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Firmenwagen 1 % Regel

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 8:52

Hallo, ich bin vielleicht glücklicherweise bald in der Situation mir einen Firmwagen aussuchen zu können. Und zwar nach der 1% Regel.

Also ich hab da noch leider ein bisschen Verständnisprobleme wie das abläuft.

Sagen wir der Wagen kostet komplett ausgestattet 40000€. nach 1% sind das 400€ die ich monatlich zusätzlich versteuern müsste. Weiß noch net genau vom welchen Preis ie 1% ausgehen. Was heißt das, bzw wie wird mir das denn abgezogen beim Gehaltsscheck?

Ist sowas absetzbar?

Beste Antwort im Thema
am 3. September 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Das ist ja super, du zahlst die Spritrechnung und dein Chef setzt sie ab. Das mit dem Dauerauftrag ist auch nicht schlecht ;-)

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Daher Frage:

- Ist Bertrieb größer als 20 Personen? Ich vermute ja

-  Ist in Deiner Gehaltsabrechnung die Versteuerung der 0,03% ausgewiesen? Ich vermute nein

- Wie ist die Dienstwagenregelung bei den Kollegen?

O.

Hallo,

also:

1. Der Betrieb hat weniger als 10 Mitarbeiter..

2. Nein die 0,03 % sind nicht auf der abrechnung. Aber die 1 % vom listenpreis (also aufs brutto und dann verstuert, dann wieder als nettoabzug)

3. Ich bin die einzigste die einen dienstwagen hat....

ich werde selber nich mehr schlau daraus.. der ag darf also die 0,03 % nicht pauschal versteuern.

wenn er es dürfte, dann müsste ich ihm den betrag aber trotzdem nicht auf sein konto überweisen oder? er muss dann die kosten tragen.

also kann ich das geld zurückverlangen?

lg

 

Genau!

Leg am besten das Problem einen RA für Steuerrecht vor.

Oder frage besser dein AG vorher, warum er auf seine Weise abrechnet. Hast du da etwas auf Papier?

Ich wird noch immer nicht schlau aus deine Angaben.:confused:

Ja, das habe ich. in der dienstwagenvereinbarung steht schwarz auf weiß, das ich monatlich XX eur, per dauerauftrag an den ag zahle. Und auf meinen kontoauszügen ist das ja auch zu sehen.

also bezahle ich geld, was ich nicht bezahlen müsste, da der ag den betrag nicht pauschal versteuern darf (da <20 MA). ..aber auf der lohnabrechnung wird er auch nicht aufgeführt...

naja da hat isch schon ein sümmchen angespart ;) kann ich das vom ag zurückverlangen?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Genau!

 

Leg am besten das Problem einen RA für Steuerrecht vor.

Oder frage besser dein AG vorher, warum er auf seine Weise abrechnet. Hast du da etwas auf Papier?

Ich wird noch immer nicht schlau aus deine Angaben.:confused:

 

[/quote

 

Ja, das habe ich. in der dienstwagenvereinbarung steht schwarz auf weiß, das ich monatlich XX eur, per dauerauftrag an den ag zahle. Und auf meinen kontoauszügen ist das ja auch zu sehen.

 

also bezahle ich geld, was ich nicht bezahlen müsste, da der ag den betrag nicht pauschal versteuern darf (da <20 MA). ..aber auf der lohnabrechnung wird er auch nicht aufgeführt...

 

naja da hat isch schon ein sümmchen angespart ;) kann ich das vom ag zurückverlangen?

 

mfg

Gehe -wie empfohlen- zu einem Steueranwalt.

 

Nach erneutem Lesen von § 40 bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob nicht doch Pauschalisierung bei jedem Betriebsgröße möglich ist. § ist sehr unübersichtlich für einen Nichtexperten.

Ob die jetzt praktizierte Abrechnung von Vorteil oder Nachteil für Dich ist, vermag ich nicht zu übersehen.

 

Sehr ungewöhnlich auch, dass ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, aber keine Dienstreisen anfallen.

 

O.

meine Güte, hoffentlich war der TE nicht beim Anwalt.

 

Er soll sich freuen, dass er einen Dienstwagen hat. Es ist nicht unüblich, dass ein AG heutzutage den Wagen nicht mehr ganz "umsonst" hinstellt. Vereinbarungen über Beteilungen sind durchaus möglich.

 

Grds. hat der Dienstwagennutzer 1% des Bruttolistenpreises + die 0,03% pro km zu versteuern. Bzw. der AG macht das für ihn.

