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Firmenwagen 1 % Regel

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 8:52

Hallo, ich bin vielleicht glücklicherweise bald in der Situation mir einen Firmwagen aussuchen zu können. Und zwar nach der 1% Regel.

Also ich hab da noch leider ein bisschen Verständnisprobleme wie das abläuft.

Sagen wir der Wagen kostet komplett ausgestattet 40000€. nach 1% sind das 400€ die ich monatlich zusätzlich versteuern müsste. Weiß noch net genau vom welchen Preis ie 1% ausgehen. Was heißt das, bzw wie wird mir das denn abgezogen beim Gehaltsscheck?

Ist sowas absetzbar?

Beste Antwort im Thema
am 3. September 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Das ist ja super, du zahlst die Spritrechnung und dein Chef setzt sie ab. Das mit dem Dauerauftrag ist auch nicht schlecht ;-)

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Es ist kein Fahrzeugpool bei uns. Mitarbeiter, die Kunden anfahren oder Baustellen betreuen, haben eigene Fahrzeuge. Sie haben nicht unterschrieben oder so sondern haben einfach n Auto gekriegt inoffiziell und nehmen "ihre" Autos immer mit nach Hause und fahren von dort zu den Arbeitsstätten. Vor dem Finanzamt sind die Fahrzeuge alle im Firmenpool und müssen, wie gesagt, bei der Firma stehen.

Dem Chef ist es egal ob ich paar km Umweg fahre...es geht ja darum, was das Finanzamt machen würde, wenn die Karren bald mit GPS ausgestattet werden und falls die irgendwann mal ne Prüfung machen und halt sehen, dass ich Umwege fahre. Ich will einfach der Firma dadurch nicht irgendwelche Strafen verursachen. Wahrscheinlich würden die dann sagen ich muss 'n Fahrtenbuch führen. Wenn das für'n Chef schon zu viel Mühe wäre, dann kann ich ihn ja vorher fragen. Wenn's dann aber direkt Geldstrafen hagelt vom Finanzamt dann weiß ich ja, dass ich tunlichst vermeiden werde Umwege zu fahren. Wenn der Beamte aber nur sagt "du böser kleiner Junge, bitte nicht nochmal machen" dann alles klar.

Zitat:

Original geschrieben von D.IKE.E

Es ist kein Fahrzeugpool bei uns. Mitarbeiter, die Kunden anfahren oder Baustellen betreuen, haben eigene Fahrzeuge. Sie haben nicht unterschrieben oder so sondern haben einfach n Auto gekriegt inoffiziell und nehmen "ihre" Autos immer mit nach Hause und fahren von dort zu den Arbeitsstätten. Vor dem Finanzamt sind die Fahrzeuge alle im Firmenpool und müssen, wie gesagt, bei der Firma stehen.

Ach so! Dann müssten eigentlich die "normalen" 1% + 0,03% greifen. Warum macht es Euer Chef nicht ganz konsequent und stellt Euch die Fahrzeuge zur vollständigen privaten Nutzung zur Verfügung?

Zitat:

Dem Chef ist es egal ob ich paar km Umweg fahre...es geht ja darum, was das Finanzamt machen würde, wenn die Karren bald mit GPS ausgestattet werden und falls die irgendwann mal ne Prüfung machen und halt sehen, dass ich Umwege fahre.

Wenn Euer Chef die Fahrzeuge zur "Eigenkontrolle" mit GPS ausstattet, hat das Finanzamt wohl kaum Zugriff auf diese Daten, die "gehören" dann dem Chef. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sich der Chef dann nicht mehr herausreden kann, dass er von nichts gewusst hat, wenn Ihr mal auf anderem Wege erwischt werdet. Kann er allerdings sowieso nicht, wenn Ihr regelmäßig die Autos mit nach Hause nehmt.

Zitat:

Ich will einfach der Firma dadurch nicht irgendwelche Strafen verursachen. Wahrscheinlich würden die dann sagen ich muss 'n Fahrtenbuch führen. Wenn das für'n Chef schon zu viel Mühe wäre, dann kann ich ihn ja vorher fragen. Wenn's dann aber direkt Geldstrafen hagelt vom Finanzamt dann weiß ich ja, dass ich tunlichst vermeiden werde Umwege zu fahren. Wenn der Beamte aber nur sagt "du böser kleiner Junge, bitte nicht nochmal machen" dann alles klar.

