebers, aus der man entnehmen kann, dass Du in der Regel vom Homeoffice aus Deinen Dienst verrichtest genügt und Du musst lediglich die 1%-Regel über Dich ergehen lassen.

Mit der 1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils sind alle Privatfahrten abgegolten.

Die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte müssten zusätzlich mit 0,03% des LP je Entfernungskilometer versteuert werden. Gibt es jedoch keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil der AN z.B. seine Tätigkeit im Regelfall im Home Office ausübt oder von zuhause aus Kundenbesuche tätigt, entfällt diese Versteuerung (schließlich gibt es ja dann keinen GWV mehr für die Fahrten zur Arbeitsstätte).

Fahrten zur (z. B.) 500 km entfernten Zentrale des AG werden in solchen Fällen als berufliche Fahrten angesehen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Clarkson


- Firmenwagen mit 40k EUR BLP
- private Nutzung erlaubt
- HomeOffice bzw. vielmehr Außendienst (95%)
- 50.000-75.000 km dienstlich pro Jahr (auf etwa 10.000-15.000 km privat)
- Arbeitgeber einfach 500km entfernt (wird monatlich oder jeden 2. Monat aufgesucht)

Ich habe ein nahezu identisches Jobprofil und versteuere nur die 1 %.

Wenn wir gerade beim Steuerzahlen sind: Du kannst auch wunderbar dein Arbeitszimmer mit bis zu 1250 € pro Jahr absetzen. Ein kleiner Ausgleich für die "fehlenden" Wege zur Arbeit...

Danke für eure Antworten! Erschien mir so auch eher logisch, aber danach kann man heutzutage leider nicht immer gehen 🙂 Das mit dem Arbeitszimmer war mir bewusst, danke. Wird bei uns gleich 2x benötigt, da meine Partnerin Oberstudienrätin ist.

Hallo,
nur mal ein Rechenbeispiel:
ich habe mir für 20.000,- € zwei Jahre "jungen" Gebrauchtwagen gekauft.
Nach 2 1/2 Jahren bekam ich einen Firmenwagen, ich habe dann meinen privaten BMW für 10.000 € verkauft. Also habe ich in 30 Monaten Jahren 50 % an Wert verloren.

Bei dem Firmenwagen kommen jetzt zwar 400 € auf das Bruttogehalt dazu, diese werden aber nur versteuert.
Theoretisch bekomme ich durch den Wagen auch mehr Rente, das wird bei vielen nicht berücksichtigt.

Man zahlt jetzt im Monat vielleicht circa 200 € an Extrasteuern, ein Privatwagen verursacht ja nicht nur Festkosten wie Service Steuer und Versicherung, sondern eben auch einen sehr hohen Wertverlust, den man bei einem Firmenwagen nicht hat.
Würde man den Wagen statt für 40.000,-€ für nur 35.000 € privat kaufen und nach drei Jahren wieder verkaufen, hat man 50 % an Wert verloren - geteilt durch 36 (Monate) macht eine relativ hohe Summe die man (fairerweise) zu den -monatlichen- Festkosten dazu addiert werden muss.

... Nicht umsonst geht zum Beispiel der ADAC von Kosten von über einem Euro pro Kilometer aus.

PS: zwei Dinge stören mich auch!
1. Es wird immer der Listenpreis berücksichtigt, man hält mich also für so dumm, dass ich den vollen Preis bezahlen. Wo doch jeder Richter weiß, dass wirklich niemand den Listenpreis bezahlt.
2. Warum höhere Beiträge für die Krankenkasse? Ein Firmenwagen hat meistens bessere Bremsen und Reifen als so mancher nicht gepflegter Privatwagen.

Zitat:

@AudiMaik77 schrieb am 18. Januar 2015 um 11:50:59 Uhr:


Theoretisch bekomme ich durch den Wagen auch mehr Rente, das wird bei vielen nicht berücksichtigt.

Wie soll das denn funktionieren? 😕

Zitat:

@AudiMaik77 schrieb am 18. Januar 2015 um 11:50:59 Uhr:


1. Es wird immer der Listenpreis berücksichtigt, man hält mich also für so dumm, dass ich den vollen Preis bezahlen. Wo doch jeder Richter weiß, dass wirklich niemand den Listenpreis bezahlt.

Es ist eine PAUSCHALIERUNG! Bei Leasing gibt es gar keinen Kaufpreis, wie wollte man denn da den geldwerten Vorteil ermitteln. Übrigens kann JEDER ein Fahrtenbuch führen und so nach tatsächlichen Kosten versteuern.

@Drahkke: Der geldwerte Vorteil wird auch bei der Sozialversicherung berücksichtigt; bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhöht dieser die Beiträge und auch die spätere Rentenzahlung.

Zitat:

@Deloman schrieb am 18. Januar 2015 um 14:28:49 Uhr:



Zitat:

@AudiMaik77 schrieb am 18. Januar 2015 um 11:50:59 Uhr:


1. Es wird immer der Listenpreis berücksichtigt, man hält mich also für so dumm, dass ich den vollen Preis bezahlen. Wo doch jeder Richter weiß, dass wirklich niemand den Listenpreis bezahlt.
Es ist eine PAUSCHALIERUNG! Bei Leasing gibt es gar keinen Kaufpreis, wie wollte man denn da den geldwerten Vorteil ermitteln. Übrigens kann JEDER ein Fahrtenbuch führen und so nach tatsächlichen Kosten versteuern.

@Drahkke: Der geldwerte Vorteil wird auch bei der Sozialversicherung berücksichtigt; bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhöht dieser die Beiträge und auch die spätere Rentenzahlung.

Wobei das Führen eines Fahrtenbuches eine recht nervige Angelegenheit ist. Besonders wenn ein Fahrzeug von mehreren Fahrern benutzt wird. Bei einer Prüfung führen schon kleinste Fehler zur Verwerfung der Aufzeichnungen.

Die meisten Firmenwagenfahrer bekommen einen Firmenwagen anstatt Bruttolohn. Somit ist es für die Rente nicht relevant ob der Betrag als geldwerter Vorteil angerechnet wird oder als Bruttolohn.

Zitat:

@Deloman schrieb am 18. Januar 2015 um 14:28:49 Uhr:



Zitat:

@AudiMaik77 schrieb am 18. Januar 2015 um 11:50:59 Uhr:


1. Es wird immer der Listenpreis berücksichtigt, man hält mich also für so dumm, dass ich den vollen Preis bezahlen. Wo doch jeder Richter weiß, dass wirklich niemand den Listenpreis bezahlt.
Es ist eine PAUSCHALIERUNG! Bei Leasing gibt es gar keinen Kaufpreis, wie wollte man denn da den geldwerten Vorteil ermitteln. Übrigens kann JEDER ein Fahrtenbuch führen und so nach tatsächlichen Kosten versteuern.

@Drahkke: Der geldwerte Vorteil wird auch bei der Sozialversicherung berücksichtigt; bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhöht dieser die Beiträge und auch die spätere Rentenzahlung.

Moin,

ich habe die Kalkulation von meinem Firmenwagen gesehen.

Der Händler hat X% auf den Listepreis nachgelassen.

Mit diesem Preis hat dann die Leasingfirma die Rate errechnet.

LG

Deine Antwort
Ähnliche Themen