 

Sollte der TE nun an den AG was aus eigener Tasche zahlen, kann er diese Ausgaben als Werbungskosten wieder in Ansatz bringen.

 

Hier mal konkret ein Beispiel dazu:

 

Muss für die Nutzung des Firmenwagens dem Arbeitgeber ein Entgelt gezahlt werden, so vermindert sich der steuerpflichtige Nutzungswert um diesen Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nutzungsvergütung

 

  • pauschal (z.B. monatlich ein fester Betrag) oder
  • nutzungsabhängig (kilometerbezogen) bemessen ist (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2008).

 

Beispiel:

Der Firmenwagen hat einen Listenpreis von € 36.000,00. Beteiligung mit € 200,00 pro Monat. Die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte beträgt 20 km. Als Nutzungswert ist nach der Pauschalmethode versteuern:

 

für Privatfahrten (1 % von € 36.000,00 × 12 Monate)

4.320,00 €

 

zzgl. für Fahrten zur Arbeit (0,03 % von € 36.000,00 × 20 km × 12 Monate)

+

2.592,00 €

 

steuerpflichtiger privater Nutzungswert nach der Pauschalmethode

6.912,00 €

 

abzgl. Zuzahlung (€ 200,00 × 12 Monate)

./.

2.400,00 €

 

als Arbeitslohn steuerpflichtig

4.512,00 €

 

 

Hole den thread mal hoch, da er bei den Google-Suchergebnissen am Anfang ist und an Aktualität ja nicht verloren hat...

Wenn man einen Firmenwagen ohne 1%-Vereinbarung von der/den Arbeitsstätte(n) (versch. Baustellen/Kunden) nach Hause bewegt und z.B. mal 'n Abstecher über'n Supermarktparkplatz macht um sich was für Zuhause zu kaufen, ist es ja für den AN ein Vorteil der NICHT erlaubt ist, und zwar für den Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt. Die Firma muss also Strafe zahlen, weil sie nicht vor'm Finanzamt verhindert hat, dass der AN das Firmenfahrzeug privat genutzt hat. (So hab ich es z.Z. verstanden).

Wenn die Firmenwagen nun mit GPS ausgestattet werden und die Firma gegenüber dem Finanzamt beweisen kann, dass die Fahrzeuge ausschließlich für berufliche Fahrten benutzt werden - und jetzt kommt meine eigentliche Frage - WAS würde passieren wenn das Finanzamt anhand der GPS-Daten sieht, dass ich auf'm Supermarktparkplatz war (oder einen sonstigen, nicht "erklärbaren" Umweg gemacht habe). Welche Ausmaße könnte/würde es annehmen können, wenn die Firma von sich aus sagen kann, es wäre in Eigenverantwortung des ANs ohne Zustimmung des AGs geschehen? Egal was jetzt der Chef sagt. Wie sehr würde ich die Firma in Probleme damit bringen?

Das Problem, bzw. so ähnlich, kommt mir bekannt vor.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber konnte man für Dienstreisen Poolfahrzeuge nutzen, bei diesen musste ein Fahrtenbuch geführt werden. Früher war es selbstverständlich, dass, wenn ich (und natürlich auch die Kollegen) am frühen Morgen direkt zu meiner Reise aufbrechen wollte, ich das Fahrzeug am Vorabend mit nach Hause nahm und am Morgen direkt von dort startete (analog auch andersrum, wenn ich erst spät zurück kam).

Dies missfiel aber irgendwann einmal dem Finanzamt und der AG wurde aufgefordert, die privaten Kilometer dem jeweiligen Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil zu versteuern. Dies war aber dem AG zu aufwendig. Von da an gab es die schriftliche Anweisung, dass sämtliche Dienstfahrten auf dem Gelände der Firma beginnen und dort enden mussten.

Worauf ich hinaus will:

Vermutlich kann sich die Firma recht einfach absichern, indem sie Privatfahrten mit den Dienstfahrzeugen untersagt. Sollte Dir nun tatsächlich eine Privatfahrt nachgewiesen werden (und wenn Du mal beim Supermarkt erwischt wirst, hast Du halt schnell Kaffee für die Abteilungs-Kaffeemaschine besorgt), liegt der schwarze Peter bei Dir... Eine Strafe müsste die Firma für die Duldung von Privatfahrten sowieso nicht bezahlen, sie müsste aber theoretisch die privaten Anteile ermitteln und dem Fahrer versteuern. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dies in der Praxis auch gemacht wird. Und wie gesagt: ein dienstlicher Grund ließe sich für viele solcher Fahrten im Nachhinein auch noch finden. Dann hast Du halt wichtige Unterlagen zu Hause vergessen...