Ich würde das Problem nicht in den kleinen Umwegen sehen, die fallen nicht weiter auf. Der Knackpunkt ist in meinen Augen eher, dass die Fahrzeuge Euch persönlich zugeteilt sind und dass Ihr sie regelmäßig mit nach Hause nehmt. Das geht dann über das Poolfahrzeug, dass ab und zu mal mitgenommen wird, weit hinaus...

Nein, das GPS ist EXTRA nur für die weiße Weste vor'm Finanzamt gedacht! Damit die Firma nicht mehr jährlich die Strafen zahlen muss, da ja nun nachgewiesen kann, dass die Fahrzeuge nicht privat benutzt werden. So jedenfalls die Aussage vom Chef (der ich mal glaube). Deshalb kann/wird der Zugriff auf die Daten auch "freigegeben" oder was auch immer damit geschieht.

Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass sich da ein Beamter hinsetzt und sich von 250 Tagen im Jahr die Routen eines Fahrzeugs ankuckt. Der Aufwand ist ja verrückt. Außerdem wechseln die Arbeitsstätten immer wieder...also weiß ich echt nicht wie das mit diesem GPS-Beweis funzen soll.

Jetzt bin ich endgültig verwirrt. Der Chef weiß, dass Ihr die Fahrzeuge mit nach Hause nehmt (es wird ihm wohl kaum entgehen, dass die Fahrzeuge bei Terminen am nächsten Morgen regelmäßig bereits am Abend vom Hof verschwinden), will aber per GPS beweisen, dass dies nicht der Fall ist?

Wie bekommt denn das Finanzamt (bisher) mit, dass die Fahrzeuge für Heimfahrten verwendet werden, wenn keine Fahrtenbücher geschrieben werden? Nur auf Verdacht kann das Finanzamt ja keine jährliche Strafe verlangen. Oder verhängt es die Strafe dafür, dass eben keine Fahrtenbücher geschrieben werden und somit kein Nachweis über die tatsächliche Verwendung gegeben ist?

Etwas verwirrend das ganze. Wie gesagt, eigentlich gibt es nur zwei rechtlich saubere Lösungen:

Die Fahrten beginnen und Enden am Firmengelände, eventuelle Ausnahmen werden erfasst und Euch als geldwerter Vorteil versteuert. Dafür müssen aber sämtliche Kilometer erfasst werden (sprich: Fahrtenbuch), damit man überhaupt eine Basis (Kilometersatz) für die Versteuerung hat. Die Gesamtkosten pro Jahr muss der Chef ja sowieso erfassen.

oder

Der Chef überlässt Euch die Fahrzeuge vollständig auch zu privaten Nutzung und Ihr wendet die "1 + 0,03 %-Regel" an.

Zitat:

@D.IKE.E schrieb am 8. Oktober 2014 um 16:36:11 Uhr:

Nein, das GPS ist EXTRA nur für die weiße Weste vor'm Finanzamt gedacht! Damit die Firma nicht mehr jährlich die Strafen zahlen muss, da ja nun nachgewiesen kann, dass die Fahrzeuge nicht privat benutzt werden. So jedenfalls die Aussage vom Chef (der ich mal glaube). Deshalb kann/wird der Zugriff auf die Daten auch "freigegeben" oder was auch immer damit geschieht.

Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass sich da ein Beamter hinsetzt und sich von 250 Tagen im Jahr die Routen eines Fahrzeugs ankuckt. Der Aufwand ist ja verrückt. Außerdem wechseln die Arbeitsstätten immer wieder...also weiß ich echt nicht wie das mit diesem GPS-Beweis funzen soll.

Betriebsprüfer nehmen sich immer gerne Fahrtenbücher vor, weil es eigentlich kein Fahrtenbuch gibt, das keine Fehler aufweist. Weil ein nicht korrekt geführtes Fahrtenbuch regelmäßig zu sehr ordentlichen Nachzahlungen beim Unternehmer führt, betreiben die Prüfer einen recht großen Aufwand, Fahrtenbücher auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen.

 

Ich würde mich daher auf keinen Fall darauf verlassen, dass ein Fahrtenbuch einfach mal ohne weitere Prüfung anerkannt wird. Wenn die Fehler zu drastisch sind, kann es auch ganz schnell mal zu einem Strafverfahren kommen, wenn der Prüfer nämlich davon ausgeht, dass das Fahrtenbuch zum Zwecke der Steuerhinterziehung "gestaltet" wurde.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Oktober 2014 um 16:48:33 Uhr:

Jetzt bin ich endgültig verwirrt. Der Chef weiß, dass Ihr die Fahrzeuge mit nach Hause nehmt (es wird ihm wohl kaum entgehen, dass die Fahrzeuge bei Terminen am nächsten Morgen regelmäßig bereits am Abend vom Hof verschwinden), will aber per GPS beweisen, dass dies nicht der Fall ist?

Er will wohl beweisen, dass die Fahrzeuge zwar beim Mitarbeiter Zuhause stehen, aber ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt werden. Offenbar schließt das den Heimweg ein, keine Ahnung.

Zitat:

Wie bekommt denn das Finanzamt (bisher) mit, dass die Fahrzeuge für Heimfahrten verwendet werden, wenn keine Fahrtenbücher geschrieben werden? Nur auf Verdacht kann das Finanzamt ja keine jährliche Strafe verlangen. Oder verhängt es die Strafe dafür, dass eben keine Fahrtenbücher geschrieben werden und somit kein Nachweis über die tatsächliche Verwendung gegeben ist?

Wahrscheinlich wg. dem Fehlen der Fahrtenbücher. Dann frag' ich mich allerdings warum die Mitarbeiter alle nicht Fahrtenbücher schreiben sollen um der hohen Strafe zu entgehen...

Zitat:

Etwas verwirrend das ganze. Wie gesagt, eigentlich gibt es nur zwei rechtlich saubere Lösungen:

Die Fahrten beginnen und Enden am Firmengelände, eventuelle Ausnahmen werden erfasst und Euch als geldwerter Vorteil versteuert. Dafür müssen aber sämtliche Kilometer erfasst werden (sprich: Fahrtenbuch), damit man überhaupt eine Basis (Kilometersatz) für die Versteuerung hat. Die Gesamtkosten pro Jahr muss der Chef ja sowieso erfassen.

oder

Der Chef überlässt Euch die Fahrzeuge vollständig auch zu privaten Nutzung und Ihr wendet die "1 + 0,03 %-Regel" an.

Naja, ich glaube ich frage nochmal genauer nach den ganzen Umständen wenn die GPS-Ausrüstung beginnt. Es ist doch alles relativ mysteriös :-)

Zitat:

@D.IKE.E

Er will wohl beweisen, dass die Fahrzeuge zwar beim Mitarbeiter Zuhause stehen, aber ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt werden. Offenbar schließt das den Heimweg ein, keine Ahnung.

Aha, da ist der Denkfehler. Fahrten von der Firma nach Hause und zurück sind Privatfahrten, auch wenn sie sozusagen der Vorbereitung einer Dienstfahrt am nächsten Morgen dienen und müss(t)en entsprechend versteuer werden. Schließlich "sparst" Du ja an diesen Tagen die Kosten für die Fahrten mit Deinem eigenen Fahrzeug. Genau deswegen hat ja mein ehemaliger AG auch Ärger mit dem Finanzamt bekommen und solche Heimfahrten, zumindest offiziell, untersagt.

am 9. Oktober 2014 um 8:58

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Oktober 2014 um 08:16:13 Uhr:

Aha, da ist der Denkfehler. Fahrten von der Firma nach Hause und zurück sind Privatfahrten, auch wenn sie sozusagen der Vorbereitung einer Dienstfahrt am nächsten Morgen dienen und müss(t)en entsprechend versteuer werden.

Falls ein Wagen zur Privatnutzung überlassen wird, dann muss man für diese Wegstrecken Zuhause-Arbeit als Geldwerter Vorteil versteuert werden.

Aber: Wenn ein betriebliches Fahrzeug nicht für die freie Privatnutzung überlassen wird, sondern nur für die Wegstrecken von dahim zur Arbeit, dann ist das laut aktuell herrschenden Urteilen nicht Anlass genug von einer allgemeinen Überlassung zur privatnutzung auszugehen.