Ahja, wenn ich aber z.B. nach der Arbeit unser Kind bei den Großeltern abhole einen Ort weiter müsste ich tiefer in der Kiste mit Ausreden graben.

Es wäre also möglich per Fahrtenbuch, in das die privaten km eingetragen werden, vorm Finanzamt in weißer Weste zu stehen. Nur wäre das halt ein Aufwand für die Firma. Ist dieser Aufwand denn sehr hoch? Reicht es nicht, einfach gesagt, für's letzte Jahr den Gesamt-km-Betrag in ein Feld der Steuererklärung einzutragen und gut? Wenn ich das Addieren der paar km selbst mache und die Firma mir vertraut...

z.Z. bezahlt die Firma jedenfalls lieber n paar tausend Euro Strafe jedes Jahr weil der Chef die Fahrzeuge lieber bei den Mitarbeitern weiß, da man schneller beim Kunden ist und der Standort der Firma etwas ab vom Schuss ist und man leicht in die Fahrzeuge einbrechen könnte.

Jeden Tag steht einer auf der glaubt schlauer zu sein, als unser Finanzminister. :D

Jedenfalls wäre es einfach lächerlich, wegen nem Einkauf oder kurz wo vorbei fahren, nochmal von Zuhause mit dem Privat-PKW loszufahren oder hunderte Euros für das Privatabkommen zu zahlen, wenn da vlt. 5km im Monat zusammen kommen. Deshalb hoffe ich auf eine legale (oder kalkuliert illegale :D) Lösung dafür.

Z.B. den Firmenwagen auf dem Weg auf der Straße abstellen, zu Fuß die Privatangelegenheiten klären und anschließend weiter fahren :-P :-P

Es gibt doch eine legale Lösung: Fahrtenbuch.

Bei wie viel oder wie wenig KM willst du denn die Grenze Ziehen? 5 Km am Tag sind OK, aber 6 nicht mehr?

Und wie willst du die nachweisen?

Wenn der Chef "keine Lust" auf den Aufwand eines Fahrtenbuchs hat...

Das Fahrtenbuch muss der Fahrer schreiben, nicht der Chef, es sei denn, er ist der Fahrer.

Ja, ich meine den Aufwand bei der Steuererklärung (wie hoch auch immer der is)

Zitat:

Original geschrieben von D.IKE.E

Wenn der Chef "keine Lust" auf den Aufwand eines Fahrtenbuchs hat...

Muss ein Fahrtenbuch bei Poolfahrzeugen nicht immer geschrieben werden? Bei den 2 mir bekannten Firmen, die einen Fahrzeugpool unterhalten, ist das zumindest so.

Zitat:

Original geschrieben von D.IKE.E

Jedenfalls wäre es einfach lächerlich, wegen nem Einkauf oder kurz wo vorbei fahren, nochmal von Zuhause mit dem Privat-PKW loszufahren oder hunderte Euros für das Privatabkommen zu zahlen, wenn da vlt. 5km im Monat zusammen kommen. Deshalb hoffe ich auf eine legale (oder kalkuliert illegale :D) Lösung dafür.

Z.B. den Firmenwagen auf dem Weg auf der Straße abstellen, zu Fuß die Privatangelegenheiten klären und anschließend weiter fahren :-P :-P

Meine Güte, kräht da irgend ein Hahn nach? Ob nachher im Fahrtenbuch für den Tag 383 oder 385 km (2 Privat-Kilometer) stehen, interessiert doch keinen...

Und zu den Kosten: Die auf den Privatanteil entfallenden Kosten müsste die Firma Dir versteuern. Dazu müssten die Gesamtkosten des Fahrzeuges im betreffenden Jahr auf Die Gesamt-Kilometer umgelegt werden und die Dir privat zugeschriebenen Kilometer entsprechend versteuert werden. Das wären dann bei den genannten 2 Privat-km vielleicht 40 Cent zu versteuern und damit eine um 15 Cent erhöhte Steuer für den Monat. Glaubst Du das macht jemand? Der Chef lässt Dich unterschreiben, dass das Fahrzeug nur dienstlich genutzt werden darf, danach gilt das Prinzip: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß...

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