Zitat:

Sodann stellt der BFH systematisch klar, dass in der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte noch keine Überlassung zur privaten Nutzung gesehen werden kann. Denn das EStG ordnet diese Fahrten der Erwerbssphäre zu (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Aus der Überlassung zu Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte darf daher nicht auf eine Privatnutzung geschlossen werden.

Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10

Zitat:

@Sencer schrieb am 9. Oktober 2014 um 10:58:43 Uhr:

 

Falls ein Wagen zur Privatnutzung überlassen wird, dann muss man für diese Wegstrecken Zuhause-Arbeit als Geldwerter Vorteil versteuert werden.

Aber: Wenn ein betriebliches Fahrzeug nicht für die freie Privatnutzung überlassen wird, sondern nur für die Wegstrecken von dahim zur Arbeit, dann ist das laut aktuell herrschenden Urteilen nicht Anlass genug von einer allgemeinen Überlassung zur privatnutzung auszugehen.

Zitat:

@Sencer schrieb am 9. Oktober 2014 um 10:58:43 Uhr:

Zitat:

Sodann stellt der BFH systematisch klar, dass in der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte noch keine Überlassung zur privaten Nutzung gesehen werden kann. Denn das EStG ordnet diese Fahrten der Erwerbssphäre zu (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Aus der Überlassung zu Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte darf daher nicht auf eine Privatnutzung geschlossen werden.

Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10

...dann müssen (nur) diese Fahrten aber dennoch als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wie gesagt: Genau aus diesem Grund (weil ihm das Versteuern zu aufwändig war) hat mein ehemaliger Arbeitgeber die Mitnahme der Poolfahrzeuge nach Hause untersagt.

am 16. Mai 2017 um 14:58

Ich fahr ein Firmenfahrzeug nach der 1% Regel , jetzt hab ich Sommerreifen gebraucht, mein Chef hat mir die Rechnung vorgelegt und gesagt ich muss diese bezahlen, ist das rechtens?? Für was dann 1% Regelung.

Das kann normalerweise nicht sein. Hast du einen Dienstwagenüberlassungsvertrag? Falls ja, würde ich da mal nachsehen.

Es gibt verschiedene Gestaltung bezügl. des Sprits für private Fahrten, aber Reifen, das habe ich noch nie gehört.

XF-Coupe

Bevor man einem Firmenwagen zusagt klärt man die Kostenfrage...

Also was sagt der schriftliche Vertrag?

Falls es keinen gibt, was wurde mündlich vereinbart?

Wenn nichts vereinbart wurde zahlst du gar nichts. Das Auto gehört schließlich der Firma oder Leasinggesellschaft.

Ein Gesetz "AN übernimmt Reifenkosten" gibt's jedenfalls nicht :-)

Zumal du nun auch keinen Einfluss mehr auf den Preis hast. Vielleicht hättest du einen anderen Reifen woanders günstiger gekauft.

Bist Du etwa in der Kaffeebranche?

Was ist vereinbart in Sachen Kosten? Wenn nichts vereinbart ist und die 1-Prozent-Regel zur Anwendung kommt, sind üblicherweise alle Kosten von Dir dedeckt.

Oder er will Dich einfach loswerden, kenne solche 'Fachleute' vom Hörensagen.

Zitat:

@Coffeefux schrieb am 16. Mai 2017 um 16:58:10 Uhr:

Ich fahr ein Firmenfahrzeug nach der 1% Regel , jetzt hab ich Sommerreifen gebraucht, mein Chef hat mir die Rechnung vorgelegt und gesagt ich muss diese bezahlen, ist das rechtens?? Für was dann 1% Regelung.

am 13. Juli 2017 um 8:45

In der Regel sollte doch der Halter, also in dem Fall die Firma, für solche kosten aufkommen da es ein üblicher Verschleiss ist und zur Instandhaltung gehört.

Da muss ich meinen 'Vorschreibern' zustimmen dass du mal in den Überlassungsvertrag schauen solltest wie es da geregelt ist.

Ich verstehe auch nicht wieso du die 1%Methode zur Versteuerung nutzt. Ich hatte mir so ein Werbung entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator digitales Fahrtenbuch geholt und damit dann gearbeitet.

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